Gilden: Unterschied zwischen den Versionen

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("Anerkannte" Gilden)
(Hausstände/Clan/Sippe/Familie/etc. (Sozietäten))
 
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===Hausstände/Clan/Sippe/Familie/etc. (Sozietäten)===
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===Hausstände/Clan/Sippe/Familie/etc. - „Sozietäten“ ===
  
 
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Aktuelle Version vom 21. September 2024, 00:07 Uhr

Anfragen: Ticket

Allgemeine Voraussetzungen

  • genehmigtes Gildenkonzept vom Staff (insbesondere der zuständigen Betreuung)
  • klare Zuordnung zu einer Fraktion (Licht,Dunkel oder Neutral)
  • mind. 4 aktive Mitglieder (Mitgliederzahl nach oben hin offen)
  • Ernannter Gildenlord (OOC)
  • Treffpunkt (und Standort des Gildensteines) innerhalb eines Privathauses oder angemieteten Hauses eines Mitgliedes.

Arten

„Einfache“ Gilden

Die einfache Gilde stellt die Basisform des Gildensystems dar und eignet sich für alle Spieler. Sie hat Zugriff auf sämtliche Features und Erweiterungen, muss jedoch die Anforderungen des Gildenkonzepts erfüllen. Nach einer Probezeit von 3 Monaten kann die Gilde in den Status einer „anerkannten Gilde“ aufsteigen und Updates erwerben.

Ab dieser offiziell genehmigten Stufe besteht kein Zwang, weiter aufzusteigen, falls die Gilde dies nicht möchte oder nicht die Möglichkeit dazu hat. Allerdings sind ab diesem Punkt auch keine zusätzlichen Gildenfeatures mehr verfügbar.

Features

  • die Gilde erhält Gildenringe oder -armbänder
  • Gildenstein einmalig 50k
  • Gildenkeller: einmalige Kosten siehe Preisliste (nach Beendigung der Probezeit möglich)
  • Gildenkiste: Kann sich jede Gilde im Tausch gegen eine normale Kiste aufstellen lassen (z.B. Bankkeller); Jedes Gildenmitglied hat automatisch Zugriff (Achtung! Ein Löschen des Gildensteins löscht auch die Kiste samt Inhalt!)
  • Gildentür: Kann sich jede Gilde im Tausch gegen eine normale Tür setzen lassen; Jedes Gildenmitglied kann die Tür öffnen.
  • Steinverwaltung: Gildenhaus und Gildenkeller können statt an einen Spieler auch an den Gildenstein gebunden werden - so dass die Verwaltung über die Gildenmitglieder gelöst wird. Damit wird kein Privathaus "blockiert".



„Anerkannte“ Gilden

Im Rollenspiel wendet sich die Gilde an die Statthalter, Zunfträte, Emir, Camvaethol oder ähnliche Instanzen und bittet um die offizielle Anerkennung ihrer Rechtmäßigkeit. Dabei sollte die Gilde ihre Grundidee und ihr Konzept präsentieren, ihre Loyalität beteuern und um eine formelle Genehmigung für die Gemeinschaft ersuchen.

Update 1


Vorraussetzungen:

  • mind. 5 aktive Mitgliedern (Vollmitglieder)
  • mind. 3 Monate Bestehen der Gilde
  • Anerkennung der Gilde durch die jeweilige Obrigkeit

zusätzliche Features

  • Gildenfarbe 1: einmalige Kosten: 100.000 Goldstücke
  • Gildenherold: monatliche Kosten: 10.000 Goldstücke
  • Gildenstabler: monatliche Kosten: 10.000 Goldstücke
  • Gildenteleporter: monatliche Kosten: 5.000 Goldstücke (max 1 Weg/ Hin + Zurück)
  • grösseres Haus möglich (maximal 500 Felder),
    • einmalig entsprechendes Bau-Rollenspiel, Dauer mind. 4 Wochen, Forumsbegleitung möglich (Miete nach begehbaren Hausfeldern)
  • einmalige Kosten: 125.000 Goldstücke fürs Hausupdate
  • Gildenmarktstand: einmalig 500 Holz und 500 Stoff, max. Grösse 12 Felder
  • Spawnupdate 1
    • max 5 Tiere (keine Kühe), max. 5 Bienenstöcke, max. 3 Obstbäume, max. 2 Beerensträucher (Preise siehe Preisliste)

