Bauer: Unterschied zwischen den Versionen

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__TOC__
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==Der Beruf des Bauern==
= Der Beruf des Bauern =
 
Der Beruf des Bauern ist vielseitig und umfasst viele verschiedene Aufgaben rund um Hof, Tiere und Versorgung.
 
Zu den Tätigkeiten gehören unter anderem:
 
* Bewirtschaftung und Ernte von Feldern
* Obsternte
* Imkerei
* Weinbau
* Bierbrauerei
* Viehzucht
* Pferdezucht
* Milchwirtschaft und Käseherstellung
* Herstellung von Marmeladen
* Verarbeitung weiterer Rezepte und Lebensmittel
 
Zusätzlich beschäftigt sich der Bauer mit:
 
* dem Zähmen von Tieren
* der Zucht von Topfpflanzen
* der Herstellung von Säften
 
Eine Besonderheit des Bauern sind hofeigene Delikatessen. Diese können ausschließlich durch den Kochtopf erstellt werden.


Der Beruf des Bauern ist sehr vielseitig und abwechslungsreich. Zu seinen Fähigkeiten und Aufgaben auf dem Hof gehört unter anderen das Bestellen und Ernten der Felder, Ernten von Obst, Imkerei, Winzerei, Bierbrauerei, Viehzucht, Pferdezucht, Milchwirtschaft (Käserei), Herstellen von Marmelade und unzähligen Rezepten. Zu seinen Aufgaben gehört weiterhin das Zähmen von Tieren, das Züchten von Topfpflanzen und die Saftherstellung. Desweiteren ist nur der Bauer in der Lage eigens für den Hof hergestellte und namentlich benannte Delikatessen durch den Staff herstellen zu lassen. Dafür ist er im Gegenzug dazu verpflichtet die Bevölkerung seines Reiches mit seinen Waren zu versorgen.
Im Gegenzug trägt der Bauer die Verantwortung, die Bevölkerung mit seinen Waren und Erzeugnissen zu versorgen.


==Wie werde ich Bauer?==
= Wie werde ich Bauer? =


Die Klasse des Bauern ist nicht bewerbungspflichtig und daher frei wählbar. Sie ist ausschließlich den Menschen vorbehalten.
Die Klasse '''Bauer''' ist nicht bewerbungspflichtig und kann frei gewählt werden.
Ausnahme bilden hier die Rassen der Rashar und Thyren. Diese müssen für die Bauernklasse eine Bewerbung bei dem Zuständigen Rassenbetreuer einreichen.
 
= Bauer bei den Völkern =
 
Für [[Rashar]] und [[Thyren]] gelten besondere Regelungen, da dort nur begrenzte Ackerflächen verfügbar sind.
 
Eine klassische Magd- oder Knechtzeit gibt es dort nicht.
 
Spieler müssen stattdessen eine '''Anfrage''' beim zuständigen Bauern- und Völkerbetreuer stellen.
 
=== Anforderungen nach Volk ===
 
* '''Rashar'''
: Durchführung der Hornweihe mit entsprechendem Mal 
: → Freischaltung einer Parzelle auf dem Gemeinschaftshof
 
* '''Thyren'''
: Besitz eines Rudelarmbands 
: Zustimmung des Jarls für einen Hof
 
= Wie komme ich an einen eigenen Hof? =


==Wie komme ich an einen eigenen Hof?==
[[Datei:Bauer.png|right|Acker]]
[[Datei:Bauer.png|right|Acker]]


Folgende Voraussetzungen gelten für das Mieten eines eigenen Hofes
=== Voraussetzungen für einen eigenen Hof ===
 
* Aktive Tätigkeit als Magd oder Knecht auf einem anderen Hof
* Mindestdauer der Ausbildung: '''3 Monate'''
* Mindestens '''RP-Level 3'''
* Mindestens '''80 Bauernhandwerk'''
* Bürgerbrief des Lehens, in dem der Hof liegt
 
=== Maximale Felderverteilung ===
 
* '''Bauernhof'''
: 250 Hausfelder 
: → 200 Hausfelder 
: → 50 Scheunenfelder
 
* '''Zusätzlich'''
: 400 Gartenfelder 
: 100 Felder für Magd-/Knechtparzellen
 
=== Mietkosten ===
 
Die Miete für Haus und Garten richtet sich nach der allgemeinen Mietpreisberechnung.
 
