Adel von Alumenas
Anfragen: | Ticket |
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Zuordnung: | Licht |
Zugehörigkeit: | Herzogtum Lichtenthal |
Inhaltsverzeichnis
- 1 Herkunft, Begriffserklärung und Bedeutung
- 2 Die Hierarchie
- 3 Etikette
- 4 Anrede
- 5 Aufgabenbereiche, Rechte und Pflichten
- 6 Der Adelsrat
- 7 OOC-Hinweise
- 8 Hochzeit und Familie
- 9 Aufstiegsleitfaden
- 10 Quereinstieg
- 11 Wichtige Links
Herkunft, Begriffserklärung und Bedeutung
„Adel kommt von edel“
Wie der Adel im Königreich Alumenas entstanden ist wird bis heute als Geschichte überliefert. So soll Temora selbst die ersten Adeligen als herausragende Vertreter der zugleich weltlichen wie göttlichen Tugenden über die anderen Menschen erhoben haben und ihnen den Auftrag gegeben haben zu herrschen, ihre Werte weiterzugeben und die Wege der Hoffnung und der Gerechtigkeit unter den Ihren zu beschreiten und zu vertreten.
Es ist zwar zu bezweifeln ob jeder Adelige im Königreich heute noch dieselben Werte wie seine Ahnen teilt, das Ständesystem des Königreichs hat dafür aber bis heute überdauert.
Es bietet bewährte Stabilität und klare Strukturen im Königreich, selbst wenn verschiedene Adelsfamilien oder deren Positionen im Laufe der Jahrhunderte erschüttert, bekämpft, korrumpiert oder angezweifelt wurden. Im Zuge der Geschichte kam es zum Aufstieg und Fall vieler Linien, nur wenige hielten sich dauerhaft wie das Haus der königlichen Familie.
Die Worte Adel und edel sind eng miteinander verbunden. Ebenso deutet die Sage zur Entstehung des Adels darauf hin, dass mit einem solchen Titel nur jene Menschen belehnt werden sollten, die die Vorbildlichsten ihres Volkes sind. Ein Adeliger ist „von Adel“, „von Stand“ oder „dem Adelsstand angehörig“. Sein Adelstitel beschreibt seine Position in der Hierarchie der Adeligen. Das Adelsprädikat von als Bestandteil des Namens zeichnet einen Adeligen oder dessen Familie erkennbar aus (z. B. Ador von Alumenas). Mit dem Adelstitel ist - je nach Rang - eine bestimmte Anrede verbunden.
Die Hierarchie
Das Bild, das die Adelsstruktur des Königreiches am besten beschreibt, ist das eines Pyramide.
An der Spitze steht eine einzelne Person, ihr folgen einige wenige Personen, auf die wiederum die zahlenmäßig nächstgrößere Gruppe folgt. An der Spitze des Adels und des gesamten Königreichs steht der König.
Der Herrscher über das Königreich Alumenas ist Ador Segenus Corbidian Victor von Alumenas oder auch König Ador I. von Alumenas.
Der König erhebt und erniedrigt Adelige, regiert und verwaltet das gesamte Reich. Gleich unterhalb des Königs steht die königliche Familie: Ciarda Emyn von Alumenas, Geborene von Nharam, seine Gemahlin und ernannte Regentin von Alumenas; Kronprinz Sigismund Zoltan von Alumenas.
Das Königreich besteht aus den Herzogtümern, denen jeweils ein Herzog vorsteht. Herzoge sind die Herrscher der größten Landstriche des Königreiches, die das Gros der königlichen Streitmächte stellen.
Jeder Herzog unterteilt sein Herzogtum in mehrere Grafschaften. Die Grafen der Herzogtümer sind die Vertreter des Herzogs. Sie alleine sind dem Herzog für die Verwaltung ihres Lehens Rechenschaft schuldig. Der Höflichkeit halber findet man manchmal die Bezeichnung Mark- bzw. Landgraf. Eine Markgrafschaft liegt an einer Grenze, eine Landgrafschaft im Landesinneren.
Die Grafschaften sind in Baronien unterteilt, die von Baronen regiert werden. Die Barone stehen an der Spitze des niederen Adels. Sie verfügen über deutlich mehr Land als die Freiherren oder herrschen oft über große Reichsstädte. In einer Baronie gliedern sich in der Regel mehrere Freiherrentümer ein, die ihrem Lehnsherren, dem Baron, direkt verpflichtet sind.
