Menek'Ur: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Spielerinfos von Alathair
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Bürgerbriefe)
(Wohnrecht)
Zeile 93: Zeile 93:
 
*Die Ehepartner und Kinder des Bürgers mit Wohnrecht erhalten ebenso das Wohnrecht innerhalb der Stadtmauern leben zu dürfen.  
 
*Die Ehepartner und Kinder des Bürgers mit Wohnrecht erhalten ebenso das Wohnrecht innerhalb der Stadtmauern leben zu dürfen.  
 
*Es ist Bürgern Menek'Urs untersagt für längere Zeit Untermieter in ihre Häuser aufzunehmen, die kein eigenes Wohnrecht besitzen.
 
*Es ist Bürgern Menek'Urs untersagt für längere Zeit Untermieter in ihre Häuser aufzunehmen, die kein eigenes Wohnrecht besitzen.
 +
 +
----
  
 
===Wohnrecht Festländer===
 
===Wohnrecht Festländer===

Version vom 23. September 2024, 16:12 Uhr

Menek'Ur
Anfragen: Ticket
Zuordnung: Licht

Das Land

Oase

Menek’Ur. Das Land der strahlenden Sonne und des weißen Goldes. Ein schöner Name für eine ans Nordland angrenzende Insel inmitten der großen Meere, welche noch ein so viel größeres Schicksal hat. Im Süden der Insel, direkt am Hafen, leben die meisten Menekaner in einer Stadt zusammen. Vor dem großen Sandsturm, der über Menek’Ur tobte waren Palast, wie auch Markt und Stadt voneinander getrennt. Mittlerweile erhebt sich der prunkvolle Palast östlich der Stadt. Umzäunt von einer hohen Mauer und einem schön bepflanzten Garten im Inneren, welcher im Zusammenklang des riesigen Palast Gebäudes sehr schön anzusehen ist. Hoch ragt er empor und ganz obenauf hat der Emir seinen Thron. Am südlichen Rand der Stadt, in der unmittelbaren Nähe des Hafens, findet man in einer Linie den Basar edler Künste (BeK). Etwas westlicher steuert man geraden Schrittes vom Hafen aus durch die Stadttore auf die Akademie Leviathan zu. Vor den Toren im Osten gelegen befindet sich der Basar, dort findet häufig ein großer Basar statt, auf welchem die Händler ihre Waren anbieten und man die edelsten Kleider und Teppiche Menek’Urs erwerben kann. Gegenüber des Palastes direkt hinter dem großen Osteingang der Stadt findet man den Truppenübungsplatz. Mittig in der Stadt befindet sich ein Brunnenplatz, im Norden davon das Badehaus. Die Stadt selbst ist durch dicke Stadtmauern vor den starken, nächtlich aufkommenden Sandstürmen geschützt. Kaum ein Menekaner hält den tobenden Stürmen der Nächte stand. Nur die Wachen an der Mine zu Cantar scheinen sich an diese Stürme durchaus gewöhnt zu haben und halten jenem auch stand, schließlich baut die ganze Gesellschaft der Menekaner auf das weiße Gold.

Tempel

Auf dem heiligen Berg befindet sich die Gebetsstätte der Menekaner. Der Weg liegt seitlich des Palastes. Ab und an sieht man einsame Menekaner den Weg auf den mächtigen Berg erklimmen, um an dem heiligen Schrein Eluives Gebete zu der Mutter Erde zu schicken. Die Toten wurden früher in der großen Pyramide im nördlichen Teil der Insel begraben. Herrscher bekamen ihre eigenen kleinen Pyramiden, doch als Kra‘thor die Lebewesen Alathairs verfluchte standen die Toten auf und suchten die Städte heim. Dieser Bedrohung fielen viele Menekaner zum Opfer, aber die Wachen des Emirs konnten die Untoten auf eine Insel verbannen. Seither wurde jene streng durch einige Soldaten des Reiches bewacht. Doch mit dem Sterben Hoteras' ergoss sich Gewaltige Macht – die ureigene Macht der Göttin – die Kraft der Heilung - über die Welt. Die tiefen Wunden im Angesicht Ala´thairs begannen sich zu schließen. Die Pflanzen legten sich wie ein schützender, heilender Verband über die aufgerissene Erde. Abgebrochene Landmassen fanden wieder zueinander, Land wurde aus den Meeren geboren, und Menekur rückte ans Festland heran, und spaltete die Ahnen Insel damit von sich ab. Das übrige Land ist recht kahl und nur an der Oase gibt es mehr Leben. Die Wüste scheint selbst für den ausgebildeten Menekaner unendlich. Es ist also für einen Fremden nicht zu empfehlen, die Wüste allein zu betreten. Schlangen, Skorpione und anderes Getier stellt eine tägliche Bedrohung für die Bevölkerung dar, derer sich die Menekaner ständig annehmen müssen. Westlich der Stadt inmitten der Wüste nahe einem großen Felsvorsprung befindet sich das Lager der Ausgestoßenen. Es ist eher seltener der Fall, dass ein Menekaner von dem Erhabenen aus dem Volke ausgestoßen wird. Öfters ist es der Fall, dass ein Menekaner für sein Fehlverhalten ein paar Tage dorthin geschickt wird, um über seine Fehler nachzudenken.

