K'awi: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Spielerinfos von Alathair
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Gesetze)
Zeile 33: Zeile 33:
 
8) Zum Schutz und Erhalt der Natur auf K’awi hat der Inselrat, in Absprache mit den Ureinwohnern, das Recht, das Sammeln von Rohstoffen temporär einzuschränken.
 
8) Zum Schutz und Erhalt der Natur auf K’awi hat der Inselrat, in Absprache mit den Ureinwohnern, das Recht, das Sammeln von Rohstoffen temporär einzuschränken.
  
Zu den Gesetzen
 
zu 3.
 
- Je nach Schwere der Vergehen könnte ein Kopfgeld aussetzen. Vor allem, wenn der Täter nicht mehr auf der Insel ist. So hätten wir eine ‘Strafverfolgung’ ohne auf anderem Gebiet zu agieren. Keine Tötung, Ziel wäre es dann, den Täter auf die Insel zurückzubringen oder das Strafgeld einzutreiben.
 
- Es müsste intern ein Bußgeldkatalog bestehen. (Für alle Bereiche 1,3,8)
 
zu 7.
 
- K’awi hatte Angst vor Feuer, daher ist es vielleicht nicht schlecht, das zu berücksichtigen.
 
- Es könnte einen Brandschutzmeister geben, auch normaler Bürger und der wird im Brandfall zum Offizier der Wache für Weisungsbefugnis (vielleicht möchte jemand Feuerwehrmann sein)
 
zu 8.
 
- K’awi hatte Angst vor der Ausbeutung der Insel, daher wird das berücksichtigt.
 
  
 
[[Kategorie:Hintergrundgeschichte]][[Kategorie:Ortschaften]]
 
[[Kategorie:Hintergrundgeschichte]][[Kategorie:Ortschaften]]

Version vom 25. November 2023, 21:48 Uhr

Anfragen: Ticket
Zuordnung: Neutral

Die Insel K’awi ist neutral und wird durch den von den Bürgen gewählten Inselrat, bestehend aus Stimme der Bürger, dem Wachtmeister und einem Vertreter der Akademie der Arkanen Künste, verwaltet. Zuständigkeiten sind bei Bedarf im Büro der Stimme der Bürger zu erfragen.

Geschichte

Folgt

Gesetze

1) K’awi ordnet sich keiner Religion und keinem Reich unter. Wir begrüßen jeden auf der Insel, unabhängig von Gesinnung, Herkunft und Stand, solange die bestehenden Gesetze der Insel geachtet werden.

2) Die Inselwacht besteht zum Schutz der Insel und ihrer Bewohner. Den Aufforderungen der Wachen ist Folge zu leisten.

3) Übergriffe und Vergehen werden je nach Schwere mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Auf Flüchtige kann eine Prämie ausgesetzt werden.

4) Innerhalb der Stadtmauern von K’awi ist das offene tragen von Waffen und Rüstungen Bürgern der Insel vorbehalten und allen anderen verboten. Ausnahmegenehmigungen sind von der Stimme der Insel zu erhalten und der Inselwacht vorzuzeigen.

5) Bürger-, Land- und Besitz-Belange fallen in den Aufgabenbereich der Stadtverwaltung.

6) In Streitfällen hat der Angeklagte die Möglichkeit, das Urteil bei der jeweils Höheren Instanz anzufechten. Die höchste Instanz bildet der Inselrat.

7) Im Brandfall ist jeder fähige Bürger und Besucher verpflichtet, bei Löscharbeiten zu helfen. Den Anweisungen der Wache ist Folge zu leisten.

8) Zum Schutz und Erhalt der Natur auf K’awi hat der Inselrat, in Absprache mit den Ureinwohnern, das Recht, das Sammeln von Rohstoffen temporär einzuschränken.