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Version vom 28. Juli 2017, 16:43 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Gesetze des Reichs der Sonne
Grundsätze
- Das Wort des Erhabenen ist Gesetz, sein Urteil unangefochten, seine Tat ohne Fehler.
- Der Statthalter urteilt in seinem Namen, die Stadtwache setzt das Recht in seinem Namen durch. Wer sie angreift, macht sich zum Feind des Reiches und ist fortan vogelfrei.
- Ein Beschuldigter hat das Recht, sich zu verteidigen, um seine Unschuld zu beweisen.
- Die angegangene Tat stehe der begangenen in nichts nach.
- Die wiederholte Tat wiege stets schwerer als die vorangegangene.
- Die Kafa haften für ihre Gemeinschaft und deren Gäste.
Taten gegen das Haus Omar
- Taten gegen das erste unter allen Häusern wiegen besonders schwer.
- Taten wider den Erhabenen oder dessen Herrschaft werden mit dem Tode bestraft.
- Wer des Erhabenen Wort in Frage stellt, zweifelt an der Rechtmäßigkeit seiner Herrschaft.
- Das Betreten des Palastes bleibt einem Jeden verboten, bis er geladen ist. Audienzen sind rechtzeitig zu erbitten. Die besonderen Regeln des Palastes sind zu befolgen.
Taten gegen das Land, das Volk oder dessen Eigentum
- Wer Wissen weitergibt, das nur für menekanische Ohren und Augen bestimmt ist, ist ein Verräter am menekanischen Volke und wird mit dem Tode bestraft.
- Der Handel mit Vogelfreien und anderen Feinden der Menekaner, mit denen zu handeln verboten ist, wird schwer bestraft. Der Gast beweise seine Unbescholtenheit im Zweifel.
- Wer beschädigt oder an sich nimmt, was ihm nicht gehört, ersetze dessen Wert und leiste dem anderen zusätzliche Wiedergutmachung.
- Der Diebstahl von Salz wird mit dem Tode bestraft.
Taten gegen Anstand, Glauben und Ehre
- Man bedecke Ober- und Unterleib. In den Häusern gilt das Wort des Kafa.
- Die Verheiratete Frau entspreche in allen Dingen den Erwartungen ihres Mannes.
- Die Frau verberge ihr Antlitz stets, wenn sie den Norden bereist.
- Körperliche Berührungen sind nur in der Ehe statthaft, so sie über Freundschaftlichkeit und familiäre Bande hinausgehen.
- Der Glaube an Eluive wird niemals verunglimpft oder in Frage gestellt, denn es ist der Glaube des Erhabenen und Rechtsgrund seiner Herrschaft. Wer an der Schöpferin zweifelt, zweifelt an der Rechtmäßigkeit der Herrschaft des Erhabenen
- Bestehende Ehen und Eheversprechen sind von Eluive gesegnet und werden nicht angetastet. Wer diesen Bund bricht, entehrt sich und begibt sich in die Verbannung.
- Ehrenrührigkeiten verlangen Genugtuung. Wer einen anderen Beleidigt, soll sich ihm im Kampf um die Ehre stellen. Wer dazu nicht fähig ist, erwähle einen Streiter an seiner Statt.
- Wer unwahr über einen anderen spricht, zieht dessen Ehre in Zweifel.
Gesetze für die Gäste des Reiches
- Der Salzberg Cantar, sowie die Oase sind heiliges Land. Sie bleiben allen Gästen gleich Rang und Herkunft verwehrt.
- Das Betreten des Palastes bleibt allen Gästen verboten, bis sie geladen sind. Audienzen sind rechtzeitig zu erbitten. Die besonderen Regeln des Palastes sind zu befolgen.
- Angriffe jeder Art, ehrenrührige Äußerungen, Diebstahl, Raub und Androhung von Gewalt sind verboten.
- Das Tragen von Rüstzeug und Masken ist untersagt. Waffen müssen sich jederzeit in Waffenscheiden befinden, gezogene Waffen werden als Angriff gegen das Reich betrachtet. Dem Volk der Kaluren ist es jederzeit gestattet gerüstet die goldene Stadt zu betreten.
- Das wirken von Zaubern durch Gäste ist verboten. Spuk- und Fluchwirker werden in Eisen gegossen und offen zur Schau gestellt.