Die Stadt

MenekUr - Perle der Wüste

Du steigst vom Boot und setzt deinen Fuß auf die hölzernen Planken des Hafens. Die warme, frische Meeresbrise streicht sanft über dein Gesicht und spielt liebevoll mit deiner Kleidung. Möwenschreie hallen in deinen Ohren wider, während der Geruch von salzigem Meerwasser und frisch gefangenem Fisch deine Nase kitzelt. In der Nähe stemmen Arbeiter große und kleine Kisten von Bord eines Handelsschiffes, begleitet von den strengen Blicken der Händler und Schreiber. Diese kostbaren Waren vom Festland sind für die Bewohner der Wüste von großer Bedeutung. Du gehst weiter und passierst ein großes Schild, das dir in der Handelssprache die Gesetze des Wüstenreiches erklärt. Soldaten der menekanischen Armee stehen entlang der Straße Wache, die dich zu den Toren der Stadt führt. Du spürst, wie die kühle Meeresbrise allmählich nachlässt und die heiße Wüstenluft dich umhüllt. Die massiven Eisentore öffnen sich und unter den wachsamen, aber freundlichen Blicken der Wachen wirst du in die Stadt eingelassen. Willkommen in Menek'ur, der Hauptstadt des Wüstenreiches. Um dich herum erheben sich Gebäude aus Sandstein, deren Mauern mit Mustern und Verzierungen geschmückt sind, die im Sonnenlicht mal heller, mal dunkler erscheinen. Über dir formen die satten, grünen Palmenblätter einen angenehmen Kontrast und spenden wohltuenden Schatten. Das Rauschen der Wellen und die Schreie der Möwen verblassen, während das leise Murmeln der Stadt dich einlädt, weiter vorzudringen. Schon bald stehst du auf einem belebten Marktplatz. Menschen drängen sich dicht unter den bunten Stoffplanen der Marktstände, jeder bemüht, die besten Waren zu erspähen und ein gutes Geschäft abzuschließen. Du siehst Gesichter aller Hautfarben, von groß bis klein, verschleiert und unverschleiert. Auch du lässt deinen Blick über die dargebotenen Waren schweifen: kostbare Stoffe, weiche Kissen, handgeknüpfte Teppiche, funkelnde Edelsteine, Wasserpfeifen, bunte Flakons und die wertvollen Leinenbeutel, die das wertvollste Gut der Wüste enthalten: Salz. Das Stimmengewirr löst sich langsam auf, und du hörst die verschiedenen Dialekte der Handelssprache, fröhliches Lachen, ab und zu verärgertes Murren, wenn ein Geschäft nicht wie gewünscht verlaufen ist, und das sanfte Klimpern von Goldmünzen, die den Besitzer wechseln. Die fremden, verführerischen Düfte umhüllen dich und komplettieren das Erlebnis. Der Duft von würzigen und milden Gewürzen wechselt sich mit fruchtigen und herben Aromen ab, die den Wasserpfeifen entströmen. Die liebliche Süße von Datteln und Kokosnüssen verspricht köstliche Genüsse, und die frischen Farben, die auf Teppiche und Stoffe aufgetragen werden, mischen sich mit dem salzigen Duft des „weißen Goldes“ der Wüste. Du lässt dich von dieser Flut an Sinneseindrücken mitreißen, bis dich schließlich freundliche Menekaner willkommen heißen und dir einen erfrischenden Kaktusschnaps anbieten. So wirst du auf dieser faszinierenden Insel gebührend empfangen.


