Bauer: Unterschied zwischen den Versionen

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==Der Beruf des Bauern==
 
==Der Beruf des Bauern==
  
Der Beruf des Bauern ist sehr vielseitig und abwechslungsreich. Zu seinen Fähigkeiten und Aufgaben auf dem Hof gehört unter anderen das Bestellen und Ernten der Felder, Ernten von Obst, Imkerei, Winzerei, Bierbrauerei, Viehzucht, Pferdezucht, Milchwirtschaft (Käserei), Herstellen von Marmelade und unzähligen Rezepten. Zu seinen Aufgaben gehört weiterhin das Zähmen von Tieren, das Züchten von Topfpflanzen und die Saftherstellung. Desweiteren ist nur der Bauer in der Lage eigens für den Hof hergestellte und namentlich benannte Delikatessen durch den Staff herstellen zu lassen. Dafür ist er im Gegenzug dazu verpflichtet die Bevölkerung seines Reiches mit seinen Waren zu versorgen.
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Der Beruf des Bauern ist äußerst vielseitig und bietet zahlreiche abwechslungsreiche Tätigkeiten. Zu seinen Aufgaben auf dem Hof zählen unter anderem das Bewirtschaften und Ernten der Felder, das Sammeln von Obst, die Imkerei, der Weinanbau sowie die Bierbrauerei. Zudem kümmert sich der Bauer um die Viehzucht, die Pferdezucht und die Milchwirtschaft, einschließlich der Herstellung von Käse. Auch die Produktion von Marmeladen und vielen weiteren Rezepten gehört zu seinen Fähigkeiten.
  
==Wie werde ich Bauer?==
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Darüber hinaus ist der Bauer für das Zähmen von Tieren, die Zucht von Topfpflanzen sowie die Saftherstellung verantwortlich. Eine besondere Aufgabe ist die Kreation eigens für den Hof benannter Delikatessen, die ausschließlich vom Bauer durch den Staff hergestellt werden können. Im Gegenzug ist er verpflichtet, die Bevölkerung des Reiches mit seinen Erzeugnissen zu versorgen.
  
Die Klasse des Bauern ist nicht bewerbungspflichtig und daher frei wählbar. Sie ist ausschließlich den Menschen vorbehalten.
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===Wie werde ich Bauer?===
Ausnahme bilden hier die Rassen der Rashar und Thyren. Diese müssen für die Bauernklasse eine Bewerbung bei dem Zuständigen Rassenbetreuer einreichen.
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Die Klasse des Bauern ist nicht bewerbungspflichtig und somit frei wählbar. Allerdings ist sie ausschließlich für Menschen verfügbar. Eine Ausnahme bilden die Rassen der Rashar und Thyren, die für die Wahl dieser Klasse eine Bewerbung beim zuständigen Rassenbetreuer einreichen müssen.
  
 
==Wie komme ich an einen eigenen Hof?==
 
==Wie komme ich an einen eigenen Hof?==
 
[[Datei:Bauer.png|right|Acker]]
 
[[Datei:Bauer.png|right|Acker]]
  
Folgende Voraussetzungen gelten für das Mieten eines eigenen Hofes
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===Voraussetzungen für das Mieten eines eigenen Hofes===
  
Der Spieler absolviert vorher aktiv auf einem anderen Hof als Knecht oder Magd seine Lehre.<br>
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*Der Spieler muss zuvor aktiv auf einem anderen Hof als Knecht oder Magd seine Lehre absolviert haben.
* Die Magd-/Knecht Zeit beträgt 3 Monate
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*Die Magd-/Knechtzeit beträgt mindestens 3 Monate.
* Während dieser Zeit muss der Spieler ein RP-Level von 3 erreicht haben
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*Während dieser Zeit muss der Spieler ein RP-Level von 3 erreicht haben.
* Des weiteren wird ein [[Farming]] Fertigkeit von mindestens 80 erwartet.
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*Eine Farming-Fertigkeit von mindestens 80 ist erforderlich.
* Selbstverständlich wird für das Lehen in dem der Hof steht ein Bürgerbrief vorausgesetzt
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*Ein Bürgerbrief für das Lehen, in dem der Hof steht, ist Voraussetzung.
  
