Farben

Aus Spielerinfos von Alathair
Wechseln zu: Navigation, Suche

Farbnutzung

Hat ein Item eine vom Spieler zugewiesene Farbe , ändert der Staff keine Farbe ab.

  • Ausnahme: Der Staff färbt Metalltruhen, Kohlebecken, Fernrohre, etc. weiterhin in Legierungsfarben, solange diese Items nicht in die Hand genommen werden können.
  • Metall- und Holzgegenstände, wenn sie von Spielern hergestellt werden können, haben bereits eine bestimmte Auswahl an Farben die sie annehmen können.
  • Schneider besitzen einen Farbtopf um Kleider zu färben / Besonderheit beim Schneider wäre noch der Pigmentfarbtopf
  • Achtung: individuelle Einschränkungen für die jeweiligen Farben von Betreuungen.
  • Sonderfarben sind den aktuellen Gegebenheiten und Regeln entsprechend zu tragen oder zu präsentieren.
  • Bärenfelle , Stoffkleidung und Teppiche können mit dem Lederfarbtopf gefärbt werden und unterliegen somit den Legierungsfarben

Sonderitems

  • Sonderfarben sind den aktuellen Gegebenheiten und Regeln entsprechend zu tragen oder zu präsentieren.
    • Sondergefärbte Items dürfen als Andenken behalten werden. (z.b.Aufgelöste Gilde).
      • Ausnahmen zu besonderen Anlässen können gestattet werden.
  • Das staffliche Färben von nicht färbbaren Items kann in die Klasse "Sonderitems" fallen.
  • Sonderitems können speziell gefärbt werden, ohne das die Farbe deshalb exklusiv reserviert wäre, deshalb werden sie hier nicht aufgelistet.
  • Die Farbwahl erfolgt nach Sinnhaftigkeit und Geschmack. Einzig für Waffen (durch Spieler beantragte Sonderitems) gilt, dass Waffen weder umbenannt noch gefärbt werden.

Farbsorten

Schneiderfarben

  • Anmischbar über Farbtopf vom Spieler
  • Schneider können damit alle Kleidungsstücke und Items färben, die im Script dafür freigeschaltet sind.
  • Anmischbare Farben sind grundlegend frei verfügbar und unterliegen keiner besonderen Aufsicht.

"alte" Sonderfarben

  • Die Farben gehören unter die Regulierungen der Sonderfarben und sind nicht frei verwendbar, außer im Rahmen der Sonderitems und stafflichen Spielgestaltung (Quest, NPC's, etc.).
  • Bei Auswahl einer Gildenfarbe obliegt es der Farbbetreuung, Farben aufgrund optischer Gründe nicht zuzulassen, z.B. rosa-gelbes "Slickness" und ähnlich skurrile Farben.

"neue" Sonderfarben

  • Die Farben sind kein OSI-Standard, sondern zusätzlich in die Alathair-Hues eingepatcht.
  • Farben, welche für Gilden und ähnliche Zwecke nutzbar sind, wurden herausgefiltert
  • Andere Farben dieses Bereiches sind aufgrund greller Effekte und ähnliches nur sehr bedingt für den Spielbetrieb nutzbar, können bei speziell passenden Objekten aber sehr interessante Ergebnisse zeigen.

Farbkombinationen

Zur flexibleren Verwendung der Sonderfarben ist in vielen Fällen eine Kombination von bis zu zwei Sonderfarben festgelegt. Damit ist nicht mehr zwingend die Exclusivität einer einzelnen Farbe gegeben. Zur eindeutigen Erkennbarkeit ist dafür die Kombination geschützt und verbindlich.

  • Beispiel:

Gruppe X = weiß und blau
Gruppe Y = weiß und rot
-> Das Tragen von z.b. komplett weiß, ist nicht gestattet, weil die eindeutige Zuordnung verloren geht. Auch eine möglichst unauffällige Kombination wie alles in weiß, Stirnband in rot, ist eher zu vermeiden.

