Bauer

Aus Spielerinfos von Alathair
Version vom 10. Dezember 2024, 22:35 Uhr von Staff-jael (Diskussion | Beiträge) (Voraussetzungen)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Anfragen: Ticket

Der Beruf des Bauern

Der Beruf des Bauern ist äußerst vielseitig und bietet zahlreiche abwechslungsreiche Tätigkeiten. Zu seinen Aufgaben auf dem Hof zählen unter anderem das Bewirtschaften und Ernten der Felder, das Sammeln von Obst, die Imkerei, der Weinanbau sowie die Bierbrauerei. Zudem kümmert sich der Bauer um die Viehzucht, die Pferdezucht und die Milchwirtschaft, einschließlich der Herstellung von Käse. Auch die Produktion von Marmeladen und vielen weiteren Rezepten gehört zu seinen Fähigkeiten.

Darüber hinaus ist der Bauer für das Zähmen von Tieren, die Zucht von Topfpflanzen sowie die Saftherstellung verantwortlich. Eine besondere Aufgabe ist die Kreation eigens für den Hof benannter Delikatessen, die ausschließlich vom Bauer durch den Staff hergestellt werden können. Im Gegenzug ist er verpflichtet, die Bevölkerung des Reiches mit seinen Erzeugnissen zu versorgen.

Wie werde ich Bauer?

Die Klasse des Bauern ist nicht bewerbungspflichtig und somit frei wählbar. Allerdings ist sie ausschließlich für Menschen verfügbar.

Bauer bei den Völkern

Für die Wahl der Klasse „Bauer“ gelten besondere Regelungen bei den Völkern der Rashar und Thyren, da die verfügbaren Ackermöglichkeiten begrenzt sind. Die Besonderheit ist hier, dass es keine Magdzeit im eigentlichen Sinne gibt. Spieler, die diese Klasse für eines der genannten Völker wählen möchten, müssen eine Bewerbung beim zuständigen Bauern/Rassenbetreuer einreichen.

Voraussetzungen

1. Bewerbung bei der Bauern/Rassenbetreuung

  • Warum möchte ich in der Rasse Bauer sein?
  • Kurze Hintergrundgeschichte des Charakters.

2. RPLvl 3
3. Spezifische Anforderungen nach Volk:

  • Rashar: Durchführung der Hornweihe mit Erhalt eines entsprechenden Mal.
  • Thyren:Besitz eines Rudelarmbands, Genehmigung des Jarls für einen Hof.

Wie komme ich an einen eigenen Hof?

Acker

Voraussetzungen für das Mieten eines eigenen Hofes

  • Der Spieler muss zuvor aktiv auf einem anderen Hof als Knecht oder Magd seine Lehre absolviert haben.
  • Die Magd-/Knechtzeit beträgt mindestens 3 Monate.
  • Während dieser Zeit muss der Spieler ein RP-Level von 3 erreicht haben.
  • Eine Farming-Fertigkeit von mindestens 80 ist erforderlich.
  • Ein Bürgerbrief für das Lehen, in dem der Hof steht, ist Voraussetzung.

Maximale Felderverteilung:

  • Bauern: 250 Hausfelder (200 Haus und 50 Scheune) + 400 Felder Garten + 100 Felder Magd/Knechtparzelle.
  • Die Miete für Haus und Garten wird nach der gängigen Mietpreisberechnung festgelegt. Dabei gilt: begehbare Felder * 45gp.

Ausbildung von Knechten und Mägden am eigenen Hof

  • Während der Ausbildungszeit steht dem Bauer für seine Auszubildenden zusätzlicher Acker- und Gartenraum zur Verfügung.
  • Diese Regelung gilt für bis zu 2 Bauern oder Auszubildende auf dem Hof. Sie müssen in den Magd-/Knechtunterkünften eingetragen sein.
  • Für einen 3. Bauern oder Auszubildenden gibt es keinen weiteren Garten oder Ackerfläche.
  • Die zusätzlich gesetzten Gartenteile bestehen ausschließlich aus Ackerfläche.
  • Es werden keine weiteren Spawns für den Bauern zur Verfügung gestellt.

