Kronritter

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Rasse(n): Menschen


Einen besonderen Rang unter den Rittern nehmen die sogenannten "Kronritter" ein. Das Recht, besonders verdiente Streiter zu Rittern der Krone zu berufen, ist ein ausschließliches Vorrecht des Monarchen, das auf die ursprüngliche Ernennung der ersten Ritter durch Konstantin II. zurückgeht. Als direkte Vasallen des Königs sind sie ihren vormaligen Grafen und Herzögen nicht länger zu Treue und Gehorsam verpflichtet, sondern dienen ausschließlich dem König. Die Ernennung von Kronrittern stellt entsprechend einen Eingriff in die Lehensverhältnisse des Reiches dar und wird deshalb nur äußerst sparsam angewendet. [Besitzungen, die sie als Freiherr oder Baron verwalten, sind davon allerdings nicht betroffen - diese können weiterhin Abhängigkeiten gegenüber lokalen Herrschern begründen].

Formal haben Kronritter in der Adelspyramide den gleichen Stand wie ein Baron, auch wenn ihr Titel nicht erblich ist. Sie sind allerdings mit einer Reihe zusätzlicher Privilegien ausgestattetet, die mit denjenigen eines königlichen Gesandten übereinstimmen. Das schließt insbesondere den Schutz vor Verfolgung oder Gefangennahme durch andere Lehnsherrn ein, ebenso genießen sie Reisefreiheit im gesamten Königreich. Kein Graf oder Herzog darf einem Kronritter Zoll abverlangen, ihn festsetzen oder ihn in anderer Weise an der Durchführung seiner Aufgaben hindern, sofern er nicht vom König selbst hierzu ermächtigt wurde. Mehr noch: Da alle Kronritter mit dem königlichen Gastrecht ausgestattet sind, muss ihnen jeder Adelige (und auch jeder Bürger) auf Verlangen Unterkunft und Bewirtung, aber auch Schutz bieten und ist während des Aufenthalts des Kronritters persönlich für dessen Sicherheit und Wohlergehen verantwortlich.

Kronritter findet man an unterschiedlichen Stellen des Reiches. Während manche sehr eng an den Hof gebunden sind, sind andere in verschiedenen Provinzen des Reiches eingesetzt. Viele verbleiben schlicht in bestehenden Loyalitätsverhältnissen. Ritter, die bereits in den Stand eines Freiherrn oder eines Barons erhoben wurden, bleiben zudem ihrem unmittelbaren Lehnsherrn auch weiterhin verpflichtet und schulden die im Lehensverhältnis festgelegten Dienste. Allerdings hat der König jederzeit das Vorrecht, sie zu königlichen Missionen einzuberufen, auch zu Lasten ihrer jeweiligen Lehen bzw. ihrer Lehnsherrn.

In der Bevölkerung genießen Kronritter hohes Ansehen, im Adel gemeinhin ebenfalls. Von manchen korrupten Baronen oder Stadtherrn werden sie allerdings als Ärgernis wahrgenommen, da es nicht ganz einfach ist, unlautere Praktiken vor den Augen und Ohren eines Kronritters zu verbergen. Deren Befugnisse, dorthin zu gehen, wo sie wollen, und dort einzukehren, wo sie wollen, macht es äußerst schwierig, ihren Nachforschungen in irgendeiner Weise Einhalt zu gebieten. Die Kronritter sind zudem eidlich verpflichtet, alle Missstände, die ihnen im Königreich begegnen, zu untersuchen und den König bzw. die königliche Kanzlei sofort darüber in Kenntnis zu setzen.

Die Anforderungen an Kronritter sind entsprechend hoch. Eine untadelige Lebensführung und die unbedingte und unhinterfragbare Loyalität zur Krone und zum Königreich werden vorausgesetzt. Von Kronrittern wird erwartet, dass sie sich in allen Lebenslagen vorbildlich verhalten, ein Exempel an Tugendhaftigkeit und Frömmigkeit abgeben und die Integrität des Königreichs in allen Lagen stärken und verteidigen. Seinen König oder das Königreich durch das eigene Verhalten in Verruf zu bringen, ist die größte Schande, die einem Kronritter widerfahren kann.