Hochzeiten

Aus Spielerinfos von Alathair
Version vom 17. Mai 2022, 08:30 Uhr von Staff-pern (Diskussion | Beiträge) (Wer verheiratet hier wen?)

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Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass die Spieler der Charaktere mit „Trauschein“ da Stunden der Mühe und des Herzbluts für die zukünftigen Eheleute opfern. Es wird erwartet, dass immer (!) ein Heranspielen stattfindet und erst wenn die jeweilige Kirche grünes Licht gibt, wird das Ganze auch vom Staff abgenickt.

Allgemeines

Für die Genehmigung einer Hochzeit sind die unterschiedlichen weltlichen und klerikalen Institutionen aufzusuchen, die folgend aufgeführt werden. Dabei richten sich die Anforderungen nach deren Vorgaben und rplichen Regelungen. Sind diese erfüllt und man hat das Okay der jeweiligen Institution steht einer Hochzeit nichts im Wege.


Wer verheiratet hier wen?

Dunkles Reich

Nur der Templer Alatars darf die Ehezeremonie im Namen des Panthers abhalten. (= klerikale Hochzeit)

Ahamanis Priesterschaft segnet den Bund zwischen Rashar in ihrem Namen. (= klerikale Hochzeit)

Die Diener Kra'thors halten die Zeremonie ausschließlich für ihresgleichen ab. (= klerikale Hochzeit) *

Lichtes Reich

Nur die Kirche Temoras darf die Ehezeremonie im Nachem der Lichtbringerin abhalten. (= klerikale Hochzeit)


Eluivehochzeiten

Menekaner haben die Möglichkeit durch Menekanische Priester den Ehesegen zu erhalten. (= klerikale Hochzeit)

Der Rest hat die Möglichkeit durch die Druiden den Ehesegen zu erhalten. (= nicht klerikale Hochzeit)

Cirmiashochzeiten

Cirmiasgläubige haben die Möglichkeit sich von Vertretern der Kirche des Cirmias trauen zu lassen. (= klerikale Hochzeit)

Bajard und Piratenklassen

Für Bajarder Bürger ist eine Hochzeit, durchgeführt von der Verwaltung möglich. Dies ist in der Regel der Bürgermeister. Des Weiteren ist eine Trauung durch den Kapitän der seefahrenden Klassen denkbar. Es gilt zu beachten, dass es sich dabei nicht um von einem Tempel gesegnete, und ggf. nicht anerkannte Hochzeiten handelt. (= nicht klerikale Hochzeit)

Handfasting der Thyren

Nur Thyren werden von deren Schamanen getraut.

Verlobung

Eine Verlobungszeit von 5 Monaten ist hiermit Voraussetzung für eine Hochzeit, egal unter welcher Institution. Die offizielle Verlobungszeit beginnt mit dem ersten IG-stattfindenden Beratungsgespräch bei der jeweiligen Institution. (Btw.: Wer nun jammert → die Thyren machen das schon seit Jahren so, erhalten stückchenweise ihren Segen und jammern auch nicht!)

Hochzeiten sind BINDEND, es gibt keine Scheidungen mehr (Ausnahme: Tod eines Ehepartners; dazu mehr unter Scheidungen) → überlegt euch den Schritt also gut!

Scheidungen

Gibt es so nicht mehr, es sei denn ein Charakter stirbt oder der/die SpielerIn dahinter spielt den Charakter nicht mehr (Einen Charakter für tot erklären lassen kann man nach 6 Monaten Inaktivität). Dann wird der/dem „Verbliebenen“ eine Trauerzeit von 6 Monaten eingeräumt, in welcher er keine neue Beziehung anfängt (darunter fällt auch wildes Bettengewälze – wer es braucht, muss zusehen, dass es keiner merkt bzw. der zuständigen Kirche petzt). Ist diese überstanden, so gilt die Ehe als annulliert.

Diese Regelungen kommen nicht von ungefähr und wir hoffen, dass damit auch Verlobungen/Hochzeiten im Spiel ernster genommen werden und vor allem, dass Scheidungen nicht weiterhin Tagesthemen der Kirchenspieler sind. ;)