Haus &' Mietregeln: Unterschied zwischen den Versionen

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(Entmieten)
(Regeln aufgeräumt, Hausverbund hinzugefügt)
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===Regeln===
 
===Regeln===
 
Folgende Regeln gelten für das Mieten von Häusern und Zimmern.
 
Folgende Regeln gelten für das Mieten von Häusern und Zimmern.
 
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*Vermietungen erfolgen durch die Spielleitung (Page)
*Das Mieten von Häusern in den Städten auf Alathair ist ausschließlich durch Vorlage eines gültigen Bürgerbriefes möglich
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*Das Mieten von Häusern in den Städten auf Alathair ist durch Vorlage eines gültigen Bürgerbriefes möglich
*Bei 2 Personen Häusern müssen beide Charaktere den Bürgerbrief vorweisen und auf dem Stadtstein eingetragen sein
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*Das Mieten von Zimmern in Tavernen oder Gasthöfen und bestimmten 'Hafen oder Armenvierteln' ist ohne Bürgerbrief möglich
*Das Mieten von Zimmern in Tavernen oder Gasthöfen ist grundsätzlich ohne Bürgerbrief möglich
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*Tavernen können ebenso unter bestimmten Bedingungen gemietet werden (siehe Detailseite)
 
*Tavernen können ebenso unter bestimmten Bedingungen gemietet werden (siehe Detailseite)
 
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*Die Miete wird über das Hausschild bezahlt, ab 30 Tage Überfälligkeit kann eine Entmietung erfolgen
===Mieten===
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*leerstehende, gemietete Häuser (keine Einrichtung oder andere Nutzung), werden nach 3 Wochen entmietet
*Die Miete ist rechtzeitig über das Hausschild zu bezahlen.
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*Der Zahlpunkt der Miete darf im Höchstfall 30 Tage überschritten werden
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*Der Spieler kann das Mietverhältnis seines Hauses erhalten, in dem er sich verpflichtet in einem Zeitraum von 90 Tagen insgesamt eine Spielzeit von 15 Stunden vorzuweisen.
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*Der Spieler hat die Pflicht sein Haus einzurichten. Es wird dafür eine Frist von 3 Wochen ab dem 1. Miettag gewährt. Während dieses Zeitraums muss eine erkennbare Einrichtung aufstellt werden. Eine Hauseinrichtung sollte dabei ersichtlich sein.
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*Weist der Char mit dem das Haus/ Zimmer angemietet wurde eins von den 3 Auflagen nicht auf, wird der Char entmietet.
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===Hausübertragungen===
 
===Hausübertragungen===
 
Wohnhäuser samt Einrichtung können an Untermieter unter folgenden Auflagen übertragen werden:
 
Wohnhäuser samt Einrichtung können an Untermieter unter folgenden Auflagen übertragen werden:
 
 
*mind. 4 Wochen Mitmieter im Haus
 
*mind. 4 Wochen Mitmieter im Haus
*Kriterien zum Mieten erfüllt (Stadtsteineintrag etc.)
+
*Kriterien zum Mieten erfüllt (Bürgerbriefe etc.)
*100k Übergabepauschale an Staff bezahlen
+
  
===Entmieten===
+
===Entmietung===
Bei der Entmietung läuft es folgender Maßen ab:
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Entmietungen finden statt, wenn die Mietregeln nicht oder nicht mehr eingehalten werden.
*Das Haus wird in der Regel durch den zuständigen Staff (siehe Zuständigkeiten HP) entmietet.
+
*Das Eigentum aus dem Haus wird im Stafflager in einer Privatkiste gelagert
*Die Privatkiste mit dem Eigentum wird im Stafflager gelagert.
+
*'''ALLE''' staffgesetzten Items, wie Wände, Fliesen, Spawns, Bäume usw. werden entfernt und nicht mit eingelagert
 +
*Hat ein Spieler sein Account auf AWAY gesetzt und/oder sich via Ticket abgemeldet, erfolgt eine Entmietung erst nach 90 Tagen.
  
