Gilden

Aus Spielerinfos von Alathair
Version vom 28. August 2023, 13:07 Uhr von Staff-jael (Diskussion | Beiträge) (Update Außenposten)

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Allgemeine Voraussetzungen

  • genehmigtes Gildenkonzept vom Staff (insbesondere der zuständigen Betreuung)
  • klare Zuordnung zu einer Fraktion (Licht,Dunkel oder Neutral)
  • mind. 4 aktive Mitglieder (Mitgliederzahl nach oben hin offen)
  • Ernannter Gildenlord (OOC)
  • Treffpunkt (und Standort des Gildensteines) innerhalb eines Privathauses oder angemieteten Hauses eines Mitgliedes.

Arten

„Einfache“ Gilden

  • die Gilde erhält Gildenringe oder -armbänder
  • Gildenstein einmalig 50k
  • Gildenkeller: einmalige Kosten siehe Preisliste (nach Beendigung der Probezeit möglich)
  • Gildenkiste: Kann sich jede Gilde im Tausch gegen eine normale Kiste aufstellen lassen (z.B. Bankkeller); Jedes Gildenmitglied hat automatisch Zugriff (Achtung! Ein Löschen des Gildensteins löscht auch die Kiste samt Inhalt!)
  • Gildentür: Kann sich jede Gilde im Tausch gegen eine normale Tür setzen lassen; Jedes Gildenmitglied kann die Tür öffnen.
  • Steinverwaltung: Gildenhaus und Gildenkeller können statt an einen Spieler auch an den Gildenstein gebunden werden - so dass die Verwaltung über die Gildenmitglieder gelöst wird. Damit wird kein Privathaus "blockiert".


Die einfache Gilde ist die Grundform des Gildensystems und ist für alle Spieler geeignet. Sie kann alle Features und Erweiterungen in Anspruch nehmen und muss die Anforderungen des Konzeptes vorweisen.

Nach Ablauf der Probezeit (von 3 Monaten) kann die Gilde weiter aufsteigen → anerkannte Gilde und Updates kaufen.


Ab dieser offiziell genehmigten Stufe muss keine Gilde weiter gehen, wenn sie nicht will oder kann. Im Gegenzug sind auch keine weiteren Gildenfeatures mehr möglich.

Anerkannte Gilden

Die Gilde wendet sich im Rollenspiel an die Statthalter/Zunfträte/Emir/Camvaethol usw. und bittet um eine bestätigte Rechtmässigkeit ihrer Gilde. Dafür sollte die Gilde bei der jeweiligen Instanz ihre Grundidee und ihr Konzept vorstellen, ihre Treue versichern und um eine offizielle Freigabe für die Gemeinschaft ersuchen.

Update 1

Vorraussetzungen:

  • mind. 5 aktive Mitgliedern (Vollmitglieder)
  • mind. 3 Monate Bestehen der Gilde
  • Anerkennung der Gilde durch die jeweilige Obrigkeit

zusätzliche Features

  • Gildenfarbe 1: einmalige Kosten: 100.000 Goldstücke
  • Gildenherold: monatliche Kosten: 10.000 Goldstücke
  • Gildenstabler: monatliche Kosten: 10.000 Goldstücke
  • Gildenteleporter: monatliche Kosten: 5.000 Goldstücke (max 1 Weg/ Hin + Zurück)
  • grösseres Haus möglich (maximal 500 Felder),
    • einmalig entsprechendes Bau-Rollenspiel, Dauer mind. 4 Wochen, Forumsbegleitung möglich (Miete nach begehbaren Hausfeldern)
  • einmalige Kosten: 125.000 Goldstücke fürs Hausupdate
  • Gildenmarktstand: einmalig 500 Holz und 500 Stoff, max. Grösse 12 Felder
  • Spawnupdate 1
    • max 5 Tiere (keine Kühe), max. 5 Bienenstöcke, max. 3 Obstbäume, max. 2 Beerensträucher (Preise siehe Preisliste)

Update 2

Vorraussetzungen:

