Hohenfels

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Ehem. Hauptstadt: Varuna
Aufgegeben: 17. Eluviar im Jahre 252 mit dem Fall von Varuna
Ehem. Truchsess: Graf Adrian von Hohenfels

Die Grafschaft Hohenfels - Heute

Mit dem Fall der Haupstadt Varuna in der Grafschaft Hohenfels im Jahre 252, welche durch die dunklen Machenschaften des alatarischen Reiches in Verbindung mit der Verwüstung Kryndlagors zum Opfer fiel, ist zwar die Grafschaft Hohenfels aufgegeben, nicht minder aber der Anspruch des Königreichs Alumenas erloschen.
Noch heute bietet die einstige Grafschaft im Zentrum Gerimors einen Schauplatz des Krieges und einen dadurch resultierenden Machtanspruch beider Seiten.

Die Grafschaft Hohenfels - Damals

An der Spitze der Regierung stand Graf Adrian von Hohenfels.
Er war als Truchsess für den noch kindlichen Kronprinzen Ador I. der amtierende Regent auf Gerimor.

Zum ersten Lenzing im Jahre 254 hatte Graf Adrian von Hohenfels sowie seine Anvertraute Lady Darna von Hohenfels, Paladin der Temora, Gerimor verlassen. Seit her leben Sie gemeinsam in Elbenau, dem Geburtsort von Lady Darna von Hohenfels, geborene von Elbenau.

Ehemaliger politischer Aufbau

Der Graf war als recht volksnaher Mensch bekannt, und so wurde er in den Regierungsgeschäften vom Rat zu Varuna unterstützt, der sich aus den Bürgermeistern beider Städte und zusätzlich ernannten renommierten Bürgern oder Adeligen zusammensetzen konnte.
Der Graf war dem Rat übergeordnet und segnete die Beschlüsse ab. Die Aufgaben des Rates lagen hauptsächlich in der Verwaltung und Gerichtsbarkeit für die Grafschaft.

Die Executive bildeten die Reichsritter, die alle direkt dem Grafen unterstanden und die in der Grafschaft stationierten Truppen.
Letztere sorgten für die routinemässige Überwachung der Grafschaft, Ermittlung bei Verbrechen, Militärdienste im Kriegsfall und vereinzelter Personenschutz.

Dem Adel waren allgemein in Alumenas übliche Sonderrechte eingeräumt.
Von den politische Macht ausübenden Privilegien wurde jedoch recht selten Gebrauch gemacht, schließlich war der rechtmässige Lehensherr die meiste Zeit vor Ort.
In Zeiten der Not hatte es sich jedoch bewiesen, dass Graf Adrian sich auf die ihm nahestehenden Adeligen, die dann in seinem Sinne zu handeln wussten, verlassen konnte.

Temora galt auch hier schon als oberste Schutzgöttin und so war weltliche und klerikale Interessen oftmals eng verbunden, doch organisierten Einfluß auf die Regierungsgeschäfte besaß der Klerus nicht.
Die Religionen des lichten Pantheons wurden soweit möglich geschützt und gefördert, waren im alltäglichen Leben jedoch meist eigenständig und handelten so auch auf sich allein gestellt.

Gesinnung und Ausrichtung

Hohenfels verstand sich als das Bollwerk auf Gerimor gegen die dunklen Mächte Alatars in Rahal, und so befand sich die Grafschaft in dauerndem Kriegszustand, wo der Konflikt nur mal mehr und mal weniger offen aufbrandete. So konnte sich Hohenfels auch zu fast allen Zeiten der Unterstützung von Parteien sicher sein, die ähnlich "dem Guten" verpflichtet waren, seien es Kaluren, Elfen oder andere Gruppierungen, die bei akuter Gefährdung gerade auch eigene Interessen berührt sahen.

Der Graf hegte in den seltensten Fällen eigene Gelüste, seine Macht noch auszuweiten, sondern war an einer möglichst friedlichen Wahrung des "Status Quo" interessiert. So konnte das Fischerdorf Bajard im Süden Gerimors wie gewünscht seine Eigenständigkeit behalten, auch wenn dies zeitweilig zur Folge hatte, daß der Einfluß Rahals immens schien. Ebenso hielt sich das Reich raus, als es zur Besiedelung des neu entdeckten Inselkontinentes Lameriast kam und dieser von den einflußreichsten Gruppierungen für neutral erklärt wurde. Es wurde auf Bündnisse und Interventionen statt auf vereinnahmende Eroberungen gesetzt.