Weisen

Die Weisen der Wüste

Bevor sich Eluive in ihren Götterschlaf zurückzog, hinterließ sie ihrem geliebten Volk zwei Abbildungen ihres Wesens: die Weise der Oase und die Weise der Wüste. Beide ähneln der Göttin, doch während um die Weise der Wüste ein Sturm aus Sand und Salzkörnern tobt, der alle, die sich ihm nähern, bedroht, entfalten sich um die Gliedmaßen der Weisen der Oase blühende Ranken. Während man der Oase oft positive Eigenschaften zuschreibt, werden der Wüste eher gefährliche und tödliche zugeschrieben. Dennoch ist es wichtig, sich mit beiden gut zu stellen, denn sie besitzen jeweils ihre Vorzüge und Schattenseiten. Eine austrocknende Oase kann zu Dürre und dem Tod der Bevölkerung führen, während ein Sandsturm in der Wüste auch schützend wirken kann, indem er Feinde fortfegt.


Mieten

Die Tradition gebietet es, dass man sich überlegt, mit wem man zusammenzieht. Dass eine Frau und ein Mann, die weder Bruder und Schwester, noch verheiratet sind zusammenziehen, kann u.U. zu Problemen führen, dessen sollte man sich bewusst sein und auch dass dahingehend Konsequenzen folgen können (IG).

Familienhaus/Privathaus

  • Privathäuser: keine Nutztierspawns, keine Bienenkörbe, keine Bäume
  • Familienhäuser: siehe Hausstandsregelung
  • Keine Pools und Wasserbecken die einen anderen Zweck als wie ein Spühlbecken erfüllen. Aquarien sparsam aufstellen
  • Nordländer dürfen mit Erlaubnis des Statthalters (Erlaubnisschein) und Familienoberhaupt im Familienhaus leben, oder sich im Staubviertel ein Haus mieten. Optional können sie Mitbewohner eines menekanischen Bürgers sein.

Staubviertel

  • es werden NUR die Keller fürs Hauslosenviertel gesetzt (die schicken kaputten)
  • keine Nutztierspawns im Viertel, keine Bienenkörbe, keine Bäume
  • 1 kleine Wasserstelle je Haus (1 Item)
  • Nordländer dürfen mieten (mit Bürgerbrief)
  • Menekaner dürfen mieten (ohne Bürgerbrief)

⇒ siehe Wohnrecht Festländer

Allgemein

  • Nordländer, die in Menekur leben/wohnen/mieten müssen sich komplett dem Gesetz des Emirs beugen und können bei Verfehlungen des Hauses/der Stadt verwiesen werden.

⇒ siehe Wohnrecht Festländer

Bürgerbriefe

Bürgerbrief

Sind beim Statthalter (Sanjak) zu beantragen. Verlässt man Menek'Ur (zieht aus, hält sich dort nicht mehr auf) wird der BB vom Sanjak eingezogen bzw. muss dort abgegeben werden.

⇒ siehe hierzu zusätzlich Wohnrecht

Bürgerliste aktuell


Wohnrecht

  • Das Recht in Menek'Urs Stadtmauern zu leben wird vom Sanjak oder Emir erteilt und setzt einen Bürgerbrief der Stadt voraus (nach erfolgten Bürgergespräch/Schwur des Bürgereids).
  • Das Wohnrecht in der Stadt haben alle Mitglieder der vom Emir anerkannten Familien. Verliert eine Familie ihr Ansehen, erlischt das pauschale Wohnrecht (gilt nur fürs Familienhaus). Das pauschale Wohnrecht bezieht sich ausschließlich auf die Familienhäuser.
  • Das Wohnrecht in der Stadt kann auch von Wüstenfüchsen erlangt werden, wenn sie mindestens 1 folgender Kriterien erfüllen:
    • Rang Jijkban bei der Armee des Reiches
    • Rang Hadri bei den Liedwirkern der Akademie Leviathan
    • Rang Khaliq im heiligen Tempel der Mara
    • 6 Monate aktiver Mitwirkung in einer anerkannten menekanischen Gilde
    • 6 Monate aktiver Mitwirkung im Maristan
    • 6 Monate aktiver Dienst im Palast der Familie Omar
    • Assistenzposten eines amtierenden Wesirs des Emirs
    • Aufnahme in eine Familie

Der Sanjak und der Emir können jedoch auch begründete Zweifel äußern und das Wohnrecht verweigern. Verlässt ein Bürger eine der oben genannten Institutionen, Tätigkeiten oder Gemeinschaften des Sonnenreiches erlischt sein Wohnrecht, wenn es durch seine Tätigkeit erlangt wurde.

  • Die Ehepartner und Kinder des Bürgers mit Wohnrecht erhalten ebenso das Wohnrecht innerhalb der Stadtmauern leben zu dürfen.
  • Es ist Bürgern Menek'Urs untersagt für längere Zeit Untermieter in ihre Häuser aufzunehmen, die kein eigenes Wohnrecht besitzen.