=> Bauern max. 250 Hausfelder (200 Haus und 50 Scheune) + 400 Felder Garten + 100 Felder Magd/Knechtparzelle<br>
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'''Maximale Felderverteilung:'''
=> Miete für Haus und Garten nach gängiger Mietpreisberechnung. In Häusern und Gärten gilt, begehbare Felder * 45gp.<br>
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*Bauern: 250 Hausfelder (200 Haus und 50 Scheune) + 400 Felder Garten + 100 Felder Magd/Knechtparzelle.
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*Die Miete für Haus und Garten wird nach der gängigen Mietpreisberechnung festgelegt. Dabei gilt: begehbare Felder * 45gp.
  
'''Ausbildung von Knechten und Mägden am eigenen Hof'''
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===Ausbildung von Knechten und Mägden am eigenen Hof===
  
Während der Zeit der Ausbildung steht dem Bauer für seine Auszubildenden zusätzlicher Acker und Garten zu. Die gleiche Regelung gilt auch für jeden Bauern der zusätzlich auf dem Hof angestellt wird. Diese Regel gilt nur für 2 Bauern oder Auszubildende auf dem Hof. Die Magd/der Knecht müssen dazu auf den Magd/Knechtunterkünften eingetragen sein. Für einen 3. Bauern oder Azubi gibt es keinen zusätzlichen Garten oder Ackerfläche. Für die zusätzlich gesetzten Gartenteile gibt es ausschließlich Ackerfläche. Den Bauern stehen keine weiteren Spawns zu.
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*Während der Ausbildungszeit steht dem Bauer für seine Auszubildenden zusätzlicher Acker- und Gartenraum zur Verfügung.
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:*Diese Regelung gilt für bis zu 2 Bauern oder Auszubildende auf dem Hof. Sie müssen in den Magd-/Knechtunterkünften eingetragen sein.
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:*Für einen 3. Bauern oder Auszubildenden gibt es keinen weiteren Garten oder Ackerfläche.
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:*Die zusätzlich gesetzten Gartenteile bestehen ausschließlich aus Ackerfläche.
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:*Es werden keine weiteren Spawns für den Bauern zur Verfügung gestellt.
  
Zusätzlich:
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===Zusätzliche Flächen und Spawns===
*Bauer 1 - 50 Acker
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*Bauer 2 - 20 Acker
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===Spawns===
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'''Ackerflächen:'''
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*Bauer 1: +50 Acker
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*Bauer 2: +20 Acker
  
*Nutztiere: 15 Spawns maximal 10 von einer Sorte
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'''Maximale Spawnanzahl:'''
*Bienen: 10 Stück
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*Nutztiere: 15 Spawns, maximal 10 von einer Sorte.
*Weinreben: 10 Stück  
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*Bienen: 10 Stück.
*Obstbäume: 10 Stück (oder 5 mit doppelter Fruchtmenge)
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*Weinreben: 10 Stück.
*Beerensträucher: 10 Stück
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*Obstbäume: 10 Stück (alternativ 5 mit doppelter Fruchtmenge).
*Kräuter: 5 Stück
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*Beerensträucher: 10 Stück.
*10 Anbindepfosten
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*Kräuter: 10 Stück.
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*Anbindepfosten: 10 Stück.
  
 
===Spawnregeln===
 
===Spawnregeln===
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*Das übermäßige Zähmen von Tieren zur Erhöhung des Bestands oder das Einstellen gezähmter Tiere von anderen Höfen, um den Spawnkauf zu umgehen, ist nicht erlaubt.
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*Überzählige Tiere müssen geschlachtet werden.
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*'''Ausnahme:''' Das Zähmen einer Bergziege ist gestattet.
  