Unter den Baronen stehen die Freiherren. Sie werden in der Regel mit mittelgroßen Ländereien oder Städten belehnt. Die Freiherren stellen die niedrigste herrschende Adelsschicht dar.
Der geringste Adelsstand ist derjenige der Hochedlen. Meist handelt es sich dabei um Edle welchen für ihren unermüdlichen Einsatz für das Königreich der Adelsstand verliehen wurde. Oft bedienen sich andere Adlige der Hochedlen in der Verwaltung ihres Lehens bis zu dem Zeitpunkt, an denen sie sich ihr eigenes Lehen verdient haben.
Unterhalb des Adels finden sich Geedelte oder Edle. Dabei handelt es sich bei Edlen keinesfalls um Adelige sondern um verdiente Bürger, die einem höheren Adeligen oder dem Königreich einen Dienst erwiesen haben.
Häufig werden beispielsweise Meisterschützen mit abgeschlossener Ausbildung, hohe Militärs, Bürger mit überragendem Werk für die Gemeinschaft oder verdiente Sekretäre des Adels für ihre treuen Dienste geedelt.
Edle tragen einen Namenszusatz, der ihren besonderen Status kennzeichnet. Verbreitet sind de und van. Knappen, die in den Dienst eines Ritters treten, werden zudem mit den Würden des Edlen bedacht, um diese auf den Adelsstand vorzubereiten, bis der Knappe den Ritterschlag erhält oder ausscheidet.
Zu den Privilegien des Edlen zählen die respektvolle Anrede, der Namenszusatz und auch das Rüstrecht, auf welches er sich berufen kann.
Doch ist es auch keine Seltenheit, dass unzuverlässige oder in Ungnade gefallene Edle oder Adelige ihren Titel ebenso schnell verlieren können, wie sie ihn erhalten haben.
Etikette
Siehe Die gemeine Etikette
Anrede
Siehe Die ordentliche Anrede
Aufgabenbereiche, Rechte und Pflichten
Der Adelsstand ist mit Rechten und Pflichten verbunden. Zwar ist das Leben von Adeligen in mancherlei Hinsicht unbelasteter, als das von einfachen Bürgern, müssen sich doch die meisten von ihnen keine Gedanken um Essen, Kleidung oder Wohnort machen, doch beinhaltet ihr Stand viele anderweitige Einschränkungen. So haben sie als Vorbild für das Volk zu agieren, Angehörigen ihrer Schicht wird nachlässiges moralisches oder gesellschaftliches Verhalten seltener nachgesehen oder verziehen, als dem einfachen Bürgertum. Es steht dem Adel nicht an, sich in der Öffentlichkeit zu „bürgerlich“ zu geben. Feste Regeln beschränken ihre Familien und sie selbst auf bestimmte Verhaltensweisen der höfischen Etikette, der Tugenden und der allgemeinen Sitte. Selbstverständlich entspricht nicht jeder einzelne Adelige dem idealisierten Bild, manche folgen diesem vordergründig und verbergen ihre persönlichen Abgründe, doch müssen sie stets wachsam und mustergültig agieren, um einer Aufdeckung und der Ungnade ihres Lehnsherrn oder gar des Königs zu entgehen. Im Allgemeinen verwalten Adelige im Auftrag der Krone, je nach Stand und damit verbundener Pflicht, größere oder kleinere Landstriche des Königreichs Alumenas. Die Aufgabe eines Titelherrn hierbei ist klar und unumstößlich, dass ihm anvertraute Lehen mit bestem Wissen und Gewissen im Sinne der Krone zu führen. Ein Adeliger kann auch außerhalb der Lehensverwaltung standesgemäße Aufgaben erfüllen.
Alle Adeligen gelten als Vertreter der Krone; insbesondere Lehnsherrn zeigen dies durch den Umstand, dass sie auf ihren Länderrein Recht sprechen.
Rechte
- Ein Adeliger hat das Recht auf ein eigenes Wappen mit den entsprechenden Rangzeichen.