- Das Ausplündern der einheimischen Schätze, dazu gehören die Pflanzen, Lebewesen und Bodenschätze, wird hart bestraft. In Ausnahmefällen kann der Statthalter eine Erlaubnis erteilen.
- Der Gast hat sich als solcher mit Namen und Antlitz vor allen Menekanern zu erkennen zu geben.
- Gäste sollen der Stadtwache Rede und Antwort über ihren Besuch stehen.
- Ein Jeder hat den Leib zu bedecken. Im Haus des Gastgebers gilt dessen Wort.
- Die Sitten und Traditionen des menekanischen Volkes sind zu beachten.
- Der Glaube an Eluive darf nicht verunglimpft oder in Frage gestellt werden. Lobpreisungen von Alatar und Kra'thor sind verboten.
- Den Ärmsten unter den Bettlern sei das Mitgefühl des Erhabenen gewiss. Mögen sie in der Siedlung der Hauslosen Almosen erflehen, solange sie sich an Recht und Tradition halten.
- So ein Gast eine Bürgerschaft im Reich Menek'Ur anstrebt, muss er sich erst einer Schulung im Glauben und den Traditionen durch die Priesterschaft unterziehen.
Dienstvorschriften der Armee Menek'Urs
1. Die Uniform
1.1 Aussehen der Uniform
Die Uniform der Armee Menek'Urs besteht aus:
1.1.1 Stoffteile:
Kopfbedeckung aus Stoff Überkleidung aus Stoff (Wappenrock, Doublet) Umhang haben in roter Reichsfarbe Überwurf (nur Jemaat und höhere)
Auf Nachfrage werden auch andere Stoffteile in Armee Rot eingefärbt. Auch ist es möglich, eine Paradeuniform aus hochwertigeren Materialien zu besitzen.
1.1.2 Übrige Rüstung:
Ist für Akemis grundsätzlich in Sandfarben zu halten. Besondere Leder wie Drache oder Balron müssen nicht unbedingt eingefärbt werden, ab dem Rang des Jemaat ist die Sandfarbe nicht mehr verpflichtend, jedoch erwünscht. Grundsatz: Je verdienter der Janitschar, umso mehr Freiheiten darf er sich hier herausnehmen. Wird von der Armeeführung eher locker gehandhabt.
1.1.3 Abzeichen:
Das jeweilige Rangabzeichen auf Brust und Schulter des Janitscharen, sowie die im Laufe seiner Karriere erworbenen Orden.
Genaue Zusammensetzung der Uniform nach Diensträngen geordnet.
1.2 Ordnungsgemäßes Tragen der Uniform
Die Uniform gilt nur als ordnungsgemäß angelegt, wenn alle in Punkt 1.1 genannten Teile zusammengetragen werden. Ausnahmen hiervon sind:
1.2.1 Gemeinsame Jagd:
Bei einer gemeinsamen Jagd kann auf das Tragen der Stoffteile verzichtet werden, da diese sich sonst zu schnell abnutzen.
1.2.2 Krieg:
Im Krieg kann auf Befehl der Armeeführung auf das Tragen von Abzeichen verzichtet werden, um den Feind zu verwirren. Die Hierarchien bleiben hiervon natürlich unberührt.
1.3 Bedeutung der Uniform
Wer die Uniform ordnungsgemäß trägt befindet sich als Janitschar des Reiches der Sonne im Dienst. Er vertritt nun den Erhabenen und setzt Recht und Ordnung durch.
2. Der Dienst
2.1 Dienstbeginn
Der Dienst beginnt mit Anlegen der Uniform. Der Janitschar kann jederzeit selbstständig den Dienst antreten. Vorgesetzte können den Dienstantritt und das Dienstende befehlen. In diesem Fall muss die Dienstbereitschaft schnellstmöglich hergestellt werden.
2.2 Dienstbereitschaft
Dienstbereit ist der Janitschar, wenn er: Die Uniform ordnungsgemäß trägt. Kampfbereit ist, also Waffen, Tränke, Munition, eine Essensration und einen Wasserschlauch griffbereit hat. Im Dienst darf kein Alkohol getrunken werden. Der Janitschar darf den Dienst nicht betrunken antreten. Vorgesetzte dürfen ihn jedoch im Notfall auch betrunken in den Dienst berufen.
