Adel von Alumenas
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Inhaltsverzeichnis
Herkunft, Begriffserklärung und Bedeutung
„Adel kommt von edel“
Wie der Adel im Königreich Alumenas entstanden ist wird bis heute als Geschichte überliefert. So soll Temora selbst die ersten Adeligen als herausragende Vertreter der zugleich weltlichen wie göttlichen Tugenden über die anderen Menschen erhoben haben und ihnen den Auftrag gegeben haben zu herrschen, ihre Werte weiterzugeben und die Wege der Hoffnung und der Gerechtigkeit unter den Ihren zu beschreiten und zu vertreten.
Es ist zwar zu bezweifeln ob jeder Adelige im Königreich heute noch dieselben Werte wie seine Ahnen teilt, das Ständesystem des Königreichs hat dafür aber bis heute überdauert.
Es bietet bewährte Stabilität und klare Strukturen im Königreich, selbst wenn verschiedene Adelsfamilien oder deren Positionen im Laufe der Jahrhunderte erschüttert, bekämpft, korrumpiert oder angezweifelt wurden. Im Zuge der Geschichte kam es zum Aufstieg und Fall vieler Linien, nur wenige hielten sich dauerhaft wie das Haus der königlichen Familie.
Die Worte Adel und edel sind eng miteinander verbunden. Ebenso deutet die Sage zur Entstehung des Adels darauf hin, dass mit einem solchen Titel nur jene Menschen belehnt werden sollten, die die Vorbildlichsten ihres Volkes sind. Ein Adeliger ist „von Adel“, „von Stand“ oder „dem Adelsstand angehörig“. Sein Adelstitel beschreibt seine Position in der Hierarchie der Adeligen. Das Adelsprädikat von als Bestandteil des Namens zeichnet einen Adeligen oder dessen Familie erkennbar aus (z. B. Ador von Alumenas). Mit dem Adelstitel ist - je nach Rang - eine bestimmte Anrede verbunden.
Die Hierarchie
Das Bild, das die Adelsstruktur des Königreiches am besten beschreibt, ist das eines Pyramide.
An der Spitze steht eine einzelne Person, ihr folgen einige wenige Personen, auf die wiederum die zahlenmäßig nächstgrößere Gruppe folgt. An der Spitze des Adels und des gesamten Königreichs steht der König.
Der Herrscher über das Königreich Alumenas ist Ador Segenus Corbidian Victor von Alumenas oder auch König Ador I. von Alumenas.
Der König erhebt und erniedrigt Adelige, regiert und verwaltet das gesamte Reich. Gleich unterhalb des Königs steht die königliche Familie: Ciarda Emyn von Alumenas, Geborene von Nharam, seine Gemahlin und ernannte Regentin von Alumenas bis Nachkommen ihres Bundes ins Alter zur Regentschaft kämen.
Das Königreich besteht aus den Herzogtümern, denen jeweils ein Herzog vorsteht. Herzoge sind die Herrscher der größten Landstriche des Königreiches, die das Gros der königlichen Streitmächte stellen.
Jeder Herzog unterteilt sein Herzogtum in mehrere Grafschaften. Die Grafen der Herzogtümer sind die Vertreter des Herzogs. Sie alleine sind dem Herzog für die Verwaltung ihres Lehens Rechenschaft schuldig. Der Höflichkeit halber findet man manchmal die Bezeichnung Mark- bzw. Landgraf. Eine Markgrafschaft liegt an einer Grenze, eine Landgrafschaft im Landesinneren.
Die Grafschaften sind in Baronien unterteilt, die von Baronen regiert werden. Die Barone stehen an der Spitze des niederen Adels. Sie verfügen über deutlich mehr Land als die Freiherren oder herrschen über große Reichsstädte. In einer Baronie gliedern sich in der Regel mehrere Freiherrentümer ein, die ihrem Lehnsherren, dem Baron, direkt verpflichtet sind.
Unter den Baronen stehen die Freiherren. Sie werden in der Regel mit mittelgroßen Ländereien oder Städten belehnt. Die Freiherren stellen die niedrigste herrschende Adelsschicht dar.