- Ein Adeliger hat das Recht, mit seinem Titel oder der allgemeinen Standesanrede (Hoher Herr/ Hohe Dame) angesprochen zu werden.
- Ein Adeliger hat das Recht, Waffen zu tragen und seine Ehre zu verteidigen. Er darf auch die Ehre der eigenen Familie, des Königs, der königlichen Familie und des direkten Landesherren verteidigen. Er darf einen Stellvertreter für ein Duell benennen und selbst Stellvertreter eines anderen Adeligen sein.
- Ein Adeliger hat das Recht darauf, das Waffenrecht in Städten zu beanspruchen. Dieses Recht kann durch den Stadtherrn eingeschränkt werden.
- Ein Adeliger hat das Recht, zur Verteidigung des eigenen Lehens Streitkräfte auszuheben. Dieses Recht kann durch höhere Adelige eingeschränkt werden.
- Ein Adeliger spricht in seinem Lehen Recht nach dem jeweiligen Landesrecht.
- Ein Adeliger darf die Soldaten des Königreichs anweisen eine Festnahme vorzunehmen und den Gefangenen vor ein bestelltes und anerkanntes Gericht zu führen.
- Ein Adeliger darf die Soldaten des Königreichs anweisen als Leibwache zu fungieren.
- Es ist dem Lehnsadel selbst überlassen sofern jener über freie Lehen verfügt andere Adelige mit einem Landstrich in ihrem Lehen zu betrauen.
- Ein Adeliger darf nur auf Befehl eines höheren Adeligen oder Kronritters festgenommen werden. In jedem Fall hat auf die Festnahme seine Unterbringung an einem standesgemäßen und dennoch sicheren Ort zu erfolgen. Eine absolute Ausnahme stellt unmittelbarer schwerer Eidbruch wie etwa Hochverrat dar, hier ist es einem jeden Adligen gestattet in eigener Verantwortung einen Ranghöheren Adeligen festzuhalten. Dies ist unverzüglich dem Lehnsherrn des mutmaßlichen Verräters anzuzeigen und ist unverzüglich zu überstellen.
- Ein Adeliger darf nur vom jeweiligen Grafen (oder Höherstehendem) nach geltendem Landesrecht verurteilt werden. Hat der Adelige den gleichen Rang wie der Landesherr inne, muss er sich nur dem Richtspruch des nächsthöheren Lehnsherrn beugen.
Die Rechte, welche die Rechtsprechung betreffen, können durch königliches Dekret eingeschränkt werden.
Pflichten
- Ein Adeliger hat die Pflicht das Königreich und dessen rechtmäßigen Regenten mit Herz und Hand zu unterstützen und treu zu Reich und Krone zu stehen.
- Ein Adeliger hat die Gesetze der Krone selbst und auf die Einhaltung derselben durch Andere zu achten.
- Ein Adeliger vertritt durch seine Person, sein Verhalten, sein Auftreten stets das Königreich, seinen direkten Lehnsherrn und hat sich entsprechend ehrbar zu verhalten.
- Ein Adeliger hat die Pflicht die ihm anvertrauten Ländereien nach bestem Wissen und Gewissen zu pflegen und mit den ihm anvertrauten Gütern sorgsam zu verfahren.
- Ein Adeliger ist fürsorglich und verpflichtend verantwortlich für die ihm anvertrauten Menschen.
- Ein Adeliger hat die Pflicht, seine Untergebenen und Adelige in seiner Abhängigkeit bei Verfehlungen entsprechend zu ahnden.
Aufgaben
Zu den Aufgaben des Adels zählen beispielsweise:
- Schirmherrschaften über Institutionen/Gilden/Gruppierungen (Bibliothek, Hospital, Bälle, Märkte, Turniere) um beispielsweise zum Teil horrende Kosten für Aufbauten zu finanzieren.
- Pflege diplomatischer Beziehungen zu den Völkern / Ernennung von Diplomaten
- Planung und Durchführung militärischer Operationen, Sicherung der Grenzen, Verteidigung des Herzogtums. Was insbesondere den Rittern zufällt.
- des Sicherstellung der Wehrhaftigkeit Herzogtums – Aufrechterhaltung der Wehranlagen
- Zusammenkünfte mit den Bürgern des eigenen Lehns.
- Zusammenkünfte und Informationsaustausch mit dem Lehensherrn.