Berechnung:
 
<code>
begehbare Felder × 45 Gold
</code>
 
= Ausbildung von Mägden und Knechten =
 
Während der Ausbildungszeit erhält der Bauer zusätzliche Garten- und Ackerflächen auf den Parzellen.
 
=== Regeln ===
 
* Gilt für maximal 2 Bauern oder Auszubildende auf dem Hof
* Die Personen müssen in den Magd-/Knechtunterkünften eingetragen sein
* Für einen dritten Bauern oder Auszubildenden gibt es keine zusätzlichen Flächen
* Zusätzliche Gartenteile bestehen nur aus Ackerfläche
* Es werden keine weiteren Spawns bereitgestellt
 
=== Zusätzliche Ackerflächen ===
 
* Bauer 1 → +50 Acker
* Bauer 2 → +20 Acker
 
== Maximale Spawnanzahl ==
 
* Nutztiere → 15 Spawns, maximal 10 derselben Art
* Bienen → 10
* Weinreben → 10
* Obstbäume → 10 
: alternativ 5 mit doppelter Fruchtmenge
* Beerensträucher → 10
* Kräuter → 10
* Anbindepfosten → 10
 
= Spawnregeln =
 
* Das übermäßige Zähmen von Tieren zur künstlichen Bestandserhöhung ist nicht erlaubt
* Tiere anderer Höfe dürfen nicht eingestellt werden, um Spawnkäufe zu umgehen
* Überzählige Tiere müssen geschlachtet werden
 
=== Ausnahme ===
 
* Das Zähmen einer Bergziege ist erlaubt
 
= Magd- und Knechtunterkünfte =
 
=== Wohnraum ===
 
* Jede Magd oder jeder Knecht erhält einen kleinen Wohnraum
* Auf Wunsch kann ein Keller oder Dachboden ergänzt werden
 
=== Hausschild ===
 
* Der Wohnraum erhält ein eigenes Hausschild
 
=== Mietkosten ===
 
* Mindestmiete: '''700 Gold'''
 
=== Lockdownzone ===
 
* Die Lockdownzone kann den gesamten Hof umfassen
* Voraussetzung ist die Zustimmung des Bauern
 
=== Bedingungen ===
 
* Die Unterkunft besteht nur solange ein aktives Magd- oder Knechtfeld vorhanden ist
* Wird das Feld geschlossen, entfällt auch die Unterkunft
 
=== Nutzung ===
 
* Keine Nutzung als zusätzlicher Arbeitsraum
* Nicht erlaubt für:
** Blumenzucht
** Käserei
** ähnliche Nutzungen
 
* Die Unterkunft dient ausschließlich als Wohnraum
 
=== Bürgerbrief ===
 
* Für die Unterkunft wird ein gültiger Bürgerbrief benötigt
 
=== Sonstiges ===
 
* Bis zu 3 Anbindepfosten möglich
 
= Parzellen =
<big>'''<font color="red">Auf Parzellen sind keine Keller oder Dachböden möglich. Man kann sich zur Parzelle ein Haus mieten wo jenes möglich ist.</font>'''</big>
=== Allgemeines ===
 
* Maximal 3 Tiere an Anbindepfosten
* Zusätzlich maximal 3 Tiere auf der Parzelle zu den normalen Spawns
 
=== Spawnanzahl ===
 
* Nutztiere → 7 Spawns, maximal 7 derselben Art
* Bienen → 5
* Weinreben → 5
* Obstbäume → 3
* Beerensträucher → 5
* Kräuter → 5
 
=== Anbindepfosten ===


Der Spieler absolviert vorher aktiv auf einem anderen Hof als Knecht oder Magd seine Lehre.<br>
* Maximal 3 Anbindepfosten
* Die Magd-/Knecht Zeit beträgt 3 Monate
* Werden alle an der Parzelle genutzt, sind keine weiteren am Privathaus möglich
* Während dieser Zeit muss der Spieler ein RP-Level von 3 erreicht haben
* Eine Aufteilung ist möglich
* Des weiteren wird ein [[Farming]] Fertigkeit von mindestens 80 erwartet.
* Selbstverständlich wird für das Lehen in dem der Hof steht ein Bürgerbrief vorausgesetzt


