Leibwächterlizenz: Unterschied zwischen den Versionen
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Doch nicht jeder ist dazu befähigt und längst nicht jeder dazu berechtigt. Aus diesem Grunde bietet das [[Lichtenthaler Regiment]] Schulungen zum Leibwächter an, in denen notwendige Kenntnisse der [[Reichsetikette]], Kampf- und Schutzfertigkeiten, taktisches Denken sowie die im [[Herzogtum Lichtenthal]] geltenden Gesetze erlernt, erprobt und angewandt werden.<br> | Doch nicht jeder ist dazu befähigt und längst nicht jeder dazu berechtigt. Aus diesem Grunde bietet das [[Lichtenthaler Regiment]] Schulungen zum Leibwächter an, in denen notwendige Kenntnisse der [[Reichsetikette]], Kampf- und Schutzfertigkeiten, taktisches Denken sowie die im [[Herzogtum Lichtenthal]] geltenden Gesetze erlernt, erprobt und angewandt werden.<br> | ||
Auch jeder vollständig ausgebildete Gardist des Regiments besitzt die Befähigung und Lizenz, als Leibwächter dienen zu dürfen. | Auch jeder vollständig ausgebildete Gardist des Regiments besitzt die Befähigung und Lizenz, als Leibwächter dienen zu dürfen. | ||
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Version vom 19. November 2023, 12:19 Uhr
Adelige des Alumenischen Reiches sind häufig Gefahren ausgesetzt, die von allerlei Seiten das noble Leben allzu schnell beenden könnten. Sei es ein Dolchstoß durch einen angeheuerten Meuchelmörder, ein Überfall durch ruchlose Banditen, vergiftete Speisen oder ein Handgemenge, in dem jemand von edlem Blut nicht beteiligt sein sollte.
Zu diesem Zwecke erfreuen sich manche erprobte Streiter des lichten Reiches der Ehre, als Leibwächter eines Adeligen dienen zu dürfen und somit auch Mitglieder des jeweiligen Haushaltes zu sein.
Doch nicht jeder ist dazu befähigt und längst nicht jeder dazu berechtigt. Aus diesem Grunde bietet das Lichtenthaler Regiment Schulungen zum Leibwächter an, in denen notwendige Kenntnisse der Reichsetikette, Kampf- und Schutzfertigkeiten, taktisches Denken sowie die im Herzogtum Lichtenthal geltenden Gesetze erlernt, erprobt und angewandt werden.
Auch jeder vollständig ausgebildete Gardist des Regiments besitzt die Befähigung und Lizenz, als Leibwächter dienen zu dürfen.