Update 2


Vorraussetzungen:

  • mindestens 8 aktive Mitglieder (Vollmitglieder)
  • mind. 6 Monate Bestehen der Gilde

Zusätzliche Features

  • Gildenfarbe 2: einmalige Kosten 250.000 Goldstücke.
  • Dekowache: monatliche Kosten: 10.000 Goldstücke. Freigabe im Rollenspiel (jeweilige Reichsgarde) max. zwei Dekowachen möglich
  • grösseres Haus möglich (maximal 1000 Felder), einmalig entsprechendes Bau-Rollenspiel, Dauer mind. 4 Wochen
  • einmalige Kosten: 250.000 Goldstücke fürs Hausupdate
  • Spawnupdate 2
    • auf max 10 Tiere (keine Kühe), max. 10 Bienenstöcke, max. 5 Obstbäume, max. 5 Beerensträucher (Preise siehe Preisliste) zugrunde liegt hier Spawnupdate 1, Spawnupdate 2 ist nur eine Erweitung auf das Maximum.

Update Außenposten


Außenposten können innerhalb des Gebiets gleicher Gesinnung (Licht/Dunkel/Neutral), zu der die Gilde gehört, mit entsprechender Zustimmung der IG Verwaltung und dem Erwerb des entsprechenden Gildenupdates geplant werden.

Es besteht die Möglichkeit, dass ein Außenposten in einem Rassengebiet gesetzt werden kann. Hierzu bedarf es neben der IG Erlaubnis der jeweiligen Rasse auch die Zustimmung der Rassenbetreuung. Diese Zustimmung kann je nach IG Geschehnissen von der Rasse auch wieder zurück genommen werden. In dem Fall muss die Gilde aus dem Gebiet wieder abziehen.

Außenposten in dem Gebiet "Gerimor Wildnis" sind nicht zulässig. “

Vorraussetzungen:

  • mind. 9 Monate Bestehen der Gilde
  • einmalige Kosten: 350.000 Goldstücke, einmaliges Bau-Rollenspiel (Dauer mind. 4 Wochen), Freigabe durch die jeweilige Obrigkeit

Zusätzliche Features

    • Steinvariante: 4.075 Steine + 2.025 Holzstämme
    • Holzvariante: 4.075 Holzstämme + 2.025 Steine
  • monatliche Miete: 10.000 Goldstücke
  • max. 100 Felder (Haus plus Garten)



Hausstände/Clan/Sippe/Familie/etc. - „Sozietäten“

Mitglieder

  • mind. 4 Mitglieder
  • ernanntes/gewähltes Oberhaupt des Hausstandes

Sozietätsstein und Titel (bis Haus vorhanden oder bezogen werden kann in ein Privathaus)

  • ab 4 aktiven Mitgliedern
  • Kosten: einmalig 50K.

Haus, Keller und Co.

  • ab 4 aktiven Mitgliedern (Neubegründete Hausstände 3 Monate nach Steinvergabe)
  • max. Größe des Hauses: 500 Felder Grundfläche (davon max. 100 Felder Garten + 100 Felder Gatter, max. 2 Etagen; zur Miete werden nach wie vor die begehbaren Felder gezählt und berechnet), einmalig entsprechendes Bau-Rollenspiel, Dauer mind. 4 Wochen, Forumsbegleitung möglich
  • einmalige Kosten: 125.000 Goldstücke fürs Hausupdate
  • Gildenkeller 1 oder 2
  • Ladenschild
  • Anbindepfosten: max. 10 Stück
  • Dekowache: monatliche Kosten: 10.000 Goldstücke. Freigabe im Rollenspiel (jeweilige Reichsgarde) max. zwei Dekowachen

Zur Informationen: Bei Hausständen bei Menschen kann das Haus NICHT an die Steinverwaltung gebunden werden. Es bleibt ein Privathaus und braucht einen Besitzer.



