Bauer: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | Darüber hinaus ist der Bauer für das Zähmen von Tieren, die Zucht von Topfpflanzen sowie die Saftherstellung verantwortlich. Eine besondere Aufgabe ist die Kreation eigens für den Hof benannter Delikatessen, die ausschließlich vom Bauer durch den Staff hergestellt werden können. Im Gegenzug ist er verpflichtet, die Bevölkerung des Reiches mit seinen Erzeugnissen zu versorgen. | |
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+ | :*Diese Regelung gilt für bis zu 2 Bauern oder Auszubildende auf dem Hof. Sie müssen in den Magd-/Knechtunterkünften eingetragen sein. | ||
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− | *Nutztiere: 15 Spawns maximal 10 von einer Sorte | + | '''Maximale Spawnanzahl:''' |
− | *Bienen: 10 Stück | + | *Nutztiere: 15 Spawns, maximal 10 von einer Sorte. |
− | *Weinreben: 10 Stück | + | *Bienen: 10 Stück. |
− | *Obstbäume: 10 Stück ( | + | *Weinreben: 10 Stück. |
− | *Beerensträucher: 10 Stück | + | *Obstbäume: 10 Stück (alternativ 5 mit doppelter Fruchtmenge). |
− | *Kräuter: | + | *Beerensträucher: 10 Stück. |
− | * | + | *Kräuter: 10 Stück. |
+ | *Anbindepfosten: 10 Stück. | ||
===Spawnregeln=== | ===Spawnregeln=== | ||
+ | *Das übermäßige Zähmen von Tieren zur Erhöhung des Bestands oder das Einstellen gezähmter Tiere von anderen Höfen, um den Spawnkauf zu umgehen, ist nicht erlaubt. | ||
+ | *Überzählige Tiere müssen geschlachtet werden. | ||
+ | *'''Ausnahme:''' Das Zähmen einer Bergziege ist gestattet. | ||
− | + | ==Magd/Knechtunterkünfte== | |
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− | Einer Magd | + | *Einer Magd oder einem Knecht wird ein kleiner Wohnraum zur Verfügung gestellt. |
+ | *Auf Wunsch kann zusätzlich ein Keller oder Dachboden integriert werden. | ||
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+ | '''Separates Hausschild:''' | ||
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*3 Anbindepfosten (wenn 3 an der Parzelle dann keine mehr am Privathaus, ggf. aufteilen) | *3 Anbindepfosten (wenn 3 an der Parzelle dann keine mehr am Privathaus, ggf. aufteilen) | ||
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− | *Um eine Parzelle pachten zu können muss | + | *Um eine Parzelle pachten zu können muss ein entsprechender Bürgerbrief vorgelegt werden. |
*Parzellen können nur von Bauern gepachtet werden, die '''nicht''' auf einem Bauernhof als Mitbewohner eingetragen sind, der Parzellenpächter darf ein Haus bewohnen | *Parzellen können nur von Bauern gepachtet werden, die '''nicht''' auf einem Bauernhof als Mitbewohner eingetragen sind, der Parzellenpächter darf ein Haus bewohnen | ||
*Jeder Bauer darf sich an seiner Parzelle ein Ladenschild anbringen lassen | *Jeder Bauer darf sich an seiner Parzelle ein Ladenschild anbringen lassen | ||
*Züchten ist auf den Parzellen erlaubt. | *Züchten ist auf den Parzellen erlaubt. | ||
− | ''' | + | '''🡺Ein eigener Hof darf nur nach absolvierter 3 monatiger Magd/Knechtzeit auf einem Hof und erfüllen der Kriterien (RPlvl 3, mind. 80%Bauernhandwerk) bezogen werden. Entsprechende Magd/Knechtzeit wird in der DB vermerkt werden.🡸''' |
