Adel von Alumenas
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Inhaltsverzeichnis
- 1 Herkunft, Begriffserklärung und Bedeutung
- 2 Struktur
- 3 Etikette
- 3.1 Allgemeines Volk:
- 3.2 Edle/Einfache Priester/Amtspersonen/Offiziere:
- 3.3 Ritter/Niederadel/höher gestellter Klerus/Angesehene Magier:
- 3.4 Barone/Freiherren/Hoch angesehene Priester, Magier:
- 3.5 Grafen/Hochadel/Akademie Leiter/Hohepriester:
- 3.6 Königsfamilie:
- 3.7 Heirat & Werbung
- 3.8 Werben
- 3.9 Die Verlobung
- 3.10 Die Hochzeit
- 3.11 Offizielle Anlässte & Feste
- 4 Aufgabenbereiche, Rechte und Pflichten
- 5 OOC-Hinweise
- 6 Bewerbung
Herkunft, Begriffserklärung und Bedeutung
„Adel kommt von edel“
Im Königreich Alumenas gilt eine Sage zur Entstehung des Adels als unumstößlich: Gemäß jener Sage soll Temora selbst die ersten Adeligen als herausragende Vertreter der zugleich weltlichen wie göttlichen Tugenden über die anderen Menschen erhoben haben und ihnen den Auftrag gegeben haben zu herrschen, ihre Werte weiterzugeben und die Wege der Hoffnung und der Gerechtigkeit unter den Ihren zu beschreiten und zu vertreten. Inwiefern jeder einzelne Adelige heute noch jene Prüfung bestehen könnte, sei dahingestellt, dennoch besteht das Ständesystem von Alumenas bis heute. Es bietet bewährte Stabilität und klare Strukturen im Königreich, selbst wenn verschiedene Adelsfamilien oder deren Positionen im Laufe der Jahrhunderte erschüttert, bekämpft, korrumpiert oder angezweifelt wurden. Im Zuge der Geschichte kam es zum Aufstieg und Fall vieler Linien, nur wenige hielten sich dauerhaft wie das Haus der königlichen Familie. Zweifler an dem bestehenden System des Geburtsadels seien entsprechend durchaus hinterfragt, ob der langfristige Aufschwung oder Verfall eines Adelshauses nicht eine göttliche Weisung in sich sei.
Die Worte Adel und edel sind eng miteinander verbunden, ebenso deutet die Sage zur Entstehung des Adels darauf hin, dass mit einem solchen Titel nur jene Menschen belehnt werden sollten, die die Vorbildlichsten ihres Volkes sind. Ein Adeliger ist von Adel, von Stand oder dem Adelsstand angehörig. Sein Adelstitel beschreibt seine Position in der Hierarchie der Adeligen. Das Adelsprädikat von als Bestandteil des Namens zeichnet einen Adeligen erkennbar aus (z. B. Ador von Alumenas). Mit dem Adelstitel ist - je nach Rang - eine bestimmte Anrede verbunden.
Der Adel in Alumenas unterteilt sich in drei Stufen: Hochadel, Amtsadel und Schwertadel. Der Hochadel beginnt ab der Stufe des Grafen. Der Baron bildet den letzten Rang des Amtsadels. Die militärischen Adligen (Ritter und Kronritter) werden im Schwertadel zusammengefasst. Es ist nicht unüblich, dass zwischen Amts- und Schwertadel Verschränkungen bestehen. Allerdings erfolgt diese nur in eine Richtung, von Schwert- zu zusätzlichem Amtsadel. Dass ein Ritter neben seinem Rittertitel zudem die Verantwortung über ein (insbesondere Grenz-)Lehen erhält, ist nicht unüblich, allerdings würde kein Freiherr nebenbei die Würden eines Ritters von Alumenas erhalten.
Struktur
Oben und obenunten
Das Bild, das die Adelsstruktur des Königreiches am besten beschreibt, ist das eines Kegels. An der Spitze steht eine einzelne Person, ihr folgen einige wenige Personen, auf die wiederum die zahlenmäßig nächstgrößere Gruppe folgt.