Besonderheiten Rassen

Allgemein

  • Menschen: Vorstehen können dem nur Adlige, Hausstände publizieren bei Begründung ihren Hausstand für die Öffentlichkeit
  • Menekaner: Beschränkung der Hausstände auf aktuell 5 anerkannte Familien. Bei Aufnahme in eine Familie MUSS der Name dieser angenommen werden.
  • Rashar: keine Hausstände/Clan/Sippe/Familie/etc. (Sozietäten)
  • Thyren: haben keine Gärten/Gehege
  • Letharen: Das Volk der Letharen besteht als große Gemeinschaft. Daher gibt es keine Hausstände. Es gibt einen Gemeinschaftsgarten der für alle betretbar & verfügbar ist.
  • Elfen: Das Volk der Eledhrim besteht als eine Familie und hat daher keine Hausstände. Folglich würde ein Elf sich aber auch nicht einem anderen Hausstand zuordnen.
  • Zwerge: Bei Aufnahme in eine Sippe MUSS der Name dieser angenommen werden.

Spawns im Garten/Gehege

(Spawnupdate1 siehe auch Gilden)

  • max 3 Obstbäume davon max. 3 von einer Art a 14 Früchte/Baum
    • Menekaner: nur Dattel, Banane oder Kokosnuss
    • Rashar: keine Hausstände/Clan/Sippe/Familie/etc. (Sozietäten)
    • Thyren: haben keine Gärten/Gehege
    • Letharen: haben keine Gärten/Gehege
    • Elfen: haben keine Gärten/Gehege
    • Zwerge: haben keine Gärten/Gehege
    • Menschen: max 3 Obstbäume davon max. 3 von einer Art a 14 Früchte/Baum


  • max 5 Tierspawns davon max. 5 von einer Art (keine Kühe)
    • Menekaner: nur Hund, Katze, Huhn, Schaf oder Ziege, Zucht ist im Gatter möglich. Max. 10 Stück + 10 Stück am Anbindepfosten erlaubt.
    • Rashar: keine Hausstände/Clan/Sippe/Familie/etc. (Sozietäten)
    • Thyren: haben keine Gärten/Gehege
    • Letharen: haben keine Gärten/Gehege
    • Elfen: haben keine Gärten/Gehege - Ausnahme: Zuchtgatter der Galad'rusc
    • Zwerge: haben keine Gärten/Gehege
    • Menschen: max 5 Tierspawns davon max. 5 von einer Art (keine Kühe)


  • max. 5 Bienenstöcke
    • Besonderheit Zwerge: haben keine Bienenstöcke


  • max 2 Sträucher
    • Menekaner: nur Kaffeestrauch (je a 14 Früchte)
    • Rashar: keine Hausstände/Clan/Sippe/Familie/etc. (Sozietäten)
    • Thyren: haben keine Gärten/Gehege
    • Letharen: haben keine Gärten/Gehege
    • Elfen: haben keine Gärten/Gehege
    • Zwerge: haben keine Garten/Gehege
    • Menschen: Beerensträucher (je a 14 Früchte)


  • max 5 Kräuter ➾ Wenn es jene Pflanze/Blume im Bauernsystem als Topfpflanze gibt, kann jene nur gegen Vorlage der Topfpflanze eingetauscht werden und wird nicht gegen 1k herausgegeben.
    • Menekaner: nur Familiengärten
    • Rashar: auf dem Rassenhof möglich
    • Thyren: auf den Rassenhöfen möglich
    • Letharen: im Rassengarten möglich
    • Elfen: im Zuchtgatter der Galad'rusc möglich
    • Zwerge: im Rassengarten möglich
    • Menschen: max 5 Kräuter ➾ Wenn es jene Pflanze/Blume im Bauernsystem als Topfpflanze gibt, kann jene nur gegen Vorlage der Topfpflanze eingetauscht werden und wird nicht gegen 1k herausgegeben.



Besonderheiten Klassen

  • Klassen: Klassen können 1 Baum 1 Strauch haben aber sie müssen öffentlich zugänglich sein.

Farbe

  • ab 4 aktiven Mitgliedern (Vollmitgliedern) (bei neuen Hausstand 3 Monate nach Steinvergabe)
    • keine Herausgabe der Farbe an nicht dem Hausstand Zugehörige
  • Farbtopf: Sonderfarbe, außer beim Adel (siehe hierzu --> Farben) Es gelten die allgemeinen Farbregeln: 50% Hausstandfarbe gemischt mit Gildenfarbe/normalen Farben.