== OOC Informationen == | == OOC Informationen == | ||
'''Stärken:''' | '''Stärken:''' | ||
− | [[Kochkunst]] | + | *[[Kochkunst]] |
+ | *[[Zähmen]] | ||
+ | *[[Tiere hüten]] | ||
+ | *[[Wuchtwaffen]] | ||
+ | *[[Tierkunde]] | ||
+ | *[[Holzfällerei]] | ||
+ | *[[Wildnislehre]] | ||
+ | *[[Bauernhandwerk]] | ||
'''Rüstungseinschränkung:''' | '''Rüstungseinschränkung:''' | ||
− | keine Plattenrüstung | + | *keine Plattenrüstung |
'''Waffeneinschränkung:''' | '''Waffeneinschränkung:''' | ||
− | keine schweren Zweihandwaffen. | + | *keine schweren Zweihandwaffen. |
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+ | [[Kategorie:Klasse]][[Kategorie:Handwerk]] |
Aktuelle Version vom 27. Oktober 2024, 14:53 Uhr
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Inhaltsverzeichnis
Der Beruf des Bauern
Der Beruf des Bauern ist äußerst vielseitig und bietet zahlreiche abwechslungsreiche Tätigkeiten. Zu seinen Aufgaben auf dem Hof zählen unter anderem das Bewirtschaften und Ernten der Felder, das Sammeln von Obst, die Imkerei, der Weinanbau sowie die Bierbrauerei. Zudem kümmert sich der Bauer um die Viehzucht, die Pferdezucht und die Milchwirtschaft, einschließlich der Herstellung von Käse. Auch die Produktion von Marmeladen und vielen weiteren Rezepten gehört zu seinen Fähigkeiten.
Darüber hinaus ist der Bauer für das Zähmen von Tieren, die Zucht von Topfpflanzen sowie die Saftherstellung verantwortlich. Eine besondere Aufgabe ist die Kreation eigens für den Hof benannter Delikatessen, die ausschließlich vom Bauer durch den Staff hergestellt werden können. Im Gegenzug ist er verpflichtet, die Bevölkerung des Reiches mit seinen Erzeugnissen zu versorgen.
Wie werde ich Bauer?
Die Klasse des Bauern ist nicht bewerbungspflichtig und somit frei wählbar. Allerdings ist sie ausschließlich für Menschen verfügbar. Eine Ausnahme bilden die Rassen der Rashar und Thyren, die für die Wahl dieser Klasse eine Bewerbung beim zuständigen Rassenbetreuer einreichen müssen.
Wie komme ich an einen eigenen Hof?
Voraussetzungen für das Mieten eines eigenen Hofes
- Der Spieler muss zuvor aktiv auf einem anderen Hof als Knecht oder Magd seine Lehre absolviert haben.
- Die Magd-/Knechtzeit beträgt mindestens 3 Monate.
- Während dieser Zeit muss der Spieler ein RP-Level von 3 erreicht haben.
- Eine Farming-Fertigkeit von mindestens 80 ist erforderlich.
- Ein Bürgerbrief für das Lehen, in dem der Hof steht, ist Voraussetzung.
Maximale Felderverteilung:
- Bauern: 250 Hausfelder (200 Haus und 50 Scheune) + 400 Felder Garten + 100 Felder Magd/Knechtparzelle.
- Die Miete für Haus und Garten wird nach der gängigen Mietpreisberechnung festgelegt. Dabei gilt: begehbare Felder * 45gp.
Ausbildung von Knechten und Mägden am eigenen Hof
- Während der Ausbildungszeit steht dem Bauer für seine Auszubildenden zusätzlicher Acker- und Gartenraum zur Verfügung.
- Diese Regelung gilt für bis zu 2 Bauern oder Auszubildende auf dem Hof. Sie müssen in den Magd-/Knechtunterkünften eingetragen sein.
- Für einen 3. Bauern oder Auszubildenden gibt es keinen weiteren Garten oder Ackerfläche.