- Ausbau und Verbesserung des eigenen Lehens.
- Einsetzen von Bürgern in Verantwortungsvolle Posten.
Der Adelsrat
Als Adelsrat bezeichnet sich die Versammlung sämtlicher Adeliger in Lichtenthal, welche den Herzog in Fragen des gesamten Herzogtums beraten soll. Im Vordergrund stehen der Austausch zwischen den Adeligen, Vorschläge für neue Kandidaten aus den Reihen der Bürger oder auch beispielsweise wegweisende Änderungen der Gesetze. Es erfolgen ausschließlich offene Mehrheitsabstimmungen, wobei jeder Adelige eine Stimme vertritt. Aufgabe der Grafen ist es die mehrheitliche Meinung gegenüber dem Herzog zu vertreten oder zu vermitteln.
OOC-Hinweise
Ein Adeliger ist keine eigene Klasse, sondern ein Stand. Allerdings sind an diesen Stand besondere rollenspielerische Rechte wie Verpflichtungen gebunden, die zu möglichen anderen Klassenverpflichtungen hinzukommen. Ein allgemein verantwortungsvoller und fairer Umgang mit dem Prädikat Adel wird vorausgesetzt, ebenso wie ein vorbildliches und Adels-angemessenes Handeln. Man sollte sich ebenso bewusst sein, dass, wenn man sich dafür entscheidet einen Adeligen zu spielen, man sich mit diesem Charakter bestimmten Regeln und Grenzen im Rollenspiel zu unterwerfen hat. Das bedeutet, dass einem im Rollenspiel nicht alle Wege oder Verhaltensweisen (z. B. in Bezug auf IG-Beziehungen und -Freundschaften, Redeweisen oder Fun-RP) offen stehen. Die Klassen sind recht frei wählbar, allerdings möchten wir keine Charaktere, die das Adelsspiel als Plattform für das Verfolgen dunkler, feindlicher oder ambivalenter Ziele nutzen. Deshalb fallen Klassen wie Pirat, Hexe oder Diener Kra’thors weg. Geweihte der Temora sind ebenso nicht möglich, da die Geweihtenschaft keine weltlichen Titel tragen darf, als angeheiratete Titelführer sind sie hingegen zugelassen. Krieger, Schützen, Barden, Heiler, Magier, Gauner & Schurken [mit entsprechender Hintergrundgeschichte], Kinder und Handwerksklassen (ggf. mit entsprechender zusätzlicher Bewerbung an die Klassenbetreuungen und Wartezeiten) sind möglich. Allerdings erwarten wir, gleich in welcher Klasse, angemessenes Adelsspiel. Beispiele: Ein Adeliger, der in seiner Heimat in einem kleinen Regiment als Kämpfer diente und für neue Perspektiven nach Lichtenthal kommt, um sich dort streng hochzuarbeiten, wäre in Ordnung. Ein Adeliger, der gerne jeden Abend in der Taverne mit dem Volk säuft und sich ansonsten dem Müßiggang hingibt, nicht. Eine metallverarbeitende Adelige, die edelsten Schmuck herstellt aus Metallen, die ihr ein Angestellter besorgt, und von anderen verkaufen lässt, wäre in Ordnung. Eine Adelige, die tagelang in der Mine steht, dann als Kohlemännchen durch Adoran rennt und in ihrem Laden persönlich Hinz und Kunz bedient, nicht. Ein Adeliger, der sich den schönen Künsten verschrieben hat, Gedichte und Lieder schreibt und plant ein Theater in Adoran zu etablieren, wäre in Ordnung. Ein Adeliger, der nur zotige Tavernenlieder oder anrüchige Minnelieder zum Besten gibt, um leichte Damen zwischen die Laken zu locken, nicht.
Abgesehen davon wäre es uns sehr wichtig, dass ihr nicht bereits einen Charakter habt, der eine höhere Position im Gefüge von Lichtenthal innehat, sofern nicht genau dieser Charakter in den Adel möchte.
Wenn der Adelige sich nicht seinem Stand nach angemessen verhält, oder die Rechte oder Pflichten vernachlässigt und es so zu Beschwerden kommt, kann der Adelstitel vom Lehnsherrn oder im schlimmsten Fall durch den König wieder aberkannt werden. Um den Namen der Familie dann wieder rein zu waschen und den Titel zurück zu erlangen, wird einiger Aufwand nötig sein.