  • mindestens 8 aktive Mitglieder (Vollmitglieder)
  • mind. 6 Monate Bestehen der Gilde

Zusätzliche Features

  • Gildenfarbe 2: einmalige Kosten 250.000 Goldstücke.
  • Dekowache: monatliche Kosten: 10.000 Goldstücke. Freigabe im Rollenspiel (jeweilige Reichsgarde) max. zwei Dekowachen möglich
  • grösseres Haus möglich (maximal 1000 Felder), einmalig entsprechendes Bau-Rollenspiel, Dauer mind. 4 Wochen
  • einmalige Kosten: 250.000 Goldstücke fürs Hausupdate
  • Spawnupdate 2
    • auf max 10 Tiere (keine Kühe), max. 10 Bienenstöcke, max. 5 Obstbäume, max. 5 Beerensträucher (Preise siehe Preisliste) zugrunde liegt hier Spawnupdate 1, Spawnupdate 2 ist nur eine Erweitung auf das Maximum.

Update Außenposten

Außenposten dürfen nur auf Reichsboden oder passenden Rassengebiet errichtet werden, um die Weitläufigkeit und Neutralität des Niemandslandes zu erhalten.

Vorraussetzungen:

  • mind. 9 Monate Bestehen der Gilde
  • einmalige Kosten: 350.000 Goldstücke, einmaliges Bau-Rollenspiel (Dauer mind. 4 Wochen), Freigabe durch die jeweilige Obrigkeit

Zusätzliche Features

    • Steinvariante: 4.075 Steine + 2.025 Holzstämme
    • Holzvariante: 4.075 Holzstämme + 2.025 Steine
  • monatliche Miete: 10.000 Goldstücke
  • max. 100 Felder (Haus plus Garten)

Hausstände/Clan/Sippe/Familie/etc. (Sozietäten)

Mitglieder

  • mind. 4 Mitglieder
  • ernanntes/gewähltes Oberhaupt des Hausstandes

Sozietätsstein und Titel (bis Haus vorhanden oder bezogen werden kann in ein Privathaus)

  • ab 4 aktiven Mitgliedern
  • Kosten: einmalig 50K.

Haus, Keller und Co.

  • ab 4 aktiven Mitgliedern (Neubegründete Hausstände 3 Monate nach Steinvergabe)
  • max. Größe des Hauses: 500 Felder Grundfläche (davon max. 100 Felder Garten + 100 Felder Gatter, max. 2 Etagen; zur Miete werden nach wie vor die begehbaren Felder gezählt und berechnet), einmalig entsprechendes Bau-Rollenspiel, Dauer mind. 4 Wochen, Forumsbegleitung möglich
  • einmalige Kosten: 125.000 Goldstücke fürs Hausupdate
  • Gildenkeller 1 oder 2
  • Ladenschild
  • Anbindepfosten: max. 10 Stück
  • Dekowache: monatliche Kosten: 10.000 Goldstücke. Freigabe im Rollenspiel (jeweilige Reichsgarde) max. zwei Dekowachen

Zur Informationen: Bei Hausständen bei Menschen kann das Haus NICHT an die Steinverwaltung gebunden werden. Es bleibt ein Privathaus und braucht einen Besitzer.

Besonderheiten Rassen

Allgemein

  • Menschen: Vorstehen können dem nur Adlige.
  • Menekaner: Beschränkung der Hausstände auf aktuell 5 anerkannte Familien. Bei Aufnahme in eine Familie MUSS der Name dieser angenommen werden.
  • Rashar: keine Hausstände/Clan/Sippe/Familie/etc. (Sozietäten)
  • Thyren: haben keine Gärten/Gehege
  • Letharen: Das Volk der Letharen besteht als große Gemeinschaft. Daher gibt es keine Hausstände. Es gibt einen Gemeinschaftsgarten der für alle betretbar & verfügbar ist.
  • Elfen: Das Volk der Eledhrim besteht als eine Familie und hat daher keine Hausstände. Folglich würde ein Elf sich aber auch nicht einem anderen Hausstand zuordnen.
  • Zwerge: Bei Aufnahme in eine Sippe MUSS der Name dieser angenommen werden.

