Alatarisches Reich

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Regionen & Städte

Das alatarische Reich wird von Alka Isidor und seinen Beratern regiert. Dabei handelt es sich weniger um eine Monarchie im eigentlichen Sinne, sondern vielmehr um eine Theokratie. Im alatarischen Reich existieren 4 große Ländereien, Alatarien, Wetterau, Grünwaid und Bitterforst. Eine politische Karte ist unter ala_politik.jpg zu finden.



Alatarien:

Weit im Westen, geschützt durch eine massive Bergkette liegt Alatarien. Das Zentrum des alatarischen Reiches.


  • Rahal
  • Nachdem Gabriel, mit der Essenz der Lethare erfüllt, zum Alka wurde und ihn dies zu unerschöpflicher Stärke führte erschien ihm der Herr und er sprach. "Gründe eine Stadt und mehre ihre Macht, auf dass aus ihr der Keim meines Reiches entspringen möge." Und so geschah es. So entstandt die mitten in Alatarien liegende Hauptstadt Rahal, die bis heute ebenso als heilige Stadt bezeichnet wird.


Wetterau:

Das Gebiet Wetterau ist


  • Argantfels
  • Das noch nicht vergebene Lehen weist eine große Vielfalt an Vegetation auf. Zum einen befindet sich im Norden ein gerne besuchter Strand, in dem angrenzenden Wäldchen findet ein aufmerksamer Wanderer gerne einmal das ein oder andere Kraut. Aber auch freie, grüne Flächen finden sich in diesem sehr sehenswerten Lehen.

  • Bergfall
  • Ein Lehen, durchzogen von einem Fluss, der einem Wasserfall im Berg entspringt, das noch nicht vergeben ist. Außer dem Fluss, der an der südlichen Lehensgrenze entlang fließt, findet man dort Parzellen, welche von Bauern gemietet und bewirtschaftet werden können.

  • Dunkelmoor
  • Das bisher unvergebene Lehen stellt die Nordwestliche Grenze Tiefenbergs dar und grenzt direkt an neutrales Land. Der größte Teil des Gebietes ist bewaldet, der Rest davon besteht aus grünen Flächen, die durchaus zum Verweilen einladen.

  • Gipfelsturm (Berchgard)
  • Das Lehen, welches bisher noch nicht vergeben wurde, wird vor allem durch die Stadt Berchgard geprägt. Aber mindestens ebenso auffällig, wie die Stadt selbst, ist das umgebende Gebirge, in dass es eingebettet wurde und welches ebenso einen nicht gerade unbedeutenden Schutz für das Lehen darstellt.

  • Junkersteyn
  • In diesem noch nicht vergebenen Lehen wird das Bild vor allem durch die Siedlung Junkersteyn bestimmt. Um die unterschiedlichsten Häuser findet man grüne Wiesen, während im Norden direkt das Meer angrenzt. Man findet dort sowohl Höfe, als auch kleine, aber feine Behausungen.

  • Wolffenbrück
  • Die Besonderheit des noch unvergebenen Lehens liegt in seiner Ostgrenze: Wulfgard, die damit verbundenen direkten Nachbarn sind die Thyren. Im Lehen findet sich ein Hof, ebenso wie eine Herberge, aber vor allem reichlich bewaldetes Gebiet.


Grafschaft Markweih:

Die Grafschaft Markweih nimmt einen ganz besonderen Platz im Herzogtum Lichtenthal ein, alleine schon durch seine Lage im Westen. Alle Lehen in dieser Grafschaft liegen mit ihrer Westgrenze direkt am neutralen Gebiet. Sie sind sehr wichtig, für die Sicherung der Grenzen Lichtenthals und werden deshalb vor allem an den Schwertadel vergeben, der in diesem Schutz erfahren ist.


  • Adlerklamm
  • Dieses noch unvergebene Lehen, fällt besonders durch seine Östliche Grenze auf. Nicht unwichtig für das Herzogtum, ebenso für den Handel ist der Pass in dem dieses an das Lehen Nebelpass grenzt. Es führt direkt hinter dem Kloster Schwingensteins entlang und führt durch das dortige Gebirge. Häufig war dieser Pass schon von Feinden blockiert wurden, um diesen wichtigen Handels und Wanderweg zu nehmen. Der Rest des Lehens wird vor allem von grünen wiesen bestimmt.

  • Maidenschild
  • In dem nicht vergebenen Lehen wechseln sich Wälder mit Wiesen ab. Maidenschild liegt ein gutes Stück im Osten vorgerückt und somit auch taktisch ein wichtiger Ausgangspunkt. In der Vergangenheit wurde es gerne einmal für Belagerung und Angriffe der Feinde Lichtenthals eingenommen. Die Bedrohung konnte aber jedes Mal wieder in die Flucht geschlagen werden.

  • Rittersee
  • In diesem noch nicht vergebenen Lehen steckt im Namen schon dass, was Rittersee vor allem einnimmt: hier erstreckt fast vollständig ein kleiner See. Um diesen herum finden sich ein paar Bäume, ebenso wie grüne Wiesen. Auch eine Herberge hat ihren Platz in Rittersee gefunden.

