Tavernen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Spielerinfos von Alathair
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Übersicht der dauerhaft mietbaren Tavernen)
(Taverne und Herberge zum roten Schwert)
Zeile 58: Zeile 58:
 
* Ort: Wetterau [423,857,5]
 
* Ort: Wetterau [423,857,5]
  
====Zum dreiköpfigen Drachen====
+
====Taverne und Herberge zum roten Schwert====
 
* Ort: Rahal [191,491]
 
* Ort: Rahal [191,491]
 
  
 
===Neutrale Gebiete===
 
===Neutrale Gebiete===

Version vom 2. Juli 2023, 17:12 Uhr

Die über Gerimor verteilten Tavernen können von Spielern dauerhaft (wie Wohnhäuser mit monatlicher Miete) auch zusätzlich zum privaten Wohnhaus gemietet werden. Den Mietern und Nutzern der Taverne stehen dabei alle Möglichkeiten zur Dekoration offen. Größere Umbauarbeiten hingegen sind begrenzt, und wenn dann nur in Absprache mit der zuständigen Betreuung und dem Bauteam. Des Weiteren kann ein Keller, samt Einrichtung vom Staff gesetzt werden (Dies kann von einem FM dekoriert werden). Wird das Mietverhältnis aufgelöst, wird der Keller samt Einrichtung gelöscht. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit das die Tavernen weiterhin frei für alle verfügbar und kurzfristig (6 Stunden) mietbar sind. Die Detaillierten Regeln findet Ihr hier.

Regeln für dauerhaft mietbare Tavernen

  • Mietbar von einem Charakter inkl. zwei Mitmieter/Angestellte
  • Zusätzlich zum eigenen Haus mietbar oder als Mitmieter nutzbar (da keine Wohnung sondern nur Arbeitshaus)
  • Monatliche Miete: 10.000 Münzen
  • Bereits vorhandene Einrichtung kann entfernt werden, kann jedoch auch nach Belieben durch eigene Dekoration und Möbel ergänzt werden (Lockdownrechte)
  • Lediglich das Untergeschoss gilt als gemietet. Die mietbaren Zimmer im Obergeschoss werden weiterhin vom Staff vermietet.
  • In der Taverne vorhandene NPCs bleiben dort und können ins RP einbezogen werden
  • Tavernen innerhalb der Städte/oder am Hafen der Stadt, dürfen vom Tavernenmieter umbenannt werden. Ausserhalb dienen die Namen als Orientierungspunkte und können nicht umbenannt werden.

Die Vermietung des Untergeschosses eines Gasthauses (Tavernenbereich) verhält sich ähnlich der Vermietung eines Hauses. Die Miete beträgt 10.000 Münzen im Monat. Bis zu zwei Mitmieter/Angestellte können auf das Schild mit eingetragen werden und haben ebenso Lockdownrechte für die Schankstube. Die monatliche Miete wird über das Schild bezahlt (vergleichbar mit Wohnhäusern). Entmietet wird nach den aktuellen Regelungen.

Übersicht der dauerhaft mietbaren Tavernen

Anfragen zur dauerhaften Vermietung von Tavernen bitte per Ticket

Lichtes Reich

Gasthof und Einkehr 'Alt Hohenfels'

  • Ort: Markweih-Rittersee [918,1270,0]

Junkersteyner Waldtaverne

  • Ort: Junkersteyn [1177,497,5]

Taverne Aerenaue

  • Ort: Meerswacht - Aerenaue [1362,995,5]

Taverne zur Adlerklaue

  • Ort: Schwingenstein [990,1133,12]

Taverne zur Felsspalte

  • Ort: Berchgard [1126,678,30]


Stadtstube Adoran

  • Ort: Adoran [1324,1247,5]


Dunkles Reich

Taverne zum Leierkastenmann

  • Ort: Gruenwaid [340,958,5]

Taverne zur Pantherklaue

  • Ort: Düstersee [214,1095,5]

Zum tanzenden Klabauter

  • Ort: Rahal Hafenviertel [76,531]

Zum schwarzen Drachen

  • Ort: Wetterau [457,546,7]

Gasthaus zur wilden Jagd

  • Ort: Wetterau [423,857,5]

Taverne und Herberge zum roten Schwert

  • Ort: Rahal [191,491]

Neutrale Gebiete

Gasthaus zum wilden Baeren

  • Ort: Nordhain [838,534,2]

Taverne zum torkelnden Oger

  • Ort: Bajard [809,1296,5]

Taverne zur Wanderhuette

  • Ort: Umland von Varuna [859,893,5]