Das übermäßige Zähmen von Tieren um den Bestand zu erhöhen oder gezähmte Tiere von anderen Höfen in ein Gatter zu stellen um dem Spawnkauf zu umgehen ist nicht erlaubt. Überzählige Tiere müssen geschlachtet werden. Ausnahme hierbei ist das Zähmen einer Bergziege.
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==Magd/Knechtunterkünfte==
  
===Magd/Knechtunterkünfte===
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'''Wohnraumbereitstellung:'''
  
Einer Magd/Knecht wird ein kleiner Wohnraum zur Verfügung gestellt, gerne können sie sich dort auch einen Keller runtersetzen lassen. Dieser Wohnraum wird mit einem separatem Hausschild versehen, ein minimaler Obulus an Miete wird fällig. Die Lockdownzone geht entsprechend über den gesamten Hof. Die Magd/Knechtunterkunft wird geschlossen sobald ein Magdfeld geschlossen wird, so entsteht nicht zusätzlicher Nutzraum und wird auch nur mit Nutzung des Magd/Knechtfeldes freigegeben. Zum Beziehen der Unterkunft ist ein Bürgerbrief nötig.
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*Einer Magd oder einem Knecht wird ein kleiner Wohnraum zur Verfügung gestellt.
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*Auf Wunsch kann zusätzlich ein Keller oder Dachboden integriert werden.
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'''Separates Hausschild:'''
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*Der Wohnraum wird mit einem eigenen Hausschild versehen.
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'''Mietkosten:'''
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*Ein minimaler Mietobolus in Höhe von 700 Gold wird fällig.
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'''Lockdownzone:'''
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*Die Lockdownzone umfasst den gesamten Hof, vorausgesetzt der Bauer stimmt dem zu.
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'''Bedingungen zur Nutzung:'''
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*Die Unterkunft wird nur dann zur Verfügung gestellt, wenn ein Magdfeld/Knechtfeld aktiv genutzt wird.
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*Sollte das Magd- oder Knechtfeld geschlossen werden, wird auch die Unterkunft geschlossen.
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'''Keine zusätzliche Nutzung:'''
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*Die Unterkunft darf nicht als zusätzlicher Nutzraum genutzt werden (z.B. für Blumenzucht, Käserei etc.).
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*Der Wohnraum ist ausschließlich für Wohnzwecke vorgesehen.
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'''Bürgerbrief:'''
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*Um die Unterkunft beziehen zu können, ist ein Bürgerbrief erforderlich.
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'''Sonstiges'''
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*3 Anbindepfosten möglich
  
 
== Parzelle ==
 
== Parzelle ==
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*3 Anbindepfosten (wenn 3 an der Parzelle dann keine mehr am Privathaus, ggf. aufteilen)
 
*3 Anbindepfosten (wenn 3 an der Parzelle dann keine mehr am Privathaus, ggf. aufteilen)
 
*50 Felder Acker
 
*50 Felder Acker
*Um eine Parzelle pachten zu können muss eine Parzellenlizenz der Region, in der die Parzelle liegt und ein entsprechender Bürgerbrief vorgelegt werden.
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*Um eine Parzelle pachten zu können muss ein entsprechender Bürgerbrief vorgelegt werden.
 
*Parzellen können nur von Bauern gepachtet werden, die '''nicht''' auf einem Bauernhof als Mitbewohner eingetragen sind, der Parzellenpächter darf ein Haus bewohnen
 
*Parzellen können nur von Bauern gepachtet werden, die '''nicht''' auf einem Bauernhof als Mitbewohner eingetragen sind, der Parzellenpächter darf ein Haus bewohnen
 
*Jeder Bauer darf sich an seiner Parzelle ein Ladenschild anbringen lassen
 
*Jeder Bauer darf sich an seiner Parzelle ein Ladenschild anbringen lassen
 
*Züchten ist auf den Parzellen erlaubt.
 
*Züchten ist auf den Parzellen erlaubt.
  