Anleitcharakter
Der Herzog kann Auflagen machen, es genehmigen oder ablehnen. Mit dem Herzog ist der derzeitige Anleitcharakter „Anselm von Lichtenthal“ gemeint.
Hochzeit und Familie
Für Hochzeiten innerhalb des Adels gibt es keine Auflagen, müssen aber zuvor im Rollenspiel mit dem Anleitcharakter abgesprochen werden. Hochzeiten von Adel (Freiherr/in und aufwärts) mit dem Bürgertum müssen mit der Lichten Betreuung abgesprochen und von dieser Genehmigt werden. Dazu ist eine dem gewünschten künftigem Stand entsprechend ausführliche Bewerbung für einen Adelscharakter durch den Spieler des bürgerlichen Charakters vorgesehen. Da eine Hochzeit zwischen Adel und Bürgertum ausgeschlossen ist, müsste der adelige Charakter auf seinen Stand verzichten sofern die Bewerbung abgelehnt wurde. In beiden Fällen gilt es rollenspielerisch zum guten Ton, zuerst die Erlaubnis des Herzogs einzuholen bevor eine Verlobung vollzogen werden sollte. Versäumt man das Gespräch mit dem Herzog, wird das mit großer Sicherheit zu einer Ablehnung führen. Ehen werden im Adel von Alumenas generell und ausschließlich vor Temora geschlossen.
Namenswahl
Es darf sowohl der Hausname (Familienname) als auch der Name des größten oder entsprechend ältesten Lehen gewählt werden. Doppelnamen sind ausgeschlossen.
Auflösung
Eine Auflösung der Ehe kann dann beantragt werden, wenn der Partner mehr als sechs Monate inaktiv ist. Da der Partner als Verschollen oder Tod erklärt wird, ist eine fünf monatige Trauerzeit vorgesehen, diese Zeit kann genutzt werden um sich als künftiger Titelherr zu etablieren und zu beweisen. Im Anschluss kann in einem Gespräch mit dem Anleitcharakter der Anspruch auf den Titel ersucht werden. Sollte dies abgelehnt werden, fällt der Adelige auf den letzten Titel zurück, mindestens jedoch auf Hochedel.
Kinder
Eingeheiratete Kinder, adoptiere Kinder oder eigene Kinder erhalten das Adelsprädikat „von“ im Namen, als auch den Titel der Eltern. Wie jedem Titelführer stehen ihnen die Rechte des Adels nur soweit zu, wie es der Titelherr zulässt. Die Verantwortung und entsprechende Repressalien bei Fehlverhalten tragen in jedem Fall die Eltern, bzw. der Titelherr. Mit dem Ausscheiden durch altern, aus der „Kinder-Klasse“ erhält der Adelige das Recht für sich selbst zu sprechen. Um also weiter im Adel aufsteigen zu können, muss der Anspruch auf seinen eigenen Titel geltend gemacht werden, durch ein Gespräch mit dem Herzog.
Aufstiegsleitfaden
Der Lichtenthaler Adel besteht aus verdienten Bürgern des Herzogtums und somit des Königreichs von Alumenas. Als Kernaufgabe des Adels versteht sich die Repräsentation des Königs auf Gerimor und somit auch die Führung Lichtenthals von den Grafschaften bis zum kleinsten Lehen. Engagierten Bürgern Lichtenthals ist es möglich in der Hierachie der Stände und somit des Adels in Lichtenthal aufzusteigen. Der folgende Leitfaden zeigt auf was im Vorfeld nötig ist und was zu tun ist um vielleicht eines Tages Graf einer der bedeutsamsten Grafschaften des Königreichs zu werden.