Zusätzliche Flächen und Spawns

Ackerflächen:

  • Bauer 1: +50 Acker
  • Bauer 2: +20 Acker

Maximale Spawnanzahl:

  • Nutztiere: 15 Spawns, maximal 10 von einer Sorte.
  • Bienen: 10 Stück.
  • Weinreben: 10 Stück.
  • Obstbäume: 10 Stück (alternativ 5 mit doppelter Fruchtmenge).
  • Beerensträucher: 10 Stück.
  • Kräuter: 10 Stück.
  • Anbindepfosten: 10 Stück.

Spawnregeln

  • Das übermäßige Zähmen von Tieren zur Erhöhung des Bestands oder das Einstellen gezähmter Tiere von anderen Höfen, um den Spawnkauf zu umgehen, ist nicht erlaubt.
  • Überzählige Tiere müssen geschlachtet werden.
  • Ausnahme: Das Zähmen einer Bergziege ist gestattet.

Magd/Knechtunterkünfte

Wohnraumbereitstellung:

  • Einer Magd oder einem Knecht wird ein kleiner Wohnraum zur Verfügung gestellt.
  • Auf Wunsch kann zusätzlich ein Keller oder Dachboden integriert werden.

Separates Hausschild:

  • Der Wohnraum wird mit einem eigenen Hausschild versehen.

Mietkosten:

  • Ein minimaler Mietobolus in Höhe von 700 Gold wird fällig.

Lockdownzone:

  • Die Lockdownzone umfasst den gesamten Hof, vorausgesetzt der Bauer stimmt dem zu.

Bedingungen zur Nutzung:

  • Die Unterkunft wird nur dann zur Verfügung gestellt, wenn ein Magdfeld/Knechtfeld aktiv genutzt wird.
  • Sollte das Magd- oder Knechtfeld geschlossen werden, wird auch die Unterkunft geschlossen.

Keine zusätzliche Nutzung:

  • Die Unterkunft darf nicht als zusätzlicher Nutzraum genutzt werden (z.B. für Blumenzucht, Käserei etc.).
  • Der Wohnraum ist ausschließlich für Wohnzwecke vorgesehen.

Bürgerbrief:

  • Um die Unterkunft beziehen zu können, ist ein Bürgerbrief erforderlich.

Sonstiges

  • 3 Anbindepfosten möglich

Parzelle

  • max 3 Tiere am Anbindepfosten und 3 auf der Parzelle zu den Spawns
  • Nutztiere: 7 Spawns, maximal 7 von einer Sorte
  • Bienen: 5 Stück
  • Weinreben: 5 Stück
  • Obstbäume: 3 Stück
  • Beerensträucher: 5 Stück
  • Kräuter: 5 Stück
  • 3 Anbindepfosten (wenn 3 an der Parzelle dann keine mehr am Privathaus, ggf. aufteilen)
  • 50 Felder Acker
  • Um eine Parzelle pachten zu können muss ein entsprechender Bürgerbrief vorgelegt werden.
  • Parzellen können nur von Bauern gepachtet werden, die nicht auf einem Bauernhof als Mitbewohner eingetragen sind, der Parzellenpächter darf ein Haus bewohnen
  • Jeder Bauer darf sich an seiner Parzelle ein Ladenschild anbringen lassen
  • Züchten ist auf den Parzellen erlaubt.

🡺Ein eigener Hof darf nur nach absolvierter 3 monatiger Magd/Knechtzeit auf einem Hof und erfüllen der Kriterien (RPlvl 3, mind. 80%Bauernhandwerk) bezogen werden. Entsprechende Magd/Knechtzeit wird in der DB vermerkt werden.🡸

OOC Informationen

Stärken:

Rüstungseinschränkung:

  • keine Plattenrüstung

Waffeneinschränkung:

  • keine schweren Zweihandwaffen.