Hierarchie der Menekaner: Unterschied zwischen den Versionen

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===All Haras (Tempelleitung)===
 
===All Haras (Tempelleitung)===
  
Tempel der All-Mara als Sitz der [[Eluivepriester]]
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Tempel der All-Mara als Sitz der [[Geweihte der Eluive]]
  
 
Der All Haras steht diesem in allen organisatorischen Themen vor und vertritt diesen im Wesirrat. Gegenüber den Priestern des Tempels der Eluive ist er weisungsbefugt. Der Wesirposten kann unabhängig vom Rang des Priesters erteilt werden.
 
Der All Haras steht diesem in allen organisatorischen Themen vor und vertritt diesen im Wesirrat. Gegenüber den Priestern des Tempels der Eluive ist er weisungsbefugt. Der Wesirposten kann unabhängig vom Rang des Priesters erteilt werden.

Version vom 26. September 2024, 22:28 Uhr

Hierarchiemenekaner.png


Führungsebene

Die Führung des Sonnenreiches besteht aus dem Auserwähltem der All-Mara - dem Emir, seinem Vertreter dem Kalifen, die beide aus dem Blute der Omar sind, sowie den Wesiren (Ministern). Die Menekaner leben in einem Patriarchat, entsprechend sind alle reichsrelevanten Führungspositionen (Emir, Kalif, Wesire) von Wüstensöhnen besetzt.

  • Die Esra und die oftmals weiblichen Assistenzen (keine Stellvertretungen, außer Omar Frauen temporär und nur in Rücksprache mit dem Emir/Kalif) der Wesire haben kein politisches Mitspracherecht, sondern haben repräsentative oder entlastende, weisungsgebundene Aufgaben zu erfüllen.
  • Unter der politischen Führung und den gesellschaftlich relevanten Institutionsleitungen bilden die Familienoberhäupter als Führungen der Familien den Basis-Kern des menekanischen Volkes. Sie vertreten die Interessen ihrer Familien und haben familieninterne Weisungsbefugnis.

Emir (König)

Steht jederzeit unangefochten an der Spitze des Volkes. Sein Wort ist Gesetz, er spricht im Namen Eluives. Er vereinigt alle Macht und kann andere Menekaner in Ämter erheben oder entlassen.

Der Emir, oder sein ernannter Vertreter gilt als 'Oberhaupt' für die Wüstenfüchse und ist bei Themen wie z.B. Brautpreisverhandlungen heranzuziehen.

Esra

Erste Frau des Emir, ihre Söhne stehen in der Thronfolge an erster Stelle bzw. werden von Eluive bevorzugt zum Erhabenen auserwählt. Politisch hat sie eine repräsentative Position an der Seite des Erhabenen und kein politisches Führungsamt inne. Mit der Duldung ihres erhabenen Mannes nimmt die Esra oft eine Schirmherrschaft für die Natifahs des Wüstenreichs oder für menekanische Festivitäten ein.

Kalif (stellv. König)

In Abwesenheit des Emir übernimmt dieser Omarsohn alle Rechte und Pflichten, solange bis der Emir wieder anwesend ist. Ansonsten fungiert er als Stellvertreter und Berater in allen Amtsfragen oder füllt temporär vakante Wesirsposten aus. Zudem steht er, neben dem Emir, den Wesiren als Ansprechpartner zur Verfügung und ist bei weittragenden Entscheidungen zu informieren.

Wesire

Die Wesire sind die Minister des heiligen Reiches der Sonne und kümmern sich um die politischen Ressorts der Verwaltung und inneren Ordnung, der Außenpolitik, dem Handel, der Sicherheit und Truppenführung des Reiches. Sie agieren weitgehend selbstständig und sind dem Erhabenen oder seiner Stellvertretung dem Kalifen Rechenschaft schuldig. Bei brisanten Themen halten sie mit Emir/Kalif Rücksprache oder wenden sich bei trennunscharfen Ressortüberschneidungen an die anderen Wesire.

Die Stellvertretung der Wesire wird vorrangig nur von männlichen Menekaner besetzt. In seltenen Fällen und bei herausragenden Fähigkeiten kann auch eine Menekanerin in den Stellvertreterposten gehoben werden.

Sanjak (Statthalter)

Weisungsbefugt in Fragen, die die Ordnung und Sicherheit innerhalb der Stadt Menek'Ur betreffen. Er dient als Richter bei kleineren Streitigkeiten und Anliegen der Bewohner. Ebenso sorgt er für die Registrierung aller Bewohner. Er entscheidet auch über die Vergabe von Lizenzen („Darf-Scheine") und Bürgerbriefen.

