Alatarisches Reich

Aus Spielerinfos von Alathair
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Regionen & Städte

Das alatarische Reich wird von Alka Isidor und seinen Beratern regiert. Dabei handelt es sich weniger um eine Monarchie im eigentlichen Sinne, sondern vielmehr um eine Theokratie, da der Herrscher, der Alka durch den Gott Alatar selbst erwählt wird. Im alatarischen Reich existieren 4 große Ländereien, Alatarien, Wetterau, Grünwaid und Bitterforst. Eine politische Karte ist unter ala_politik.jpg zu finden.



Alatarien:

Weit im Westen, geschützt durch eine massive Bergkette liegt Alatarien. Das Zentrum des alatarischen Reiches.


  • Rahal
  • Nachdem Gabriel, mit der Essenz der Lethare erfüllt, zum Alka wurde und ihn dies zu unerschöpflicher Stärke führte erschien ihm der Herr und er sprach. "Gründe eine Stadt und mehre ihre Macht, auf dass aus ihr der Keim meines Reiches entspringen möge." Und so geschah es. So entstandt die mitten in Alatarien liegende Hauptstadt Rahal, die bis heute ebenso als heilige Stadt bezeichnet wird.


Wetterau:

Wetterau ist ein reichlich bewaldetes Gebiet im Osten des alatarischen Reiches. Es grenzt


  • Argantfels
  • Das noch nicht vergebene Lehen weist eine große Vielfalt an Vegetation auf. Zum einen befindet sich im Norden ein gerne besuchter Strand, in dem angrenzenden Wäldchen findet ein aufmerksamer Wanderer gerne einmal das ein oder andere Kraut. Aber auch freie, grüne Flächen finden sich in diesem sehr sehenswerten Lehen.


Politik

Die praktizierte Regierungsform ist eine Monarchie, das Herzogtum wird durch ihre herzögliche Hoheit, Mariella von Lichtenthal, verwaltet.

Den Anweisungen des Adels, den Reichstruppen, sowie den hierzu durch den Lehnsherrn ermächtigten Personen ist unmittelbar Folge zu leisten, sofern sie überprüfbar dem Schutz des Reiches und seiner Bürger dienen. Eine solche Weisung kann nur durch höherstehende Instanzen aufgehoben werden.

Instanzen seien hier wie folgt genau benannt:

  • König und dessen Beraterstab, sowie der Regent
  • Landesherren
  • Rittertum
  • Reichstruppen (Lichtenthaler Regiment)
  • benannte und ermächtigte Personen mit schriftlicher Bestätigung dieses Status seitens des Lehnsherrn.

Glaube

Text!


Adel

Text!


Gesetze

Gesetze des alatarischen Reiches:
§1 Herr und Schutzpatron des alatarischen Reiches und seiner Bürger ist allein Alatar.

§2 Das Anrufen oder Preisen jedweder Götter außer dem Herrn oder seiner Schöpfung, Kra’thor, ist aufs Strengste verboten, ebenso wie die Beleidigung oder Verunglimpfung Letzterer.

§3 Die oberste gesetzgebende und rechtsprechende Instanz ist der Alka respektive der Rat der Altruisten.

§4 Den Anweisungen des Statthalters, der Geweihten des Herrn, der Ritterschaft, wie auch der Garde und Palastwachen ist zudem jederzeit Folge zu leisten. Hierbei sei zu beachten das für die Einhaltung der Gesetze die Garde zuständig ist und in diesem Tun nur dem Alka soweit dem Rat der Altruisten und dem Statthalter der jeweiligen Stadt untersteht.