Wohnrecht Festländer

Allgemein

  • Nordländer die in Menekur leben/wohnen/arbeiten müssen sich komplett dem Gesetz des Emirs beugen und können bei Verfehlungen des Hauses/der Stadt verwiesen werden.
  • Der Emir und der Sanjak können auch begründete Zweifel äußern und das Wohnrecht verweigern. Verlässt ein Bürger eine der genannten Institutionen, Tätigkeiten oder Gemeinschaften des Sonnenreiches erlischt sein Wohnrecht.

Arbeiten

Möchte ein Nordländer in Menek’Ur arbeiten hat er folgende Auflagen zu erfüllen:

  • Gespräch und Vorstellung beim Sanjak
  • Unterrichte im Tempel der Eluive

⤷ Lehren Eluives/Lehrgang in den Bildnissen Eluives (I-III + Exkursion)
⤷ Umgang mit den Gläubigen/Glaubensgespräche (hier mit dem Fokus auf Traditionspflege und Unterschiede bei Männern und bei Frauen)
⤷ Geschichte Alathairs (Fokus auf Kapitel 1-5, Eluive)
⤷ Wie begegnen wir Alatar und Kra' thor und seinen Dienern (Fokus Umgang)
⤷ Sitten, Bräuche, Traditionen

  • Unterrichte in der Armee

⤷ Gesetze & Hierarchie

  • Je nach Profession an die entsprechende Institution heran spielen

⤷ 6 Monate aktiver Mitwirkung in einer anerkannten menekanischen Gilde
⤷ 6 Monate aktiver Mitwirkung im Maristan
⤷ 6 Monate aktiver Mitwirkung in der Armee
⤷ 6 Monate aktiver Mitwirkung im Tempel

  • Aufnahme in eine Familie möglich, kein Muss.
  • Ein Menekaner muss bürgen.

= Gleiche Anforderungen gelten für einen Ehepartner.

+Wohnen

Möchte ein Nordländer zusätzlich in Menek’Ur wohnen, müssen folgende Auflagen zusätzlich erfüllt werden.

  • Nordländer können nach genauester Prüfung (umfangreicheres Bürgergespräch) und einem menekanischem Bürgen, die Bürgerschaft Menek'Urs erlangen.
  • Nur Haus im Hauslosenviertel oder Mitbewohner des menekanischen Bürgen
  • Nordländer dürfen mit Erlaubnis des Statthalters (Erlaubnisschein) und Familienoberhaupt im Familienhaus leben.

= Gleiche Anforderungen gelten für einen Ehepartner.

Die Definition eines Bürgers

  • Ein jeder Untertan aus dem menekanischen Volke, der einen Bürgerbrief der Stadt Menek‘Ur besitzt und damit den Bürgereid abgelegt hat, erhält den Stand eines Bürgers. Ebenso wird sein Name in den Stadtchroniken eingetragen, um ihm bei Verlust den Bürgerbrief erneut auszustellen. Hier ist eine Verlust Bearbeitungsgebühr von 20 Kronen fällig.
  • Der Bürgerbrief wird allein vom Emir eingesetzten und amtierenden Sanjak ausgestellt. Der Bürgerbrief ist nur mit der Unterschrift des amtierenden Sanjak und dem Siegel des Hauses Omar gültig. Alles darüber hinaus wird als Fälschung betrachtet und entsprechend in aller Härte geahndet.
  • Der Ehepartner und die unvolljährigen Kinder eines Bürgers werden ebenso dem Bürgerstand zugerechnet. Eine Geburt oder eine Adoption sind dem Sanjak binnen eines Wochenlaufs mitzuteilen.
  • Der Stand eines Bürgers kann durch den Emir oder den Sanjak vollständig oder temporär aufgehoben werden. Hierbei muss der Bürgerbrief zurück in die Hand des Sanjak gehen, entweder freiwillig oder durch Zuhilfenahme der ortsvorsitzenden Armee. In den Chroniken wird ein entsprechender Vermerk hinterlassen, der den Zeitraum des Verlustes angibt.