Truppenstärke

Hohenfels hatte durch die ständigen Bedrohungen und Angriffe immer wieder Rückschläge auf Kosten der Bevölkerung und Truppenstärke zu erdulden, gleichzeitig sorgte gerade die Unbeugsamkeit immer wieder für Auffrischung der eigenen Kräfte.
Die Gardepräsenz in den Ortschaften war sehr hoch und fest organisiert.
Der "Konvent des Phönix" in Varuna stellte die magische Unterstützung.
Seine größte Macht zog die Grafschaft aber wohl aus der Tatsache, daß für den Feind nie sicher zu sagen war, wer sich bei einem Angriff auf die Seite Hohenfels' stellen würde, was so zum kaum kalkulierbaren Risiko wurde.
Zudem waren da noch die Ressourcen Alumenas', die beachtlich sein können, jedoch meist zuviel Zeit brauchten, bis sie organisiert waren und vor Ort eintrafen.

Varunas Garde

Historisches Wappen der Garde Varuna aus dem Jahre 252

„Wir sind keine Büttel. Wir sind keine Soldaten. Wir sind die königliche Garde zu Varuna. Dem Kronprinz und Reich zur Ehr!“

Die Garde von Varuna stellte einen Teil der in der Grafschaft Hohenfels stationierten Reichstruppen, einen weiteren Teil stellten die Königlichen Kürassiere.

"Wenn man sah, wie Tag um Tag die Gardisten in ihren blau-goldenen Uniformen an den Toren und in den Städten unermüdlich Wache hielten, konnte einem der Dienst in der Garde eintönig und langweilig vorkommen – und tatsächlich brauchte es manches Mal wohl bitter nötig eine stoische Geduld, wenn eine Ehrenwache der Garde offiziellen Gästen seiner Hoheit Geleit bot oder während einer Gerichtssitzung für Ruhe im Saal zu sorgen war.
Der alltägliche Dienst in den Städten konnte ebenso den Reiz des Aufregenden verlieren, wenn zum ungezählten Mal ein Besucher der Stadt auf das Verbot offen getragener Waffen aufmerksam gemacht werden musste, doch lernte gleichwohl so mancher Bürger bereits die Gardisten als durchweg hilfsbereite und beherzte Menschen kennen, sei es für eine einfache Frage nach dem Weg durch die verwirrenden Gassen der Stadt oder Schutz vor der Drangsalierung durch fremde Leute.
Die Garde war zur Stelle, wenn der Rat von Varuna Ermittlungen zu einem Gerichtsfall einforderte, wenn die Bürger der Stadt in wie auch immer gearteten Nöten waren, wenn seine Hoheit eine Eskorte wünschte, und es häuften sich die düsteren Momente, in denen die Garde ebenso ihren Teil zu leisten hatte, wenn Rahal oder gar andere finstere Mächte die beschauliche Ruhe der Grafschaft zu zerstören trachten.
Die Garde repräsentierte die Stadt, seine Hoheit, somit gar das Reich – und sie war sich dieser Verantwortung mit Stolz bewusst.
Hier war kein Platz für das Bild vom in der Taverne saufenden Büttel, dem der Hilferuf an der nächsten Ecke egal wäre und auch genauso wenig Raum für den einzig barsche Befehle bellenden Offizier, der darüber Höflichkeit und gute Manieren vergaß.
Die Zeiten waren hart, die Übergriffe hatten viele gute Männer und Frauen gekostet, und auch wenn für die Garde ebenso die Ortschaft Berchgard in den Zuständigkeitsbereich fiel, musste diese Pflicht doch oft eher stiefmütterlich behandelt werden.
So wurde stetig nach Nachwuchs gesucht, nach verlässlichen Leuten mit Disziplin und dem Herz am rechten Fleck."

Die varuner Garde trug als Hauptfarbe Blau, Harnisch und Schild in Gold.
Offiziere waren durch goldene Barette zu erkennen.
Hauptwaffen waren im Wachdienst die Hellebarde, im Kampfeinsatz das Schwert.
Es fanden sich aber auch Schützen und Magier in den Reihen der Infanterietruppen.

Dienstränge

  • Kadett
  • Gardist
  • Korporal
  • Leutnant
  • Oberleutnant
  • Hauptmann

Auszug der alten Dienstvorschrift
Ausrüstung

1. Die Art der Ausrüstung ist den Aushängen in der Rüstkammer zu entnehmen. Jeder Gardist hat sich um eine ordnungsgemäße Ausstattung zu bemühen.
2. Zum Dienstantritt hat die Ausrüstung in tadellosem Zustand zu sein. Für Reparaturen ist jeder Gardist selber verantwortlich. Zeitweiliger Ersatz wird von der Rüstkammer gestellt.
3. Im Dienst hat die Dienstausstattung in vollem Umfang unverzüglich zugriffsbereit zu sein. Dies umfasst Rüstung, Waffen, Dienstkleidung, Tränke.