  • Schwertfluren
  • Über dieses Lehen wacht Sir Thelor von Schwertfluren. Das Lehen liegt in einer kleinen Gebirgseinbuchtung und ist von ihm, außer an der westlichen Grenze umgeben. In Schwertfluren selbst finden ein größerer und ein sehr viel kleinere See im Osten, ansonsten wird dessen Bild vor allem durch grüne Wiesen bestimmt.

  • Schwingenstein
  • In diesem unvergebenen Lehen findet sich erneut eine kleine Siedlung, die es an Wünschen nichts fehlen lässt. Eine Besonderheit ist aber der Herz Schwingensteins: Hier befindet sich das Kloster, in dem sich der Baum des Samens von Temora befindet. Ein Ort, der schon viele Male umkämpft und belagert wurde und doch etwas das für immer mit zum Herz Lichtenthals gehören wird.

Politik

Die praktizierte Regierungsform ist eine Monarchie, das Herzogtum wird durch ihre herzögliche Hoheit, Mariella von Lichtenthal, verwaltet.

Den Anweisungen des Adels, den Reichstruppen, sowie den hierzu durch den Lehnsherrn ermächtigten Personen ist unmittelbar Folge zu leisten, sofern sie überprüfbar dem Schutz des Reiches und seiner Bürger dienen. Eine solche Weisung kann nur durch höherstehende Instanzen aufgehoben werden.

Instanzen seien hier wie folgt genau benannt:

  • König und dessen Beraterstab, sowie der Regent
  • Landesherren
  • Rittertum
  • Reichstruppen (Lichtenthaler Regiment)
  • benannte und ermächtigte Personen mit schriftlicher Bestätigung dieses Status seitens des Lehnsherrn.

Glaube

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Adel

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Gesetze

Gesetze des alatarischen Reiches:
§1 Herr und Schutzpatron des alatarischen Reiches und seiner Bürger ist allein Alatar.
§2 Das Anrufen oder Preisen jedweder Götter außer dem Herrn oder seiner Schöpfung, Kra’thor, ist aufs Strengste verboten, ebenso wie die Beleidigung oder Verunglimpfung Letzterer.
§3 Die oberste gesetzgebende und rechtsprechende Instanz ist der Alka respektive der Rat der Altruisten.
§4 Den Anweisungen des Statthalters, der Geweihten des Herrn, der Ritterschaft, wie auch der Garde und Palastwachen ist zudem jederzeit Folge zu leisten. Hierbei sei zu beachten das für die Einhaltung der Gesetze die Garde zuständig ist und in diesem Tun nur dem Alka soweit dem Rat der Altruisten und dem Statthalter der jeweiligen Stadt untersteht.

§5 Wird das Heilige Alatarische Reich angegriffen oder begibt es sich auf einen Kriegszug, so tritt das Kriegsrecht in Kraft. Ebenso kann das Kriegsrecht durch den Alka oder dem Rat der Altruisten ausgerufen werden, sollte das Reich einer kommenden Bedrohung gegenüber stehen. Eine ausgesprochene Waffenruhe beendet das Kriegsrecht augenblicklich wieder. §5.1 Ein jeder Bürger ist verpflichtet im Kriegsfall den Wehrdienst zu leisten sowie die Städte und Siedlungen im Falle eines Angriffs zu verteidigen. §5.2 Im Falle eines Grenzübertritts durch eine organisierte und/oder uniformierte Gruppe von Feinden des Reiches gilt auf dem Gebiet des Rahalischen Reiches mit sofortiger Wirkung das vorübergehende Kriegsrecht. Das Kommando über alle bewaffneten Streiter des Reiches geht auf die Bruderschaft über, die dieses zur Verteidigung des Reiches nutzen. Hierbei ist zu beachten, dass die Befehlsstruktur der Garde dabei nicht außer kraft tritt, sondern die Befehle vom Heerführer, oder so bestimmt der Garde vorstehendem Ritter an den ranghöchsten Offizier ausgegeben werden, der dies dann durch die Gardisten umsetzten, lässt. Das vorübergehende Kriegsrecht endet, sobald die Feinde das Reichsgebiet wieder verlassen haben oder die Bedrohung vom Reich abschließend abgewendet ist.