Bürgerrechte

  • Ein Bürger der Stadt Menek'Ur hat das Recht, innerhalb der Stadt eine Rüstung seiner Wahl zu tragen.
  • Ein Bürger der Stadt Menek'Ur hat das Recht, innerhalb der Stadt eine Waffe seiner Wahl zu tragen.
  • Ein Bürger der Stadt Menek'Ur hat das Recht, innerhalb der Stadt in leichten Trab zu reiten. Der Galopp ist nur der Armee und in dringend erforderlichen Umständen gestattet. Das Führen oder Reiten von Reit/- oder Lasttieren ist explizit auf dem Tempelplatz verboten. Ausgenommen davon sind Veranstaltungen und Feiern, die vom Tempel freigegeben und beim Sanjak angekündigt wurden.
  • Ein Bürger der Stadt Menek'Ur hat das Recht, zur Wahrung seiner Rechte gegenüber einem Freien, die Dienste der Armee in Anspruch zu nehmen.
  • Ein Bürger der Stadt Menek'Ur hat das Recht, sich vor Vollstreckung einer rechtmäßigen Strafe an den Sanjak zu wenden, um dort ein gnädiges Wort zu erbitten.
  • Nicht gleich Wohnrecht. Muss einzeln behandelt werden.
  • Ein Bürger der Stadt Menek'Ur hat das Recht auf eine Anhörung vor dem Sanjak oder Emir.

Bürgerpflichten

  • Ein Bürger der Stadt Menek'Ur hat die Pflicht, seinen Bürgerbrief vorzuweisen, wenn er seine Rechte geltend machen will. Kann der Bürgerbrief binnen eines Wochenlaufs einem Amtsträger oder einem Mitglied der Armee nicht vorgelegt werden, wird eine Sichtung der Chroniken durch den Sanjak folgen, die eine Bearbeitungsgebühr von 20 Kronen mit sich zieht. Wird bei der Sichtung nichts vorgefunden, wird davon ausgegangen, dass der Beschuldigte keine Bürgerrechte besitzt. Hier ist mit einer Strafe zu rechnen, die vom Sanjak bestimmt wird - namentlich hier: "Betrug an einem Amtsträger".
  • Ein Bürger der Stadt Menek'Ur hat die Pflicht, sich am Wohl der Stadt zu beteiligen, sei es durch den Dienst an der Waffe unter dem Befehl der Armee des Reiches zur Verteidigung der Heimat oder durch andere Leistungen, die Eluives Wohlwollen genießen.
  • Ein Bürger der Stadt Menek'Ur hat die Pflicht, einen vorbildlichen Lebenswandel in der Tradition des menekanischen Volkes zu führen.
  • Ein Bürger der Stadt Menek'Ur hat die Pflicht, im Einklang im Glauben Eluives zu leben und die Gesetze des Reiches zu achten.
  • Ein Bürger der Stadt Menek'Ur hat die Pflicht, stets dem Wort des Emirs und seinen Repräsentanten Folge zu leisten.

Sonstiges

Bankkeller

Kistenlager für Jedermann (per Page: Privatkiste erhältlich im Tausch gegen eine Kiste mit Schloss)

Mine

  • 1 großer Bereich, zugänglich nur für Menekaner, indem man alle Erze, Sandstein und Salz findet
  • Ausnahmeregelungen können über den Sanjak erteilt werden

Bauen

Keine Pools, Aquarien und Wasserbecken etc. die einen anderen Zweck, als ein Spülbecken erfüllen. Es dürfen ausschließlich Pflanzen, die von Spielern erwerbbar sind, aufgestellt werden. Nur in den Gemeinschaftsgärten darf etwas üppiger, der Landschaft entsprechend bepflanzt werden (Rücksprache mit Betreuer).

Gemeinschaftshaus

  • keine Nutztierspawns, keine Bienenkörbe, keine Bäume in den Privathäusern - ausschließlich 10 Spawns im/am Gemeinschaftshaus
  • erlaubte Spawns: Kuh, Huhn, Hund, Katze, Hamster, Bienenstöcke max 5 einer Sorte, Dattel/Bananen/Kokospalmen max. 2 einer Sorte
  • Bei Staticumbauwunsch Information (was umgebaut werden soll) an die Betreuung, dann gibt es ein Ja oder Nein
  • Wasserstelle/Küche NUR in den Privathäusern
  • Nordländer dürfen mit Erlaubnis des Statthalters (Erlaubnisschein) und Oberhaupt im Gemeinschaftshaus leben

Staubviertel

  • es werden NUR die Keller fürs Hauslosenviertel gesetzt (die schicken Kaputten)
  • keine Nutztierspawns im Viertel, keine Bienenkörbe, keine Bäume
  • 1 kleine Wasserstelle je Haus (1 Item)
  • Nur Nordländer dürfen mieten (mit Bürgerbrief)

⇒ siehe Wohnrecht Festländer

Allgemein

  • Nordländer, die in Menek'Ur leben/wohnen/mieten, müssen sich komplett dem Gesetz des Emirs beugen und können bei Verfehlungen des Hauses/der Stadt verwiesen werden.



Menekur