3. Befehlskette
Die Befehlskette ist in der Armee heilig. Gegen sie darf niemals verstoßen werden. Der Anweisung eines Ranghöheren im Dienst ist immer Folge zu leisten. Über dem Sajneen und den Offizieren stehen nur der Erhabene selbst und sein Vertreter der Kalif direkt in der Befehlskette. Würdenträger wie Wesire oder Priester können zur Erfüllung besonderer Aufgaben ebenfalls Janitschare in der Kaserne anfordern. Für die Dauer des Einsatzes unterstehen die Janitschare dann diesen Würdenträgern und befolgen deren Befehle. Befehle werden befolgt. Jedoch kann zu einem späteren Zeitpunkt gegen grob ungerechte Befehle beim Sajneen Beschwerde eingelegt werden. Sollte der Befehl des Sajneen ungerecht sein, kann der Janitschar beim Erhabenen Beschwerde einreichen. Jenseits der Befehlskette steht immer auch die Verpflichtung des Janitscharen: Er hat stets zu helfen und zu dienen, wo er nur kann, auch ohne Befehl und nur seinem Gewissen und der Treue zum Emir folgend.
4. Durchsetzung von Gesetzen
4.1 Die Verhaftung
Bei Verstößen gegen Gesetze oder Widerstand gegen mündliche Anweisungen darf, notfalls auch unter Einsatz von Waffen, eine Verhaftung durchgeführt werden. Dies gilt für Menekaner und Gäste gleichermaßen. Die Arrestzelle befindet sich im östlichen Teil der Kaserne im Erdgeschoss. Die Verhaftung soll stets das letzte Mittel bei der Durchsetzung von Gesetzen sein.
4.2. Meldung
Im Anschluss an eine Verhaftung müssen die Armeeführung und der Sanjak schriftlich informiert werden. Ebenso ist ein knapper, aussagekräftiger Bericht beizufügen.
4.3 Geringfügige Verstöße
Bei geringfügigen Gesetzesverstößen kann ein Ordnungsgeld bis zu einer Krone verhängt werden. Dazu zählen:
Kopfbedeckung vergessen Tragen unzüchtiger Kleidung Pöbeleien Verstoß gegen das Rüstrecht Schürfen ohne Genehmigung
Außerdem auch Ordnungswidrigkeiten die keine Gesetze sind, wie:
nächtliches Herumschreien Verdrecken von öffentlichen Plätzen Versperren von Transportwegen mit Reittieren allzu aufdringliches Betteln
5. Die Ränge
Die Armee Menek'Urs unterteilt sich in folgende Ränge:
5.1 Akemi
Der Akemi ist die Rekrut der Armee des Reiches der Sonne. Im Vergleich zu anderen Armeen darf er bereits weitgehend eigenständig agieren, steht jedoch auch unter dem besonders wachsamen Blick seiner Ausbilder.
5.2 Jemaat
Der Jemaat ist ein menekanischer Soldat, der die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Er ist Vorbild für die Akemis und das tragende Fundament der Armee.
5.3 Jijkban
Der Jijkban ist als unterster der Offiziere in erster Linie Ausbilder und Bindeglied zwischen Armeeführung und Mannschaft. Dem Jijkban wird oft besondere Strenge nachgesagt, da auf seinen Schultern die Verantwortung der Ausbildung ruht.
5.4 Sekban
Stellvertrende Armee Leitung, und Anleitung der Ausbilder der Armee. Darf im Rahmen der Armee Tätigkeit disziplinarische Strafen über Armee Mitglieder verhängen.
5.5 Sajneen
Hauptmann der Armee, leitet diese an, ernennt und entlässt Mitglieder der Armee. Im Kriegsfalle steht er in der Hierarchie auf gleicher Ebene wie der Sanjak und führt alle wehrhaften Menekaner in die Schlacht. Darf im Rahmen der Armee Tätigkeit disziplinarische Strafen über Armee Mitglieder verhängen.
6. Sonstiges
6.1 Salutieren
Beim Salut der menekanischen Armee klopft der Janitschar mit der rechten Faust an die Stelle seines Herzens an die Brust, gefolgt von einem knappen Nicken zu demjenigen, dem Salutiert wird. Salutiert wird vor allem bei Begrüßung und Verabschiedung im Dienst, aber auch als Zeichen des Einverständnisses, beispielsweise beim Erhalt von Befehlen.
