K'awi: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 20. Dezember 2023, 13:24 Uhr
Anfragen: | Ticket |
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Zuordnung: | Neutral |
Die Insel K’awi ist neutral und wird durch den von den Bürgern gewählten Inselrat, bestehend aus Stimme der Bürger, dem Wachtmeister und einem Vertreter der Akademie der Arkanen Künste, verwaltet.
Zuständigkeiten sind bei Bedarf in der Schreibstube der "Stimme der Bürger" zu erfragen.
Geschichte
Folgt
Gesetze
1) K’awi ordnet sich keiner Religion und keinem Reich unter. Wir begrüßen jeden auf der Insel, unabhängig von Gesinnung, Herkunft und Stand, solange die bestehenden Gesetze der Insel geachtet werden.
2) Die Inselwacht besteht zum Schutz der Insel und ihrer Bewohner. Den Aufforderungen der Wachen ist Folge zu leisten.
3) Übergriffe und Vergehen werden je nach Schwere mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Auf Flüchtige kann eine Prämie ausgesetzt werden.
4) Innerhalb der Stadtmauern von K’awi ist das offene tragen von Waffen und Rüstungen Bürgern der Insel vorbehalten und allen anderen verboten. Ausnahmegenehmigungen sind von der Stimme der Insel zu erhalten und der Inselwacht vorzuzeigen.
5) Bürger-, Land- und Besitz-Belange fallen in den Aufgabenbereich der Stadtverwaltung.
6) In Streitfällen hat der Angeklagte die Möglichkeit, das Urteil bei der jeweils Höheren Instanz anzufechten. Die höchste Instanz bildet der Inselrat.
7) Im Brandfall ist jeder fähige Bürger und Besucher verpflichtet, bei Löscharbeiten zu helfen. Den Anweisungen der Wache ist Folge zu leisten.
8) Zum Schutz und Erhalt der Natur auf K’awi hat der Inselrat, in Absprache mit den Ureinwohnern, das Recht, das Sammeln von Rohstoffen temporär einzuschränken.