Folgende Items werden nicht mit eingelagert und müssen bei einem erneuten Mietverhältnis wieder gekauft werden:
+
===Hauskonzept===
*Wände
+
Spielerhäuser werden...
*selbstgebaute Kamine aus Einzelteilen
+
*eine maximal begehbare Innen/Nutz/Stell/Raumfläche von 200 Feldern haben,
*Pools
+
*bis zu 2 Etagen haben,
*Fliesen und alle weiteren Items die durch den Staff gesetzt wurden
+
*nicht genutzte, begehbare Flächen nach Möglichkeit als Garten angefügt,
 +
*die gerade freiwerden, möglicherweise auf die neuen Begebenheiten angepasst. Das zählt vor allem für jetzige 2-Personenhäuser. Solltet ihr ein solches Haus ab jetzt ergattern, wird man euch vermutlich darauf hinweisen, dass dieses Haus noch eine (zeitnahe) Anpassung erfährt,
 +
*nach Möglichkeit keine statischen Innenwände haben.
  
===Regeln nach denen ein Spieler entmietet wird===
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An dieser Stelle sei nochmal betont, dass nicht alle Häuser auf die maximalen Maße getrimmt werden. Manchmal sind sie etwas kleiner, manchmal geht kein Garten in voller Größe, manchmal hat man Altlasten, manchmal machen wir auch einen Fehler, und manchmal gibt's Kuriositäten.
  
*Kann ein Spieler die Frist von 15 Stunden in 90 Tagen nicht vorweisen wird entmietet oder...
+
====Beispielrechnung====
*Hat ein Spieler seine Miete während des Zeitraums von 30 Tagen nicht gezahlt wird entmietet oder...
+
Wir haben ein Haus im mediterranen Stil (also einem umliegenden Dach) mit den Außenmaßen 10x12, und einer Treppe hoch in einen 1. Stock.
*Hat ein Spieler sein Haus/ Wohnraum nicht in der Frist von 21 Tagen eingerichtet wird entmietet und geräumt.
+
  
Diese Regeln greifen unabhängig von einander!
+
Die Wände zählen nicht, bleibt als Innenmaß im Erdgeschoss 8x10. (= 80 Felder)
 +
Das obige Stockwerk hat die Außenmaße 7x9. Die Wände zählen nicht, bleiben im Innenmaß 5x7 (=35 Felder)
  
*Hat ein Spieler sein Account auf AWAY gesetzt und ist nach einer Frist von 3 Monaten nicht zurückgekehrt um die Aktivität wieder aufzunehmen wird entmietet und geräumt.
+
Macht in Summe 115 Hausfelder. Das Haus könnte also - wenn die Umgebung es hergibt - noch 85 Felder (etwa 9x9) Garten haben. Da wir nur die begehbare Fläche zählen, wäre das also ein Zaun von 11x11.
*Zudem besteht die Möglichkeit sich per Ticket abzumelden.
+
  
===Mietsperre===
+
Die Miete des Hauses berechnet sich so nun folgendermaßen:
Eine grundsätzliche Mietsperre nach einer Entmietung gibt es nicht mehr, allerdings behalten wir uns im Wiederholungsfall eine Mietsperre vor. Folgende Regeln haben dann Gültigkeit:
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(80+35 Hausfläche) + (81 Garten) = 196
 +
196*45 = 8820 Goldstücke Miete
  
*1 Monat Mietsperre + Nachweis von 15 Stunden ingame Aktivität in vier Wochen, beginnend ab neuer Aktivität.
+
====Hausverbund====
Danach darf der Spieler wieder erneut mieten.
+
Bei Häusern, die sich eine gemeinsame Wand teilen, kann - unter Abstimmung mit den Eigentümern - ein Durchbruch geschaffen werden. Damit einher können die Lockdownzonen auf den Bereich des anderen Hauses ausgedehnt werden. Die Hausschilder und alle anderen Features und Möglichkeiten bleiben '''pro''' Haus erhalten. Das heißt die Zahl der Anbindepfosten, Obstgärten, Spawns, Keller, all das ist auch weiterhin möglich, und kann pro Haus gesetzt werden. Entmietet werden die einzelnen Hausbereiche nach obigem Regelwerk. Achtet also darauf, dass eure Privatsachen in eurem Hausteil liegen. Das spart im späteren Verlauf Diskussionen darum, wem was gehört. Im Falle einer Entmietung wird der Durchgang wieder geschlossen.
  
 
===Eigentum===
 
===Eigentum===
 
Der Erwerb von Eigentum ist nicht mehr möglich.
 
Der Erwerb von Eigentum ist nicht mehr möglich.

Version vom 21. Dezember 2021, 01:18 Uhr

Haus und Mietregeln

Regeln

Folgende Regeln gelten für das Mieten von Häusern und Zimmern.