'''-Ein eigener Hof darf nur nach absolvierter 3 monatiger Magd/Knechtzeit auf einem Hof und erfüllen der Kriterien (RPlvl 3, mind. 80%Bauernhandwerk) bezogen werden. Entsprechende Magd/Knechtzeit wird in der DB vermerkt werden.-'''
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'''🡺Ein eigener Hof darf nur nach absolvierter 3 monatiger Magd/Knechtzeit auf einem Hof und erfüllen der Kriterien (RPlvl 3, mind. 80%Bauernhandwerk) bezogen werden. Entsprechende Magd/Knechtzeit wird in der DB vermerkt werden.🡸'''
  
 
== OOC Informationen ==
 
== OOC Informationen ==
  
 
'''Stärken:'''
 
'''Stärken:'''
[[Kochkunst]], [[Zähmen]], [[Tiere hüten]], [[Wuchtwaffen]], [[Tierkunde]], [[Holzfällerei]], [[Tierheilkunde]]
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*[[Kochkunst]]
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*[[Zähmen]]
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*[[Tiere hüten]]
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*[[Wuchtwaffen]]
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*[[Tierkunde]]
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*[[Holzfällerei]]
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*[[Wildnislehre]]
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*[[Bauernhandwerk]]
  
 
'''Rüstungseinschränkung:'''
 
'''Rüstungseinschränkung:'''
keine Plattenrüstung
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*keine Plattenrüstung
  
 
'''Waffeneinschränkung:'''
 
'''Waffeneinschränkung:'''
keine schweren Zweihandwaffen.
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*keine schweren Zweihandwaffen.
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[[Kategorie:Klasse]][[Kategorie:Handwerk]]

Aktuelle Version vom 27. Oktober 2024, 14:53 Uhr

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Der Beruf des Bauern

Der Beruf des Bauern ist äußerst vielseitig und bietet zahlreiche abwechslungsreiche Tätigkeiten. Zu seinen Aufgaben auf dem Hof zählen unter anderem das Bewirtschaften und Ernten der Felder, das Sammeln von Obst, die Imkerei, der Weinanbau sowie die Bierbrauerei. Zudem kümmert sich der Bauer um die Viehzucht, die Pferdezucht und die Milchwirtschaft, einschließlich der Herstellung von Käse. Auch die Produktion von Marmeladen und vielen weiteren Rezepten gehört zu seinen Fähigkeiten.

Darüber hinaus ist der Bauer für das Zähmen von Tieren, die Zucht von Topfpflanzen sowie die Saftherstellung verantwortlich. Eine besondere Aufgabe ist die Kreation eigens für den Hof benannter Delikatessen, die ausschließlich vom Bauer durch den Staff hergestellt werden können. Im Gegenzug ist er verpflichtet, die Bevölkerung des Reiches mit seinen Erzeugnissen zu versorgen.

Wie werde ich Bauer?

Die Klasse des Bauern ist nicht bewerbungspflichtig und somit frei wählbar. Allerdings ist sie ausschließlich für Menschen verfügbar. Eine Ausnahme bilden die Rassen der Rashar und Thyren, die für die Wahl dieser Klasse eine Bewerbung beim zuständigen Rassenbetreuer einreichen müssen.

Wie komme ich an einen eigenen Hof?

Acker

Voraussetzungen für das Mieten eines eigenen Hofes

  • Der Spieler muss zuvor aktiv auf einem anderen Hof als Knecht oder Magd seine Lehre absolviert haben.
  • Die Magd-/Knechtzeit beträgt mindestens 3 Monate.
  • Während dieser Zeit muss der Spieler ein RP-Level von 3 erreicht haben.
  • Eine Farming-Fertigkeit von mindestens 80 ist erforderlich.
  • Ein Bürgerbrief für das Lehen, in dem der Hof steht, ist Voraussetzung.

Maximale Felderverteilung:

  • Bauern: 250 Hausfelder (200 Haus und 50 Scheune) + 400 Felder Garten + 100 Felder Magd/Knechtparzelle.
  • Die Miete für Haus und Garten wird nach der gängigen Mietpreisberechnung festgelegt. Dabei gilt: begehbare Felder * 45gp.

Ausbildung von Knechten und Mägden am eigenen Hof

  • Während der Ausbildungszeit steht dem Bauer für seine Auszubildenden zusätzlicher Acker- und Gartenraum zur Verfügung.
  • Diese Regelung gilt für bis zu 2 Bauern oder Auszubildende auf dem Hof. Sie müssen in den Magd-/Knechtunterkünften eingetragen sein.
  • Für einen 3. Bauern oder Auszubildenden gibt es keinen weiteren Garten oder Ackerfläche.
  • Die zusätzlich gesetzten Gartenteile bestehen ausschließlich aus Ackerfläche.
  • Es werden keine weiteren Spawns für den Bauern zur Verfügung gestellt.