- Die zusätzlich gesetzten Gartenteile bestehen ausschließlich aus Ackerfläche.
- Es werden keine weiteren Spawns für den Bauern zur Verfügung gestellt.
Zusätzliche Flächen und Spawns
Ackerflächen:
- Bauer 1: +50 Acker
- Bauer 2: +20 Acker
Maximale Spawnanzahl:
- Nutztiere: 15 Spawns, maximal 10 von einer Sorte.
- Bienen: 10 Stück.
- Weinreben: 10 Stück.
- Obstbäume: 10 Stück (alternativ 5 mit doppelter Fruchtmenge).
- Beerensträucher: 10 Stück.
- Kräuter: 10 Stück.
- Anbindepfosten: 10 Stück.
Spawnregeln
- Das übermäßige Zähmen von Tieren zur Erhöhung des Bestands oder das Einstellen gezähmter Tiere von anderen Höfen, um den Spawnkauf zu umgehen, ist nicht erlaubt.
- Überzählige Tiere müssen geschlachtet werden.
- Ausnahme: Das Zähmen einer Bergziege ist gestattet.
Magd/Knechtunterkünfte
Wohnraumbereitstellung:
- Einer Magd oder einem Knecht wird ein kleiner Wohnraum zur Verfügung gestellt.
- Auf Wunsch kann zusätzlich ein Keller oder Dachboden integriert werden.
Separates Hausschild:
- Der Wohnraum wird mit einem eigenen Hausschild versehen.
Mietkosten:
- Ein minimaler Mietobolus in Höhe von 700 Gold wird fällig.
Lockdownzone:
- Die Lockdownzone umfasst den gesamten Hof, vorausgesetzt der Bauer stimmt dem zu.
Bedingungen zur Nutzung:
- Die Unterkunft wird nur dann zur Verfügung gestellt, wenn ein Magdfeld/Knechtfeld aktiv genutzt wird.
- Sollte das Magd- oder Knechtfeld geschlossen werden, wird auch die Unterkunft geschlossen.
Keine zusätzliche Nutzung:
- Die Unterkunft darf nicht als zusätzlicher Nutzraum genutzt werden (z.B. für Blumenzucht, Käserei etc.).
- Der Wohnraum ist ausschließlich für Wohnzwecke vorgesehen.
Bürgerbrief:
- Um die Unterkunft beziehen zu können, ist ein Bürgerbrief erforderlich.
Sonstiges
- 3 Anbindepfosten möglich
Parzelle
- max 3 Tiere am Anbindepfosten und 3 auf der Parzelle zu den Spawns
- Nutztiere: 7 Spawns, maximal 7 von einer Sorte
- Bienen: 5 Stück
- Weinreben: 5 Stück
- Obstbäume: 3 Stück
- Beerensträucher: 5 Stück
- Kräuter: 5 Stück
- 3 Anbindepfosten (wenn 3 an der Parzelle dann keine mehr am Privathaus, ggf. aufteilen)
- 50 Felder Acker
- Um eine Parzelle pachten zu können muss ein entsprechender Bürgerbrief vorgelegt werden.
- Parzellen können nur von Bauern gepachtet werden, die nicht auf einem Bauernhof als Mitbewohner eingetragen sind, der Parzellenpächter darf ein Haus bewohnen
- Jeder Bauer darf sich an seiner Parzelle ein Ladenschild anbringen lassen
- Züchten ist auf den Parzellen erlaubt.
🡺Ein eigener Hof darf nur nach absolvierter 3 monatiger Magd/Knechtzeit auf einem Hof und erfüllen der Kriterien (RPlvl 3, mind. 80%Bauernhandwerk) bezogen werden. Entsprechende Magd/Knechtzeit wird in der DB vermerkt werden.🡸
OOC Informationen
Stärken:
Rüstungseinschränkung:
- keine Plattenrüstung
Waffeneinschränkung:
- keine schweren Zweihandwaffen.