Farben im Bau

  • Wenn eine Farbe baulich passend ist, und im Kontext nicht direkt so wirkt, wie die Klasse/Rasse/Stadt/Gilde zu der die Farbe gehört, dann kann sie verwendet werden. Sie sollte allerdings nicht überwiegen oder zu prägnant sein. Die Wirkungsweise ist von der jeweiligen Betreuung (zu der die jeweilige Farbe gehört) zu beurteilen. Nach Möglichkeit sollten die Farben anderer Gruppierungen vermieden werden.

Regelungen zu Farben

Rassen

Staff-Färbung:

  • Rassen erhalten eine Sonderfarbe, die uneingeschränkt verwendet werden kann.
  • Existieren Clans-/Sippen-/Familienfarben (s.u.), sind diese nur in Kombination mit der Rassenfarbe zu tragen.

Clans/Sippen/Familien

Staff-Färbung:

  • Einteilungen der Rassen in Clans oder ähnliches liegen in der Verantwortung des Rassenbetreuers. Bei genügend großen Gruppen können für diese jeweils eine Sonderfarbe vergeben werden. Diese ist nur in Kombination mit der Rassenfarbe zu tragen. Keine Vermischung mit Gildenfarben. Die Clans/...-farbe darf uneingeschränkt verwendet werden.

Garde/Regimente/Institutionen

Staff-Färbung (2 Sonderfarben möglich):

  • Bei komplexen Regelungen und/oder Problemen kann der Betreuer färben und/oder ohne das der verantwortliche Garde Char anwesend ist.

Priester & mag.Institutionen

Staff-Färbung:

  • Die Sonderfarben dienen als erkennbares Ornat.

Ritter & Aufstiegsklassenkrieger

Staff-Färbung:

  • nur durch den Klassenbetreuung. Als zum Ornat gehörig dürfen Robe, Umhang, Schwertscheide, Waffenrock gefärbt werden.

Klassen

  • Die meisten Klassen sind nicht per se eine uniformierte Gemeinschaft, dass eine eigene Sonderfarbe als Erkennungszeichen Sinn geben würde. Bilden sich innerhalb doch Gruppen, steht es frei, Gilden zu gründen.

Adel

  • Adelige (dunkel wie licht) erhalten keine Sonderfarbe.
    • Bei Erstellung der Familie wird eine gewöhnliche Schneiderfarbe ausgewählt, die die "Wappenfarbe" dieses Adeligen repräsentiert. Sie soll sich von anderen Adelsfarben möglichst unterscheiden, aber ist in keiner Form damit für andere eingeschränkt. Bei Erstellung des Adeligen gehört ein gefärbtes Item zum Startkit. Oft wird dabei eine Schwertscheide gewählt, das ist okay. Es wird sonst nichts gefärbt, was nicht auch ein Schneider färben könnte. Damit sollte man das Färben auch gleich dem Schneider überlassen. Hat der Spieler einen Farbtopf, kann an diesem der Farbcode eingestellt werden (sprich: der Topf gefärbt), damit der Schneider nicht erst umständlich suchen muß.
  • In der Hausausstellung (Spielserver), Adelssektion, wählt der Spieler ein Banner aus, das standardmäßig von dieser Adelsfamilie dann verwendet werden wird. Den dort stehenden NPC-Puppen ist entsprechend eine neue hinzuzufügen.

Gilden

  • Gilden können über ihre Gildenfarbtöpfe Kleidung, Rüstung und Waffen selber färben. Es steht ihnen frei, dekorative Gildenitems (Banner, Dekoschilde, etc.) vom Staff färben zu lassen, die Items werden nicht umbenannt.
  • Gilden ab Gildenstufe II (mind. 9 Mitglieder) können zwei Sonderfarben erhalten, die in Kombination zu tragen sind. Keine Mischung mit Farben anderer Gilden gestattet.

Material- & Stadtfarben

  • Hier in der Farbdatenbank gängige Farbcodes von Metallen, Leder und Bauelementen eingefärbter Städte.