Sonderitems & -preise

Aus Spielerinfos von Alathair
Version vom 14. November 2018, 18:32 Uhr von Staff-ailis (Diskussion | Beiträge) (Weitere Einschränkungen)

Wechseln zu: Navigation, Suche

Gegenstände

Jeder Gegenstand der nicht von einem Spieler hergestellt oder gefunden werden kann und nicht in der 'Schneiderpuppe/Paperdoll' getragen werden kann...

  • Darf von einem Staffler für 1000 Goldstücke käuflich erworben werden.
  • Darf von einem Staffler für weitere 1000 Goldstücke, unter Berücksichtigung der Namensregelung und Sinnhaftigkeit umbenannt werden.
  • Darf von einem Staffler für weitere 1000 Goldstücke, unter Berücksichtigung von Sinnhaftigkeit und ästhetischen Empfinden ;) umgefärbt werden.
  • Berufseigene Items der jeweiligen Handwerkerklassen können unter Berücksichtigung der allgemeinen Vorgaben mit dem jeweiligem Werkzeug eigenhändig umbennant werden.


Beispiele:
Es werden keine Items fremder Gilden künstlich durch einen Staffler hergestellt (OdT-Banner in der BeW-Burg).
Es werden keine Items umbenannt die von Spielern entsprechend bearbeitet werden können.
Ein beliebiges Item, was von einem Staffler erworben und maximal verändert wird, kostet damit maximal 3000 Goldstücke. (Grundpreis+Färbung+Name)
Eine Liste von Items, welches Item zu welcher Berufsgruppe gehört, findet sich hier.


Kaufbare Items

  • Lichtquellen (blau, rot, gelb, grün), Feuerbecken
  • Kamine öfen, Kachelöfen und Schornsteine
  • Kreuz/Ankh
  • Postkasten
  • Trennwand
  • Türen und Tore
  • Banner
  • Schild mit Beschriftung
  • Bodenplatten
  • Anbindepfosten für Tiere
  • uvm.

Sonderitems mit Sticktext

Zusammensetzung wie unten angegeben. Der höchste Endpreis ergibt dabei 13 K

  • Item (1K)
  • Farbe (1K)
  • Name (1K)
  • Sticktext (5k)
  • Sticktextfarbe (5K)

Farbnutzung

  • Metallgegenstände, Holzgegenstände, etc. bzw. insbesondere wenn sie von Spielern hergestellt werden können, haben bereits eine bestimmte Auswahl an Farben die sie annehmen können. Der Schneider hat seinen Farbtopf um Kleider zu färben. Es gibt Lederfarben etc. Sofern ein herstellbares Item also eine Farbe hat oder vom Spieler eine Farbe zugewiesen werden kann, ändert der Staff keine Farbe ab. Das gilt auch für Blumentöpfe. Ausnahmen stellen hierbei Rassen-/ Klassen-/ Stadt-/ Garden-/ Gilden-/ ... farben dar.
  • Ferner werden Metallgegenstände nur Metallfarben, Holzgegenstände nur Holzfarben und Steingegenstände nur Steinfarben coloriert.

Über Handwerksspezialisierung erwerbbare Sonderitems

  • Statuen (Schmied/Steinmetz)
  • Statuensockel (Schmied/Steinmetz)
  • Färbung und Umbenennung für Holzstatuen (Holzarbeiter)
  • Geraffte Vorhänge (Schneider)
  • Zierschilde (Schmied)
  • uvm.

Anmerkung: Gewisse Items können von Handwerkern nach normaler Itempreisliste eingetauscht, verziert oder erworben werden. Hier ist auf die Spezialisierung des Handwerks, wie auch die freigegebenen Items zu achten. (Beispiel: Der Schmied/Steinmetz hat die Möglichkeit nur eine bestimmte Auswahl an Steinstatuen ohne Sonderitemantrag vom Staff zu erwerben)

Berufswichtige und dekorationsbezogene Items

  • Zielscheibe zum Bogentraining
  • Amboss
  • glühendes Runenzeichen
  • Kristallkugel
  • geschlachtete Tiere
  • Kochkessel mit Inhalt
  • aufgehangenes Fleisch
  • Laborgeräte
  • Pentakel
  • uvm.