An der Spitze des Adels und des gesamten Königreichs steht der König. Der Herrscher über das Königreich Alumenas ist Ador Segenus Corbidian Victor von Alumenas oder auch König Ador I. von Alumenas. Der König erhebt und erniedrigt Adelige, regiert und verwaltet das gesamte Reich. Gleich unterhalb des Königs steht die königliche Familie: Ciarda Emyn von Alumenas, Geborene von Nharam, seine Gemahlin und ernannte Regentin von Alumenas bis (mögliche) Nachkommen ihres Bundes ins Alter zur Regentschaft kämen.
Das Reich besteht aus neun Herzogtümern, denen jeweils ein Herzog vorsteht. Herzoge sind die Herrscher der größten Landstriche des Königreiches, die das Gros der königlichen Streitmächte stellen. Bisweilen gibt es, insbesondere in Gebieten der ehemaligen Konflikte, Großherzoge, die zwei Herzogtümer verwalten (z. B. der noch unmündige Großherzog Gregor Weiland Konrad vom Greifenhain und von Eirensee), hervorgegangen aus politischen Bundschlüssen, die das frühe Ableben der ursprünglich rechtmäßigen Herzoge nicht einkalkulierten. Gegensätzlich existieren unverändert stabile Herzogtümer, wie das kompromisslos königstreue Adelshaus von Nharam oder Werlental, die die Krone immer und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln stützten.
Jeder Herzog unterteilt sein Herzogtum in mehrere Grafschaften. Die Grafen der Herzogtümer sind die Vertreter des Herzogs. Sie alleine sind dem Herzog für die Verwaltung ihres Lehens verantwortlich und sammeln die Adeligen ihrer Grafschaften um sich. Der Höflichkeit halber findet man manchmal die Bezeichnung Mark- bzw. Landgraf. Eine Markgrafschaft liegt an einer Grenze, eine Landgrafschaft im Landesinneren.
Die Grafschaften sind in Baronien unterteilt, die von Baronen regiert werden. Ein Baron ist der Adelige vor Ort für die meisten Bürger und ihnen daher oftmals wesentlich näher als der Regent, was bei gutherzigen Baronen sicher angenehm, bei harten und grausamen Baronen ein Fluch für das Volk ist. Oft kann nur der Richtspruch des Grafen das Treiben korrupter Barone unterbinden, doch die Grafenstadt ist weit, wenn man tief im Wald lebt und den Launen des Barons ausgeliefert ist.
Unter den Baronen stehen die Freiherren, die oftmals hochgeadelte Bürger sind. Freiherren werden in der Regel mit mittelgroßen Ländereien oder Städten belehnt. Die Freiherren stellen die niedrigste herrschende Adelsschicht dar.
Der geringste Adelsstand ist derjenige des Edelmann/ der Edelfrau. Dies sind Edle, beziehungsweise sogenannte Hochedle, die sich durch ihren unermüdlichen Einsatz für das Reich hervorgetan haben. Ihnen wird noch kein Lehen anvertraut, doch erwartet man von ihnen weiteren Einsatz. Oft bedienen sich andere Adlige der Edelleute in der Verwaltung ihres Lehens bis zu dem Zeitpunkt, an denen sie sich ihr eigenes Lehen verdient haben.
Alle diese Adeligen tragen das Adelsprädikat von in ihrem Namen und haben unterschiedlich viel Land im Namen des Reiches und für sich selbst zu verwalten.
Unterhalb des echten Adels finden sich Geedelte oder Edle. Das sind ebenfalls verdiente Bürger, die einem höheren Adeligen oder dem Reich einen Dienst erwiesen haben. Es werden beispielsweise Scharfschützen mit abgeschlossener Ausbildung immer, hohe Militärs, Bürger mit überragendem Werk für die Gemeinschaft oder verdiente Sekretäre des Amtsadels irgendwann für ihre treuen Dienste geedelt. Edle tragen einen Namenszusatz, der ihren besonderen Status kennzeichnet. Verbreitet sind de und van. Mit besonderen Privilegien ist der Stand des Edlen nicht verbunden, er ist bis auf diese Auszeichnung ein Reichsbürger wie jeder andere auch.
