Hochzeiten: Unterschied zwischen den Versionen

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== Hochzeiten ==
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==Allgemeines==
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Um eine Hochzeit zu genehmigen, müssen sowohl weltliche als auch klerikale Institutionen aufgesucht werden. Die Anforderungen richten sich nach deren Vorgaben und rollenspielerischen Regelungen. Sobald diese erfüllt sind und die jeweilige Institution zustimmt, steht der Hochzeit nichts im Wege.
  
'''1. WER darf überhaupt verheiraten?'''
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==Wer verheiratet hier wen?==
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===Dunkles Reich===
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*'''Alatars Templer''': Nur der Templer Alatars darf die Ehezeremonie im Namen des Panthers abhalten (klerikale Hochzeit).
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*'''Ahamanis Priesterschaft''': Segnet den Bund zwischen Rashar im Namen Ahamanis (klerikale Hochzeit).
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*'''Kra'thors Diener''': Halten die Zeremonie ausschließlich für ihresgleichen ab (klerikale Hochzeit)
  
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===Lichtes Reich===
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*'''Temora-Kirche''': Nur die Kirche Temoras darf die Ehezeremonie im Namen der Lichtbringerin abhalten (klerikale Hochzeit).
  
''Dunkles Reich:''
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===Eluivehochzeiten===
Nur der Templer Alatars darf die Ehezeremonie im Namen des Panthers abhalten.
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*'''Menekaner''': Haben die Möglichkeit, durch Menekanische Priester den Ehesegen zu erhalten (klerikale Hochzeit).
(= klerikale Hochzeit)
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*'''Andere''': Können den Ehesegen durch die Druiden erhalten (nicht klerikale Hochzeit).
  
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===Cirmiashochzeiten===
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*'''Cirmias-Gläubige''': Können sich von Vertretern der Kirche des Cirmias trauen lassen (klerikale Hochzeit).
  
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===Bajard und Seefahrer===
Lichtes Reich:''
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*'''Bürgermeister oder Kapitän''': Für Bajarder und Kawi-Bürger sind Hochzeiten durch die Verwaltung (meist Bürgermeister) oder durch den Kapitän möglich (nicht klerikale Hochzeit). Diese Hochzeiten sind nicht von einem Tempel gesegnet und möglicherweise nicht anerkannt. Die Ehepartner können den Nachnamen ihres Partners annehmen.
Nur die Kirche Temoras darf die Ehezeremonie im Nachem der Lichtbringerin abhalten.
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(= klerikale Hochzeit)
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===Handfasting der Thyren===
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*'''Thyren''': Nur Schamanen der Thyren trauen ihre Clanmitglieder.
  
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==Verlobung==
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*Die Dauer der Verlobungszeit sollte mindestens 1 Monat betragen, kann jedoch je nach Gesellschaftsanforderungen variieren. Ausnahmen (z. B. Blitzhochzeiten) müssen mindestens 1 Monat im Voraus per Ticket angemeldet werden, um sicherzustellen, dass nur die Charaktere, nicht die Spieler, eine solch spontane Entscheidung treffen. Ein entsprechender Klerus/Druide/Bürgermeister muss ebenfalls einwilligen.
  
''Eluivehochzeiten:''
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==Scheidungen==
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*Ob eine Scheidung möglich ist, entscheidet die Institution, die den Segen zur Hochzeit gegeben hat. Sie berücksichtigt die gesellschaftlichen Besonderheiten der Völker und Klassen.
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*Eine Scheidung ist nicht garantiert, sondern hängt von der Einschätzung der Priesterschaft oder Verantwortlichen ab. Unbelehrbare oder wankelmütige Personen könnten eine Scheidung verweigert bekommen.
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*'''Elfen''': Für Elfen ist eine Scheidung unmöglich, da sie eine Seelenverbindung eingehen, die nur durch den Tod gelöst werden kann.
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*'''Kra'thor''': Eine Hochzeit unter Kra'thors Segen gilt ewig; eine Scheidung ist nicht möglich.
  