=> Bauern max. 250 Hausfelder (200 Haus und 50 Scheune) + 400 Felder Garten + 100 Felder Magd/Knechtparzelle<br>
=== Felder ===
=> Miete für Haus und Garten nach gängiger Mietpreisberechnung. In Häusern und Gärten gilt, begehbare Felder * 45gp.<br>


'''Ausbildung von Knechten und Mägden am eigenen Hof'''
* 50 Ackerfelder


Während der Zeit der Ausbildung steht dem Bauer für seine Auszubildenden zusätzlicher Acker und Garten zu. Die gleiche Regelung gilt auch für jeden Bauern der zusätzlich auf dem Hof angestellt wird. Diese Regel gilt nur für 2 Bauern oder Auszubildende auf dem Hof. Die Magd/der Knecht müssen dazu auf den Magd/Knechtunterkünften eingetragen sein. Für einen 3. Bauern oder Azubi gibt es keinen zusätzlichen Garten oder Ackerfläche. Für die zusätzlich gesetzten Gartenteile gibt es ausschließlich Ackerfläche. Den Bauern stehen keine weiteren Spawns zu.
=== Voraussetzungen ===


Zusätzlich:
* Bürgerbrief für die jeweilige Region erforderlich
*Bauer 1 - 50 Acker
* Nur Bauern dürfen Parzellen pachten
*Bauer 2 - 20 Acker
* Der Pächter darf nicht als Mitbewohner auf einem Bauernhof eingetragen sein
* Ein normales Wohnhaus darf dennoch bewohnt werden


===Spawns===
=== Besonderheiten ===


*Nutztiere: 15 Spawns maximal 10 von einer Sorte
* Jeder Bauer darf an seiner Parzelle ein Ladenschild anbringen
*Bienen: 10 Stück
* Zucht ist auf Parzellen erlaubt
*Weinreben: 10 Stück
*Obstbäume: 10 Stück (oder 5 mit doppelter Fruchtmenge)
*Beerensträucher: 10 Stück
*Kräuter: 10 Stück
*10 Anbindepfosten


===Spawnregeln===
'''Wichtig:'''


Das übermäßige Zähmen von Tieren um den Bestand zu erhöhen oder gezähmte Tiere von anderen Höfen in ein Gatter zu stellen um dem Spawnkauf zu umgehen ist nicht erlaubt. Überzählige Tiere müssen geschlachtet werden. Ausnahme hierbei ist das Zähmen einer Bergziege.
Ein eigener Hof kann erst nach abgeschlossener 3-monatiger Magd- oder Knechtzeit bezogen werden.


===Magd/Knechtunterkünfte===
Zusätzlich erforderlich:


Einer Magd/Knecht wird ein kleiner Wohnraum zur Verfügung gestellt, gerne können sie sich dort auch einen Keller runtersetzen lassen. Dieser Wohnraum wird mit einem separatem Hausschild versehen, ein minimaler Obulus an Miete wird fällig. Die Lockdownzone geht entsprechend über den gesamten Hof. Die Magd/Knechtunterkunft wird geschlossen sobald ein Magdfeld geschlossen wird, so entsteht nicht zusätzlicher Nutzraum und wird auch nur mit Nutzung des Magd/Knechtfeldes freigegeben. Zum Beziehen der Unterkunft ist ein Bürgerbrief nötig.
* RP-Level 3
* mindestens 80 Bauernhandwerk


*3 Anbindepfosten möglich
Die absolvierte Ausbildungszeit wird in der Datenbank vermerkt.


== Parzelle ==
= OOC Informationen =


*max 3 Tiere am Anbindepfosten und 3 auf der Parzelle zu den Spawns
== Stärken ==
*Nutztiere: 7 Spawns, maximal 7 von einer Sorte
*Bienen: 5 Stück
*Weinreben: 5 Stück
*Obstbäume: 3 Stück
*Beerensträucher: 5 Stück
*Kräuter: 5 Stück
*3 Anbindepfosten (wenn 3 an der Parzelle dann keine mehr am Privathaus, ggf. aufteilen)
*50 Felder Acker
*Um eine Parzelle pachten zu können muss ein entsprechender Bürgerbrief vorgelegt werden.
*Parzellen können nur von Bauern gepachtet werden, die '''nicht''' auf einem Bauernhof als Mitbewohner eingetragen sind, der Parzellenpächter darf ein Haus bewohnen
*Jeder Bauer darf sich an seiner Parzelle ein Ladenschild anbringen lassen
*Züchten ist auf den Parzellen erlaubt.