Spawns im Garten/Gehege

(Spawnupdate1 siehe auch Gilden)

  • max 3 Obstbäume davon max. 3 von einer Art a 14 Früchte/Baum
    • Menekaner: nur Dattel, Banane oder Kokosnuss
    • Rashar: keine Hausstände/Clan/Sippe/Familie/etc. (Sozietäten)
    • Thyren: haben keine Gärten/Gehege
    • Letharen: haben keine Gärten/Gehege
    • Elfen: haben keine Gärten/Gehege
    • Zwerge: haben keine Gärten/Gehege
    • Menschen: max 3 Obstbäume davon max. 3 von einer Art a 14 Früchte/Baum


  • max 5 Tierspawns davon max. 5 von einer Art (keine Kühe)
    • Menekaner: nur Hund, Katze, Huhn, Schaf oder Ziege, Zucht ist im Gatter möglich. Max. 10 Stück + 10 Stück am Anbindepfosten erlaubt.
    • Rashar: keine Hausstände/Clan/Sippe/Familie/etc. (Sozietäten)
    • Thyren: haben keine Gärten/Gehege
    • Letharen: haben keine Gärten/Gehege
    • Elfen: haben keine Gärten/Gehege - Ausnahme: Zuchtgatter der Galad'rusc
    • Zwerge: haben keine Gärten/Gehege
    • Menschen: max 5 Tierspawns davon max. 5 von einer Art (keine Kühe)


  • max. 5 Bienenstöcke
    • Besonderheit Zwerge: haben keine Bienenstöcke


  • max 2 Sträucher
    • Menekaner: nur Kaffeestrauch (je a 14 Früchte)
    • Rashar: keine Hausstände/Clan/Sippe/Familie/etc. (Sozietäten)
    • Thyren: haben keine Gärten/Gehege
    • Letharen: haben keine Gärten/Gehege
    • Elfen: haben keine Gärten/Gehege
    • Zwerge: haben keine Garten/Gehege
    • Menschen: Beerensträucher (je a 14 Früchte)


  • max 5 Kräuter ➾ Wenn es jene Pflanze/Blume im Bauernsystem als Topfpflanze gibt, kann jene nur gegen Vorlage der Topfpflanze eingetauscht werden und wird nicht gegen 1k herausgegeben.
    • Menekaner: nur Familiengärten
    • Rashar: auf dem Rassenhof möglich
    • Thyren: auf den Rassenhöfen möglich
    • Letharen: im Rassengarten möglich
    • Elfen: im Zuchtgatter der Galad'rusc möglich
    • Zwerge: im Rassengarten möglich
    • Menschen: max 5 Kräuter ➾ Wenn es jene Pflanze/Blume im Bauernsystem als Topfpflanze gibt, kann jene nur gegen Vorlage der Topfpflanze eingetauscht werden und wird nicht gegen 1k herausgegeben.


Farbe

  • ab 4 aktiven Mitgliedern (Vollmitgliedern) (bei neuen Hausstand 3 Monate nach Steinvergabe)
    • keine Herausgabe der Farbe an nicht dem Hausstand Zugehörige
  • Farbtopf: Sonderfarbe, außer beim Adel (siehe hierzu --> Farben) Es gelten die allgemeinen Farbregeln: 50% Hausstandfarbe gemischt mit Gildenfarbe/normalen Farben.

