Gilden: Unterschied zwischen den Versionen

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==Anerkannte Gilde==
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| Maximale Größe || 100 Felder (Haus plus Garten)
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==Sozietäten (Hausstand, Clan, Sippe, Familie etc.)==
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* Kein größeres Hausupdate
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* Keinen Außenposten
* Keinen Außenposten
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==Besonderheiten Rassen==
==Besonderheiten Rassen==

Aktuelle Version vom 11. Mai 2026, 22:59 Uhr

Gilden
Gilden
Anfragen: Ticket

Allgemeine Voraussetzungen

Das Gildensystem ist stufenweise aufgebaut. Jede Stufe baut auf der vorherigen auf.

  • Genehmigtes Gildenkonzept vom Staff (insbesondere der zuständigen Betreuung)
  • Klare Zuordnung zu einer Fraktion (Licht, Dunkel oder Neutral)
  • Mindestens 4 aktive Mitglieder (Mitgliederzahl nach oben offen)
  • Ernannter Gildenlord (OOC)
  • Treffpunkt und Standort des Gildensteines innerhalb eines Privat- oder angemieteten Hauses eines Mitgliedes

Arten

Einfache Gilde

Die einfache Gilde ist die Basisform des Gildensystems und eignet sich für alle Spieler. Sie hat Zugriff auf sämtliche Basis-Features und kann nach einer Probezeit von 3 Monaten in den Status einer anerkannten Gilde aufsteigen.

Wichtiger Hinweis: Ab der dieser genehmigten Grundstufe besteht kein Zwang, weiter aufzusteigen. Allerdings sind dann auch keine weiteren Gildenfeatures mehr verfügbar.

Features

Feature Kosten Hinweise
Gildenringe oder Armbänder
Gildenstein einmalig 50.000 Gold
Gildenkeller + Dachboden laut Preisliste Erst nach Ablauf der Probezeit möglich
Gildenkiste Tausch gegen normale Kiste Alle Mitglieder haben automatisch Zugriff. Achtung: Löschen des Gildensteins löscht auch die Kiste samt Inhalt!
Gildentür Tausch gegen normale Tür
Steinverwaltung Gildenhaus und Keller/Dachboden werden an den Gildenstein gebunden, nicht an einen Spieler. Kein Privathaus wird dadurch blockiert.

Anerkannte Gilde

Im Rollenspiel wendet sich die Gilde an die Statthalter, Zunfträte, Emir, Camvaethol oder ähnliche Instanzen und bittet um die offizielle Anerkennung ihrer Rechtmäßigkeit. Dabei sollte die Gilde ihre Grundidee und ihr Konzept präsentieren, ihre Loyalität beteuern und um eine formelle Genehmigung ersuchen.

Update 1

Voraussetzungen:

  • Mindestens 5 aktive Vollmitglieder
  • Mindestens 3 Monate Bestehen der Gilde
  • Anerkennung der Gilde durch die jeweilige Obrigkeit

Zusätzliche Features:

Feature Kosten Hinweise
Gildenfarbe 1 einmalig 100.000 Gold
Gildenherold monatlich 10.000 Gold
Gildenstabler monatlich 10.000 Gold
Gildenteleporter monatlich 5.000 Gold Max. 1 Weg oder Hin + Zurück
Größeres Haus (max. 500 Felder) einmalig 125.000 Gold Bau-Rollenspiel mind. 4 Wochen, Forumsbegleitung möglich; Miete nach begehbaren Hausfeldern
Gildenmarktstand einmalig 500 Holz + 500 Stoff Max. Größe 12 Felder
Spawnupdate 1 laut Preisliste Max. 5 Tiere (keine Kühe), max. 5 Bienenstöcke, max. 3 Obstbäume, max. 2 Beerensträucher

Update 2

Voraussetzungen:

  • Mindestens 8 aktive Vollmitglieder
  • Mindestens 6 Monate Bestehen der Gilde

Zusätzliche Features:

Feature Kosten Hinweise
Gildenfarbe 2 einmalig 250.000 Gold
Dekowache monatlich 10.000 Gold Freigabe durch Reichsgarde, max. 2 Dekowachen
Größeres Haus (max. 1000 Felder) einmalig 250.000 Gold Bau-Rollenspiel mind. 4 Wochen
Spawnupdate 2 laut Preisliste Erweiterung auf max. 10 Tiere (keine Kühe), max. 10 Bienenstöcke, max. 5 Obstbäume, max. 5 Beerensträucher. Baut auf Spawnupdate 1 auf.