Unterschied zu Gilden

Im Gegensatz zu Gilden können Hausstände folgendes nicht haben:

  • keine zweite Gildenfarbe
  • keinen Stabler
  • keinen Gildenherold
  • kein größeres Hausupdate
  • keinen Aussenposten

Auflösung von Gilden

Hier findet ihr Kriterien, die zur Auflösung einer Gilde führen können. Jeder Punkt ist unabhängig von den anderen zu betrachten, kann aber auch in Kombination mit weiteren Kriterien vorliegen (z. B. Punkt 1 + 2 oder Punkt 2 + 3).

  • Weniger als 4 aktive Mitglieder gemäß den allgemeinen Aktivitätsregeln (mindestens 10 Ingame-Stunden innerhalb von 3 Monaten).
  • Grobe Verstöße oder absichtliches Ignorieren von Richtlinien, Gesetzen oder Grundsätzen des jeweiligen Reiches oder Volkes, die zu offiziellen Anklagen durch die Rollenspiel-Obrigkeit führen. Diese Anklagen müssen klar im Spiel verfolgt, dargelegt und im Rollenspiel nachvollziehbar sein. Dies geschieht in Rücksprache mit der zuständigen Betreuung.
  • In unregelmäßigen Abständen kann eine "erweiterte" Aktivitätsprüfung für Gilden, Sozietäten, Familien usw. durchgeführt werden. Bei dieser Prüfung werden Ingame-Zeit, geschriebene Zeichen und Skill-Anwendungen berücksichtigt. Eine solche Überprüfung erfolgt immer mit vorheriger Ankündigung des Prüfungszeitraums, sodass alle Beteiligten entsprechend reagieren können. (Beispiel: Wird ein Zeitraum von 90 Tagen geprüft, erhalten die Spieler 90 Tage im Voraus eine entsprechende Mitteilung.) Dies betrifft vor allem Bereiche mit begrenzten Kapazitäten, wie etwa Familien, Clans oder Rassen, oder wenn das Limit an Gilden erreicht ist. Solche Überprüfungen erfolgen insbesondere, wenn inaktive Gruppen oder Vereinigungen das Nachrücken neuer, motivierter Spieler behindern könnten.

Farben

Es sollte nach Möglichkeit ein Abstand von 5 Nuancen zu bereits vergebenen Farben eingehalten werden. Bei erkennbaren Unterschieden in ähnlichen Nuancen entscheidet die Farbbetreuung im Einzelfall. Bestimmte Farben haben Bestandschutz, auch wenn sie sich farblich nah sind.

↳ siehe Farben

Bewerbung

Bitte sendet eure Gildenbewerbung per Ticket ein. Nach Eingang erhaltet ihr eine Bestätigung und im Anschluss eine Zu- oder Absage.

Name und Kürzel

Gilden sollten nach Möglichkeit deutsche Namen tragen. In gut begründeten Ausnahmefällen sind jedoch Abweichungen möglich. Es darf keine eindeutigen Ähnlichkeiten zu bereits bestehenden Gildennamen geben. Wählt zudem ein möglichst einzigartiges Kürzel, idealerweise bestehend aus drei Buchstaben.

Bitte gebt den Accountnamen und den Charakternamen des Gildenlords sowie eine Liste der bisherigen Mitglieder an.

Gesinnung

Ihr könnt zwischen den Gesinnungen Licht, Dunkel oder Neutral wählen. Es ist möglich, die Gesinnung im Laufe des Spiels oder auch außerhalb des Spiels mit einer passenden Begründung zu ändern (Rollenspiel).

Hintergrund der Gemeinschaft
Erstellt eine Rollenspiel-Geschichte, die das Zusammenfinden der Gruppe beschreibt, das angestrebte Gildenleben und dessen Atmosphäre klar vermittelt oder eine fiktive Darstellung einer typischen Aktion zeigt, wie sie im Spiel umgesetzt werden könnte. Achtet darauf, dass die Bewerbung etwa zwei bis drei Seiten umfasst, idealerweise in Form einer kurzen Zusammenfassung. Sollte mehr Material vorhanden sein, verweist bitte auf den entsprechenden Forenlink, wo weitere Informationen zu finden sind.

(OOC) Hintergrund der Gemeinschaft

  • Warum soll sie gegründet werden, welchen Sinn soll sie erfüllen?
  • Was macht sie einzigartig im Vergleich zu bereits existierenden Gilden?
  • Wenn es eine Gilde mit gleicher oder sehr ähnlicher Aufgabe schon gibt: warum eine zweite?
  • Welche Zielgruppen von Charakteren und Spielern soll sie ansprechen?
  • Gibt es ungewöhnliche Beschränkungen, wer oder was nicht in die Gilde kommt? Gründe?

