Sonderitems & -preise

Aus Spielerinfos von Alathair
Version vom 9. September 2015, 18:32 Uhr von Staff-ares (Diskussion | Beiträge) (Weitere Einschränkungen)

Wechseln zu: Navigation, Suche

Items

Jedes Item oder Gegenstand der nicht von einem Spieler hergestellt oder in der 'Schneiderpuppe/Paperdoll' getragen werden kann...

  • Darf von einem Staffler für 1000 Goldstücke käuflich erworben werden.
  • Darf von einem Staffler für weitere 1000 Goldstücke, unter Berücksichtigung der Namensregelung und Sinnhaftigkeit umbenannt werden.
  • Darf von einem Staffler für weitere 1000 Goldstücke, unter Berücksichtigung von Sinnhaftigkeit und ästhetischen Empfinden ;) umgefärbt werden.
  • Berufseigene Items der jeweiligen Handwerkerklassen können unter Berücksichtigung der allgemeinen Vorgaben mit dem jeweiligem Werkzeug eigenhändig umbennant werden.


Beispiele:
Es werden keine Items fremder Gilden künstlich durch einen Staffler hergestellt (OdT-Banner in der BeW-Burg).
Es werden keine Items umbenannt die von Spielern entsprechend bearbeitet werden können.
Ein beliebiges Item, was von einem Staffler erworben und maximal verändert wird, kostet damit maximal 3000 Goldstücke. (Grundpreis+Färbung+Name)
Eine Liste von Items, welches Item zu welcher Berufsgruppe gehört, findet sich hier.


Kaufbare Items

  • Lichtquellen (blau, rot, gelb, grün), Feuerbecken
  • Kamine öfen, Kachelöfen und Schornsteine
  • Kreuz/Ankh
  • Postkasten
  • Trennwand
  • Türen und Tore
  • Glocke und Hausglocke
  • Banner
  • Mülleimer (pro Haus nur einen)
  • Schild mit Beschriftung
  • Bodenplatten
  • Anbindepfosten für Tiere
  • uvm.


Über Handwerksspezialisierung erwerbbare Sonderitems

  • Statuen (Schmied/Steinmetz)
  • Statuensockel (Schmied/Steinmetz)
  • Färbung und Umbenennung für Holzstatuen (Holzarbeiter)
  • Geraffte Vorhänge (Schneider)
  • Zierschilde (Schmied)
  • uvm.

Anmerkung: Gewisse Items können von Handwerkern nach normaler Itempreisliste eingetauscht, verziert oder erworben werden. Hier ist auf die Spezialisierung des Handwerks, wie auch die freigegebenen Items zu achten. (Beispiel: Der Schmied/Steinmetz hat die Möglichkeit nur eine bestimmte Auswahl an Steinstatuen ohne Sonderitemantrag vom Staff zu erwerben)


Berufswichtige und dekorationsbezogene Items

  • Zielscheibe zum Bogentraining
  • Amboss
  • glühendes Runenzeichen
  • Kristallkugel
  • geschlachtete Tiere
  • Kochkessel mit Inhalt
  • aufgehangenes Fleisch
  • Laborgeräte
  • Pentakel
  • uvm.


Nutzpflanzen, Nutztiere, Nutzitems

  • Schmelze groß 10.000
  • Schmelze klein 5.000
  • Bandagenwanne 5.000 (nur Heiler)
  • Ladenschild 5.000 (nur für Haus/Ladenbesitzer)
  • Bienenstock 6.000
  • Nutztierspawn 3.000 pro Tier
  • Mustangspawn (nur Bauern) 16.000 pro Tier/Spawn
  • Pferdespwan (nur Bauern) 8.000 pro Tier/Spawn
  • Obstbaum 16.000
  • Weinreben (Nur Bauern) 6.000


Weitere Einschränkungen

Bauer: max. 15 Tierspawns, davon max. 10 von einer Art, max. je 10 Bienenstöcke, max. 10 Obstbäume und 10 Weinreben
Gilden: max. 10 Tierspawns, davon max. 5 von einer Art, max. 5 Bienenstöcke, max. 5 Obstbäume davon max. 5 von einer Art
Schneider: max. 5 Tierspawns, max. 2 Bienenstöcke, max. 2 Obstbäume
sonstige Chars: max. 3 Tierspawns, max. 2 Bienenstöcke, max. 2 Obstbäume

Kellerpreisliste

Keller Gold Steine Holz
Gildenkeller 1 202.000 1.755 1.660
Gildenkeller 2 191.500 3.310 0
Gildenkeller 3 183.000 3.490 0
Keller 1 121.500 980 1.060
Keller 2 120.500 2.030 0
Keller 3 83.500 745 645
Keller 4 74.000 1.295 0
Keller 5 47.500 1.060 0
Keller 6 121.500 2.090 0
menekanische Keller Gold Steine Holz
Menekanerkeller 1 162.000 2.925 0
Menekanerkeller 2 125.500 2.095 0
Menekanerkeller 3 32.000 1.010 0
Menekanerkeller 4 70.000 1.300 0
Alte Keller Gold Steine Holz
Multikeller a_200 77.520 670 840
Multikeller a_201 98.520 1.365 75
Multikeller a_202 78.500 1.050 40
Multikeller a_203 102.520 1.980 0
Multikeller a_204 88.520 1.938 35
Alte Gildenkeller Gold Steine Holz
Gildenkeller a_116 194.400 3.280 30
Gildenkeller a_117 194.400 1.440 1.870