Menekaner haben die Möglichkeit durch Menekanische Priester den Ehesegen zu erhalten.
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==Inaktivität und Tod eines Partners==
(= klerikale Hochzeit)
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*Stirbt ein Partner oder wird gelöscht, gilt die Ehe als aufgelöst. Bei mehr als drei Monaten Inaktivität des Partners kann die Ehe fortgeführt, geschieden oder der Partner für tot erklärt werden. Eine Trauerzeit ist wünschenswert, aber nicht vorgeschrieben. Wenn der Partner zurückkehrt, muss dies rollenspielerisch berücksichtigt werden.
Der Rest hat die Möglichkeit durch die Druiden den Ehesegen zu erhalten.
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(= nicht klerikale Hochzeit)
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==Gleichgeschlechtliche Liebe und die Götter==
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*'''Eluive''': Als Schöpferin vieler Lebewesen akzeptiert Eluive alle Formen der Liebe, ob zwischen Mann und Mann oder Frau und Frau.
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*'''Horteras''': Verkörpert Neutralität und zeigt Gleichgültigkeit gegenüber der Form des Bundes.
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*'''Alatar''': Legt Wert auf Stärke und Macht; die Natur der Beziehung ist ihm egal, solange sie diesen Zweck erfüllt.
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*'''Temora''': Segnet Verbindungen, die aus Liebe erwachsen, unabhängig von Geschlecht.
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*'''Phanodain''': Unter seinem Segen verschmelzen Geist und Körper der Partner, das Geschlecht spielt keine Rolle, nur die Seelenverwandtschaft.
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*'''Cirmias''': In seinem Streben nach künstlerischer Meisterlichkeit ist der Ursprung der Muse, ob gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts, unwichtig.
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*'''Ahamani''': Befürwortet Neugier und Wissensmehrung, einschließlich der Entdeckungen zwischen den Geschlechtern.
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*'''Kra'thor''': Für ihn zählt nicht das Geschlecht, sondern die Seelen, die sich verbinden.
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*'''Thyren''': Folgt den gleichen Prinzipien, wie oben beschrieben, angepasst an die spezifischen kulturellen und religiösen Ansichten der Thyren.
  
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[[Kategorie:Regelwerk]]
Cirmiashochzeiten:''
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Cirmiasgläubige haben die Möglichkeit sich von Vertretern der Kirche des Cirmias trauen zu lassen.
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(= klerikale Hochzeit)
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''Bajard:''
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Im Sonderfall (dann bitte dringend mit dem Betreuer absprechen!) darf die Bajarder Verwaltung eine sogenannte Bürgermeisterhochzeit durchführen → dies gilt NUR für Bajarder Bürger bzw. dort Ansässige und sollte nicht zum Regelfall werden, sondern Ausnahme bleiben.
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(= nicht klerikale Hochzeit)
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Handfasting der Thyren:''
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Nur noch Thyren werden von deren Schamanen getraut.
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''Hexen:''
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Dürfen nur andere Hexen mit jeweiligem Partner verheiraten und dies ist an weitere RP-Auflagen geknüpft (u.A. Bindung des Partners zur Schwesternschaft etc.).
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ACHTUNG:
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Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass die Spieler der Charaktere mit „Trauschein“ da Stunden der Mühe und des Herzbluts für die zukünftigen Eheleute opfern. Es wird erwartet, dass immer (!) ein Heranspielen stattfindet und erst wenn die jeweilige Kirche grünes Licht gibt, wird das Ganze auch vom Staff abgenickt.
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'''2. Verlobung'''
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Eine Verlobungszeit von 5 Monaten ist hiermit Voraussetzung für eine Hochzeit, egal unter welcher Institution. Die offizielle Verlobungszeit beginnt mit dem ersten IG-stattfindenden Beratungsgespräch bei der jeweiligen Institution.
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(Btw.: Wer nun jammert → die Thyren machen das schon seit Jahren so, erhalten stückchenweise ihren Segen und jammern auch nicht!)
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'''3. Hochzeiten'''
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Sind BINDEND, es gibt keine Scheidungen mehr (Ausnahme: Tod eines Ehepartners; dazu mehr unter Scheidungen) → überlegt euch den Schritt also gut!
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'''4. Scheidungen'''
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Gibt es so nicht mehr, es sei denn ein Charakter stirbt oder der/die SpielerIn dahinter spielt den Charakter nicht mehr. Dann wird der/dem „Verbliebenen“ eine Trauerzeit von 6 Monaten eingeräumt, in welcher er keine neue Beziehung anfängt (darunter fällt auch wildes Bettengewälze – wer es braucht, muss zusehen, dass es keiner merkt bzw. der zuständigen Kirche petzt).
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Ist diese überstanden, so gilt die Ehe als annulliert.
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Diese Regelungen kommen nicht von ungefähr und wir hoffen, dass damit auch Verlobungen/Hochzeiten im Spiel ernster genommen werden und vor allem, dass Scheidungen nicht weiterhin Tagesthemen der Kirchenspieler sind. ;)
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'''Verstoß gegen die Namensregelung'''
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In der Regel reicht es, den Spieler daraufhinzuweisen, dass sein Name nicht in Ordnung geht und ihn zu bitten, sich einen neuen Namen zu überlegen. Jedoch gibt es immer wieder Spieler, die trotz Hinweises durch den Staff die Namensregel ignorieren. In diesem Falle ist eine offizielle Verwarnung bzw. eine Strafe angemessen. Diese Strafe richtet sich danach, wie sehr der Name gegen die Regeln verstößt bzw. wie oft der Spieler schon dagegen verstoßen hat. Am Besten ist grundsätzlich eine Rücksprache mit anderen Seern. Wichtig auch hier wieder die Eintragung in das Staffforum, so dass nachvollziehbar ist, wie oft ein Spieler schon auf seinen Verstoß hingewiesen wurde.
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Aktuelle Version vom 26. September 2024, 21:43 Uhr

Allgemeines

Um eine Hochzeit zu genehmigen, müssen sowohl weltliche als auch klerikale Institutionen aufgesucht werden. Die Anforderungen richten sich nach deren Vorgaben und rollenspielerischen Regelungen. Sobald diese erfüllt sind und die jeweilige Institution zustimmt, steht der Hochzeit nichts im Wege.

