Bauer

Aus Spielerinfos von Alathair
Version vom 4. Januar 2022, 00:17 Uhr von Staff-jael (Diskussion | Beiträge) (Wie komme ich an einen eigenen Hof?)

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Der Beruf des Bauern

Der Beruf des Bauern ist sehr vielseitig und abwechslungsreich. Zu seinen Fähigkeiten und Aufgaben auf dem Hof gehört unter anderen das Bestellen und Ernten der Felder, Ernten von Obst, Imkerei, Winzerei, Bierbrauerei, Viehzucht, Pferdezucht, Milchwirtschaft (Käserei), Herstellen von Marmelade und unzähligen Rezepten. Zu seinen Aufgaben gehört weiterhin das Zähmen von Tieren, das Züchten von Topfpflanzen und die Saftherstellung. Desweiteren ist nur der Bauer in der Lage eigens für den Hof hergestellte und namentlich benannte Delikatessen durch den Staff herstellen zu lassen. Dafür ist er im Gegenzug dazu verpflichtet die Bevölkerung seines Reiches mit seinen Waren zu versorgen.

Wie werde ich Bauer?

Die Klasse des Bauern ist nicht bewerbungspflichtig und daher frei wählbar. Sie ist ausschließlich den Menschen vorbehalten. Ausnahme bilden hier die Rassen der Rashar und Thyren. Diese müssen für die Bauernklasse eine Bewerbung bei dem Zuständigen Rassenbetreuer einreichen.

Wie komme ich an einen eigenen Hof?

Acker

Folgende Voraussetzungen gelten für das Mieten eines eigenen Hofes

Der Spieler absolviert vorher aktiv auf einem anderen Hof als Knecht oder Magd seine Lehre.

  • Die Magd-/Knecht Zeit beträgt 3 Monate
  • Während dieser Zeit muss der Spieler ein RP-Level von 3 erreicht haben
  • Des weiteren wird ein Farming Fertigkeit von mindestens 80 erwartet.
  • Selbstverständlich wird für das Lehen in dem der Hof steht ein Bürgerbrief vorausgesetzt

=> Bauern max. 250 Hausfelder (200 Haus und 50 Scheune) + 400 Felder Garten + 100 Felder Magd/Knechtparzelle
=> Miete für Haus und Garten nach gängiger Mietpreisberechnung. In Häusern und Gärten gilt, begehbare Felder * 45gp.

Ausbildung von Knechten und Mägden am eigenen Hof

Während der Zeit der Ausbildung steht dem Bauer für seine Auszubildenden zusätzlicher Acker und Garten zu. Die gleiche Regelung gilt auch für jeden Bauern der zusätzlich auf dem Hof angestellt wird. Diese Regel gilt nur für 2 Bauern oder Auszubildende auf dem Hof. Die Magd/der Knecht müssen dazu auf dem Hof als Mitbewohner eingetragen sein. Für einen 3. Bauern oder Azubi gibt es keinen zusätzlichen Garten oder Ackerfläche. Für die zusätzlich gesetzten Gartenteile gibt es ausschließlich Ackerfläche. Den Bauern stehen keine weiteren Spawns zu.


Zusätzlich:

  • Bauer 1 - 100 Garten 50 Acker
  • Bauer 2 - 50 Garten 20 Acker

Spawns

  • Nutztiere: 15 Spawns maximal 10 von einer Sorte
  • Bienen: 10 Stück
  • Weinreben: 10 Stück
  • Obstbäume: 10 Stück (oder 5 mit doppelter Fruchtmenge)
  • 10 Anbindepfosten

Spawnregeln

Das übermäßige Zähmen von Tieren um den Bestand zu erhöhen oder gezähmte Tiere von anderen Höfen in ein Gatter zu stellen um dem Spawnkauf zu umgehen ist nicht erlaubt. Überzählige Tiere müssen geschlachtet werden. Ausnahme hierbei ist das Zähmen einer Bergziege.

Magd/Knechtunterkünfte

Einer Magd/Knecht wird ein kleiner Wohnraum zur Verfügung gestellt, gerne können sie sich dort auch einen Keller runtersetzen lassen. Dieser Wohnraum wird mit einem separatem Hausschild versehen, ein minimaler Obulus an Miete wird fällig. Die Lockdownzone geht entsprechend über den gesamten Hof. Die Magd/Knechtunterkunft wird geschlossen sobald ein Magdfeld geschlossen wird, so entsteht nicht zusätzlicher Nutzraum und wird auch nur mit Nutzung des Magd/Knechtfeldes freigegeben.

Parzelle

  • max 3 Tiere am Anbindepfosten und 3 auf der Parzelle zu den Spawns
  • Nutztiere: 7 Spawns, maximal 7 von einer Sorte
  • Bienen: 5 Stück
  • Weinreben: 5 Stück
  • Obstbäume: 3 Stück
  • 3 Anbindepfosten (wenn 3 an der Parzelle dann keine mehr am Privathaus, ggf. aufteilen)
  • 50 Felder Acker
  • Um eine Parzelle pachten zu können muss eine Parzellenlizenz der Region, in der die Parzelle liegt und ein entsprechender Bürgerbrief vorgelegt werden.
  • Parzellen können nur von Bauern gepachtet werden, die nicht auf einem Bauernhof als Mitbewohner eingetragen sind, der Parzellenpächter darf ein Haus bewohnen
  • Die Parzelle ist nur vom Mieter betretbar.
  • Jeder Bauer darf sich an seiner Parzelle ein Ladenschild anbringen lassen
  • Züchten ist auf den Parzellen erlaubt.

-Ein eigener Hof darf nur nach absolvierter 3 monatiger Magd/Knechtzeit auf einem Hof und erfüllen der Kriterien (RPlvl 3, mind. 80%Bauernhandwerk) bezogen werden. Entsprechende Magd/Knechtzeit wird in der DB vermerkt werden.-

OOC Informationen

Stärken: Kochkunst, Zähmen, Tiere hüten, Wuchtwaffen, Tierkunde, Holzfällerei, Tierheilkunde

Rüstungseinschränkung: keine Plattenrüstung

Waffeneinschränkung: keine schweren Zweihandwaffen.