'''-Ein eigener Hof darf nur nach absolvierter 3 monatiger Magd/Knechtzeit auf einem Hof und erfüllen der Kriterien (RPlvl 3, mind. 80%Bauernhandwerk) bezogen werden. Entsprechende Magd/Knechtzeit wird in der DB vermerkt werden.-'''
* [[Kochkunst]]
* [[Zähmen]]
* [[Tiere hüten]]
* [[Wuchtwaffen]]
* [[Tierkunde]]
* [[Holzfällerei]]
* [[Wildnislehre]]
* [[Bauernhandwerk]]


== OOC Informationen ==
== Rüstungseinschränkung ==


'''Stärken:'''
* Keine Plattenrüstung
[[Kochkunst]], [[Zähmen]], [[Tiere hüten]], [[Wuchtwaffen]], [[Tierkunde]], [[Holzfällerei]]


'''Rüstungseinschränkung:'''
== Waffeneinschränkung ==
keine Plattenrüstung


'''Waffeneinschränkung:'''
* Keine schweren Zweihandwaffen
keine schweren Zweihandwaffen.


[[Kategorie:Klasse]][[Kategorie:Handwerk]]
[[Kategorie:Klasse]]
[[Kategorie:Handwerk]]

Aktuelle Version vom 25. Mai 2026, 22:44 Uhr

Bauer
Bauer
Anfragen: Ticket


Der Beruf des Bauern

Der Beruf des Bauern ist vielseitig und umfasst viele verschiedene Aufgaben rund um Hof, Tiere und Versorgung.

Zu den Tätigkeiten gehören unter anderem:

  • Bewirtschaftung und Ernte von Feldern
  • Obsternte
  • Imkerei
  • Weinbau
  • Bierbrauerei
  • Viehzucht
  • Pferdezucht
  • Milchwirtschaft und Käseherstellung
  • Herstellung von Marmeladen
  • Verarbeitung weiterer Rezepte und Lebensmittel

Zusätzlich beschäftigt sich der Bauer mit:

  • dem Zähmen von Tieren
  • der Zucht von Topfpflanzen
  • der Herstellung von Säften

Eine Besonderheit des Bauern sind hofeigene Delikatessen. Diese können ausschließlich durch den Kochtopf erstellt werden.

Im Gegenzug trägt der Bauer die Verantwortung, die Bevölkerung mit seinen Waren und Erzeugnissen zu versorgen.

Wie werde ich Bauer?

Die Klasse Bauer ist nicht bewerbungspflichtig und kann frei gewählt werden.

Bauer bei den Völkern

Für Rashar und Thyren gelten besondere Regelungen, da dort nur begrenzte Ackerflächen verfügbar sind.

Eine klassische Magd- oder Knechtzeit gibt es dort nicht.

Spieler müssen stattdessen eine Anfrage beim zuständigen Bauern- und Völkerbetreuer stellen.

Anforderungen nach Volk

  • Rashar
Durchführung der Hornweihe mit entsprechendem Mal
→ Freischaltung einer Parzelle auf dem Gemeinschaftshof
  • Thyren
Besitz eines Rudelarmbands
Zustimmung des Jarls für einen Hof

Wie komme ich an einen eigenen Hof?

Acker
Acker

Voraussetzungen für einen eigenen Hof

  • Aktive Tätigkeit als Magd oder Knecht auf einem anderen Hof
  • Mindestdauer der Ausbildung: 3 Monate
  • Mindestens RP-Level 3
  • Mindestens 80 Bauernhandwerk
  • Bürgerbrief des Lehens, in dem der Hof liegt

Maximale Felderverteilung

  • Bauernhof
250 Hausfelder
→ 200 Hausfelder
→ 50 Scheunenfelder
  • Zusätzlich
400 Gartenfelder
100 Felder für Magd-/Knechtparzellen

Mietkosten

Die Miete für Haus und Garten richtet sich nach der allgemeinen Mietpreisberechnung.

Berechnung:

begehbare Felder × 45 Gold

Ausbildung von Mägden und Knechten

Während der Ausbildungszeit erhält der Bauer zusätzliche Garten- und Ackerflächen auf den Parzellen.