Der geringste Adelsstand ist derjenige der Hochedlen. Meist handelt es sich dabei um Edle welchen für ihren unermüdlichen Einsatz für das Königreich der Adelsstand verliehen wurde. Oft bedienen sich andere Adlige der Hochedlen in der Verwaltung ihres Lehens bis zu dem Zeitpunkt, an denen sie sich ihr eigenes Lehen verdient haben. Ebenso sind die Ritter des Ordens der Ritterschaft von Alumenas Hochedle.
Unterhalb des Adels finden sich Geedelte oder Edle. Dabei handelt es sich bei Edlen keinesfalls um Adelige sondern um verdiente Bürger, die einem höheren Adeligen oder dem Königreich einen Dienst erwiesen haben.
Häufig werden beispielsweise Meisterschützen mit abgeschlossener Ausbildung, hohe Militärs, Bürger mit überragendem Werk für die Gemeinschaft oder verdiente Sekretäre des Adels für ihre treuen Dienste geedelt.
Edle tragen einen Namenszusatz, der ihren besonderen Status kennzeichnet. Verbreitet sind de und van. Knappen, die in den Dienst eines Ritters treten, werden zudem mit den Würden des Edlen bedacht, um diese auf den Adelsstand vorzubereiten, bis der Knappe den Ritterschlag erhält oder ausscheidet.
Zu den Privilegien des Edlen zählen die respektvolle Anrede, der Namenszusatz und auch das Rüstrecht, auf welches er sich berufen kann.
Doch ist es auch keine Seltenheit, dass unzuverlässige oder in Ungnade gefallene Edle oder Adelige ihren Titel ebenso schnell verlieren können, wie sie ihn erhalten haben.
Etikette
Siehe Die gemeine Etikette
Anrede
Siehe Die ordentliche Anrede
Aufgabenbereiche, Rechte und Pflichten
Der Adelsstand ist mit Rechten und Pflichten verbunden. Zwar ist das Leben von Adeligen in mancherlei Hinsicht unbelasteter, als das von einfachen Bürgern, müssen sich doch die meisten von ihnen keine Gedanken um Essen, Kleidung oder Wohnort machen, doch beinhaltet ihr Stand viele anderweitige Einschränkungen. So haben sie als Vorbild für das Volk zu agieren, Angehörigen ihrer Schicht wird nachlässiges moralisches oder gesellschaftliches Verhalten seltener nachgesehen oder verziehen, als dem einfachen Bürgertum. Es steht dem Adel nicht an, sich in der Öffentlichkeit zu „bürgerlich“ zu geben. Feste Regeln beschränken ihre Familien und sie selbst auf bestimmte Verhaltensweisen der höfischen Etikette, der Tugenden und der allgemeinen Sitte. Selbstverständlich entspricht nicht jeder einzelne Adelige dem idealisierten Bild, manche folgen diesem vordergründig und verbergen ihre persönlichen Abgründe, doch müssen sie stets wachsam und mustergültig agieren, um einer Aufdeckung und der Ungnade ihres Lehnsherrn oder gar des Königs zu entgehen. Im Allgemeinen verwalten Adelige im Auftrag der Krone, je nach Stand und damit verbundener Pflicht, größere oder kleinere Landstriche des Königreichs Alumenas. Die Aufgabe eines Titelherrn hierbei ist klar und unumstößlich, dass ihm anvertraute Lehen mit bestem Wissen und Gewissen im Sinne der Krone zu führen. Ein Adeliger kann auch außerhalb der Lehensverwaltung standesgemäße Aufgaben erfüllen.
Alle Adeligen gelten als Vertreter der Krone; insbesondere Lehnsherrn zeigen dies durch den Umstand, das sie auf ihren Länderrein Recht sprechen.
Rechte
- Ein Adeliger hat das Recht auf ein eigenes Wappen mit den entsprechenden Rangzeichen.
- Ein Adeliger hat das Recht, mit seinem Titel oder der allgemeinen Standesanrede (Hoher Herr/ Hohe Dame) angesprochen zu werden.
- Ein Adeliger hat das Recht, Waffen zu tragen und seine Ehre zu verteidigen. Er darf auch die Ehre der eigenen Familie, des Königs, der königlichen Familie und des direkten Landesherren verteidigen. Er darf einen Stellvertreter für ein Duell benennen und selbst Stellvertreter eines anderen Adeligen sein.