Zusätzliche Flächen und Spawns

Ackerflächen:

  • Bauer 1: +50 Acker
  • Bauer 2: +20 Acker

Maximale Spawnanzahl:

  • Nutztiere: 15 Spawns, maximal 10 von einer Sorte.
  • Bienen: 10 Stück.
  • Weinreben: 10 Stück.
  • Obstbäume: 10 Stück (alternativ 5 mit doppelter Fruchtmenge).
  • Beerensträucher: 10 Stück.
  • Kräuter: 10 Stück.
  • Anbindepfosten: 10 Stück.

Spawnregeln

  • Das übermäßige Zähmen von Tieren zur Erhöhung des Bestands oder das Einstellen gezähmter Tiere von anderen Höfen, um den Spawnkauf zu umgehen, ist nicht erlaubt.
  • Überzählige Tiere müssen geschlachtet werden.
  • Ausnahme: Das Zähmen einer Bergziege ist gestattet.

Magd/Knechtunterkünfte

Wohnraumbereitstellung:

  • Einer Magd oder einem Knecht wird ein kleiner Wohnraum zur Verfügung gestellt.
  • Auf Wunsch kann zusätzlich ein Keller oder Dachboden integriert werden.

Separates Hausschild:

  • Der Wohnraum wird mit einem eigenen Hausschild versehen.

Mietkosten:

  • Ein minimaler Mietobolus in Höhe von 700 Gold wird fällig.

Lockdownzone:

  • Die Lockdownzone umfasst den gesamten Hof, vorausgesetzt der Bauer stimmt dem zu.

Bedingungen zur Nutzung:

  • Die Unterkunft wird nur dann zur Verfügung gestellt, wenn ein Magdfeld/Knechtfeld aktiv genutzt wird.
  • Sollte das Magd- oder Knechtfeld geschlossen werden, wird auch die Unterkunft geschlossen.

Keine zusätzliche Nutzung:

  • Die Unterkunft darf nicht als zusätzlicher Nutzraum genutzt werden (z.B. für Blumenzucht, Käserei etc.).
  • Der Wohnraum ist ausschließlich für Wohnzwecke vorgesehen.

Bürgerbrief:

  • Um die Unterkunft beziehen zu können, ist ein Bürgerbrief erforderlich.

Sonstiges

  • 3 Anbindepfosten möglich

Parzelle

  • max 3 Tiere am Anbindepfosten und 3 auf der Parzelle zu den Spawns
  • Nutztiere: 7 Spawns, maximal 7 von einer Sorte
  • Bienen: 5 Stück
  • Weinreben: 5 Stück
  • Obstbäume: 3 Stück
  • Beerensträucher: 5 Stück
  • Kräuter: 5 Stück
  • 3 Anbindepfosten (wenn 3 an der Parzelle dann keine mehr am Privathaus, ggf. aufteilen)
  • 50 Felder Acker
  • Um eine Parzelle pachten zu können muss ein entsprechender Bürgerbrief vorgelegt werden.
  • Parzellen können nur von Bauern gepachtet werden, die nicht auf einem Bauernhof als Mitbewohner eingetragen sind, der Parzellenpächter darf ein Haus bewohnen
  • Jeder Bauer darf sich an seiner Parzelle ein Ladenschild anbringen lassen
  • Züchten ist auf den Parzellen erlaubt.

🡺Ein eigener Hof darf nur nach absolvierter 3 monatiger Magd/Knechtzeit auf einem Hof und erfüllen der Kriterien (RPlvl 3, mind. 80%Bauernhandwerk) bezogen werden. Entsprechende Magd/Knechtzeit wird in der DB vermerkt werden.🡸

OOC Informationen

Stärken:

Rüstungseinschränkung:

  • keine Plattenrüstung

Waffeneinschränkung:

  • keine schweren Zweihandwaffen.