§5 Wird das Heilige Alatarische Reich angegriffen oder begibt es sich auf einen Kriegszug, so tritt das Kriegsrecht in Kraft. Ebenso kann das Kriegsrecht durch den Alka oder dem Rat der Altruisten ausgerufen werden, sollte das Reich einer kommenden Bedrohung gegenüber stehen. Eine ausgesprochene Waffenruhe beendet das Kriegsrecht augenblicklich wieder. §5.1 Ein jeder Bürger ist verpflichtet im Kriegsfall den Wehrdienst zu leisten sowie die Städte und Siedlungen im Falle eines Angriffs zu verteidigen. §5.2 Im Falle eines Grenzübertritts durch eine organisierte und/oder uniformierte Gruppe von Feinden des Reiches gilt auf dem Gebiet des Rahalischen Reiches mit sofortiger Wirkung das vorübergehende Kriegsrecht. Das Kommando über alle bewaffneten Streiter des Reiches geht auf die Bruderschaft über, die dieses zur Verteidigung des Reiches nutzen. Hierbei ist zu beachten, dass die Befehlsstruktur der Garde dabei nicht außer kraft tritt, sondern die Befehle vom Heerführer, oder so bestimmt der Garde vorstehendem Ritter an den ranghöchsten Offizier ausgegeben werden, der dies dann durch die Gardisten umsetzten, lässt. Das vorübergehende Kriegsrecht endet, sobald die Feinde das Reichsgebiet wieder verlassen haben oder die Bedrohung vom Reich abschließend abgewendet ist.

§6 Strafmaßnahmen §6.1 Beleidigung eines Würdenträgers des Reichs wird mit einer Straffe von 25 Kronen belegt. Sowie 1 bis 2 Tage Kerker oder Pranger. Die Goldstrafe kann in Öffentliche Züchtigung umgelegt werden was in diesem Fall eine Straffe von 3 Peitschenhieben entspricht. Als Würdenträger des Reiches gelten die Altruisten, Tetrarchen und Kleriker des Herrn, die Ahads und Ritter Alatars, die Statthalter Rahals und Düstersees und die hochrangigen Mitglieder des Ordens der Arkorither (ersichtlich an ihren unverkennbaren Roben) §6.2 Würdenträger, die gegen die geltenden Gesetze des Reiches verstoßen, sind sofort an den Tempel oder der Bruderschaft zu melden. §6.3 Mord an einem Bewohner des Reiches wird mit schwerem Kerker oder mit dem Tode bestraft. §6.4 Dieberei und Zerstörung von Eigentum eines Bürgers sind strengstens untersagt und ziehen neben Strafe, welche Peitschenhieben oder den Verlust der rechten Hand entspricht, die Erstattung des Verlustes nach sich. §6.5 Verstöße gegen das Rüstrecht werden mit 20 Kronen und 0 bis 3 Tage Pranger/Kerker belegt. §6.6 Die Garde ist befugt für kleinere Vergehen jederzeit ein Bußgeld zu verhängen, dass sofort abgeleistet werden muss. Des weiteren führt jegliche Wiederholung von Verstößen gegen die Gesetze dazu, das man von der Garde dem Statthalter für einen Rechtsspruch überführt wird.

§7 Jeder, der das Reich, ohne Bürgerschaft oder ein Amt im heiligen Reich zu bekleiden, betritt, gilt als Gast. Jeder Gast ist dazu verpflichtet die Gesetze des Reiches und der Städte zu beachten und zu befolgen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, da die Gesetze zu kennen sind so man das Heilige Reich betritt.



Die Gesetze der Städte:

§1 Um die Sicherheit innerhalb der Städte und Siedlungen zu gewährleisten, ist das Verbergen des Gesichtes jedem Menschen, sofern dem geltenden Rüstrecht nicht anders entnehmbar, verboten. Die Stadtverwaltung kann Personen und Gemeinschaften das Recht zur Maskierung einräumen und entziehen. Explizit sei hier festgehalten, dass hierunter auch jegliche Rüstteile fallen, die das Gesicht vermummen.


§2 Duelle und Kämpfe aller Art mit Ausnahme von Waffenübungen der Wache sind in der Arena auszutragen und an keinem anderen Ort.


§3 Das Betreten der Oberstadt Rahals ist nur Bürgern, Mitgliedern des Ordens der Arkorither, Mitgliedern der dort ansässigen Institutionen, ( Sofern diese einen gültigen Bürgerbrief des Reiches besitzen) oder in Begleitung von Würdenträgern des Reiches, oder in Geleit der Garde gestattet. Bürger und Gäste auf dem direkten Weg zum Palast dürfen weder Waffen noch Rüstung bei sich tragen.