6.2 Schlachtruf der Armee
Der gemeinsame Schlachtruf der Janitschare ist "Abeer Eluv!".
Strafen
Grundsätzlich kann man sagen, dass bei allen Vergehen das Ansehen der Familien leidet, jedoch natürlich in unterschiedlichen Ausmaßen
Todesstrafe
Die Todesstrafe ist die endgültige Strafe, die selten einen Menekaner trifft. Taten wider den Erhabenen oder dessen Herrschaft werden mit dem Tode bestraft. Ein Toter kann (hoffentlich) keine öffentlichen Ämter bekleiden. Für alle anderen darf er es nicht. Diese Strafe kann nur vom Emir verhängt werden.
Verbannung
Eine Verbannung ist manchen Aussagen nach die härteste Strafe, die einen Menekaner treffen kann. Sie ist nicht nur eine Entehrung, sondern auch ein Ausschluss aus der Stadt. Jedem Menekaner, der verbannt wurde, ist es untersagt die Stadt zu betreten. Ein Verbannter kann keine öffentlichen Ämter bekleiden. Diese Strafe kann nur vom Emir verhängt werden.
Entehrung
Eine Entehrung kann jeden Menekaner oder gar eine Gemeinschaft treffen. Es ist die Steigerung zum Ausschluss steht kurz vor einer Verbannung. Entehrten ist die Teilnahme an Audienzen verwehrt, sie haben auch kein Recht beim Emir vorzusprechen. Ebenso dürfen sie keine öffentlichen Ämter bekleiden oder in der Armee als Soldat dienen. Eine Entehrung führt zu einem Ehrverlust der ganzen Gemeinschaft. Diese Strafe kann nur vom Emir verhangen werden.
Ausschluss aus der Gemeinschaft
Der Ausgestoßene wird aus seiner Gemeinschaft verstoßen und es ist ihm nicht mehr gestattet seinen Gemeinschaftring/armband und Farbe zu tragen oder im Anwesen seiner Gemeinschaft zu leben. Er darf keine öffentlichen Ämter bekleiden und muss sich den anderen Gemeinschaften unterordnen. Diese Strafe kann auf Zeit oder auf Dauer verhängt werden. Es ist dem Ausgestoßenen jedoch möglich durch Fleiß und ehrenvolle Arbeit sich eine Rückkehr zu ermöglichen, sofern der Emir einer Aufnahme in die jeweilige Gemeinschaft zustimmt. Diese Strafe kann vom Emir oder dem jeweiligen Kafa für dessen Gemeinschaft verhängt werden.
Arbeitsstrafe
Die Arbeitsstrafe ist eine Verurteilung zu Zwangsarbeit. So kann einem Menekaner, der sich rüde verhält, aufgetragen werden Holz zu beschaffen, Erze zu schürfen oder andere körperliche Arbeit zu tätigen. Diese Strafe kann vom Emir, dem Statthalter im Allgemeinen und dem Kafa einer Gemeinschaft für dessen Gemeinschaft verhängt werden.
Körperliche Strafen
Bei ungebührlichen Verhalten kann einem Menekaner eine körperliche Strafe in Form von Peitschenhieben etc. auferlegt werden. Je nach Art des Vergehens kann die Strafe in ihrer Härte variieren. Diese Strafe kann vom Emir, dem Statthalter im Allgemeinen und dem Kafa einer Gemeinschaft für dessen Gemeinschaft verhängt werden.
Geldstrafe
Die Geldstrafe ist die leichteste Form der Strafe. So wird einem Menekaner, der sich nur ein leichtes Vergehen zu Schulden kommen läßt, eine Geldstrafe auferlegt. Diese Strafe kann sich natürlich von wenig Gold bis hin zu vielen Kronen erstrecken. Diese Strafe kann vom Emir, dem Statthalter im Allgemeinen und dem Kafa einer Gemeinschaft für dessen Gemeinschaft verhängt werden.
Diese Strafen sind die üblichen Strafen. Natürlich können auch andere verhängt werden, sofern derjenige der die Strafe verhängt seine Kompetenz nicht überschreitet.