Nutzpflanzen, Nutztiere, Nutzitems

  • Schmelze groß 10.000
  • Schmelze klein 5.000
  • Bandagenwanne 5.000 (nur Heiler)
  • Ladenschild 5.000 (nur für Haus/Ladenbesitzer)
  • Bienenstock 6.000
  • Nutztierspawn 3.000 pro Tier
  • Obstbaum 16.000
  • Weinreben (Nur Bauern) 6.000
  • Palmen mit Ertrag 16.000 (nur Menekaner)
  • Kaffeestrauch 16.000 (nur Menekaner)

Weitere Einschränkungen

  • Bauer: max. 15 Tierspawns, davon max. 10 von einer Art, max. je 10 Bienenstöcke, max. 10 Obstbäume,max.10 Weinreben und max. 10 Beerensträucher
  • Gilden: max. 10 Tierspawns, davon max. 5 von einer Art, max. 5 Bienenstöcke, max. 5 Obstbäume davon max. 5 von einer Art
  • Schneider: max. 5 Tierspawns (Schafe sind erlaubt), max. 2 Bienenstöcke, max. 2 Obstbäume und max. 2 Beerensträucher
  • sonstige Charaktere: max. 3 Tierspawns, max. 2 Bienenstöcke, max. 2 Obstbäume und max. 2 Beerensträucher
    Dies bezieht sich immer aufs Haus, nicht auf den Char, sprich wenn 5 Bauern aufn Bauernhof wohnen gibt es dennoch nur 1x die Menge die oben steht, ebenso bei Privathäusern.


In Spielergärten sind nur domestizierte Tierspawns erlaubt, keine Wildtierspawns.

Kellerpreisliste

KellerPreisliste 02 18.jpg

Neue Static Keller sortiert nach Siedlung/Stadt

Grenzwart Static Keller
Rahal Static Keller
Schwingenstein Static Keller
Kronwalden Static Keller
Adoran Static Keller
Berchgard Static Keller
Düstersee Static Keller
Bajard Static Keller
Zwerge Static Keller
Menekaner Static Keller
Menekaner Hauslosenviertel Static Keller
Letharen Static Keller
Junkersteyn Static Keller
Wetterau/Schattenwinkel Static Keller
Cabeza Wohnkeller.jpg Piraten Static Keller
Thyren Static Keller
Elfen Static Keller
Rashar Static Keller
Druiden Static Keller

Neue Gildenkeller sortiert nach Siedlung/Stadt

Grenzwart Gildenkeller
Rahal Gildenkeller
Schwingenstein Gildenkeller
Kronwalden Gildenkeller
Adoran Gildenkeller
Berchgard Gildenkeller
Düstersee Gildenkeller
Zwerge Sippenkeller
Junkersteyn Gildenkeller
Wetterau/Schattenwinkel Gildenkeller
La Cabeza.jpg Piraten Gildenkeller


Alte Multikeller und Gildenkeller

Alte Multikeller
Alte Gildenkeller

Zusätzliche Hinweise für den Kellerkauf und Umzüge

Stadtumzüge

Wer einen Stadtkeller besitzt und in eine andere Stadt zieht, verpflichtet sich den Keller auf das passende Modell zu wechseln.
Beispiel: Wohnhaft in Adoran mit Adoran Keller 1. Spieler zieht nun nach Berchgard um, da diese Stadt jedoch eigene Stadtkeller besitzt muss der Statikkeller eingetauscht werden. Da solche Umzüge jedoch kostspielig sein können, ist es möglich den gesamten Inhalt seines Kellers mit einer Pauschale von 50 Kronen in den neuen Keller verschieben zu lassen, ohne die staffgesetzten Items noch einmal neu bezahlen zu müssen.