§4 Das Reiten innerhalb der Stadtmauern ist Bürgern und Würdenträgern des Reichs erlaubt, hierbei gilt, das Galoppieren durch die Straßen der Städte wird als mutwillige Gefährdung der Bürger geahndet, und steht somit zur Strafe. Das Reiten auf dem Marktplatz sowie im Tempelbezirk Rahals ist jedoch jedem völlig untersagt.

§5 Im gesamten Tempelbezirk, wie auch den Tempeln der Städte selbst, gilt es sich sauber und anständig zu kleiden.

§6 Das Mieten von Häusern inner- und ausserhalb der Stadtmauern ist nur Bürgern des Reiches mit, für jenes Gebiet gültigen, Bürgerbrief gestattet.

§7 Das Abbauen von Erzen und Steinen in den Minen Rahals ist nur mit einer Bergbaulizenz gestattet, die gemeinsam mit einem Bürgerbrief des Reiches erworben werden kann.

§8 Gästen ist es gestattet im Hafenviertel ohne eine Bürgerschaft eine Wohnung zu mieten. Sie gelten sodann als Einwohner und unterliegen der Wehrpflicht, ohne aber die Rechte eines Bürgers zu genießen.

§9 Verbündete können innerhalb der Städte besondere Rechte und Pflichten genießen, jene Abschriften werden eigenständig verhängt und können somit gesondert eingesehen werden.

Reichsgarde

Die Reichsgarde bildet eine Exekutive Säule des alatarischen Reiches.
Alle angehörigen Soldaten der Reichsgarde sind in den Farben Rot und schwarz uniformiert, sie symbolisieren das Blut und den darauf folgenen Tod des Feindes. In der klar strukturierten Hierarchie, gibt es ein pyramiedenartiges Rangsystem.
Wenngleich die Reichsgarde einen Hauptmann beziehungsweise einen Generall hat, der diese leitet, ist der schlußendliche Oberfehlshaber immer der Alka selbst. Der Hauptsitz der alatarischen Reichsgarde ist in der heiligen StadtRahal in Alatarien.

Wichtige Personen


Alka Isidor:
Bekannter unter dem einstigen Namen Isidor von Hohenfels. Jüngster Sohn Anara von Hohenfels, Bruder seiner Majestät Ador Segenus Corbidian Victor dem Ersten von Alumenas. Isidor hat sich jedoch im Zeit des Wandel, vom Königreich entsagt. Entadelt, Entehrt, und von der Familie verstoßen lief er über ins alatarische Reich, wo er von der Tetrarchin Aliyahna dem Herrn geopfert wurde. Alatar selbst war es, der Isidor mit 7 Atemwölkchen „befüllte“ um ihn als neuen Alka wieder auferstehen zu lassen.

Garde:
Hauptmann Korlay Bruchsteig
Adjutant Anastasia Swynedd

Beraterstab des Alka:

    - Maya Taruval
    - Fenia Treublatt
    - Muireall Laval
    - Dazen Wolfseiche
    - Lethar ausstehend
    - Tzion Kalias Daley


Würdenträger des Reiches:

    Tetrarchin Aliyahna (S-4 Templer)
    Tetrarchin Ceylin´Tyrs (S-4 Templer)
    Ahad Laval
    Ritter Kava Shasul
    Ritter Dazen Wolfseiche
    Maestro Githago
    Magistra Bargosch
    Magistra Tangran
    Magistra Taruval
    Magus Althan
    Magus Vylen


Sonstige Ämter:

    - Aktuarin & persönliche Assistenz des Alka Fenia Treublatt
    - Leibwache & Diplomatin Muireall Laval
    - Leibwache Dazen Wolfseiche
    - Hofmaga Tangran (Zuständig für Alchemie, magischen Schutz des Alka, Planung des Hofstaates)


Technisches

Technische Dinge bezüglich dem Alatarischen Reich findest Du hier: Menschen (Technik), Letharen (Technik)