Anmerkung zu den Hauslosen Menekanern :
Menekaner ohne Nachname und ohne Gemeinschaft: Es gibt manch einen Menekaner,ohne Nachname, sich noch keiner Gemeinschaft angeschlossen hat und dies möchte. Diese sind per se nicht unehrbarer als die anderen Menekaner, genießen jedoch in der Öffentlichkeit ein geringeres Ansehen. Auch ist es für sie schwerer sich vor dem Statthalter und Emir in offiziellen Angelegenheiten vertreten zu lassen, fehlt ihnen doch meist das Kafa. Anstelle des Kafa kann der Statthalter/Emir Strafen verhängen.
Familienlose Menekaner
Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass ein (unbekannter) Menekaner, der keinen Familiennamen führt, aus seiner eigenen Familie ausgestoßen oder entehrt wurde (aus irgendeiner Familie muss er ja kommen). Es liegt an dem familienlosen Menekaner sich einen Namen in der Stadt aufzubauen Ansehen zu erlangen, oder sich einer Gemeinschaft anzuschliessen. Im Zweifel muss er beweisen, dass er nicht entehrt ist. Anstelle des Kafa kann der Statthalter/Emir Strafen verhängen.
Belobigungen
Hier gibt es große Unterschiede, wie ein Menekaner an Ruhm und Ehre kommen kann. In seltenen Fällen können auch Nordländer in den Genuss einer Belobigung kommen. Einige Beispiele hier:
Beförderung
Eine der großen Ehren, die einem Menekaner gewährt werden kann ist die Beförderung. Stets mit dem Zuwachs an Status und Ehre verbunden kann es sich hierbei um größere Beförderungen (wie z.B. zum Sajneen, Handelsminister oder Diplomaten) oder kleinere Beförderungen (wie z.B. Jemaat) handeln. Auch innerhalb der Gemeinschaften sind solche Beförderungen (wie z.B. Oberster Salzschürfer) möglich. Diese Belobigung wird vom Emir für Reichs Posten und Kafas für ihre Gemeinschaft vergeben.
Geschenk
(Auch für Nordländer möglich: Geschenk z.B. ein Kopftuch o.Ä.) Wer wollte nicht schon immer ein Lama vom Emir als Geschenk erhalten? Oder eine Statuette die von besonderer Machart ist? Auch hier ist die Liste der Belobigungen sehr groß. Auch mit ihnen ist Ansehen verbunden, kommt man doch ins Staunen, wenn man in einen Raum tritt und solch ein Kunstwerk den Blick einfängt. Auch wenn ein Lama sicher im Raum mehr Dreck verursacht als man möchte. Belobigungen in dieser Form können vom Emir, den Wesiren vergeben werden nach Rücksprache mit dem Betreuer.
Hochzeit
Manche Ehrung findet durch eine Hochzeit statt. Nicht immer ist ein solcher Bund von Liebe geprägt. Manches Mal auch von politischem Kalkül oder als Belohnung für besondere Leistungen. Manch einer munkelt, dass Fadi aus dem Blute der Yazir fast Armaiti aus dem Hause Omar zur Frau bekommen hätte ob seiner treuen Dienste für den Emir. Eine Hochzeit wird nur von Kafas der Gemeinschaften arrangiert, kann aber auch durch den Emir befohlen werden.
Beerdigung
Trauerzeit (Tragen von Weiss) maximal 3 Tage. Darüber hinaus liegt im Ermessen eines jeden einzelnen.
Erwähnung
(Auch für Nordländer möglich) Wenn man jemanden für eine kleine Leistung ehren möchte, so ist es manchmal auch getan mit einer besonderen Würdigung seiner Leistungen dadurch, dass man sie besonders hervorhebt. Ein öffentliches Loben ist manches Mal sehr viel wert. Natürlich bemisst sich dieses Lob an der Wichtigkeit der Person, die es ausspricht. So ist das Lob eines einfachen Tagediebes aus der Wüste sicher nicht soviel wert wie das Lob des Emir. Jeder kann eine solche Belohnung aussprechen.
Gemeinschaftsaufnahme
Menekaner ohne Familiennamen können durch eine Gemeinschaft aufgenommen werden, wenn sie sich das Vertrauen und den Zuspruch dazu erarbeitet haben. Nach der Aufnahme in eine Gemeinschaft haben sie ihre Ehre restlos zurück erlangt. Der Gemeinschaft obliegt es den Kandidaten für eine Aufnahme gründlich zu prüfen, ob er ihrer Gemeinschaft Ehre bringt.