Jeder Char hat 1 Umzug in 3 Monaten frei, ansonsten sind 100 k zu zahlen für jeden Umzug innerhalb der 3 Monate - Ausnahme NUR Herbergszimmer. Staffgesetzte Items werden gelöscht und müssen neu gekauft werden.

Schenkungen

Es ist durchaus möglich seinen Keller auf einen anderen Spieler zu übertragen, jedoch muss darauf geachtet werden, dass der neue Besitzer alle darin enthaltenen staffgesetzten Items (Wände, Baldachin, Wasser, etc.) bei Übernahme neu bezahlen oder entfernen lassen muss.

Sonderitems

Unter Sonderitems fallen alle Items die durch eine Staffbearbeitung später ein einzigartiges Unikat darstellen sollen. Ebenso unterliegt dieser Kategorie automatisch jedes zu verändernde equipbare Item (wird im Paperdoll getragen), wie auch vom Staff gesetzte farbige Gravuren und Questitems.
Zu beachten: Items die eindeutig als Klassenitem eingeordnet sind (Magier/Priesterroben -Stäbe, Bandagenwannen, etc.) werden nicht an andere Klassen ausgegeben.

Um ein solches Item zu erhalten ist ein Antrag oder zumindest ein paar Zeilen Erklärung notwendig, für was das Item genutzt werden soll (Story oder Vorlage eines Logs zur Herstellung möglich) Zuständig für Bearbeitung und Anfragen sind GM Ailis und GM Inari


Was ist ein Sonderitem

Ein Item wird zu einem Sonderitem:

  • Gegenstände, die von einem Handwerker hergestellt, jedoch nicht verändert werden können (Bsp: Waffengurte, Rüstungsteile, Waffen etc.)
  • Ungravierbare Gegenstände die vom Staff eine Gravur gesetzt bekommen sollen
  • Aussergewöhnliche stafferstellte Gegenstände die eine gewisse Größe überschreiten (BsP: Gewaltige Statuen, grosse Säulen etc.)
  • Nutzitems deren Namen auf eine Verzierung erweitert oder eine besondere Farbe erhalten sollen (BsP: Amboss, der in 'dunkler Amboss mit goldeingelassener Runenverzierung' geändert werden soll)
  • Magische oder klerikale Artefakte, die einen bestimmten Effekt beinhalten sollen (BsP: Schutzamulett mit magisch glimmenden Steinen oder temorianisch gesegnete Adlerbrosche etc.)
  • Questitems
  • uvm

Sonderitems nach Handwerkerspezialisierung

Es sind durchaus Items verfügbar, die nicht von einem Spieler hergestellt, jedoch eindeutig einem Handwerk zu zuordnen sind. Gerade bei Geschenken für Hochzeiten/Geburtstage/Geburten sollte rechtzeitig beim Staff erfragt werden, ob die Geschenkidee nicht unter einen Spezialisierung- oder Sonderitemantrag fällt.

Beispiel: Wer zum Beispiel als Hochzeitsgeschenk eine Sanduhr mit goldenem Sand und graviertem Sockel verschenken möchte, muss jene bei einem Feinschmied bestellen, der sie dann über den (Beachten: Gravurtext ist ein Sonderitemantrag) Staff kaufen kann.


Questitems

Questitems gehen immer mit einem Questantrag einher, in dem sie aufgelistet werden müssen, um vom Staff genehmigt zu werden.

  • Erstellung eines Questitems, das permanent erhalten bleiben soll, benötigt einen genehmigten Questantrag und fällt unter die normale Preisliste.
  • Erstellen von benötigten Questitemkomponenten um das endgültige Item zusammen zu setzen, benötigt einen genehmigten Questantrag auf die ein Eintrag erfolgt welche Items ausgegeben werden dürfen. Diese Items werden kostenlos erstellt, müssen am Ende jedoch dem Staffler zur Vernichtung ausgehändigt werden.