Hochzeiten

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Hochzeiten

1. WER darf überhaupt verheiraten?


Dunkles Reich: Nur der Templer Alatars darf die Ehezeremonie im Namen des Panthers abhalten. (= klerikale Hochzeit)


Lichtes Reich: Nur die Kirche Temoras darf die Ehezeremonie im Nachem der Lichtbringerin abhalten. (= klerikale Hochzeit)


Eluivehochzeiten:

Menekaner haben die Möglichkeit durch Menekanische Priester den Ehesegen zu erhalten. (= klerikale Hochzeit) Der Rest hat die Möglichkeit durch die Druiden den Ehesegen zu erhalten. (= nicht klerikale Hochzeit)


Cirmiashochzeiten:

Cirmiasgläubige haben die Möglichkeit sich von Vertretern der Kirche des Cirmias trauen zu lassen. (= klerikale Hochzeit)


Bajard:

Im Sonderfall (dann bitte dringend mit dem Betreuer absprechen!) darf die Bajarder Verwaltung eine sogenannte Bürgermeisterhochzeit durchführen → dies gilt NUR für Bajarder Bürger bzw. dort Ansässige und sollte nicht zum Regelfall werden, sondern Ausnahme bleiben. (= nicht klerikale Hochzeit)


Handfasting der Thyren:

Nur noch Thyren werden von deren Schamanen getraut.


Hexen:

Dürfen nur andere Hexen mit jeweiligem Partner verheiraten und dies ist an weitere RP-Auflagen geknüpft (u.A. Bindung des Partners zur Schwesternschaft etc.).


ACHTUNG:

Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass die Spieler der Charaktere mit „Trauschein“ da Stunden der Mühe und des Herzbluts für die zukünftigen Eheleute opfern. Es wird erwartet, dass immer (!) ein Heranspielen stattfindet und erst wenn die jeweilige Kirche grünes Licht gibt, wird das Ganze auch vom Staff abgenickt.


2. Verlobung


Eine Verlobungszeit von 5 Monaten ist hiermit Voraussetzung für eine Hochzeit, egal unter welcher Institution. Die offizielle Verlobungszeit beginnt mit dem ersten IG-stattfindenden Beratungsgespräch bei der jeweiligen Institution. (Btw.: Wer nun jammert → die Thyren machen das schon seit Jahren so, erhalten stückchenweise ihren Segen und jammern auch nicht!)

3. Hochzeiten

Sind BINDEND, es gibt keine Scheidungen mehr (Ausnahme: Tod eines Ehepartners; dazu mehr unter Scheidungen) → überlegt euch den Schritt also gut!

4. Scheidungen

Gibt es so nicht mehr, es sei denn ein Charakter stirbt oder der/die SpielerIn dahinter spielt den Charakter nicht mehr. Dann wird der/dem „Verbliebenen“ eine Trauerzeit von 6 Monaten eingeräumt, in welcher er keine neue Beziehung anfängt (darunter fällt auch wildes Bettengewälze – wer es braucht, muss zusehen, dass es keiner merkt bzw. der zuständigen Kirche petzt). Ist diese überstanden, so gilt die Ehe als annulliert.


Diese Regelungen kommen nicht von ungefähr und wir hoffen, dass damit auch Verlobungen/Hochzeiten im Spiel ernster genommen werden und vor allem, dass Scheidungen nicht weiterhin Tagesthemen der Kirchenspieler sind. ;)


Verstoß gegen die Namensregelung

In der Regel reicht es, den Spieler daraufhinzuweisen, dass sein Name nicht in Ordnung geht und ihn zu bitten, sich einen neuen Namen zu überlegen. Jedoch gibt es immer wieder Spieler, die trotz Hinweises durch den Staff die Namensregel ignorieren. In diesem Falle ist eine offizielle Verwarnung bzw. eine Strafe angemessen. Diese Strafe richtet sich danach, wie sehr der Name gegen die Regeln verstößt bzw. wie oft der Spieler schon dagegen verstoßen hat. Am Besten ist grundsätzlich eine Rücksprache mit anderen Seern. Wichtig auch hier wieder die Eintragung in das Staffforum, so dass nachvollziehbar ist, wie oft ein Spieler schon auf seinen Verstoß hingewiesen wurde.