Vorstellen der Gilde

Nicht alles muss hier vorhanden sein, es dient nur der besseren Einschätzung der Gilde:

  • Wappen oder sonstige Abzeichen, Wahlspruch und ähnliche Logos
  • Auftreten/Präsentation intern und nach außen
  • allgemeine IG-Ziele
  • innere Strukturierung, Aufgabenverteilungen
  • Verhaltenskodex, Einschränkungen, etc. - IG und OOC
  • Handlungen, die für die Gilde typisch wären, sowohl gildenintern, als auch nach außen tätig
  • erste gildentypische Ziele, die in der Probezeit angegangen/erreicht werden sollen

Standortwechsel

Der Umzug des Gildengeländes ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch, dass das Gebäude im RP an der neuen Position neu errichtet wird, was ein weiteres 4-wöchiges Bau-RP mit sich bringt – auch wenn das bestehende Gebäude nur versetzt wird. Dafür muss die Zustimmung der zuständigen Person (z. B. des Lehnsherrn) eingeholt werden (+ ein Ticket an die Betreuung). Auch die anfallenden Kosten müssen erneut entrichtet werden. Dies gilt ebenso bei einem Gesinnungswechsel.

Bitte beachtet außerdem die wichtigen Hinweise zur Platzierung des Gildengeländes nach Erhalt des Gildenupdates.

Sonstiges

Wichtige Hinweise zur Platzierung des Gildengeländes nach Erhalt des Gildenupdates:

  • Das Gildengelände darf nicht zu nah an Dungeons errichtet werden. Als Orientierung gelten die gleichen Abstandsregeln wie beim Markieren von Runen: Das nächste Feld des Gildengeländes muss so weit entfernt sein, dass man dort eine Rune markieren könnte.
  • Engpässe dürfen nicht ver/zugebaut werden. Bestehende Wege müssen nach dem Bau weiterhin zugänglich bleiben.
  • Abgeholzte Waldflächen müssen an anderer Stelle wieder aufgeforstet werden, um die Karte nicht leer erscheinen zu lassen.
  • Unbenutzte oder verfallene Ruinen zu ersetzen, wird bevorzugt behandelt.
  • Gildenflächen in den schwarzen Bereich (Untergrund) zu verlagern, wird ebenfalls bevorzugt, um die Karte oberirdisch nicht weiter zu füllen. Diese Flächen können frei gestaltet werden und müssen nicht mit bestehenden Gildenkellern oder Dachböden übereinstimmen.
  • Die Zustimmung des betroffenen Reichs oder der zuständigen Verwaltung muss vorliegen. Falls es spezielle Regelungen in den Reichen oder Fraktionen gibt, sind diese zu berücksichtigen. Beispielsweise ist zu beachten, ob der geplante Standort regelmäßig für Märkte, Kämpfe oder andere Aktivitäten genutzt wird oder ob durch den Bau unerwünschte Überschneidungen von Lehensgrenzen entstehen. Außerdem muss sich die Gilde bewusst sein, dass je nach Standort keine Erweiterungen an der Oberfläche möglich sind und der Bau sich an den örtlichen Baustilen orientieren sollte.
  • Ein Mindestabstand von ca. 40 Feldern zu den Grenzen anderer Reiche oder Gebiete ist einzuhalten.
  • Der Gildenkeller kann in freie Flächen im schwarzen Bereich verlegt werden.

Beispiel:

ALT Gilde A besitzt 500 Felder oberirdisch und 500 Felder im schwarzen Bereich sowie einen Gildenkeller.
NEU Gilde A besitzt 500 Felder oberirdisch und 770 Felder im schwarzen Bereich, jedoch ohne Gildenkeller. Die Aufteilung des Gildengeländes zwischen der Oberfläche und dem schwarzen Bereich ist grundsätzlich frei, jedoch entscheidet das Bauteam letztlich über die genaue Umsetzung (die Kellerfläche muss im schwarzen Bereich bleiben).

Bestehende Gilden

Eine Übersicht zu den bestehenden Gilden findet ihr immer Aktuell auf der Webseite.