Anreden
Jedem Adelsrang steht eine bestimmte Anrede zu, die folgend aufgeführt ist. Allerdings hat sich unter den Adeligen (je nach Herkunft und/ oder persönlichem Freiraum) eingebürgert, Toleranz gegenüber ungebildeten Schichten zu üben, so dass jeder Adelige unterhalb des Königs bis hinunter zu den Freiherren auch mit Hoher Herr/ Hohe Dame angesprochen werden darf, wenn dem Sprecher der genaue Rang oder die genaue Anrede des Adeligen unbekannt ist. Innerhalb des Adels jedoch kann eine falsche Ansprache oder Begrüßung durchaus als Affront gesehen werden, da fehlende Etikette eher als bewusste Herabsetzung denn als mangelhafte Ausbildung oder nachlässiges Agieren gesehen wird.
- König: Majestät
- Königliche Familie: (Königliche) Hoheit
- Herzog: Herzogliche Hoheit
- Graf: Erlaucht
- Baron: Hochwohlgeboren
- Kronritter: Sir von Nachname
- Freiherr: Hochgeboren
- Edelmann/Edelfrau: Hochedler Herr/Hochedle Dame
- Ritter: Sir Vorname
- Edle: Herr de/van
Der Anrede wird ein Euer (Mann) beziehungsweise Eure (Frau) vorangestellt.
Die Verwandtschaftsverhältnisse im Adel und die entsprechenden Titel, Anreden etc. wollen wir möglichst unkompliziert gestalten.
Darum wird definiert: Namen gelten auf Alathair nicht nur für den Amtsträger, sondern auch seine unmittelbare Verwandtschaft.
- Titelherr(in) ist derjenige Adelige, der das Amt, das mit dem Titel verbunden ist, faktisch ausübt.
- Titelführer(in) ist derjenige Adelige, der einen Titel führt, das damit verbundene Amt aber faktisch nicht ausübt.
- Titelführer sind in der Regel Gatten und Kinder des Titelherrn.
Besonderheiten
Es hat sich in manchen traditionalistischen Familien die Sitte gehalten, dass unverheiratete Töchter eines Titelherrn eine abgewandelte Form des Titels tragen. Hier unterscheidet sich nur der Titel, nicht die damit verbundenen Rechte oder Pflichten.
- Die unverheiratete Tochter eines amtierenden Grafen ist eine Komtess.
- Die unverheiratete Tochter eines amtierenden Barons ist eine Baroness.
- Die unverheiratete Tochter eines amtierenden Freiherrn ist eine Freiin.
Wird eine unverheiratete Frau Titelherrin, so führt sie die allgemein gängige Form des Titels.
Etikette
Allgemeines Volk:
Sowohl bei Männer wie auch bei Frauen gleich. Anrede: Fräulein, Frau, Herr (ggf. Glaubensbekennung)
Edle/Einfache Priester/Amtspersonen/Offiziere:
- Höflicher Gruss mit Nennung des Nachnamens (inklusive Zusatz de, ya, van), ggf. Glaubensbekennung, Kopfnicken erlaubt.[Dieses gilt auch für Bürger in hohen Ämtern wie Ratsmitglieder u.ä. ohne den Stand eines Edlen]
- Anreden: Fräulein de/ya/van, Frau de/ya/van, Herr de/ya/van, oder Amtsbezeichnung (Ehrwürden, Hochwürden, etc.)
Ritter/Niederadel/höher gestellter Klerus/Angesehene Magier:
- Höflicher Gruss mit Nennung des Nachnamens und angemessenem Kopfnicken oder knapper Verbeugung/Knicks, ggf. Glaubensbekennung.
- Bei Frauen Handkuss erwünscht, nicht zwingend.[Schaut man der Frau bei einem Handkuss ins Gesicht ist das ein Zeichen, das man um jene Frau wirbt. Ansonsten belässt man die Augen auf der Hand. Erwidert Frau den Blick ist das eine Zustimmung/Ansonsten hat man einen Korb kassiert]
- Anreden: Sir/Lady oder Amtsbezeichnung
Barone/Freiherren/Hoch angesehene Priester, Magier:
- Höflicher Gruss mit Nennung des Titels und des korrekten Nachnamens.
- Männer: Angemessene Verbeugung bei Männern. Handkuss bei Frauen.
- Frauen: korrekter Knicks.