Unterschied zu Gilden

Im Gegensatz zu Gilden können Hausstände folgendes nicht haben:

  • keine zweite Gildenfarbe
  • keinen Stabler
  • keinen Gildenherold
  • kein größeres Hausupdate
  • keinen Aussenposten

Auflösung von Gilden

  • weniger als 4 aktive Mitglieder, nach den Richtlinien der allgemein gültigen Aktivitätsregeln (mind. 10 IG Std. in 3 Monaten)
  • grobe Verstösse oder das böswillige Ignorieren von Richtlinien/Gesetzen/Grundsätzen des jeweiligen Reiches oder Volkes o.ä., einhergehend mit entsprechenden offiziellen Anklagen durch die Rollenspiel-Obrigkeit in Rücksprache mit der jeweiligen Betreuung. Diese müssen klar erkenntlich im Spiel verfolgt und dargelegt werden und im Rollenspiel nachvollziehbar sein.
  • In unregelmäßigen Abstand kann für Gilden/Sozitäten/Familien etc. eine "erweiterte" Aktivitätsprüfung durchgeführt werden. Bei der Prüfung werden IG-Zeit/Geschriebene Zeichen/Skillanwendungen berücksichtigt. Eine solche Überprüfung durch die jeweilige Betreuung erfolgt IMMER mit vorheriger Ankündigung der geprüften Zeit, so dass jeder darauf reagieren kann (Beispiel: Es wird ein Zeitraum von 90 Tagen angeschaut, dann erfährt man als Spieler auch 90 Tage im Voraus, dass so eine Prüfung ansteht). Es betrifft vor allem die Bereiche, in denen nur begrenzte Plätze zur Verfügung stehen, wie zum Beispiel Familien/Clans/Ähnliches bei Rassen, oder das ein Limit an Gilden erreicht sein sollte. Also immer dann, wenn Inaktive/nur Zeit absitzende Vereinigungen das Nachrücken anderer motivierter Spieler behindern könnte.

Farben

siehe https://wiki.alathair.de/index.php/Farben

Der Abstand von 5 Nuancen zu bereits vergebenen Farben soll nach Möglichkeit eingehalten werden - bei einem erkennbaren Farbunterschied im näheren 'Nuancebereich' entscheidet die Farbbetreuung im Einzelfall. Einige Farben genießen Bestandschutz, auch wenn sie nah beieinander liegen.

Bewerbung

Gildenbewerbung bitte per Ticket. Ihr erhaltet eine Bestätigungsmail über den Erhalt der Bewerbung und anschließend eine Zu- oder Absage.

Name und Kürzel

Gilden sollen nach Möglichkeit deutsche Namen haben. In schwerwiegenden begründbaren Fällen können Ausnahmen gemacht werden. Keine deutlichen Überschneidungen zu bereits vorhandenen Gildennamen. Bitte ein möglichst ebenso unverwechselbares Kürzel, vorzugsweise drei Buchstaben. Accountname und Charaktername des Gildenlords Ebenso sollte hier die Auflistung der bisherigen Mitglieder erfolgen.

Gesinnung

Hier habt ihr die Wahl zwischen Licht, Dunkel und Neutral. Es ist möglich, begründet während des Spieles oder aus dem Spiel heraus die Gesinnung zu ändern. (Rollenspiel) Hintergrund der Gemeinschaft Eine Rollenspiel-Geschichte zum Zusammenfinden der Gruppe, oder eine Rollenspiel-Geschichte die das angestrebte Gildenleben und Flair deutlich vorstellt, oder eine fiktive Schilderung einer deutlich gildentypischen Aktion, wie sie IG umgesetzt werden könnte. Bitte in der Bewerbung nicht mehr als ca. zwei bis drei Seiten, lieber eine kurze Zusammenfassung. Ist mehr Material dazu vorhanden, bitte zu passendem Zeitpunkt auf den Forenlink hinweisen, wo entsprechendes dann zu finden ist.

(OOC) Hintergrund der Gemeinschaft

  • Warum soll sie gegründet werden, welchen Sinn soll sie erfüllen?
  • Was macht sie einzigartig im Vergleich zu bereits existierenden Gilden?
  • Wenn es eine Gilde mit gleicher oder sehr ähnlicher Aufgabe schon gibt: warum eine zweite?
  • Welche Zielgruppen von Charakteren und Spielern soll sie ansprechen?
  • Gibt es ungewöhnliche Beschränkungen, wer oder was nicht in die Gilde kommt? Gründe?