Bewerbung
Hat man sich dafür entschieden künftig einen Adeligen spielen zu wollen, muss man sich bewerben. Quereinstiege sind nur mit wenigen Ausnahmen möglich. Die Bewerbung muss neben Chardaten, eine kurze RP-Geschichte wie man sich das Adelsspiel vorstellt, diese muss nicht zwingend mit den eigenen Vorstellungen des Adelscharakters übereinstimmen, enthalten. Zudem muss eine besondere Leistung der letzten 12 Monate für das Königreich angegeben werden. Dazu zählen organisierte Events, Dienste aller Art, häufiges rollenspielgerechtes PVP mit den Gegnern des Königreichs und vieles mehr. Bei angenommener Bewerbung durch die Betreuung wird eine Akte im Forum „Adel des Königreichs“ angelegt. Die Akte enthält: Titel, Name Gönner: Abgehaltene Events Teilnahme bei Events Kreativität Charalter Sonstiges
Aufstiege
Aufstieg [Edle/r; Edelmann; Edelfrau]
Mit angenommener Bewerbung durch die Betreuung, erhält der Bürger neben der Akte im Forum, im Spiel ein Belobigungsschreiben des Herzogtums. Anschließend ist es nötig einen Adeligen auszumachen, welcher künftig als Gönner des Bürgers fungiert, hierzu händigt der Bürger dem Adeligen das Belobigungsschreiben aus. Wer das entsprechende Rollenspiel einleitet ist grundsätzlich nicht relevant. Die Spieler des/der Bürger/in sind hier in der Pflicht die Betreuung von der Wahl des Gönners mittels Ticket zu informieren, inkl. RP-Log-Datei . Der Bürger hat nun Zeit sich zu unter Führung des Adeligen Gönner zu beweisen. Nach 4 Monaten ist es dem Gönner möglich seinen Günstling für den Titel des Edlen vorzustellen. Nach positiver Wahl und Zusage durch die Betreuung wird der Rahmen für die Erhebung selbst durch den Gönner gewählt, eine öffentliche Bekanntmachung mittels Forenposting wird verlangt.
Aufstieg [Hochedler; Hochedle]
Mit Aufstieg zur/m Edlen, steht es dem/der Spieler/in frei, erneut einen Gönner für einen weiteren Aufstieg zu suchen. Es muss sich hierbei um einen anderen Charakter handeln, zudem darf dieser weder einem Hausstand noch einer Gilde oder anderen Institutionen angehören, die eindeutig der Grafschaft des letzten Gönners zugeschrieben werden kann. [Konvent und Regiment sind hiervon ausgenommen hier handelt es sich um Institutionen des gesamten Herzogtums] Die Spieler des/der Edlen sind hier in der Pflicht die Betreuung davon mittels Ticket zu informieren, inkl. RP-Log-Datei. Nach 6 Monaten ist es dem Gönner möglich seinen Günstling für den Titel des Hochedlen vorzustellen. Nach positiver Wahl und Zusage durch die Betreuung wird der Rahmen für die Erhebung selbst durch den Gönner gewählt, eine öffentliche Bekanntmachung mittels Forenposting wird verlangt. Die Punkte Adels-RP, Etikette, eigener Titel, [möglicher] fremder Titel werden der Akte hinzugefügt.
Aufstieg [Freiherr; Freiherrin]
Mit Aufstieg zur/m Hochedlen, steht es dem/der Spieler/in frei, erneut einen Gönner für einen weiteren Aufstieg zu suchen. Erneut muss ein neuer Gönner gefunden werden, es darf sich nicht um die Vorhergehenden handeln. Die Zuordnung spielt keine Rolle mehr, der Titel des Gönners muss mindestens Freiherr/in sein. Die Spieler des/der Hochedlen sind hier in der Pflicht die Betreuung davon mittels Ticket zu informieren, inkl. RP-Log-Datei . Nach mindestens 8 Monaten ist es dem Gönner möglich seinen Günstling für den Titel Freiherr/in vorzustellen. Nach positiver Wahl und Zusage durch die Betreuung wird der Rahmen für die Erhebung selbst gewählt muss aber öffentlich erfolgen, eine öffentliche Bekanntmachung mittels Forenposting wird ebenso verlangt.