Verfügbarkeit/Dienstbereitschaft

4. Ein beurlaubter Gardist ist als nicht in Diensten stehend anzusehen und gehört als Zivilist behandelt.
5. Ein Gardist, der nicht beurlaubt ist, ist mit sofortiger Wirkung im Dienst, wenn ein Vorgesetzter ihn dazu aufruft. Es wird immer ordentlich gegrüßt. Befehle werden ausgeführt.
6. Der Urlaub kann jederzeit mit sofortiger Wirkung vom Hauptmann beendet werden.
7. Erst mit Ernennung zum Gardist haben Anweisungen rechtskräftige Befugnis. Kadetten, die bereits Diensttätigkeiten nachgehen, haben entsprechende Zurückhaltung an den Tag zu legen. Dienst von Kadetten hat nur innerhalb der Stadtmauern stattzufinden, es ist die Begleitung durch ein Mitglied ab Gardistenrang anzustreben.

Befehlsstrukturen/Umgangsformen

8. Die Garde ist dem Schutz der Bevölkerung, dem Dienst am Königshaus, vertreten durch den Grafen, und seiner ehrenvollen Repräsentation verpflichtet.
9. Zum Gruß wird allgemein "Dem Kronprinz und Reich zur Ehr!" gesprochen. Nach Neigung sind persönlich Varianten, beispielsweise "Temora und Reich zur Ehr!" erlaubt. Dazu wird ein ordnungsgemäßer Salut ausgeführt. Rangniedere haben zuerst zu grüßen. Von einem kommandierten Trupp grüßt stellvertretend der Kommandoinhaber.
10. Die Aufmerksamkeit hat immer dem höchstrangigen Offizier im Raum zu gelten.
11. Eine ordentliche Umgangsform ist im Dienst stets zu wahren, egal wie nah verwandt man ist. Ein du/dein ist zu unterlassen, sobald davon nicht betroffene Personen anwesend sind. Anreden erfolgen mit Nennung des Ranges und bei Verwechslungsmöglichkeit Nennung des Nachnamens.
12. Befehle und Anweisungen werden mit einem "Jawohl", dann Nennung des Ranges und bei Verwechslungsmöglichkeit Nennung des Nachnamens bestätigt. Kein Kopfnicken oder lapidare Anmerkungen.
13. Befehle sind im Dienst immer auszuführen, gibt es dazu Beschwerden oder Anmerkungen, werden sie danach in einem ruhigen Gespräch und nach Möglichkeit unter vier Augen vorgebracht! In kritischen Situationen ist zudem auf den Befehl des Vorgesetzten zu warten, eigenmächtige Handlungen sind zu unterlassen!
14. In aufkommenden Zweifelsfällen hat stets das Wort des Ranghöchsten Gültigkeit, bei Gleichrangigkeit das des Zuständigen. Gegebene Anweisungen sind lediglich durch Ranghöhere widerrufbar.

Persönliches Verhalten

15. Wenn jemand etwas zu sagen hat, sagt er es laut oder schweigt. Kein Gemurmel, Gekicher, Geflüster und auch sonst nichts während des Dienstes.
16. Wer etwas zu sagen hat, ruft nicht dazwischen, sondern macht per Handzeichen, Augenkontakt oder fragender Nennung des Ranges auf sich aufmerksam und wartet, bis ihm das Wort erteilt wird.
17. Streit unter Gardisten ist dem Hauptmann vorzutragen. Es ist damit zu rechnen, daß für beide Parteien disziplinarische Maßnahmen ergriffen werden.
18. Ein Gardist hat nicht in Dienstausrüstung in die Taverne zu gehen, um sich dort zu amüsieren. Dort ist Ausgehuniform zu tragen oder zivil. Jeder Gardist, der erkennbare Insignien der Garde trägt, repräsentiert die königliche Garde zu Varuna und ist somit für den Ruf der Einheit verantwortlich!
19. Ein Gardist darf vor und während des Dienstes keine alkoholischen Getränke / andere berauschende Mittel zu sich nehmen.
20. Voneinander lernen, miteinander kämpfen, füreinander einstehen - für Unsinn steht stets die ganze Truppe gerade, nicht nur der Einzelne.