Nilzadan: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. Juni 2019, 19:46 Uhr
Zuordnung: | Licht |
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Zugehörigkeit: | Zwerge |
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Das erste Jahrtausend - Cirmias erschafft die Wächter des Berges, Khaz-Aduir. Später wird man sie die Zwerge nennen. Goldmünzen werden als Zahlungsmittel eingeführt und ermöglichen jedem Zwerg seine Nähe zu den Geboten des Cirmias zu messen.
Das Zeitalter der Könige - Trotz des Goldstandards entwickelt sich im Wetteifern der Zwerge ein immer größerer Zwiespalt. Ein Schmied namens Kalur kann schließlich alle auf den rechten Pfad zurückführen und wird von der Priesterschaft zum König ernannt. Sein Sohn Khoras erbt die Krone.
Das Zeitalter des Khorasrates und der Zwietracht - Khoras stirbt kinderlos. Ein Rat der Sippenoberhäupter wird eingeführt um das Volk zu einen. Die Garde wird gegründet und die ersten Schlachtenwühler kommen auf. Man bricht das Siegel, um Cirmias zu suchen, und viele Entdeckungen werden gemacht. Die Sippen prosperieren und der Zwiespalt wächst, da jeder die anderen beherrschen und übertrumpfen will. Erste Schlacht um Nilzadan. Zwerge fliehen an die Oberfläche.
Das Mrâ'ganat - Karggosch, Oberhaupt der Sippe Hammergrund, lässt vom totgeglaubten Priester Donbar die Reste des alten Königsschwertes Feuerklinge zur Goldspalter-Axt umschmieden und präsentiert sich damit als Nachfahre Kalurs um die Zwerge zu einen. Auch drei Kristalle präsentiert er als Isnignien. Er erhebt sich zum Mrâ'ga At-Kalurek, einem König im Berg und macht den Rat zum Königsrat. Die Zwerge kämpfen sich nach Nilzadan zurück. In der Folge erodiert seine Macht nach und nach, sogenannte Vizekönige übernehmen die Führung zeitweise, aber spätestens als Karggosch auf einer seiner zahlreichen Expeditionen ertrinkt, ist das Mrâ'ganat am Ende. Einige Zwerge glauben den Berichten nicht, andere glauben Cirmias' Walten zu erkennen. Es herrschen unterschiedliche Meinungen vor.
Das Zeitalter der Räte - Der letzte Vizekönig, Torgal Mithrillbolzen, lässt dem Rat wieder mehr Macht zu kommen und nach und nach bildet sich die heutige Ratsform: Alle Zwerge dürfen teilnehmen, jeder darf den Rat ausrufen, jeder hat ein Stimmrecht. Eine Horde von Untieren und Dienern Alatars greift schließlich Nilzadan an und nur mit Not kann der Eingang gerade rechtzeitig eingestürzt werden. Die Zwerge sind geteilt: Einige sind abgeschnitten auf der Oberwelt, andere in Nilzadan eingesperrt. Viele Artefakte gehen verloren (auch der Goldspalter und die drei Kristalle), viele Zwerge und sogar einige Sippen verschwinden.
Das Zeitalter der Diaspora - Beide Teile der Zwergenzivilisation entwickeln sich eine Zeit lang unterschiedlich durch ihre Umgebungen. Jeder hielt die andere Seite für Verräter oder Feiglinge. Auf der Oberwelt schließt man neue Kontakte zu anderen Völkern und treibt regen Handel. Neue Einflüsse wirken auf die zwergische Kultur. In Nilzadan beginnt der Wiederaufbau nach der Schlacht und einer verheerenden Lavaflut. Große Heldenlieder und -gedichte werden geschrieben.
Das Zeitalter der Verbrüderung - Als beide Teile der Zwergenheit in einem Tunnel nach Nilzadan aufeinandertreffen kommt es fast zum Krieg, den nur Cirmias verhindern konnte. Er eint die Zwerge aufs Neue und eine Epoche der Verbrüderung beginnt. Missverständnisse werden geklärt und unter dem durch Cirmias gegebenen Rat der Khaz-Aduir geht das Volk einem neuen Zeitalter als ein geeintes Volk, reich an Kultur und Traditionen, entgegen.
Gegenwart: Das Jahr 257 - Der Rat der Khaz-Aduir steht als einzigartiges Instrument hoher Weisung und Weisheit auf Gerimor und waltet und schaltet als Sprachrohr und Forum des Volkes.
Ein Diplomandel und sein Vize tragen den Willen des Volkes aus dem Rat an die Langbeinvölker und dienen ihnen als Ansprechpartner. Die Garde der Graik und Khaz-Graik und die Handelsgilde als Förderer von Handel und Wohlstand des Volkes bilden zwei neue, starke Säulen der Khaz-Aduir.
Gesetze
Der große Rat der Khaz Aduir erlässt in Cirmias' Gnaden die folgenden Gesetze für das kalurische Reich. Ein jedermann und jede Frau achte sie gut oder habe die Strafe durch Garde und den hohen Rat des kalurischen Großreiches zu erleiden, Kraft derer, die ihnen der Seelenschmied daselbst einflößte und in heiliger Unantastbarkeit zusprach. So steht es im Stein:
Kalurien und Nilzadan
- 1. Das Großreich Kalurien umfasst die Frostklamm, den Unheilsberg und Nilzadan.