§6 Strafmaßnahmen §6.1 Beleidigung eines Würdenträgers des Reichs wird mit einer Straffe von 25 Kronen belegt. Sowie 1 bis 2 Tage Kerker oder Pranger. Die Goldstrafe kann in Öffentliche Züchtigung umgelegt werden was in diesem Fall eine Straffe von 3 Peitschenhieben entspricht. Als Würdenträger des Reiches gelten die Altruisten, Tetrarchen und Kleriker des Herrn, die Ahads und Ritter Alatars, die Statthalter Rahals und Düstersees und die hochrangigen Mitglieder des Ordens der Arkorither (ersichtlich an ihren unverkennbaren Roben) §6.2 Würdenträger, die gegen die geltenden Gesetze des Reiches verstoßen, sind sofort an den Tempel oder der Bruderschaft zu melden. §6.3 Mord an einem Bewohner des Reiches wird mit schwerem Kerker oder mit dem Tode bestraft. §6.4 Dieberei und Zerstörung von Eigentum eines Bürgers sind strengstens untersagt und ziehen neben Strafe, welche Peitschenhieben oder den Verlust der rechten Hand entspricht, die Erstattung des Verlustes nach sich. §6.5 Verstöße gegen das Rüstrecht werden mit 20 Kronen und 0 bis 3 Tage Pranger/Kerker belegt. §6.6 Die Garde ist befugt für kleinere Vergehen jederzeit ein Bußgeld zu verhängen, dass sofort abgeleistet werden muss. Des weiteren führt jegliche Wiederholung von Verstößen gegen die Gesetze dazu, das man von der Garde dem Statthalter für einen Rechtsspruch überführt wird.

§7 Jeder, der das Reich, ohne Bürgerschaft oder ein Amt im heiligen Reich zu bekleiden, betritt, gilt als Gast. Jeder Gast ist dazu verpflichtet die Gesetze des Reiches und der Städte zu beachten und zu befolgen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, da die Gesetze zu kennen sind so man das Heilige Reich betritt.



Die Gesetze der Städte:

§1 Um die Sicherheit innerhalb der Städte und Siedlungen zu gewährleisten, ist das Verbergen des Gesichtes jedem Menschen, sofern dem geltenden Rüstrecht nicht anders entnehmbar, verboten. Die Stadtverwaltung kann Personen und Gemeinschaften das Recht zur Maskierung einräumen und entziehen. Explizit sei hier festgehalten, dass hierunter auch jegliche Rüstteile fallen, die das Gesicht vermummen.


§2 Duelle und Kämpfe aller Art mit Ausnahme von Waffenübungen der Wache sind in der Arena auszutragen und an keinem anderen Ort.


§3 Das Betreten der Oberstadt Rahals ist nur Bürgern, Mitgliedern des Ordens der Arkorither, Mitgliedern der dort ansässigen Institutionen, ( Sofern diese einen gültigen Bürgerbrief des Reiches besitzen) oder in Begleitung von Würdenträgern des Reiches, oder in Geleit der Garde gestattet. Bürger und Gäste auf dem direkten Weg zum Palast dürfen weder Waffen noch Rüstung bei sich tragen.


§4 Das Reiten innerhalb der Stadtmauern ist Bürgern und Würdenträgern des Reichs erlaubt, hierbei gilt, das Galoppieren durch die Straßen der Städte wird als mutwillige Gefährdung der Bürger geahndet, und steht somit zur Strafe. Das Reiten auf dem Marktplatz sowie im Tempelbezirk Rahals ist jedoch jedem völlig untersagt.

§5 Im gesamten Tempelbezirk, wie auch den Tempeln der Städte selbst, gilt es sich sauber und anständig zu kleiden.

§6 Das Mieten von Häusern inner- und ausserhalb der Stadtmauern ist nur Bürgern des Reiches mit, für jenes Gebiet gültigen, Bürgerbrief gestattet.

§7 Das Abbauen von Erzen und Steinen in den Minen Rahals ist nur mit einer Bergbaulizenz gestattet, die gemeinsam mit einem Bürgerbrief des Reiches erworben werden kann.

§8 Gästen ist es gestattet im Hafenviertel ohne eine Bürgerschaft eine Wohnung zu mieten. Sie gelten sodann als Einwohner und unterliegen der Wehrpflicht, ohne aber die Rechte eines Bürgers zu genießen.

§9 Verbündete können innerhalb der Städte besondere Rechte und Pflichten genießen, jene Abschriften werden eigenständig verhängt und können somit gesondert eingesehen werden.

Lichtenthaler Regiment

Das Lichtenthaler Regiment umfasst die regulären Streitkräfte des Alumenischen Reiches im Herzogtum Lichtenthal.
Soldaten des Lichtenthaler Regiments sind in den Farben Rot und Gold uniformiert, welche eine Mischung der königlichen Farben und jener des Herzogtums darstellen. Unter ihnen finden sich Streiter aller Professionen in einer straff durchorganisierten, hierarchischen Struktur.
Zur Zeit werden die Geschäfte der Truppe durch den Edlen und Oberst des Regimentes Vaughain van Nordwind geleitet. Die Lichtenthaler Truppe befindet sich unter dem Oberkommando von König Ador I., welcher im Herzogtum Lichtenthal durch die Herzogin Mariella von Lichtenthal vertreten wird. Da der Hauptsitz des Lichtenthaler Regimentes in Adoran und somit der Grafschaft Meerswacht liegt, obläge ein Großteil der täglichen Entscheidungsgewalt dem Grafen von Meerswacht, eine derzeit nicht besetzte Position des Reichsadels, sowie dem Oberst des Regimentes.

Wichtige Personen

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Technisches

Technische Dinge bezüglich dem Alatarischen Reich findest Du hier: Menschen (Technik), Letharen (Technik)