  • Vermietungen erfolgen durch die Spielleitung (Page)
  • Das Mieten von Häusern in den Städten auf Alathair ist durch Vorlage eines gültigen Bürgerbriefes möglich
  • Das Mieten von Zimmern in Tavernen oder Gasthöfen und bestimmten 'Hafen oder Armenvierteln' ist ohne Bürgerbrief möglich
  • Tavernen können ebenso unter bestimmten Bedingungen gemietet werden (siehe Detailseite)
  • Die Miete wird über das Hausschild bezahlt, ab 30 Tage Überfälligkeit kann eine Entmietung erfolgen
  • leerstehende, gemietete Häuser (keine Einrichtung oder andere Nutzung), werden nach 3 Wochen entmietet

Hausübertragungen

Wohnhäuser samt Einrichtung können an Untermieter unter folgenden Auflagen übertragen werden:

  • mind. 4 Wochen Mitmieter im Haus
  • Kriterien zum Mieten erfüllt (Bürgerbriefe etc.)

Entmietung

Entmietungen finden statt, wenn die Mietregeln nicht oder nicht mehr eingehalten werden.

  • Das Eigentum aus dem Haus wird im Stafflager in einer Privatkiste gelagert
  • ALLE staffgesetzten Items, wie Wände, Fliesen, Spawns, Bäume usw. werden entfernt und nicht mit eingelagert
  • Hat ein Spieler sein Account auf AWAY gesetzt und/oder sich via Ticket abgemeldet, erfolgt eine Entmietung erst nach 90 Tagen.

Hauskonzept

Spielerhäuser werden...

  • eine maximal begehbare Innen/Nutz/Stell/Raumfläche von 200 Feldern haben,
  • bis zu 2 Etagen haben,
  • nicht genutzte, begehbare Flächen nach Möglichkeit als Garten angefügt,
  • die gerade freiwerden, möglicherweise auf die neuen Begebenheiten angepasst. Das zählt vor allem für jetzige 2-Personenhäuser. Solltet ihr ein solches Haus ab jetzt ergattern, wird man euch vermutlich darauf hinweisen, dass dieses Haus noch eine (zeitnahe) Anpassung erfährt,
  • nach Möglichkeit keine statischen Innenwände haben.

An dieser Stelle sei nochmal betont, dass nicht alle Häuser auf die maximalen Maße getrimmt werden. Manchmal sind sie etwas kleiner, manchmal geht kein Garten in voller Größe, manchmal hat man Altlasten, manchmal machen wir auch einen Fehler, und manchmal gibt's Kuriositäten.

Beispielrechnung

Wir haben ein Haus im mediterranen Stil (also einem umliegenden Dach) mit den Außenmaßen 10x12, und einer Treppe hoch in einen 1. Stock.

Die Wände zählen nicht, bleibt als Innenmaß im Erdgeschoss 8x10. (= 80 Felder) Das obige Stockwerk hat die Außenmaße 7x9. Die Wände zählen nicht, bleiben im Innenmaß 5x7 (=35 Felder)

Macht in Summe 115 Hausfelder. Das Haus könnte also - wenn die Umgebung es hergibt - noch 85 Felder (etwa 9x9) Garten haben. Da wir nur die begehbare Fläche zählen, wäre das also ein Zaun von 11x11.

Die Miete des Hauses berechnet sich so nun folgendermaßen: (80+35 Hausfläche) + (81 Garten) = 196 196*45 = 8820 Goldstücke Miete

Hausverbund

Bei Häusern, die sich eine gemeinsame Wand teilen, kann - unter Abstimmung mit den Eigentümern - ein Durchbruch geschaffen werden. Damit einher können die Lockdownzonen auf den Bereich des anderen Hauses ausgedehnt werden. Die Hausschilder und alle anderen Features und Möglichkeiten bleiben pro Haus erhalten. Das heißt die Zahl der Anbindepfosten, Obstgärten, Spawns, Keller, all das ist auch weiterhin möglich, und kann pro Haus gesetzt werden. Entmietet werden die einzelnen Hausbereiche nach obigem Regelwerk. Achtet also darauf, dass eure Privatsachen in eurem Hausteil liegen. Das spart im späteren Verlauf Diskussionen darum, wem was gehört. Im Falle einer Entmietung wird der Durchgang wieder geschlossen.

Eigentum

Der Erwerb von Eigentum ist nicht mehr möglich.