- Ein Adeliger hat das Recht darauf, das Waffenrecht in Städten zu beanspruchen. Dieses Recht kann durch den Stadtherrn eingeschränkt werden.
- Ein Adeliger hat das Recht, zur Verteidigung des eigenen Lehens Streitkräfte auszuheben. Dieses Recht kann durch höhere Adelige eingeschränkt werden.
- Ein Adeliger spricht in seinem Lehen Recht nach dem jeweiligen Landesrecht.
- Ein Adeliger darf die Soldaten des Königreichs anweisen eine Festnahme vorzunehmen und den Gefangenen vor ein bestelltes und anerkanntes Gericht zu führen.
- Ein Adeliger darf die Soldaten des Königreichs anweisen als Leibwache zu fungieren.
- Es ist dem Lehnsadel selbst überlassen sofern jener über freie Lehen verfügt andere Adelige mit einem Landstrich in ihrem Lehen zu betrauen.
- Ein Adeliger darf nur auf Befehl eines höheren Adeligen oder Kronritters festgenommen werden. In jedem Fall hat auf die Festnahme seine Unterbringung an einem standesgemäßen und dennoch sicheren Ort zu erfolgen. Eine absolute Ausnahme stellt unmittelbarer schwerer Eidbruch wie etwa Hochverrat dar, hier ist es einem jeden Adligen gestattet in eigener Verantwortung einen Ranghöheren Adeligen festzuhalten. Dies ist unverzüglich dem Lehnsherrn des mutmaßlichen Verräters anzuzeigen und ist unverzüglich zu überstellen.
- Ein Adeliger darf nur vom jeweiligen Grafen (oder Höherstehendem) nach geltendem Landesrecht verurteilt werden. Hat der Adelige den gleichen Rang wie der Landesherr inne, muss er sich nur dem Richtspruch des nächsthöheren Lehnsherrn beugen.
Die Rechte, welche die Rechtsprechung betreffen, können durch königliches Dekret eingeschränkt werden.
Pflichten
- Ein Adeliger hat die Pflicht das Königreich und dessen rechtmäßigen Regenten mit Herz und Hand zu unterstützen und treu zu Reich und Krone zu stehen.
- Ein Adeliger hat die Gesetze der Krone selbst und auf die Einhaltung derselben durch Andere zu achten.
- Ein Adeliger vertritt durch seine Person, sein Verhalten, sein Auftreten stets das Königreich, seinen direkten Lehnsherrn und hat sich entsprechend ehrbar zu verhalten.
- Ein Adeliger hat die Pflicht die ihm anvertrauten Ländereien nach bestem Wissen und Gewissen zu pflegen und mit den ihm anvertrauten Gütern sorgsam zu verfahren.
- Ein Adeliger ist fürsorglich und verpflichtend verantwortlich für die ihm anvertrauten Menschen.
- Ein Adeliger hat die Pflicht, seine Untergebenen und Adelige in seiner Abhängigkeit bei Verfehlungen entsprechend zu ahnden.
Aufgaben
Zu den Aufgaben des Adels zählen beispielsweise:
- Schirmherrschaften über Institutionen/Gilden/Gruppierungen (Bibliothek, Hospital, Bälle, Märkte, Turniere) um beispielsweise zum Teil horrende Kosten für Aufbauten zu finanzieren.
- Pflege diplomatischer Beziehungen zu den Völkern / Ernennung von Diplomaten
- Planung und Durchführung militärischer Operationen, Sicherung der Grenzen, Verteidigung des Herzogtums. Was insbesondere den Rittern zufällt.
- des Sicherstellung der Wehrhaftigkeit Herzogtums – Aufrechterhaltung der Wehranlagen
- Zusammenkünfte mit den Bürgern des eigenen Lehns.
- Zusammenkünfte und Informationsaustausch mit dem Lehensherrn.
- Ausbau und Verbesserung des eigenen Lehens.
- Einsetzen von Bürgern in Verantwortungsvolle Posten.