Regeln

  • Gilt für maximal 2 Bauern oder Auszubildende auf dem Hof
  • Die Personen müssen in den Magd-/Knechtunterkünften eingetragen sein
  • Für einen dritten Bauern oder Auszubildenden gibt es keine zusätzlichen Flächen
  • Zusätzliche Gartenteile bestehen nur aus Ackerfläche
  • Es werden keine weiteren Spawns bereitgestellt

Zusätzliche Ackerflächen

  • Bauer 1 → +50 Acker
  • Bauer 2 → +20 Acker

Maximale Spawnanzahl

  • Nutztiere → 15 Spawns, maximal 10 derselben Art
  • Bienen → 10
  • Weinreben → 10
  • Obstbäume → 10
alternativ 5 mit doppelter Fruchtmenge
  • Beerensträucher → 10
  • Kräuter → 10
  • Anbindepfosten → 10

Spawnregeln

  • Das übermäßige Zähmen von Tieren zur künstlichen Bestandserhöhung ist nicht erlaubt
  • Tiere anderer Höfe dürfen nicht eingestellt werden, um Spawnkäufe zu umgehen
  • Überzählige Tiere müssen geschlachtet werden

Ausnahme

  • Das Zähmen einer Bergziege ist erlaubt

Magd- und Knechtunterkünfte

Wohnraum

  • Jede Magd oder jeder Knecht erhält einen kleinen Wohnraum
  • Auf Wunsch kann ein Keller oder Dachboden ergänzt werden

Hausschild

  • Der Wohnraum erhält ein eigenes Hausschild

Mietkosten

  • Mindestmiete: 700 Gold

Lockdownzone

  • Die Lockdownzone kann den gesamten Hof umfassen
  • Voraussetzung ist die Zustimmung des Bauern

Bedingungen

  • Die Unterkunft besteht nur solange ein aktives Magd- oder Knechtfeld vorhanden ist
  • Wird das Feld geschlossen, entfällt auch die Unterkunft

Nutzung

  • Keine Nutzung als zusätzlicher Arbeitsraum
  • Nicht erlaubt für:
    • Blumenzucht
    • Käserei
    • ähnliche Nutzungen
  • Die Unterkunft dient ausschließlich als Wohnraum

Bürgerbrief

  • Für die Unterkunft wird ein gültiger Bürgerbrief benötigt

Sonstiges

  • Bis zu 3 Anbindepfosten möglich

Parzellen

Auf Parzellen sind keine Keller oder Dachböden möglich. Man kann sich zur Parzelle ein Haus mieten wo jenes möglich ist.

Allgemeines

  • Maximal 3 Tiere an Anbindepfosten
  • Zusätzlich maximal 3 Tiere auf der Parzelle zu den normalen Spawns

Spawnanzahl

  • Nutztiere → 7 Spawns, maximal 7 derselben Art
  • Bienen → 5
  • Weinreben → 5
  • Obstbäume → 3
  • Beerensträucher → 5
  • Kräuter → 5

Anbindepfosten

  • Maximal 3 Anbindepfosten
  • Werden alle an der Parzelle genutzt, sind keine weiteren am Privathaus möglich
  • Eine Aufteilung ist möglich

Felder

  • 50 Ackerfelder

Voraussetzungen

  • Bürgerbrief für die jeweilige Region erforderlich
  • Nur Bauern dürfen Parzellen pachten
  • Der Pächter darf nicht als Mitbewohner auf einem Bauernhof eingetragen sein
  • Ein normales Wohnhaus darf dennoch bewohnt werden

Besonderheiten

  • Jeder Bauer darf an seiner Parzelle ein Ladenschild anbringen
  • Zucht ist auf Parzellen erlaubt

Wichtig:

Ein eigener Hof kann erst nach abgeschlossener 3-monatiger Magd- oder Knechtzeit bezogen werden.

Zusätzlich erforderlich:

  • RP-Level 3
  • mindestens 80 Bauernhandwerk

Die absolvierte Ausbildungszeit wird in der Datenbank vermerkt.

OOC Informationen

Stärken

Rüstungseinschränkung

  • Keine Plattenrüstung

Waffeneinschränkung

  • Keine schweren Zweihandwaffen