- Anreden: Hochgeboren, Baron von, Baronin von(Titelherrin), Baroness von(Titelführer),Freiherr von, Freiin von(Titelführer), Freiherrin von(Titelherrin),
Grafen/Hochadel/Akademie Leiter/Hohepriester:
- Höflicher Gruss mit Nennung des Titels und des korrekten Nachnamens.
- Männer: Respektvolle, angemessene Verbeugung bei Männern. Handkuss bei Frauen.
- Frauen: Knicksen mit senken des Hauptes als Gruss.
- Anreden: Erlaucht, Sire von, Hochwohlgeboren , entsprechende Amtsbezeichnung
Königsfamilie:
- Respektsbekundender Gruss mit korrekter Anrede oder Nennung des Titels und des vollständigen Nachnamens. Männer: Verbeugung bei Männern. Verbeugung und Handkuss bei Frauen.
- Frauen: Selbiges wie bei Grafen.
- Anreden: Eure Königliche Hoheit, Hoheit
- Beim König/Königin: Eure (königliche) Majestät
Heirat & Werbung
Der Mann muss sich bei dem Vormund der von ihm auserkorenen Frau die Erlaubnis einholen, um sie werben zu dürfen. Vorher ist es dem Mann nicht gestattet, die Frau zärtlich zu berühren oder sich ihr zu nähern. Erteilt der Vormund (Vater, ältester Bruder, Onkel, etc.)die Erlaubnis, darf der Mann von da an um sie werben und ihre Gunst erlangen.
Werben
Erlaubt ist:
- Ein vertrauterer Umgang in der Öffentlichkeit.
- Das Ansprechen der Umworbenen mit Namen (besser aber mit Titel oder Nachnamen)
- Geschenke
- Ausritte / Ausflüge
- Sich ohne Anstandsperson mit der Umworbenen zu umgeben.
Verboten ist:
- Unsittliche Berührungen jeder Art.
- Das Entkleiden voreinander.
- "Händchen halten" in der Öffentlichkeit.
- Massives Flirten in der Öffentlichkeit.
- Verhalten das auf Unsittlichkeit schliessen oder vermuten lässt.
- Teilen eines gemeinsamen Haustands.
- Teilen eines gemeinsamen Bettes. (Ungeachtet der Sittsamkeit)
- Unsittliche Geschenke. (Anzügliche Kleidung etc.)
So der Mann sich sicher ist, daß er jene Frau heiraten möchte, geht er abermals zu ihrem Vormund und bittet um ihre Hand. So ihm der Vormund seinen Segen gibt, darf er sich mit der Dame verloben. (Auch offiziell) Oftmals werden dann auch Mitgiften ausgehandelt und eventuelle Hochzeitsverträge über Ländereien usw. aufgesetzt.
Die Verlobung
Eine Verlobung sollte mindestens 5 Monate bestehen, bevor das Paar an die Hochzeit denken darf. In dieser Zeit wird der Mann, sowie die Frau von der jeweiligen Adelsfamilie (sollte es nur eine Adelsfamilie geben nur von dieser) darauf geprüft, ob er adäquat für die Familie ist und ob die Hochzeit bewilligt werden kann.
Erlaubt ist:
- Der zärtliche Umgang miteinander, auch in der Öffentlichkeit, solange die Regeln der Sittsamkeit eingehalten werden.
- Das Ansprechen des anderen mit Vornamen.
- Zweisame Ausflüge ohne Anstandsperson.
- Küssen.
Verboten ist:
- Unsittliche Berührungen jeder Art.
- Das Entkleiden voreinander.
- Verhalten das auf Unsittlichkeit schliessen oder vermuten lässt.
- Teilen eines gemeinsamen Haustands.
- Teilen eines gemeinsamen Bettes. (Ungeachtet der Sittsamkeit)
- Unsittliche Geschenke. (Anzügliche Kleidung etc.)
Die Hochzeit
Diese Regeln gelten sobald eine Hochzeit vollzogen worden ist.
Erlaubt ist:
- Das Teilen eines gemeinsamen Hausstandes.
- Das Teilen eines gemeinsamen Bettes.
- Zärtlicher Umgang (jeder Art, solange nicht in der Öffentlichkeit).
Verboten ist:
- Unsittliches Berühren in der Öffentlichkeit.
- Massives Teilen von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit.