Der Adelsrat
Als Adelsrat bezeichnet sich die Versammlung sämtlicher Adeliger in Lichtenthal, welche den Herzog in Fragen des gesamten Herzogtums beraten soll. Im Vordergrund stehen der Austausch zwischen den Adeligen, Vorschläge für neue Kandidaten aus den Reihen der Bürger oder auch beispielsweise wegweisende Änderungen der Gesetze. Es erfolgen ausschließlich offene Mehrheitsabstimmungen, wobei jeder Adelige eine Stimme vertritt. Aufgabe der Grafen ist es die mehrheitliche Meinung gegenüber dem Herzog zu vertreten oder zu vermitteln.
Die Verlobung
Eine Verlobung sollte mindestens 5 Monate bestehen, bevor das Paar an die Hochzeit denken darf. In dieser Zeit wird der Mann, sowie die Frau von der jeweiligen Adelsfamilie (sollte es nur eine Adelsfamilie geben nur von dieser) darauf geprüft, ob er adäquat für die Familie ist und ob die Hochzeit bewilligt werden kann.
Erlaubt ist:
- Der zärtliche Umgang miteinander, auch in der Öffentlichkeit, solange die Regeln der Sittsamkeit eingehalten werden.
- Das Ansprechen des anderen mit Vornamen.
- Zweisame Ausflüge ohne Anstandsperson.
- Küssen.
Verboten ist:
- Unsittliche Berührungen jeder Art.
- Das Entkleiden voreinander.
- Verhalten das auf Unsittlichkeit schliessen oder vermuten lässt.
- Teilen eines gemeinsamen Haustands.
- Teilen eines gemeinsamen Bettes. (Ungeachtet der Sittsamkeit)
- Unsittliche Geschenke. (Anzügliche Kleidung etc.)
Die Hochzeit
Diese Regeln gelten sobald eine Hochzeit vollzogen worden ist.
Erlaubt ist:
- Das Teilen eines gemeinsamen Hausstandes.
- Das Teilen eines gemeinsamen Bettes.
- Zärtlicher Umgang (jeder Art, solange nicht in der Öffentlichkeit).
Verboten ist:
- Unsittliches Berühren in der Öffentlichkeit.
- Massives Teilen von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit.
- Verhalten, das dem Ruf des Hauses schaden könnte. (Sittsamkeit, Intigrität)
Besonderheit: Die meisten Regeln gelten vor allem in der Öffentlichkeit. Öffentlichkeit heisst, sobald jemand dabei ist, der nicht als enger Freundeskreis zu bezeichnen ist. Dabei ist es unerheblich, wo man sich gerade befindet oder mit wem.
Offizielle Anlässte & Feste
Hier aufgeführt, wie sich Lady und Sir auf einem Fest oder einem anderen offiziellen Anlass zu benehmen haben sollten.
Regeln
- Eine adelige Frau kommt nie alleine zu einem solchen Anlass. Sollte sich kein Partner finden, sollte man sich vor betreten des Festsaales um einen Herren bemühen, der sie hinein geleitet. Findet sich keiner, so sollte man die Festiviät eher stillschweigend betreten oder gar nicht erst hingehen.
- Ein adeliger Mann sollte nach Möglichkeit in Begleitung einer Frau erscheinen. Jedoch ist es kein Verstoss gegen die Etikette, wenn er alleine auftritt, um anwesenden Damen zu vermitteln, daß er nicht vergeben ist.
- Der Mann hat die Pflicht, eine Dame ohne Begleitung (sofern er selbst ohne kommt) den Arm anzubieten, um sie hinein zu gleiten. Dies gehört zum guten Ton und es gilt als Zeichen von Missgunst, wenn man einer Dame dieses Angebot nicht unterbreitet.
- Der Gastgeber wird nach Möglichkeit stets zuerst begrüßt.
- Der/die Adelige betrinkt sich nicht in der Öffentlichkeit. Sich zu betrinken, zeugt von Schwäche und schlechter Selbsteinschätzung. Es ist immer darauf zu achten in der Öffentlichkeit die Form zu wahren.
- Der Mann fordert zum Tanz auf. Frauen sollten eher davon absehen und warten, daß sie gefragt werden.
- Einzige Ausnahme: Herrschende Adelsdamen. Jene haben dank ihres Standes das Recht, Männer zum Tanz zu "fordern".
- In ein laufendes Gespräch mischt man sich zu passendem Zeitpunkt ein und so es sich um höher gestellte Personen handelt, fragt man höflich an, ob man sich beteiligen dürfe.