Update Außenposten

Außenposten können innerhalb des Gebiets gleicher Gesinnung (Licht/Dunkel/Neutral) mit Zustimmung der IG-Verwaltung geplant werden.

Bei Außenposten in Rassengebieten ist zusätzlich die Zustimmung der Rassenbetreuung erforderlich. Diese Zustimmung kann je nach IG-Geschehnissen widerrufen werden, woraufhin die Gilde das Gebiet verlassen muss.

Außenposten in Gerimor Wildnis sind nicht zulässig.

Voraussetzungen:

  • Mindestens 9 Monate Bestehen der Gilde
  • Einmalig 350.000 Gold
  • Bau-Rollenspiel mind. 4 Wochen
  • Freigabe durch die jeweilige Obrigkeit

Zusätzliche Features:

Feature Details
Steinvariante 4.075 Steine + 2.025 Holzstämme
Holzvariante 4.075 Holzstämme + 2.025 Steine
Monatliche Miete 10.000 Gold
Maximale Größe 100 Felder (Haus plus Garten)

Sozietäten (Hausstand, Clan, Sippe, Familie etc.)

Mindestvoraussetzungen

  • Mindestens 4 Mitglieder
  • Ernanntes oder gewähltes Oberhaupt

Sozietätsstein und Titel

  • Ab 4 aktiven Mitgliedern
  • Kosten: einmalig 50.000 Gold
  • Kann bis zum Bezug eines Hauses in ein Privathaus eingesetzt werden

Haus, Keller und Zubehör

Ab 4 aktiven Mitgliedern möglich (neugegründete Hausstände: 3 Monate nach Steinvergabe).

Feature Details
Hausgröße Max. 500 Felder Grundfläche (davon max. 100 Felder Garten + 100 Felder Gatter, max. 2 Etagen). Miete wird nach begehbaren Feldern berechnet.
Hausupdate Einmalig 125.000 Gold + Bau-Rollenspiel mind. 4 Wochen, Forumsbegleitung möglich
Gildenkeller/Dachboden Variante 1 oder 2
Ladenschild
Anbindepfosten Max. 10 Stück
Dekowache Monatlich 10.000 Gold, Freigabe durch Reichsgarde, max. 2

Hinweis bei Menschen: Das Haus kann NICHT an die Steinverwaltung gebunden werden. Es bleibt ein Privathaus und braucht einen Besitzer.

Farbe

  • Ab 4 aktiven Vollmitgliedern (neugegründet: 3 Monate nach Steinvergabe)
  • Keine Herausgabe der Farbe an Nicht-Mitglieder
  • Farbtopf: Sonderfarbe, außer beim Adel (siehe Farben). Es gelten die allgemeinen Farbregeln: 50% Hausstandfarbe gemischt mit Gildenfarbe oder normalen Farben.

Unterschied zu Gilden

Sozietäten können im Vergleich zu Gilden folgendes nicht haben:

  • Keine zweite Gildenfarbe
  • Keinen Stabler
  • Keinen Gildenherold
  • Kein größeres Hausupdate
  • Keinen Außenposten

Besonderheiten Rassen

Allgemein

Rasse Besonderheit
Menschen Nur Adlige können einem Hausstand vorstehen. Hausstände werden bei Gründung für die Öffentlichkeit publiziert.
Menekaner Beschränkung auf aktuell 5 anerkannte Familien. Bei Aufnahme in eine Familie muss der Name dieser angenommen werden.
Rashar Keine Sozietäten (Hausstände, Clans, Sippen, Familien etc.)
Thyren Keine privaten Gärten oder Gehege. Es gibt einen Gemeinschaftsgarten, der für alle betretbar und verfügbar ist.
Letharen Keine Hausstände. Es gibt einen Gemeinschaftsgarten, der für alle betretbar und verfügbar ist.
Elfen Das Volk der Eledhrim besteht als eine Familie und hat daher keine Hausstände. Ein Elf würde sich auch keinem anderen Hausstand zuordnen.
Zwerge Bei Aufnahme in eine Sippe muss der Name dieser angenommen werden.