- Verhalten, das dem Ruf des Hauses schaden könnte. (Sittsamkeit, Intigrität)
Besonderheit: Die meisten Regeln gelten vor allem in der Öffentlichkeit. Öffentlichkeit heisst, sobald jemand dabei ist, der nicht als enger Freundeskreis zu bezeichnen ist. Dabei ist es unerheblich, wo man sich gerade befindet oder mit wem.
Offizielle Anlässte & Feste
Hier aufgeführt, wie sich Lady und Sir auf einem Fest oder einem anderen offiziellen Anlass zu benehmen haben sollten.
Regeln
- Eine adelige Frau kommt nie alleine zu einem solchen Anlass. Sollte sich kein Partner finden, sollte man sich vor betreten des Festsaales um einen Herren bemühen, der sie hinein geleitet. Findet sich keiner, so sollte man die Festiviät eher stillschweigend betreten oder gar nicht erst hingehen.
- Ein adeliger Mann sollte nach Möglichkeit in Begleitung einer Frau erscheinen. Jedoch ist es kein Verstoss gegen die Etikette, wenn er alleine auftritt, um anwesenden Damen zu vermitteln, daß er nicht vergeben ist.
- Der Mann hat die Pflicht, eine Dame ohne Begleitung (sofern er selbst ohne kommt) den Arm anzubieten, um sie hinein zu gleiten. Dies gehört zum guten Ton und es gilt als Zeichen von Missgunst, wenn man einer Dame dieses Angebot nicht unterbreitet.
- Der Gastgeber wird nach Möglichkeit stets zuerst begrüßt.
- Der/die Adelige betrinkt sich nicht in der Öffentlichkeit. Sich zu betrinken, zeugt von Schwäche und schlechter Selbsteinschätzung. Es ist immer darauf zu achten in der Öffentlichkeit die Form zu wahren.
- Der Mann fordert zum Tanz auf. Frauen sollten eher davon absehen und warten, daß sie gefragt werden.
- Einzige Ausnahme: Herrschende Adelsdamen. Jene haben dank ihres Standes das Recht, Männer zum Tanz zu "fordern".
- In ein laufendes Gespräch mischt man sich zu passendem Zeitpunkt ein und so es sich um höher gestellte Personen handelt, fragt man höflich an, ob man sich beteiligen dürfe.
- Man isst sittsam. Achtet Essensregeln und speist gemessen. Essen ist in solchen Anlässen weniger der Zweck, den Hunger zu stillen, als der Brauch des gepflegten Beisammenseins.
- Jedes Verhalten, das dem Ruf des eigenen Hauses oder auch eines befreundeten schaden könnte, ist strikt zu unterlassen.
- Darunter fallen exzessives Trinken, unsittsames Verhalten, Beleidigung und vieles mehr. In der Vergangenheit sind schon Adlige ihres Standes enthoben worden aus Gründen des Rufschutzes des Hauses.
- Man behandelt höhergestellte Adlige stets zuvorkommend. Ganz gleich der persönlichen Abneigungen. Ihr Stand gebietet es, daß man sich ihnen gegenüber respektvoll verhält und sein Haus durch fälschliches Verhalten nicht in Verruf bringt.
- Man dreht einem höher gestellten Adligen nicht den Rücken zu. Wendet man sich ab oder geht, so hat man erst einen Schritte rückwärts zu tun, bevor man sich umdreht. Alles andere darf als Beleidigung oder Respektlosigkeit betrachtet werden.
- So man sich unterhält, sieht man seinen Gesprächspartner nach Möglichkeit an. Ausser das Gespräch oder die Umstände verhindern dies oder machen es aus anderen Gründen nicht möglich. (z.b. bei einer Rede, Beerdigungen, Hochzeiten usw usf.)
- In der Öffentlichkeit/bei öffentichen Anlässen hat man sich gepflegt und wohl gewandet zu präsentieren. Unschickliche Kleidung ist tunlichst zu vermeiden. Lederrüstungen und ähnliches sind nur dann adäquat, so der Anlass es gebietet oder aber man ob seines Standes oder seiner Herkunft darauf als traditionelles Mittel zurückgreifen sollte.
- Auseinandersetzngen auf Festivitäten oder offiziellen Anlässen sind zu vermeiden und haben in korrekter Form an anderer Stelle weiter geführt zu werden. (Stichwort: Duelle etc.)