- Man isst sittsam. Achtet Essensregeln und speist gemessen. Essen ist in solchen Anlässen weniger der Zweck, den Hunger zu stillen, als der Brauch des gepflegten Beisammenseins.
- Jedes Verhalten, das dem Ruf des eigenen Hauses oder auch eines befreundeten schaden könnte, ist strikt zu unterlassen.
- Darunter fallen exzessives Trinken, unsittsames Verhalten, Beleidigung und vieles mehr. In der Vergangenheit sind schon Adlige ihres Standes enthoben worden aus Gründen des Rufschutzes des Hauses.
- Man behandelt höhergestellte Adlige stets zuvorkommend. Ganz gleich der persönlichen Abneigungen. Ihr Stand gebietet es, daß man sich ihnen gegenüber respektvoll verhält und sein Haus durch fälschliches Verhalten nicht in Verruf bringt.
- Man dreht einem höher gestellten Adligen nicht den Rücken zu. Wendet man sich ab oder geht, so hat man erst einen Schritte rückwärts zu tun, bevor man sich umdreht. Alles andere darf als Beleidigung oder Respektlosigkeit betrachtet werden.
- So man sich unterhält, sieht man seinen Gesprächspartner nach Möglichkeit an. Ausser das Gespräch oder die Umstände verhindern dies oder machen es aus anderen Gründen nicht möglich. (z.b. bei einer Rede, Beerdigungen, Hochzeiten usw usf.)
- In der Öffentlichkeit/bei öffentichen Anlässen hat man sich gepflegt und wohl gewandet zu präsentieren. Unschickliche Kleidung ist tunlichst zu vermeiden. Lederrüstungen und ähnliches sind nur dann adäquat, so der Anlass es gebietet oder aber man ob seines Standes oder seiner Herkunft darauf als traditionelles Mittel zurückgreifen sollte.
- Auseinandersetzngen auf Festivitäten oder offiziellen Anlässen sind zu vermeiden und haben in korrekter Form an anderer Stelle weiter geführt zu werden. (Stichwort: Duelle etc.)
- Verlässt man ein Fest oder einen solchen Anlass hat man sich beim Gastgeber zu verabschieden. Ein Gehen ohne jene Floskel gilt als Missgunstzeichen gegenüber der Festiviät, des Gastgebers oder seines Hauses.
- Das Tragen von Metallrüstungen auf Festivitäten ist nur Rittern und ähnlichen Ständen gestattet. Jenes gilt dann als adäquate Gewandung, so die Rüstung der Festivität entsprechend gefertigt ist. (Punkrüstungen)
- Das Tragen von Waffen ist zum Zweck der Zierde oder zum Ausdruck des Standes gestattet. (Prunkwaffen u.ä.)
- Eine zweckdienliche Waffe bezeugt, dass man dem Gastgeber nicht vertraut oder dessen Soldaten/Wachen.
- Jeder Adlige hat das Zeichen seines Standes zu tragen um deutlich zu machen wer er ist und zu wem er gehört. Dies nicht zu tun bezeugt, dass man sich für sein Haus oder seine Zugehörigkeit schämen muss.
- Eine Aufforderung zum Tanz abzulehnen, ist unhöflich und zeugt von Missgunst oder schlechtem Benehmen.
Aufgabenbereiche, Rechte und Pflichten
Die Erhebung zum oder Ererbung eines Adelsstandes birgt zugleich Freiheiten wie Verpflichtungen. Zwar ist das Leben von Adeligen in mancherlei Hinsicht unbelasteter als das von einfachen Bürgern, müssen sich die meisten von ihnen keine Gedanken um Essen, Kleidung oder Wohnort machen, doch beinhaltet ihr Stand viele anderweitige Einschränkungen. So haben sie als Vorbild für das Volk zu agieren, Angehörigen ihrer Schicht wird nachlässiges moralisches oder gesellschaftliches Verhalten seltener nachgesehen oder verziehen als dem einfachen Bürgertum. Es steht Adeligen nicht frei unbelastet oder unbeobachtet zu handeln, interagieren oder auch sich persönlich zu binden. Feste Regeln beschränken ihre Familien und sie selbst auf bestimmte Verhaltensweisen der höfischen Etikette, der temorianischen Tugenden und der allgemeinen Sitte. Selbstverständlich entspricht nicht jeder einzelne Adelige dem idealisierten Bild, manche folgen diesem vordergründig und verbergen ihre persönlichen Abgründe, doch müssen sie stets wachsam und mustergültig agieren, um einer Aufdeckung und der Ungnade des Königs zu entgehen.