- 2. Feinden des kalurischen Volkes und dessen Bergvaters Cirmias bleibt der Zutritt nach Kalurien verwehrt. Sie werden bei Sichtung festgenommen.
- 3. Den Beschlüssen und Erlässen des großen Reichsrates der Khaz Aduir ist stets und unverzüglich Folge zu leisten.
- 4. Jedem ist volles Rüstrecht in Kalurien erlaubt, Waffenrecht nur auf Geheiß der Garde.
- 5. Besucher haben den Anweisungen der Garde und der Einwohner immer Folge zu leisten.
- 6. Jeder, der kein Feind des kalurischen Volkes oder des Cirmias ist, hat das Recht in der Frostklamm nach Erzen zu schürfen, sofern er sich an das Schürfrecht hält.
- 7. Panther- und Teufelsanbetung, Diebstahl, Raub, Totschlag und Mord sind in den Grenzen des Reichs verboten und werden mit der Härte des Gesetzes bestraft werden.
- 8. Betteln und Hausieren ist im Reiche unerwünscht. Bettler werden vom Rat zu einer angemessenen Arbeit eingeteilt, wo sie sich Lohn und Brot auf cirmiasgefällige Weise erarbeiten dürfen.
- 9. Im Falle eines Angriffs muss jeder Anwesende, Kalure und Nichtkalure, den Berg nach bestem Vermögen verteidigen.
Nilzadan im Speziellen
- 1. Der öffentliche Bereich Nilzadans ist jedem, der kein Feind des Volkes oder des Cirmias ist, offen. Das ist das Wohnviertel, das Sippenviertel, das Handelsviertel, die Passage durch die Graikfestung und der Tunnel nach Berchgard.
- 2. Nur Kaluren haben Zugang zu den Minen, dem Steinbeißerhort, der Bibliothek, der Graikfestung, den Gräbern, der Bauhütte und ihren heiligen Stätten.
Schürfrechte
- 1. Die Handelsgilde der Khaz Aduir reguliert durch Beschluss des Reichsrates der Khaz Aduir das Schürfrecht in der Klamm.
- 2. Alles geförderte Erz muss aufgenommen werden. Wer Erze oder Gestein liegen lässt sündigt gegen den Bergvater und wird bestraft!
- 3. Überschüssiges Material im Tiefenstollen Nilzadans darf in die Zwischenlager gegeben werden und sind dort für jeden Kaluren frei zur Verfügung.
- 4. Cirmias gab dem Volk den Bart, drum verlangt das Volk von jedem Erzschürfer und jeder Erzschürferin das Tragen eines Bartes. So steht es geschrieben in den Runen: Bergvater Sprach: "Wes kein Bart, des kein Erz soll er haben! Auch die Frau soll Erz nur schürfen in meinem Namen mit einem Bart an ihren Wangen.". So Sprach der Cirmias, Bergvater im Stein. Gepriesen sei sein Name, sein Wort sei Gesetz Erzsuchender, verzage nicht, denn so sprach Cirmias: "Und wahrlich, meine Kinder, so sollt ihr denen zum Bart helfen, die meine Erze suchen und lobiglich im Namen des Vaters im Stein das Minenwerk des Cirmias begehen wollen."
Handelsrechte
- 1. Die Khaz Aduir handeln nur mit jenen, die nicht Feinde des kalurischen Volkes oder des Bergvaters sind.
- 2. Die Mithrillwürde ist nicht länger Pflicht für den Kauf von Mithrill, kann aber als Privileg für Vorteile im Handel und als Zeichen der besonderen Treue zu Cirmias im Stein erlangt werden.
- 3. Jeder Mithrilhändler muss demütig das Cirmiasopfer an den Vater im Stein leisten.
- 4. Jeder Mithrillkäufer muss dem Mithrillvertrag zustimmen und ihn unterschreiben. Handelt er gegen den Vertrag wird er nach kalurischem Recht gemäß dem Vertrag bestraft und muss die Konsequenzen tragen.
- 5. Aller Bierhandel nach außen geschieht durch Beschluss des Reichsrates allein durch die Handelsgilde der Khaz Aduir.
- 6. Die Handelsgilde hat den kalurischen Brauern das Bier zu einem gerechten Preis abzukaufen und in den Außenhandel zu führen, so diese es verkaufen wollen.
Bergwache
- 1. Die Wächter des Berges bilden die Garde des kalurischen Reiches.
- 2. Die Kal Khaz-Graik, die einstige Königswache der Schlachtenwühler für den Mrâ'ga At-Kalurek, dem Herren des Goldspalters, ist Teil der Garde.
- 3. Der oberste Befehlshaber der Garde ist der Kal Khazad, der oberste Schlachtenwühler der Kal Khaz Graik.
- 4. Die Garde hat das Recht und die Pflicht auf Einhaltung der Gesetze zu achten und sie nötigenfalls mit Festnahmen oder Gewalt durchzusetzen.
- 5. Die Garde bewacht und verteidigt die Stadt Nilzadan und die Frostklamm. Sie sorgt dafür, dass keine Trolle oder Frostriesen überden Berg in die Klamm eindringen und dass keine Kreaturen der Tiefen aus dem Unheilsberg entfliehen.
- 6. Der Eintritt in die Garde ist freiwillig, außer für jene, die Schlachtenwühler sind oder werden wollen. Die Gesetze und öffentliche Ordnung betreffend soll jeder auf die Anweisungen der Garde hören oder die Strafe erleiden.