Aufstieg [Baron; Baronin]
Mit Aufstieg zum Freiherrn oder Freiherrin, sind entweder Barone oder Grafen die Gönner des Adeligen. Möchte der/die Spieler/in nochmals aufsteigen, ist dies der Betreuung mittels Ticket mitzuteilen, ein entsprechender Vermerk in der Akte folgt. Vom Datum des Akteneintrags bleiben mindestens 10 Monate Zeit, in der sich der Charakter beweisen muss. Nach Ablauf der zehn Monate, kann der/die Spieler/in ein Ticket einreichen mit einer stichpunktartigen Auflistung der in den zehn Monaten stattgefundenen Events mit direkter oder indirekter Teilnahme. Dazu zählen unter anderem: Quests Unterricht (außerhalb von Klasseninterner-Unterricht & Regiment) Schlachten Unternehmungen Feste Märkte Usw.
Nach Zusage durch die Betreuung, darf sich der Freiherr selbst zur Wahl stellen oder sein Gönner dies für ihn tun. Nach positiver Wahl und Zusage durch die Betreuung kann der zuständige Graf des Charakters den künftigen Baron erheben. Der festliche Rahmen der Erhebung kann auch hier frei gewählt werden, sie muss jedoch frühzeitig angekündigt werden und muss öffentlich erfolgen.
Aufstieg [Graf; Gräfin]
Die Position des Grafen, stellt eine Sonderposition unter den Adelsrängen dar. Da die Position nur durch den Herzog, also den Anleitchar vergeben wird, ist eine Bewerbung zum oder zur Gräfin nicht möglich. Die Kriterien die für den Titel des Grafen wichtig sind: Einsatz für das gesamte Herzogtum Konstruktives RP Vermittelnde Persönlichkeit Fähigkeit Aufgaben zu delegieren Abwechslungsreiches und stufengerechtes RP Titel Baron Wenn der Betreuung Spieler auffallen, die diese Kriterien erfüllen, wird ihnen das Angebot eines S4 unterbreitet.
Wahl zur Erhebung
Nach Ablauf der Mindestzeit des Günstlings hat der Gönner die Möglichkeit dem wahlberechtigten Adel [im Titel höher als der Günstling] mittels Forenposting die besten Seiten heraus zu kehren und somit zur Wahl zu stellen. Der Adel hat sieben Tage Zeit seine Stimme mittels offener Briefwahl abzugeben. Intervention während der Wahl ist nur bei bekannten Gesetzesverstößen oder massivem Handelns wider des Königreichs gestattet. Eine Diskussion während der Wahl ist zu vermeiden. Es ist eine ¾ Mehrheit für eine angenommene Wahl nötig. Enthaltungen werden nicht gezählt. Nach abgeschlossener Wahl ist es die Verantwortung des Gönners die Betreuung bei einem positiven Ergebnis mittels Ticket und zugehörigem Link zum Forentopic in Kenntnis zu setzen. Nach Zusage der Betreuung steht es dem Gönner (Im Falle einer Erhebung zum Baron/in dem Graf) frei den Günstling in seinen neuen Stand zu erheben. Wurde der Günstling durch den Adel nicht angenommen, sind mindestens 2 Monate nach Bekanntgabe der Wahl auszusetzen bevor der Günstling erneut zur Wahl gestellt werden darf. Für jede weitere fehlgeschlagene Wahl werden weitere 2 Monate angerechnet.
Aktivität/Inaktivität
Definition für den Adel: Adelige Spielercharaktere sind dann aktiv, wenn sie für ihre Umwelt zu erreichen sind. Wessen Char längere Zeit nicht am Spielgeschehen teilnimmt, oder sich anderweitig in die Klasse einbringt, dass beinhaltet auch die Weiterentwicklung der Klasse, wird als inaktiv gesehen. Wir legen unser Augenmerk damit bewusst nicht auf die Spielzeit, sondern auf die Leistungen der einzelnen Charaktere bzw. Spieler. Nur wenn unsere Adelscharaktere auch anspielbar sind, kann ein geordnetes und reibungsloses sowie frustfreies (insbesondere für andere Mitspieler) Rollenspiel funktionieren. Wir, die Betreuung, sehen es nicht als unsere Hauptaufgabe die Aktivität der Spielerchars zu verfolgen und werden das somit nur tun wenn es Auffälligkeiten gibt. Daher sind die Spieler des Adels dazu angehalten mitzuwirken und länger verschollene Charaktere entsprechend nach IG Beschluss durch den Adelsrat dem Herzog zu melden. Nach einer entsprechenden Meldung wird die Betreuung den Fall prüfen.