Spawns im Garten/Gehege (Spawnupdate 1)

Art Allgemein Rassenbesonderheiten
Obstbäume Max. 3 (max. 3 von einer Art, je 14 Früchte/Baum) Menekaner: nur Dattel, Banane oder Kokosnuss (nur Familiengärten). Thyren, Letharen, Elfen, Zwerge: Gemeinschaftsgarten.
Tierspawns Max. 5 (max. 5 von einer Art, keine Kühe) Menekaner: nur Hund, Katze, Huhn, Schaf oder Ziege (nur Familiengärten), Zucht im Gatter des Familienhauses möglich, max. 10 + 10 am Anbindepfosten. Elfen, Thyren, Letharen, Zwerge: Gemeinschaftsgarten.
Bienenstöcke Max. 5 Rashar: auf dem Rassenhof möglich. Thyren: auf den Rassenhöfen. Letharen: im Gemeinschaftsgarten. Elfen: Gemeinschaftsgarten. Zwerge: im Gemeinschaftsgarten. Menekaner: nur Familiengärten.
Sträucher Max. 2 (je 14 Früchte) Menekaner: nur Kaffeestrauch (nur Familiengärten). Menschen: Beerensträucher. Thyren, Letharen, Elfen, Zwerge: Gemeinschaftsgarten.
Kräuter Max. 5. Wenn die Pflanze im Bauernsystem als Topfpflanze existiert, kann sie nur gegen Vorlage der Topfpflanze eingetauscht werden. Rashar: auf dem Rassenhof möglich. Thyren: auf den Rassenhöfen. Letharen: im Gemeinschaftsgarten. Elfen: Gemeinschaftsgarten. Zwerge: im Gemeinschaftsgarten. Menekaner: nur Familiengärten.

Besonderheiten Klassen

  • Klassen können 1 Baum und 1 Strauch haben, jedoch müssen diese öffentlich zugänglich sein.

Auflösung von Gilden

Folgende Kriterien können zur Auflösung einer Gilde führen. Jeder Punkt ist unabhängig zu betrachten, kann aber auch in Kombination mit anderen vorliegen.

  1. Weniger als 4 aktive Mitglieder gemäß den allgemeinen Aktivitätsregeln (mindestens 10 Ingame-Stunden innerhalb von 3 Monaten).
  2. Grobe Verstöße oder absichtliches Ignorieren von Richtlinien, Gesetzen oder Grundsätzen des jeweiligen Reiches oder Volkes, die zu offiziellen Anklagen durch die Rollenspiel-Obrigkeit führen. Diese Anklagen müssen klar im Spiel verfolgt, dargelegt und im Rollenspiel nachvollziehbar sein. Dies geschieht in Rücksprache mit der zuständigen Betreuung.
  3. In unregelmäßigen Abständen kann eine erweiterte Aktivitätsprüfung durchgeführt werden. Dabei werden Ingame-Zeit, geschriebene Zeichen und Skill-Anwendungen berücksichtigt. Eine solche Prüfung erfolgt immer mit vorheriger Ankündigung des Prüfungszeitraums. Beispiel: Wird ein Zeitraum von 90 Tagen geprüft, erhalten die Spieler 90 Tage im Voraus eine entsprechende Mitteilung. Dies betrifft vor allem Bereiche mit begrenzten Kapazitäten (Familien, Clans, Rassen) oder wenn inaktive Gruppen das Nachrücken neuer Spieler behindern.

Farben

Es sollte nach Möglichkeit ein Abstand von 5 Nuancen zu bereits vergebenen Farben eingehalten werden. Bei erkennbaren Unterschieden in ähnlichen Nuancen entscheidet die Farbbetreuung im Einzelfall. Bestimmte Farben haben Bestandsschutz, auch wenn sie farblich nah beieinanderliegen.

Siehe auch: Farben

Bewerbung

Bitte sendet eure Gildenbewerbung per Ticket ein. Nach Eingang erhaltet ihr eine Bestätigung und anschließend eine Zu- oder Absage.

Name und Kürzel

  • Gilden sollten nach Möglichkeit deutsche Namen tragen. In gut begründeten Ausnahmefällen sind Abweichungen möglich.
  • Es darf keine eindeutige Ähnlichkeit zu bereits bestehenden Gildennamen geben.
  • Das Kürzel sollte möglichst einzigartig sein, idealerweise bestehend aus drei Buchstaben.
  • Bitte Accountname und Charaktername des Gildenlords sowie eine Liste der bisherigen Mitglieder angeben.

Gesinnung

Ihr könnt zwischen den Gesinnungen Licht, Dunkel oder Neutral wählen. Eine Änderung der Gesinnung ist im Laufe des Spiels mit einer passenden Begründung möglich (Rollenspiel).

