Hochzeiten: Unterschied zwischen den Versionen

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(Verlobung)
(Scheidungen)
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==Scheidungen==
 
==Scheidungen==
Gibt es so nicht mehr, es sei denn ein Charakter stirbt oder der/die SpielerIn dahinter spielt den Charakter nicht mehr (Einen Charakter für tot erklären lassen kann man nach 6 Monaten Inaktivität). Dann wird der/dem „Verbliebenen“ eine Trauerzeit von 6 Monaten eingeräumt, in welcher er keine neue Beziehung anfängt (darunter fällt auch wildes Bettengewälze – wer es braucht, muss zusehen, dass es keiner merkt bzw. der zuständigen Kirche petzt).
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Ob eine Scheidung möglich ist, entscheidet die jeweilige Institution, die den Segen zur Hochzeit erteilt hat. Dabei sind die gesellschaftlichen Besonderheiten der Rassen und Klassen zu berücksichtigen.
Ist diese überstanden, so gilt die Ehe als annulliert.
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Diese Regelungen kommen nicht von ungefähr und wir hoffen, dass damit auch Verlobungen/Hochzeiten im Spiel ernster genommen werden und vor allem, dass Scheidungen nicht weiterhin Tagesthemen der Kirchenspieler sind. ;)
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Es gilt zu bedenken, dass alleine die reine Möglichkeit einer Scheidung nicht garantiert, dass die entsprechende Institution zustimmt. Es obliegt der Priesterschaft/den Verantwortlichen zu prüfen ob die Bedingungen zum Fortsetzen einer Ehe unhaltbar geworden sind. Diesen ist es ebenso überlassen, eine Scheidung zu verweigern, sollte es sich beispielsweise um unbelehrbare Personen handeln, die ihre Zuneigung rasch umverteilen.
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Ausnahmen bilden hier bei unter anderem die Elfen, da beide eine Seelenverbindung eingehen, die nur durch den Tod des anderen gelöst werden kann.
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*Eine Hochzeit unter Kra'thors Segen gilt, wie jeder Bund unter den schwarzen Schwingen, ewig. Eine Scheidung ist daher nicht möglich. Dies entspricht den Vorlagen des Guide.

Version vom 17. Mai 2022, 07:32 Uhr

Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass die Spieler der Charaktere mit „Trauschein“ da Stunden der Mühe und des Herzbluts für die zukünftigen Eheleute opfern. Es wird erwartet, dass immer (!) ein Heranspielen stattfindet und erst wenn die jeweilige Kirche grünes Licht gibt, wird das Ganze auch vom Staff abgenickt.

Allgemeines

Für die Genehmigung einer Hochzeit sind die unterschiedlichen weltlichen und klerikalen Institutionen aufzusuchen, die folgend aufgeführt werden. Dabei richten sich die Anforderungen nach deren Vorgaben und rplichen Regelungen. Sind diese erfüllt und man hat das Okay der jeweiligen Institution steht einer Hochzeit nichts im Wege.


Wer verheiratet hier wen?

Dunkles Reich

Nur der Templer Alatars darf die Ehezeremonie im Namen des Panthers abhalten. (= klerikale Hochzeit)

Ahamanis Priesterschaft segnet den Bund zwischen Rashar in ihrem Namen. (= klerikale Hochzeit)

Die Diener Kra'thors halten die Zeremonie ausschließlich für ihresgleichen ab. (= klerikale Hochzeit) *

Lichtes Reich

Nur die Kirche Temoras darf die Ehezeremonie im Nachem der Lichtbringerin abhalten. (= klerikale Hochzeit)


Eluivehochzeiten

Menekaner haben die Möglichkeit durch Menekanische Priester den Ehesegen zu erhalten. (= klerikale Hochzeit)

Der Rest hat die Möglichkeit durch die Druiden den Ehesegen zu erhalten. (= nicht klerikale Hochzeit)

Cirmiashochzeiten

Cirmiasgläubige haben die Möglichkeit sich von Vertretern der Kirche des Cirmias trauen zu lassen. (= klerikale Hochzeit)

Bajard und Piratenklassen

Für Bajarder Bürger ist eine Hochzeit, durchgeführt von der Verwaltung möglich. Dies ist in der Regel der Bürgermeister. Des Weiteren ist eine Trauung durch den Kapitän der seefahrenden Klassen denkbar. Es gilt zu beachten, dass es sich dabei nicht um von einem Tempel gesegnete, und ggf. nicht anerkannte Hochzeiten handelt. (= nicht klerikale Hochzeit)

Handfasting der Thyren

Nur Thyren werden von deren Schamanen getraut.

Verlobung

Die Dauer der Verlobungszeit richtet sich individuell nach den gesellschaftlichen Anforderungen der jeweiligen Rassen, sollte jedoch 1 Monat nicht unterschreiten. Um davon abzuweichen und beispielsweise ein Durchbrennen oder eine Blitzhochzeit darzustellen, bedarf es einer Anmeldung 1 Monat im Voraus per Ticket an die jeweilige Betreuung, um zu gewährleisten, dass nur die Charaktere und nicht die Spieler dahinter ein solches Wagnis eingehen. Des Weiteren benötigt es selbsterklärend im Rp den entsprechenden Klerus/Druiden/Bürgermeister, der gewillt ist, den Wunsch dieses Paares umzusetzen. (Beispiel: eine Freibeuter-Hochzeit auf dem Schiff im Saufgelage - mit gleichzeitig betrunkenem Priester)

Scheidungen

Ob eine Scheidung möglich ist, entscheidet die jeweilige Institution, die den Segen zur Hochzeit erteilt hat. Dabei sind die gesellschaftlichen Besonderheiten der Rassen und Klassen zu berücksichtigen.

Es gilt zu bedenken, dass alleine die reine Möglichkeit einer Scheidung nicht garantiert, dass die entsprechende Institution zustimmt. Es obliegt der Priesterschaft/den Verantwortlichen zu prüfen ob die Bedingungen zum Fortsetzen einer Ehe unhaltbar geworden sind. Diesen ist es ebenso überlassen, eine Scheidung zu verweigern, sollte es sich beispielsweise um unbelehrbare Personen handeln, die ihre Zuneigung rasch umverteilen.

Ausnahmen bilden hier bei unter anderem die Elfen, da beide eine Seelenverbindung eingehen, die nur durch den Tod des anderen gelöst werden kann.

  • Eine Hochzeit unter Kra'thors Segen gilt, wie jeder Bund unter den schwarzen Schwingen, ewig. Eine Scheidung ist daher nicht möglich. Dies entspricht den Vorlagen des Guide.