  • Er sorgt für die Registrierung der Bürger des Reiches und führt in diesem Zusammenhang Gespräche im Rahmen der Bürgerbrief-Vergabe durch. Im Anschluss daran vereidigt er den jeweiligen Bürger.
  • Er ist befugt das Wohnrecht und Arbeitsrecht für Nordländer für die Stadt zu erteilen oder diese zu verweigern.
  • Er entscheidet über die Vergabe von Lizenzen („Darf-Scheine") an Nordländer wie z.B. Schürfen von Quarzsand, Kakteen, Jagdrecht oder Schatzjagden in der Durrah, Wirken innerhalb des Liedes, Tragen eines Kopftuches oder Turbans (in RS mit dem Erhabenen) usw.
  • Er wird informiert wenn ein Gesetzesverstoß innerhalb der Stadtmauern begangen und eine Verhaftung durchgeführt wurde.
  • Er ist im Rahmen seiner Tätigkeit und zur Erfüllung besonderer Aufgaben berechtigt, Janitschare aus der Kaserne anzufordern. Zudem ernennt er seine Assistenz.

Rais Effendi (Diplomat)

Der Rais Effendi (Diplomat) kümmert sich um außenpolitischen Belange des Reiches. Er ist für die Verhandlungen und Beziehungen zwischen anderen Völkern und Reichen verantwortlich und klärt vorrangig, oft in enger Rücksprache mit den anderen Wesiren.

Der Glaube an Eluive und die aktuelle politische Situation beeinflussen maßgeblich die (Aus)Richtung in Handel mit Salz, Diplomatie, usw.

Eine aktuelle Auflistung der Bündnisse befindet sich im Rassenforum.

Bündnisverträge:

z.B Angriffs- oder Verteidigungsbündnis (Emir, Sajneen), Verhandlungen über gegenseitige Rüst- und Sonderrechte (Emir, Sanjak) oder berät den Hajinedar bei möglichen Handelsverträgen. Ebenso formuliert und definiert er den jeweiligen politischen Status zu anderen Rassen und Fraktionen. Seine Hauptaufgabe ist also ein Empfangen von Angesandten und das Unternehmen von repräsentativen, beziehungsstärkenden Besuchen.

  • Der Rais Efendi empfängt Gesandte der anderen Reiche und wird diese im Namen Menek'Urs begrüßen.
  • Besuche der anderen Völker gehören ebenso zu seinen Aufgaben.
  • Aufkommende diplomatische Probleme mit anderen Völkern und Fraktionen sind umgehend dem Rais Efendi zu melden, die dieser mit dem Emir und dem jeweiligem Wesir besprechen wird.
  • Aufsetzen und Verhandeln von Bündnisverträgen. Je nach thematischen Schwerpunkt in Rücksprache mit den anderen Wesiren und dem Erhabenen.
  • Er ist befugt Janitschare anzufordern, welche für sein sicheres Geleit oder das von anderen Abgesandten sorgen. Zudem ernennt er seine Assistenz.

Hajinedar (Handelsminister)

Der Hajinedar ist als Handelsminister verantwortlich für die Handelsverträge zwischen dem menekanischen Volk und anderen Parteien bezüglich der menekanischen Handelsgüter und des Salzes. Er kann innerhalb einer vorgegebenen Spanne die Konditionen von Handelsverträgen aushandeln und festlegen. Er überprüft die Einhaltung von Handelsverträgen und das Einhalten der Richtlinien des Salzverkaufes. Er kann in Rücksprache mit dem Erhabenen den Rahmen des Salzpreises verpflichtend anpassen. Des weiteren sorgt er für das Wohlergehen der Handelsvereinigungen im Reich und dient für jene als Ansprechpartner und fördert den Handel und das Abhalten und Besuchen von Märkten.

  • Die Handelsverträge über einen festgelegten Salzpreis und weiteren Konditionen sind mit dem Hajinedar zu verhandeln.
  • Ebenso wie alle anderen Verträge, welchen den Handel von menekanischen Gütern betreffen.
  • Er überwacht das Einhalten der Salz-/ und Handelsrichtlinien.
  • Er dient den Handelsvereinigungen als Ansprechpartner und fördert Märkte.
  • Er ist befugt Janitschare anzufordern, welche für sicheres Geleit sorgen. Zudem ernennt er seine Assistenz.

Sajneen (Oberster Befehlshaber/Leiter der Armee)

Der Sajneen führt als oberster Befehlshaber die Truppen des heiligen Reiches der Sonne an. Er hat mindestens den Rang eines Jijkban erreicht und ist üblicherweise auch ein Mitglied des Ordens der Hadcharim. In Friedenszeiten sorgt er für die Umsetzung der inneren Sicherheit der goldenen Stadt nach den Vorgaben des Sanjaks und legt eigenständig die Maßnahmen der Überwachung und Verteidigung der Durrah fest. Im Kriegsfall ist er dem Sanjak gleichgestellt, um die innere und äußere Sicherheit zu gewährleisten. Innerhalb der Dienstausübung in der Armee kann der Sajneen disziplinarische Maßnahmen anordnen, Richtlinien für die Armee neu festlegen (z.B Uniform), in die Armee aufnehmen, befördern oder entlassen. Er gewährleistet die Ausbildung durch seine ihm untergeordneten Offiziere (Sekban, Jijkban's) und organisiert auch Truppenübungen mit befreundeten oder verbündeten Fraktionen.