Vorstellen der Gilde

Nicht alles muss hier vorhanden sein, es dient nur der besseren Einschätzung der Gilde:

  • Wappen oder sonstige Abzeichen, Wahlspruch und ähnliche Logos
  • Auftreten/Präsentation intern und nach außen
  • allgemeine IG-Ziele
  • innere Strukturierung, Aufgabenverteilungen
  • Verhaltenskodex, Einschränkungen, etc. - IG und OOC
  • Handlungen, die für die Gilde typisch wären, sowohl gildenintern, als auch nach außen tätig
  • erste gildentypische Ziele, die in der Probezeit angegangen/erreicht werden sollen

Standortwechsel

Der Wechsel des Standortes des Gildengeländes ist grundsätzlich möglich. Geht aber damit einher das das Gebäude erneut ein 4 wöchiges Bau RP benötigt, da es an neuer Position im RP neu errichtet werden muss, auch wenn das "alte" Gebäude nur verschoben wird. Die Erlaubnis des jeweils Zuständigen (zb. Lehensherren) muss eingeholt werden (mit Ticket an die Betreuung) und die Kosten fallen erneut an. Dies trifft auch bei einem Gesinnungswechsel zu.

Bitte beachtet auch hier die wichtigen Punkte, die für die Platzierung des Gildengeländes nach Erhalt des Gildenupdates gelten, siehe unten.

Sonstiges

Wichtige Punkte, die für die Platzierung des Gildengeländes nach Erhalt des Gildenupdates gelten:

  • Nicht zu nahe an Dungeons bauen. Als Maßstab zum Abstand dienen die gleichen Regeln wie für das Markieren von Runen. Das dichteste Feld des Gildengeländes muss so liegen, dass man dort eine Rune marken könnte.
  • Es werden keine Engstellen (de facto) zugebaut. Wo vorher ein Weg war, soll auch danach noch ein Weg sein.
  • Der Wald, der abgeholzt wird, wird woanders wieder aufgeforstet, damit die Karte nicht leer(er) erscheint.
  • Ersetzen von unbespielten oder ungenutzten Ruinen erhält einen Vorzug.
  • Verlagern von Gildenflächen in den schwarzen Bereich (Kellerbereich) wird ebenfalls bevorzugt, damit die Karte nicht noch voller wird. Das Gildengelände, das zusätzlich ins Schwarze verlegt wird, kann passend gestaltet werden, und muss nicht durch einen der bestehenden Gildenkeller/Dachboden abgedeckt werden.
  • Das betroffene Reich beziehungsweise die Verwaltungen müssen zugestimmt haben. Sollten die einzelnen Reiche und Fraktionen gewisse Festlegungen haben, zählen diese im Zweifel. (z.B. um zu beachten, ob der Platz nicht regelmäßige für andere Zwecke wie Märkte oder Kampfgelände benutzt wird, oder durch einen Bau unerwünschte Überschneidungen von Lehensgrenzen entstehen. Die Gilde sollte sich vorher darüber im Klaren sein, dass je nach gewähltem Platz unter Umständen keine Erweiterung an der Oberfläche möglich ist, und sich an an den örtlichen Baustilen orientiert wird.
  • Es sind ca. 40 Felder Abstand zu anderen Reichs- oder Gebietsgrenzen einzuhalten.
  • Der Gildenkeller darf in freie Fläche im schwarzen Bereich umgewandelt werden. (Beispiel: ALT: Gilde A hat mit Update 2, 500 Felder Oberirdisch und 500 Felder im schwarzen Bereich und einen Gildenkeller. NEU: Gilde A hat mit Update 2, 500 Felder oberirdisch und 770 Felder im schwarzen Bereich ABER KEINEN Gildenkeller mehr). Die Aufteilung des Gildengeländes zwischen Map/schwarzer Bereich bleibt grundsätzlich frei - letztes Wort je nach Bausituation bleibt beim Bauteam (Einzig die "Kellerfläche" bleibt zwangsläufig im Schwarzen)

Bestehende Gilden

Eine Übersicht zu den bestehenden Gilden findet ihr immer Aktuell auf der Webseite.