Sprache: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 20. November 2017, 23:16 Uhr
Ein Charakter kann eine fremde Sprache lernen, wenn er mindestens 1 RL-Jahr aktiv bei der Rasse gespielt wird (Nachweis erforderlich) und dort auch fest lebt. Begleitet werden muss dies mit IG RP (Sprachkurs durch einen Rassenchar) und durch RP-Postings im Forum, welche den Fortschritt des Lernens beschreiben. Eine Ausnahme bilden die Sprachen der Elfen und die der Letharen, da diese für Menschen und andere Rassen nicht aussprechbar sind. Im Allgemeinen gilt es, eine flairfördernde Ausdrucksweise zu wählen. Bestimmte Begrifflichkeiten haben in einer solchen Fantasiewelt nichts verloren und können genauso gut mit hier besser passenden Worten umschrieben werden.
Sprachentzug & Wiedererhalt
Sprachentzug erfolgt wenn keine Interaktion mit dem Volk dessen Sprache man spricht und Gebrauch der Sprache (kaum bis minimal) über einen Zeitraum von 6 Monaten erfolgt. (Man verlernt sie) Die Sprache ist unter folgendenden Auflagen zurückerhaltbar.
Auflagen zum Erhalt der Sprache:
- Log von der Teilnahme an Gesprächen auf/in dieser Sprache, Einreichen an den Betreuer der jeweiligen Rasse dessen Sprache man spricht (zeitnah), hierbei erfolgt ein Vermerk beim jeweiligen Char.
- Kein Verhöhnen/Schlechtes Reden des Volkes dessen Sprache man spricht
- regelmäßige Auffrischung der Sprachkenntnisse durch einen Rassenchar, per Log an Betreuer, 1x/1/2Jahr erforderlich.
Sprechen der Sprache
IHR entscheidet selbst ob ihr das Sprachskript nutzt oder per Hand (menek)/(lethar)/.. davor schreibt.
Wenn ein Spieler, sich dafür entscheidet, seine Mitspieler (die der jeweiligen Sprache nicht mächtig sind) am Spiel teilhaben zu lassen, kann er auch zukünftig frei darüber entscheiden ob er das Sprachskript dazu nutzt. Sollte es eine Beschwerde geben, dass sich ein Spieler massiv provoziert fühlt, wird im Einzelfall entschieden und dann im Kontext zwischen den beiden Spielern vermittelt.