Wer verheiratet hier wen?

Dunkles Reich

  • Alatars Templer: Nur der Templer Alatars darf die Ehezeremonie im Namen des Panthers abhalten (klerikale Hochzeit).
  • Ahamanis Priesterschaft: Segnet den Bund zwischen Rashar im Namen Ahamanis (klerikale Hochzeit).
  • Kra'thors Diener: Halten die Zeremonie ausschließlich für ihresgleichen ab (klerikale Hochzeit)

Lichtes Reich

  • Temora-Kirche: Nur die Kirche Temoras darf die Ehezeremonie im Namen der Lichtbringerin abhalten (klerikale Hochzeit).

Eluivehochzeiten

  • Menekaner: Haben die Möglichkeit, durch Menekanische Priester den Ehesegen zu erhalten (klerikale Hochzeit).
  • Andere: Können den Ehesegen durch die Druiden erhalten (nicht klerikale Hochzeit).

Cirmiashochzeiten

  • Cirmias-Gläubige: Können sich von Vertretern der Kirche des Cirmias trauen lassen (klerikale Hochzeit).

Bajard und Seefahrer

  • Bürgermeister oder Kapitän: Für Bajarder und Kawi-Bürger sind Hochzeiten durch die Verwaltung (meist Bürgermeister) oder durch den Kapitän möglich (nicht klerikale Hochzeit). Diese Hochzeiten sind nicht von einem Tempel gesegnet und möglicherweise nicht anerkannt. Die Ehepartner können den Nachnamen ihres Partners annehmen.

Handfasting der Thyren

  • Thyren: Nur Schamanen der Thyren trauen ihre Clanmitglieder.

Verlobung

  • Die Dauer der Verlobungszeit sollte mindestens 1 Monat betragen, kann jedoch je nach Gesellschaftsanforderungen variieren. Ausnahmen (z. B. Blitzhochzeiten) müssen mindestens 1 Monat im Voraus per Ticket angemeldet werden, um sicherzustellen, dass nur die Charaktere, nicht die Spieler, eine solch spontane Entscheidung treffen. Ein entsprechender Klerus/Druide/Bürgermeister muss ebenfalls einwilligen.

Scheidungen

  • Ob eine Scheidung möglich ist, entscheidet die Institution, die den Segen zur Hochzeit gegeben hat. Sie berücksichtigt die gesellschaftlichen Besonderheiten der Völker und Klassen.
  • Eine Scheidung ist nicht garantiert, sondern hängt von der Einschätzung der Priesterschaft oder Verantwortlichen ab. Unbelehrbare oder wankelmütige Personen könnten eine Scheidung verweigert bekommen.
  • Elfen: Für Elfen ist eine Scheidung unmöglich, da sie eine Seelenverbindung eingehen, die nur durch den Tod gelöst werden kann.
  • Kra'thor: Eine Hochzeit unter Kra'thors Segen gilt ewig; eine Scheidung ist nicht möglich.

Inaktivität und Tod eines Partners

  • Stirbt ein Partner oder wird gelöscht, gilt die Ehe als aufgelöst. Bei mehr als drei Monaten Inaktivität des Partners kann die Ehe fortgeführt, geschieden oder der Partner für tot erklärt werden. Eine Trauerzeit ist wünschenswert, aber nicht vorgeschrieben. Wenn der Partner zurückkehrt, muss dies rollenspielerisch berücksichtigt werden.

Gleichgeschlechtliche Liebe und die Götter

  • Eluive: Als Schöpferin vieler Lebewesen akzeptiert Eluive alle Formen der Liebe, ob zwischen Mann und Mann oder Frau und Frau.
  • Horteras: Verkörpert Neutralität und zeigt Gleichgültigkeit gegenüber der Form des Bundes.
  • Alatar: Legt Wert auf Stärke und Macht; die Natur der Beziehung ist ihm egal, solange sie diesen Zweck erfüllt.
  • Temora: Segnet Verbindungen, die aus Liebe erwachsen, unabhängig von Geschlecht.
  • Phanodain: Unter seinem Segen verschmelzen Geist und Körper der Partner, das Geschlecht spielt keine Rolle, nur die Seelenverwandtschaft.
  • Cirmias: In seinem Streben nach künstlerischer Meisterlichkeit ist der Ursprung der Muse, ob gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts, unwichtig.
  • Ahamani: Befürwortet Neugier und Wissensmehrung, einschließlich der Entdeckungen zwischen den Geschlechtern.
  • Kra'thor: Für ihn zählt nicht das Geschlecht, sondern die Seelen, die sich verbinden.
  • Thyren: Folgt den gleichen Prinzipien, wie oben beschrieben, angepasst an die spezifischen kulturellen und religiösen Ansichten der Thyren.