Hintergrund der Gemeinschaft (IG)

Erstellt eine Rollenspielgeschichte, die das Zusammenfinden der Gruppe beschreibt, das angestrebte Gildenleben und dessen Atmosphäre vermittelt oder eine fiktive Darstellung einer typischen Aktion zeigt. Die Bewerbung sollte etwa 2 bis 3 Seiten umfassen, idealerweise als kurze Zusammenfassung. Gibt es mehr Material, bitte auf den entsprechenden Forumslink verweisen.

(OOC) Hintergrund der Gemeinschaft

  • Warum soll sie gegründet werden, welchen Sinn soll sie erfüllen?
  • Was macht sie einzigartig im Vergleich zu bereits existierenden Gilden?
  • Wenn eine Gilde mit gleicher oder sehr ähnlicher Aufgabe bereits existiert: Warum eine zweite?
  • Welche Zielgruppen von Charakteren und Spielern soll sie ansprechen?
  • Gibt es ungewöhnliche Beschränkungen, wer nicht in die Gilde kommt? Falls ja, Begründung angeben.

Vorstellen der Gilde (freiwillig)

Nicht alles muss vorhanden sein, es dient der besseren Einschätzung:

  • Wappen oder sonstige Abzeichen, Wahlspruch und ähnliche Logos
  • Auftreten und Präsentation intern und nach außen
  • Allgemeine IG-Ziele
  • Innere Strukturierung und Aufgabenverteilung
  • Verhaltenskodex, Einschränkungen etc. (IG und OOC)
  • Typische gildentypische Handlungen, intern und nach außen
  • Erste Ziele, die in der Probezeit angegangen oder erreicht werden sollen

Standortwechsel

Ein Umzug des Gildengeländes ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch:

  • Ein neues Bau-Rollenspiel (mind. 4 Wochen), auch wenn das Gebäude nur versetzt wird
  • Zustimmung der zuständigen Person (z.B. Lehnsherr) sowie ein Ticket an die Betreuung
  • Erneute Zahlung der anfallenden Kosten

Dies gilt ebenso bei einem Gesinnungswechsel.

Bitte beachtet außerdem die wichtigen Hinweise zur Platzierung des Gildengeländes nach Erhalt des Gildenupdates.

Platzierung des Gildengeländes

  • Das Gildengelände darf nicht zu nah an Dungeons errichtet werden. Als Orientierung gelten die gleichen Abstandsregeln wie beim Markieren von Runen.
  • Engpässe dürfen nicht ver- oder zugebaut werden. Bestehende Wege müssen nach dem Bau weiterhin zugänglich bleiben.
  • Abgeholzte Waldflächen müssen an anderer Stelle wieder aufgeforstet werden.
  • Das Ersetzen von ungenutzten oder verfallenen Ruinen wird bevorzugt behandelt.
  • Gildenflächen in den schwarzen Bereich (Untergrund) zu verlagern wird bevorzugt, um die Karte oberirdisch nicht weiter zu füllen. Diese Flächen können frei gestaltet werden und müssen nicht mit bestehenden Gildenkellern oder Dachböden übereinstimmen.
  • Die Zustimmung des betroffenen Reichs oder der zuständigen Verwaltung muss vorliegen. Spezielle Regelungen in Reichen oder Fraktionen sind zu berücksichtigen (z.B. regelmäßige Nutzung für Märkte oder Kämpfe, Überschneidungen von Lehensgrenzen, lokale Baustile).
  • Mindestabstand von ca. 40 Feldern zu den Grenzen anderer Reiche oder Gebiete.
  • Der Gildenkeller kann in freie Flächen im schwarzen Bereich verlegt werden.

Beispiel:

Alt: Gilde A besitzt 500 Felder oberirdisch und 500 Felder im schwarzen Bereich sowie einen Gildenkeller.
Neu: Gilde A besitzt 500 Felder oberirdisch und 770 Felder im schwarzen Bereich, jedoch ohne Gildenkeller. Die Aufteilung zwischen Oberfläche und schwarzem Bereich ist grundsätzlich frei, jedoch entscheidet das Bauteam über die genaue Umsetzung. Die Kellerfläche muss im schwarzen Bereich bleiben.

Bestehende Gilden

Eine aktuelle Übersicht zu den bestehenden Gilden findet ihr auf der Website.