Abgemeldet & Verschollen
Es wird grundsätzlich Unterschieden ob ein Spieler sich abgemeldet hat oder nicht. Hierbei wird auch an die Fairness des Spielers appelliert, sollte ein Ausfall länger andauern dies entsprechend zu melden selbst wenn dies bedeutet, dass eine Abstufung droht. Abgemeldete Spieler erhalten einen entsprechenden Eintrag in ihrer Forumsakte. Abmeldungen schützen die Charaktere 6 Monate gleich welchen Titels vor Repressalien. Nach Ablauf der 6 Monate, kann bei Adeligen mit direkten Spielerbezug (Lehen mit Spielerhäusern), die Entlehnung erfolgen, wenn ein entsprechender Nachfolger für das Lehen bereit steht. Für alle anderen Adeligen mit Lehen gelten 9 Monate. Generell gilt für Adelscharaktere bei Abwesenheit mehr als 12 Monaten, ein Verlust des Titels.
Verschollene Adelscharaktere, können nach 3 Monaten ohne Teilnahme am Spielgeschehen von der Betreuung oder durch Mehrheitsentscheid der Mitspieler (geprüft durch die Betreuung) als inaktiv geflaggt werden. Sollte ein Spieler das Gefühl haben zu Unrecht im Inaktivitätsraum gelandet zu sein, benötigen wir ein Ticket, möglichst mit Links zu Foreneinträgen des entsprechenden Chars und IG-Logs mit entsprechendem RP. Bei verschollenen Adelscharakteren, erfolgt der Verlust des Titels nach weiteren 3 Monaten Inaktivität ohne weitere Meldung des Spielers. Eine Abmeldung ist auch im Inaktivitätsraum noch möglich, schützt den Char somit bis zu weiteren 3 Monaten bzw. insgesamt 6 Monaten.
Wiederkehr
Wiederkehrende Adelscharaktere, auch bei Verlust des Titels, befinden sich im Inaktivitätsraum des Adels. Wir bieten wiederkehrenden Charakteren an, sofern ihr Lehen noch unbesetzt ist, in Rücksprache mit dem zugehörigen Grafen, den Charakter entsprechend mit Titel und Lehen zurückkehren zu lassen. Sollte das eigentliche Lehen besetzt sein, aber ein gleichwertiges zur Verfügung stehen, wird dieses angeboten, ebenfalls in Rücksprache mit dem Grafen. Sollten alle entsprechenden Lehen besetzt sein, wird der Titel bei Rückkehr abgestuft, das erste Verfahren wird angewandt. Lehen abseits von Gerimor werden nicht mehr vergeben, sie dürfen zwar in Charaktergeschichten vorkommen, können auch in der Vergangenheit vergeben worden sein, haben aber keinen Einfluss auf das örtliche Geschehen.
Quereinstieg
Der tatsächliche Adelsstand kann nur durch Aufstieg erreicht werden.
Es besteht dennoch die Möglichkeit in den Stand Edel oder Hochedel aufzusteigen sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzungen:
- Erreichen einer im Klassenbereich definierten Stufe. [Bis Edle/r]
- Erhebung eines Elternteils, eines bestehenden Kinderchars oder bereits erwachsenen Kindes. [Bis Hochedle/r]
- Hochzeiten zwischen Adel und Bürgerlichen. [Bis Hochedle/r]
Familienmitglieder müssen zwingend eine Bewerbung einreichen, ohne Bewerbung lehnt der entsprechende Char den Titel ab und wird nicht weiter bedacht.
Wie stellst du dir das Adelsspiel vor?
Was darf man als Adeliger und was sollte man besser unterlassen?
Aussagekräftige Geschichte, die sowohl Herkunft als auch das Auftauchen auf Gerimor erklärt.
Wichtiger Hinweis für Kinder von Charakteren des Lehnsadels:
Sollten die Eltern, damit ist insbesondere der Titelherr gemeint, IG versterben oder verziehen wird der Titel nicht automatisch vererbt.
Ein weiterspielen wäre zwar möglich, allerdings würden unter Umständen die Titel aberkannt oder der Char wird in einen NPC außerhalb Lichtenthals umgewandelt.
Wichtige Links
Königreich Alumenas
Herzogtum Lichtenthal
Ritter Alumenas
Geweihte der Temora