  • Innere Sicherheit nach Vorgabe des Sanjaks gewährleisten.
  • Äußere Sicherheit eigenständig gewährleisten.
  • Ernennt, befördert und entlässt die Janitschare.
  • Weisungs- und Richtlinienkompetenz innerhalb der Armee.
  • Überwachung und Förderung der Ausbildung und Truppenübungen.
  • Schlägt dem Erhabenen die Besetzung von Sekban, Maleem der Haris Khasun (menekanische Palast/Tempelwache) vor.

Sekban (Hauptmann)

Der Sekban ist die Stellvertretung des Sajneen und nach ihm das ranghöchste Armeemitglied. Er/Sie hat mindestens den Rang eines Jijkban inne. Er/Sie kümmert sich vorrangig um die Ausbildung der Janitschare und kann im Rahmen der Armee disziplinarische Strafen verhängen. Des Weiteren übernimmt er/sie vom Sajneen delegierte Aufgabengebiete.

All Haras (Tempelleitung)

Tempel der All-Mara als Sitz der Geweihte der Eluive

Der All Haras steht diesem in allen organisatorischen Themen vor und vertritt diesen im Wesirrat. Gegenüber den Priestern des Tempels der Eluive ist er weisungsbefugt. Der Wesirposten kann unabhängig vom Rang des Priesters erteilt werden.

Mudyr (Akademieleitung)

Leiter der Akademie Leviathan

Der Mudyr steht der Akademie in allen organisatorischen Themen vor und vertritt diesen im Wesirrat. Gegenüber den Mitgliedern der Akademie ist er weisungsbefugt. Der Wesirposten kann unabhängig vom Rang des Magiers erteilt werden.

Rat der Wesire

Der Rat der Wesire setzt sich aus allen 6 Wesiren zusammen. Jedes Ratsmitglied hat eine Stimme im Rat. Sollte ein Menekaner mehr als einen Wesirposten innehaben, hat er dennoch nur eine Stimme im Rat.

1. Aufgabe des Rats

Der Rat der Wesire kommt zusammen, um den Emir in gemeinsamer Sitzung über die Entwicklungen innerhalb der einzelnen Resorts der Wesire zu informieren und ins Bild zu setzen. Es werden wichtige Entscheidungen der einzelnen Wesirämter vom federführenden Wesir vorgestellt, mit einer Einschätzung belegt und dann nach gemeinsamer Aussprache abgestimmt. Dies soll dem Emir als Grundlage für eine informierte Entscheidung dienen. Die Entscheidung trifft der Emir zum Schluss, sein Wort ist Gesetz, sein Urteil unangefochten.

2. Mitglieder des Rats

Die Mitglieder des Rats sind ausschließlich der Emir, der Kalif und alle vom Palast berufenen Wesire. Ihnen stehen ein Palastdiener und ein Palastschreiber zur Seite. Berater können von jedem Mitglied zu einzelnen Sachfragen zusätzlich in den Rat der Wesire geladen werden, sofern deren Wissen oder Können für Belange des Rats erforderlich ist.

3. Konstituierung des Rats

  • I. Einberufung

Der Wesirrat wird durch den Emir einberufen, der den Rat als Vorsitzender leitet. Der Rat kann in dringenden Fällen auch durch den Kalifen einberufen werden, der als Stellvertreter des Emirs im Rat dient.

  • II. Anwesenheit

Die Zusammenkunft des Rats der Wesire wird durch den Palast rechtzeitig durch einen Aushang verkündet. Die Anwesenheit ist für alle Wesire verpflichtend. Ein entschuldigtes Fehlbleiben soll in begründeten Fällen die Ausnahme darstellen. Ein unentschuldigtes Fehlbleiben vom Rat der Wesire stellt ein Pflichtversäumnis im Dienst des Erhabenen dar.

  • III. Anrufung

Jeder Bürger Menek’Urs kann den Rat der Wesire anrufen, wenn er ein wichtiges Anliegen hat, von dem er sich nur durch den Emir selbst Abhilfe zu erhoffen glaubt. Der Wesirrat prüft dieses Anliegen und gibt es entweder an den zuständigen Wesir zur weiteren Bearbeitung weiter oder behandelt das Problem des Bürgers in der darauffolgenden Ratssitzung zur Entscheidung für den Emir.

  • IV. Einberufung im Notfall

Wird der Rat der Wesire im Notfall durch den Kalifen einberufen, so stehen alle Beschlüsse, die ohne den Erhabenen getroffenen werden so lange unter Vorbehalt, bis der Erhabene über diese nachträglich entschieden hat.

Institutionsführungen

Neben dem Orden der Hadcharim, der direkt dem Erhabenen unterstellt ist, gibt es im Sonnenreich noch weitere Institutionen:

  • das Maristan, eine nicht reichsgeführte Institution ohne besondere Privilegien, lediglich mit einem Haus, ohne Stimmrecht oder sonstigen Vorteilen.
  • der Basar edler Künste, als Handelsgilde/Handelsinstitution, ohne Stimmrecht.
  • die Gemeinschaft des Schleiers, ohne Stimmrecht