Neue Static Keller sortiert nach Siedlung/Stadt

Grenzwart Static Keller
Rahal Static Keller
Schwingenstein Static Keller
Kronwalden Static Keller
Adoran Static Keller
Berchgard Static Keller
Düstersee Static Keller
Bajard Static Keller
Zwerge Static Keller
Menekaner Static Keller
Menekaner Hauslosenviertel Static Keller
Keller 1 - 6 auch für La Cabeza erhältlich


Neue Gildenkeller sortiert nach Siedlung/Stadt

Grenzwart Gildenkeller
Rahal Gildenkeller
Schwingenstein Gildenkeller
Kronwalden Gildenkeller
Adoran Gildenkeller
Berchgard Gildenkeller
Düstersee Gildenkeller
Zwerge Sippenkeller
Gildenkeller 1 - 3 auch für La Cabeza erhältlich


Alte Multikeller und Gildenkeller

Alte Multikeller
Alte Gildenkeller

Zusätzliche Hinweise für den Kellerkauf

Stadtumzüge

Wer einen Stadtkeller besitzt und in eine andere Stadt zieht, verpflichtet sich den Keller auf das passende Modell zu wechseln.
Beispiel: Wohnhaft in Adoran mit Adoran Keller 1. Spieler zieht nun nach Berchgard um, da diese Stadt jedoch eigene Stadtkeller besitzt muss der Statikkeller eingetauscht werden. Da solche Umzüge jedoch kostspielig sein können, ist es möglich den gesamten Inhalt seines Kellers mit einer Pauschale von 50 Kronen in den neuen Keller verschieben zu lassen, ohne die staffgesetzten Items noch einmal neu bezahlen zu müssen.


Schenkungen

Es ist durchaus möglich seinen Keller auf einen anderen Spieler zu übertragen, jedoch muss darauf geachtet werden, dass der neue Besitzer alle darin enthaltenen staffgesetzten Items (Wände, Baldachin, Wasser, etc.) bei Übernahme neu bezahlen oder entfernen lassen muss.


Sonderitems

Unter Sonderitems fallen alle Items die durch eine Staffbearbeitung später ein einzigartiges Unikat darstellen sollen. Ebenso unterliegt dieser Kategorie automatisch jedes zu verändernde equipbare Item (wird im Paperdoll getragen), wie auch vom Staff gesetzte farbige Gravuren und Questitems.
Zu beachten: Items die eindeutig als Klassenitem eingeordnet sind (Magier/Priesterroben -Stäbe, Bandagenwannen, etc.) werden nicht an andere Klassen ausgegeben.

Um ein solches Item zu erhalten ist ein Antrag oder zumindest ein paar Zeilen Erklärung notwendig, für was das Item genutzt werden soll (Story oder Vorlage eines Logs zur Herstellung möglich) Zuständig für Bearbeitung und Anfragen sind GM Nyx und GM Inari


Was ist ein Sonderitem

Ein Item wird zu einem Sonderitem:

  • Gegenstände, die von einem Handwerker hergestellt, jedoch nicht verändert werden können (Bsp: Waffengurte, Rüstungsteile, Waffen etc.)
  • Ungravierbare Gegenstände die vom Staff eine Gravur gesetzt bekommen sollen
  • Aussergewöhnliche stafferstellte Gegenstände die eine gewisse Größe überschreiten (BsP: Gealtige Statuen, grosse Säulen etc.)
  • Nutzitems deren Namen auf eine Verzierung erweitert oder eine besondere Farbe erhalten sollen (BsP: Amboss, der in 'dunkler Amboss mit goldeingelassener Runenverzierung' geändert werden soll)
  • Questitems
  • uvm

Sonderitems nach Handwerkerspezialisierung

Es sind durchaus Items verfügbar, die nicht von einem Spieler hergestellt, jedoch eindeutig einem Handwerk zu zuordnen sind. Gerade bei Geschenken für Hochzeiten/Geburtstage/Geburten sollte rechtzeitig beim Staff erfragt werden, ob die Geschenkidee nicht unter einen Spezialisierung- oder Sonderitemantrag fällt.

Beispiel: Wer zum Beispiel als Hochzeitsgeschenk eine Sanduhr mit goldenem Sand und graviertem Sockel verschenken möchte, muss jene bei einem Feinschmied bestellen, der sie dann über den (Beachten: Gravurtext ist ein Sonderitemantrag) Staff kaufen kann.


Questitems

Questitems gehen immer mit einem Questantrag einher, in dem sie aufgelistet werden müssen, um vom Staff genehmigt zu werden.

  • Erstellung eines Questitems, das permanent erhalten bleiben soll, benötigt einen genehmigten Questantrag und fällt unter die normale Preisliste.
  • Erstellen von benötigten Questitemkomponenten um das endgültige Item zusammen zu setzen, benötigt einen genehmigten Questantrag auf die ein Eintrag erfolgt welche Items ausgegeben werden dürfen. Diese Items werden kostenlos erstellt, müssen am Ende jedoch dem Staffler zur Vernichtung ausgehändigt werden.