Im Allgemeinen verwalten Adelige im Auftrag der Krone, je nach Stand und damit verbundener Pflicht, größere oder kleinere Landstriche des Königreichs Alumenas mit Besteuerung oder Rechtsprechung. Die Aufgabe eines Titelherrn hierbei ist klar und unumstößlich, doch liegt es zumeist an ihren Nachkommen den Ruhm der Familie nachhaltig zu mehren. Insbesondere in aufstrebenden Familien des Amtsadels ist es, je nach Veranlagung und Kompetenz der Nachkommenschaft, nicht unüblich Sprösslinge in verschiedenen Bereichen zu schulen, damit sie in entsprechenden Institutionen einen raschen und vorbildlichen Aufstieg erfahren und so die Aufmerksamkeit der Krone erringen zu können. Vorangestellt ist dabei gewiss die Laufbahn in Militär und/ oder Ritterschaft, doch auch eine Karriere innerhalb der Judikative, des Handels, des karitativen Gesellschaftswerks und gar, in den letzten Jahren verstärkt durch die tief verankerte Frömmigkeit des Königs und seiner Ergebenheit für Temora, der Heiligen Kirche ist verbreitet. Einen sicheren Weg zum Erfolg hat bisher jedoch keine Familie gefunden und, falls doch, hat sie dieses Geheimnis nicht geteilt.
Rechte
- Ein Adeliger hat das Recht auf ein eigenes Wappen mit den entsprechenden Rangzeichen.
- Ein Adeliger hat das Recht mit seinem Titel oder der allgemeinen Standesanrede (Hoher Herr/ Hohe Dame) angesprochen zu werden.
- Ein Adeliger hat das Recht Waffen zu tragen und seine Ehre zu verteidigen. Er darf auch die Ehre der eigenen Familie, des Königs, der königlichen Familie und des direkten *Landesherren verteidigen. Er darf einen Stellvertreter für ein Duell benennen und selbst Stellvertreter eines anderen Adeligen sein.
- Ein Adeliger hat das Recht darauf das Waffenrecht in Städten zu beanspruchen. Dieses Recht kann durch höhere Adelige eingeschränkt werden.
- Ein Adeliger hat das Recht zur Verteidigung des eigenen Lehens Streitkräfte auszuheben. Dieses Recht kann durch höhere Adelige eingeschränkt werden.
- Ein Adeliger spricht in seinem Lehen Recht, wenn er kein ordentlich bestelltes Gericht eingesetzt hat und/ oder höhere Instanzen dieses Recht nicht einschränken.
- Ein Adeliger darf die Soldaten des Königreichs stets anweisen eine Festnahme vorzunehmen und den Gefangenen vor ein bestelltes und anerkanntes Gericht zu führen.
- Ein Adeliger darf nur auf Befehl eines höheren Adeligen festgenommen werden. In jedem Fall hat auf die Festnahme seine Unterbringung an einem standesgemäßen und dennoch sicheren Ort zu erfolgen.
- Ein Adeliger darf nur vom jeweiligen Grafen (oder Höherstehendem) verurteilt werden. Hat der Adelige den gleichen Rang wie der Landesherr inne, muss er sich nur dem Richtspruch des nächsthöheren Lehnsherrn beugen.
Die Rechte, welche die Rechtsprechung betreffen, können durch königliches Dekret eingeschränkt werden.
Pflichten
- Ein Adeliger hat die Pflicht das Königreich und dessen rechtmäßigen Regent mit Herz und Hand zu unterstützen und treu zu Reich und Krone zu stehen.
- Ein Adeliger hat die Gesetze der Krone selbst und auf die Einhaltung derselben durch Andere zu achten.
- Ein Adeliger vertritt durch seine Person, sein Verhalten, sein Auftreten stets das Reich und hat sich entsprechend ehrbar zu verhalten.