- Verlässt man ein Fest oder einen solchen Anlass hat man sich beim Gastgeber zu verabschieden. Ein Gehen ohne jene Floskel gilt als Missgunstzeichen gegenüber der Festiviät, des Gastgebers oder seines Hauses.
- Das Tragen von Metallrüstungen auf Festivitäten ist nur Rittern und ähnlichen Ständen gestattet. Jenes gilt dann als adäquate Gewandung, so die Rüstung der Festivität entsprechend gefertigt ist. (Punkrüstungen)
- Das Tragen von Waffen ist zum Zweck der Zierde oder zum Ausdruck des Standes gestattet. (Prunkwaffen u.ä.)
- Eine zweckdienliche Waffe bezeugt, dass man dem Gastgeber nicht vertraut oder dessen Soldaten/Wachen.
- Jeder Adlige hat das Zeichen seines Standes zu tragen um deutlich zu machen wer er ist und zu wem er gehört. Dies nicht zu tun bezeugt, dass man sich für sein Haus oder seine Zugehörigkeit schämen muss.
- Eine Aufforderung zum Tanz abzulehnen, ist unhöflich und zeugt von Missgunst oder schlechtem Benehmen.
Aufgabenbereiche, Rechte und Pflichten
Die Erhebung zum oder Ererbung eines Adelsstandes birgt zugleich Freiheiten wie Verpflichtungen. Zwar ist das Leben von Adeligen in mancherlei Hinsicht unbelasteter als das von einfachen Bürgern, müssen sich die meisten von ihnen keine Gedanken um Essen, Kleidung oder Wohnort machen, doch beinhaltet ihr Stand viele anderweitige Einschränkungen. So haben sie als Vorbild für das Volk zu agieren, Angehörigen ihrer Schicht wird nachlässiges moralisches oder gesellschaftliches Verhalten seltener nachgesehen oder verziehen als dem einfachen Bürgertum. Es steht Adeligen nicht frei unbelastet oder unbeobachtet zu handeln, interagieren oder auch sich persönlich zu binden. Feste Regeln beschränken ihre Familien und sie selbst auf bestimmte Verhaltensweisen der höfischen Etikette, der temorianischen Tugenden und der allgemeinen Sitte. Selbstverständlich entspricht nicht jeder einzelne Adelige dem idealisierten Bild, manche folgen diesem vordergründig und verbergen ihre persönlichen Abgründe, doch müssen sie stets wachsam und mustergültig agieren, um einer Aufdeckung und der Ungnade des Königs zu entgehen.
Im Allgemeinen verwalten Adelige im Auftrag der Krone, je nach Stand und damit verbundener Pflicht, größere oder kleinere Landstriche des Königreichs Alumenas mit Besteuerung oder Rechtsprechung. Die Aufgabe eines Titelherrn hierbei ist klar und unumstößlich, doch liegt es zumeist an ihren Nachkommen den Ruhm der Familie nachhaltig zu mehren. Insbesondere in aufstrebenden Familien des Amtsadels ist es, je nach Veranlagung und Kompetenz der Nachkommenschaft, nicht unüblich Sprösslinge in verschiedenen Bereichen zu schulen, damit sie in entsprechenden Institutionen einen raschen und vorbildlichen Aufstieg erfahren und so die Aufmerksamkeit der Krone erringen zu können. Vorangestellt ist dabei gewiss die Laufbahn in Militär und/ oder Ritterschaft, doch auch eine Karriere innerhalb der Judikative, des Handels, des karitativen Gesellschaftswerks und gar, in den letzten Jahren verstärkt durch die tief verankerte Frömmigkeit des Königs und seiner Ergebenheit für Temora, der Heiligen Kirche ist verbreitet. Einen sicheren Weg zum Erfolg hat bisher jedoch keine Familie gefunden und, falls doch, hat sie dieses Geheimnis nicht geteilt.
Rechte
- Ein Adeliger hat das Recht auf ein eigenes Wappen mit den entsprechenden Rangzeichen.
- Ein Adeliger hat das Recht mit seinem Titel oder der allgemeinen Standesanrede (Hoher Herr/ Hohe Dame) angesprochen zu werden.
