Bauer

Aus Spielerinfos von Alathair
Version vom 2. Juli 2021, 13:23 Uhr von Staff-ailis (Diskussion | Beiträge) (Wie komme ich an einen eigenen Hof)

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Rasse(n): Menschen, Rashar, Thyren


Der Beruf des Bauern

Acker

Der Beruf des Bauern ist sehr vielseitig und abwechslungsreich. Zu seinen Fähigkeiten und Aufgaben auf dem Hof gehört unter anderen das Bestellen und Ernten der Felder, Ernten von Obst, Imkerei, Winzerei, Bierbrauerei, Viehzucht, Pferdezucht, Milchwirtschaft (Käserei), Herstellen von Marmelade und unzähligen Rezepten. Zu seinen Aufgaben gehört weiterhin das Zähmen von Tieren, das Züchten von Topfpflanzen und die Saftherstellung. Desweiteren ist nur der Bauer in der Lage eigens für den Hof hergestellte und namentlich benannte Delikatessen durch den Staff herstellen zu lassen. Dafür ist er im Gegenzug dazu verpflichtet die Bevölkerung seines Reiches mit seinen Waren zu versorgen.

Wie wird der Spieler Bauer

Die Klasse des Bauern ist nicht bewerbungspflichtig und daher frei wählbar. Sie ist ausschliesslich den Menschen vorbehalten. Ausnahme bilden hier die Rassen der Rashar und Thyren. Diese müssen für die Bauernklasse eine Bewerbung bei dem Zuständigen Rassenbetreuer einrichen.

Wie komme ich an einen eigenen Hof

Folgende Voraussetzungen gelten für das Mieten eines eigenen Hofes Der Spieler ist verpflichtet vorher aktiv auf einem anderen Hof als Knecht oder Magd gearbeitet haben und dort in die Lehre gegangen sein.

  • Die Magd-/Knechtzeit beträgt 3 Monate
  • Während dieser Zeit muss der Spieler ein RP-Level von 3 erreicht haben
  • Desweiteren wird ein Farming Fertigkeit von mindestens 80 erwartet.
  • Selbstverständlich wird für das Lehen in dem der Hof steht ein Bürgerbrief vorausgesetzt

Ausbildung von Knechten und Mägden am eigenen Hof

Während der Zeit der Ausbildung steht dem Bauer für seine Auszubildenden zusätzlicher Acker und Garten zu. Die gleiche Regelung gilt auch für jeden Bauern der zusätzlich auf dem Hof angestellt wird. Diese Regel gilt nur für 2 Bauern oder Auszubildende auf dem Hof.Die Auszubildenden müssen dazu auf dem Hof als Mitbewohner eingetragen sein. Für einen 3. Bauern oder Azubi gibt es keinen zusätzlichen Garten oder Ackerfläche. Für die zusätzlich gesetzten Gartenteile gibt es ausschlie&suml;lich Ackerfläche. Den Bauern stehen keine weiteren Spawns zu. Die Grundfläche auf dem Hof beträgt 400 Felder Garten und davon für den Acker 100 Felder.

Zusätzlich:

  • Bauer 1 100 Garten 50 Acker
  • Bauer 2 50 Garten 20 Acker

Limitierungen

Jedem Bauern stehen folgende Anzahl an Spawns zu:

  • Nutztiere: 15 Spawns maximal 10 von einer Sorte
  • Bienen: 10 Stück
  • Weinreben: 10 Stück
  • Obstbäume: 10 Stück (oder 5 mit doppelter Fruchtmenge)
  • Dem Bauern stehen 10 Anbindepfosten zu.

Spawnregeln

Das übermässige Zähmen von Tieren um den Bestand zu erhöhen oder gezähmte Tiere von anderen Höfen in ein Gatter zu stellen um dem Spawnkauf zu umgehen ist nicht erlaubt. Überzählige Tiere müssen geschlachtet werden. Ausnahme hierbei ist das Zähmen einer Bergziege.

Parzelle

Limitierungen

  • Um eine Parzelle pachten zu können muss eine Parzellenlizenz der Region, in der die Parzelle liegt und ein entsprechender Bürgerbrief vorgelegt werden.
  • Parzellen können nur von Bauern gepachtet werden, die nicht auf einem Bauernhof als Mitbewohner eingetragen sind
  • Die Parzelle ist nur vom Mieter betretbar
  • In einer Parzelle darf man einen 50er Acker haben
  • In einer Parzelle darf man 3 Obstbäume haben
  • In einer Parzelle darf man 5 Bienenkörbe haben(Tische dafür werden gestellt)
  • Man darf sich sowohl eine Kiste in der Parzelle selbst aufstellen lassen, sowie im Lagerhaus der Parzellen, jedoch nur wenn man dort eine Parzelle gemietet hat
  • Jeder Bauer darf sich an seiner Parzelle ein Ladenschild anbringen lassen (Kosten 5k)
  • Auf den Parzellen sind keine Tierspawns, Tierhaltung oder Pferdezucht erlaubt.

OOC Informationen

Stärken: Kochkunst, Zähmen, Tiere hüten, Wuchtwaffen, Tierkunde, Holzfällerei, Tierheilkunde

Rüstungseinschränkung: keine Plattenrüstung

Waffeneinschränkung: keine schweren Zweihandwaffen.