- Ein Adeliger hat die Pflicht die ihm anvertrauten Ländereien nach bestem Wissen und Gewissen zu pflegen und mit den ihm anvertrauten Gütern sorgsam zu verfahren.
- Ein Adeliger ist fürsorglich und verpflichtend verantwortlich für die ihm anvertrauten Menschen.
OOC-Hinweise
Ein Adeliger ist keine eigene Klasse, sondern ein Stand. Allerdings sind an diesen Stand besondere rollenspielerische Rechte wie Verpflichtungen gebunden, die zu möglichen anderen Klassenverpflichtungen hinzukommen. Ein allgemein verantwortungsvoller und fairer Umgang mit dem Prädikat Adel wird vorausgesetzt, ebenso wie ein vorbildliches und Adels-angemessenes Handeln. Man sollte sich ebenso bewusst sein, dass, wenn man sich dafür entscheidet einen Adeligen zu spielen, man sich mit diesem Charakter bestimmten Regeln und Grenzen im Rollenspiel zu unterwerfen hat. Das bedeutet, dass einem im Rollenspiel nicht alle Wege oder Verhaltensweisen (z. B. in Bezug auf IG-Beziehungen und -Freundschaften, Redeweisen oder Fun-RP) offen stehen.
Die Klassen sind recht frei wählbar, allerdings möchten wir keine Charaktere, die das Adelsspiel als Plattform für das Verfolgen dunkler, feindlicher oder ambivalenter Ziele nutzen. Deshalb fallen Klassen wie Gauner, Schurke, Pirat, Hexe oder Diener Kra’thors weg. Geweihte der Temora sind ebenso nicht möglich, da die Geweihtenschaft keine weltlichen Titel tragen darf.
Krieger, Schützen, Barden, Heiler, Magier, Kinder und Handwerksklassen (ggf. mit entsprechender zusätzlicher Bewerbung an die Klassenbetreuungen und Wartezeiten) sind möglich. Allerdings erwarten wir, gleich in welcher Klasse, angemessenes Adelsspiel.
Beispiele: Ein Adeliger, der in seiner Heimat in einem kleinen Regiment als Kämpfer diente und für neue Perspektiven nach Lichtenthal kommt, um sich dort streng hochzuarbeiten, wäre in Ordnung. Ein Adeliger, der gerne jeden Abend in der Taverne mit dem Volk säuft und sich ansonsten dem Müßiggang hingibt, nicht.
Eine metallverarbeitende Adelige, die edelsten Schmuck herstellt aus Metallen, die ihr ein Angestellter besorgt, und von anderen verkaufen lässt, wäre in Ordnung. Eine Adelige, die tagelang in der Mine steht, dann als Kohlemännchen durch Adoran rennt und in ihrem Laden persönlich Hinz und Kunz bedient, nicht.
Ein Adeliger, der sich den schönen Künsten verschrieben hat, Gedichte und Lieder schreibt und plant ein Theater in Adoran zu etablieren, wäre in Ordnung. Ein Adeliger, der nur zotige Tavernenlieder oder anrüchige Minnelieder zum Besten gibt, um leichte Damen zwischen die Laken zu locken, nicht.
Abgesehen davon wäre es uns sehr wichtig, dass ihr nicht bereits einen Charakter habt, der eine höhere Position im Gefüge von Lichtenthal innehat.
Wenn der Adelige sich nicht seinem Stand nach angemessen verhält, oder die Rechte oder Pflichten vernachlässigt und es so zu Beschwerden (sei es IG oder OG) kommt, kann der Adelstitel vom König wieder aberkannt werden. Um den Namen der Familie dann wieder rein zu waschen und den Titel zurück zu erlangen, wird einiger Aufwand nötig sein.
Bewerbung
Eine reguläre Bewerbung für einen Adeligen von Alumenas ist nicht möglich. Bewerbungen werden nur zu bestimmten, offiziell veröffentlichten Events und unter gesonderten Voraussetzungen entgegengenommen. Darüber hinaus ist es üblich, dass verdiente Charaktere Lichtenthals sich durch konstante und langjährige Leistung einen Titel erspielen können.
Wichtige Links
Königreich Alumenas
Herzogtum Lichtenthal
Ritter Alumenas
Geweihte der Temora