- Ein Adeliger hat das Recht Waffen zu tragen und seine Ehre zu verteidigen. Er darf auch die Ehre der eigenen Familie, des Königs, der königlichen Familie und des direkten *Landesherren verteidigen. Er darf einen Stellvertreter für ein Duell benennen und selbst Stellvertreter eines anderen Adeligen sein.
- Ein Adeliger hat das Recht darauf das Waffenrecht in Städten zu beanspruchen. Dieses Recht kann durch höhere Adelige eingeschränkt werden.
- Ein Adeliger hat das Recht zur Verteidigung des eigenen Lehens Streitkräfte auszuheben. Dieses Recht kann durch höhere Adelige eingeschränkt werden.
- Ein Adeliger spricht in seinem Lehen Recht, wenn er kein ordentlich bestelltes Gericht eingesetzt hat und/ oder höhere Instanzen dieses Recht nicht einschränken.
- Ein Adeliger darf die Soldaten des Königreichs stets anweisen eine Festnahme vorzunehmen und den Gefangenen vor ein bestelltes und anerkanntes Gericht zu führen.
- Ein Adeliger darf nur auf Befehl eines höheren Adeligen festgenommen werden. In jedem Fall hat auf die Festnahme seine Unterbringung an einem standesgemäßen und dennoch sicheren Ort zu erfolgen.
- Ein Adeliger darf nur vom jeweiligen Grafen (oder Höherstehendem) verurteilt werden. Hat der Adelige den gleichen Rang wie der Landesherr inne, muss er sich nur dem Richtspruch des nächsthöheren Lehnsherrn beugen.
Die Rechte, welche die Rechtsprechung betreffen, können durch königliches Dekret eingeschränkt werden.
Pflichten
- Ein Adeliger hat die Pflicht das Königreich und dessen rechtmäßigen Regent mit Herz und Hand zu unterstützen und treu zu Reich und Krone zu stehen.
- Ein Adeliger hat die Gesetze der Krone selbst und auf die Einhaltung derselben durch Andere zu achten.
- Ein Adeliger vertritt durch seine Person, sein Verhalten, sein Auftreten stets das Reich und hat sich entsprechend ehrbar zu verhalten.
- Ein Adeliger hat die Pflicht die ihm anvertrauten Ländereien nach bestem Wissen und Gewissen zu pflegen und mit den ihm anvertrauten Gütern sorgsam zu verfahren.
- Ein Adeliger ist fürsorglich und verpflichtend verantwortlich für die ihm anvertrauten Menschen.
OOC-Hinweise
Ein Adeliger ist keine eigene Klasse, sondern ein Stand. Allerdings sind an diesen Stand besondere rollenspielerische Rechte wie Verpflichtungen gebunden, die zu möglichen anderen Klassenverpflichtungen hinzukommen. Ein allgemein verantwortungsvoller und fairer Umgang mit dem Prädikat Adel wird vorausgesetzt, ebenso wie ein vorbildliches und Adels-angemessenes Handeln. Man sollte sich ebenso bewusst sein, dass, wenn man sich dafür entscheidet einen Adeligen zu spielen, man sich mit diesem Charakter bestimmten Regeln und Grenzen im Rollenspiel zu unterwerfen hat. Das bedeutet, dass einem im Rollenspiel nicht alle Wege oder Verhaltensweisen (z. B. in Bezug auf IG-Beziehungen und -Freundschaften, Redeweisen oder Fun-RP) offen stehen.
Wenn der Adelige sich nicht seinem Stand nach angemessen verhält, oder die Rechte oder Pflichten vernachlässigt und es so zu Beschwerden (sei es IG oder OG) kommt, kann der Adelstitel vom König wieder aberkannt werden. Um den Namen der Familie dann wieder rein zu waschen und den Titel zurück zu erlangen, wird einiger Aufwand nötig sein.
Bewerbung
Eine reguläre Bewerbung für einen Adeligen von Alumenas ist nicht möglich. Bewerbungen werden nur zu bestimmten, offiziell veröffentlichten Events und unter gesonderten Voraussetzungen entgegengenommen. Darüber hinaus ist es üblich, dass verdiente Charaktere Lichtenthals sich durch konstante und langjährige Leistung einen Titel erspielen können.