Sprache: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | #Kein Verhöhnen oder Schlechtes Reden des Volkes, dessen Sprache gesprochen wird. | ||
+ | #Regelmäßige Auffrischung der Sprachkenntnisse durch einen Rassenchar: Dies muss mindestens einmal im Jahr oder alle zwei Jahre erfolgen. Ein Log muss an den Betreuer eingereicht werden. | ||
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+ | Spieler entscheiden selbst, ob sie das Sprachskript nutzen oder per Hand vor der Sprache den Namen der Sprache (z. B. menek, lethar) schreiben. | ||
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+ | Wenn ein Spieler, der die Sprache spricht, seine Mitspieler (die der jeweiligen Sprache nicht mächtig sind) am Spiel teilnehmen lassen möchte, kann er frei entscheiden, ob er das Sprachskript dazu verwendet. | ||
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+ | '''Hinweis:''' Im Falle einer Beschwerde, dass sich ein Spieler durch den Gebrauch der Sprache provoziert fühlt, wird im Einzelfall entschieden, und es erfolgt eine Vermittlung zwischen den betroffenen Spielern im Kontext des Spiels. | ||
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Aktuelle Version vom 11. Oktober 2024, 17:17 Uhr
Regeln zum Sprachenlernen und -erhalt
Sprachenlernen
Ein Charakter kann eine fremde Sprache lernen, wenn er:
- Mindestens 1 RL-Jahr aktiv bei der entsprechenden Rasse gespielt hat (Nachweis erforderlich).
- Fest in der entsprechenden Rasse lebt.
Der Lernprozess muss durch In-Game-Rollenspiel (IG RP) unterstützt werden, wie etwa durch einen Sprachkurs, der von einem Charakter der jeweiligen Rasse geleitet wird. Zudem sind RP-Postings im Forum erforderlich, die den Fortschritt des Lernens dokumentieren.
Ausnahme: Die Sprachen der Elfen und Letharen sind für Menschen und andere Rassen nicht aussprechbar. Daher sind diese Sprachen für das Lernen ausgeschlossen.
Hinweis: Es ist wichtig, eine flairfördernde Ausdrucksweise zu wählen. Bestimmte moderne oder unpassende Begriffe haben in einer Fantasiewelt nichts verloren und sollten durch passendere Wörter ersetzt werden.
Sprachentzug & Wiedererhalt
Sprachentzug
Ein Sprachentzug erfolgt, wenn:
- Keine Interaktion mit dem Volk, dessen Sprache gesprochen wird, stattfindet.
- Der Gebrauch der Sprache über einen Zeitraum von 6 Monaten minimal ist.
Bedingungen für den Wiedererhalt der Sprache
Um die Sprache zurückzuerhalten, müssen folgende Auflagen erfüllt werden:
- Log der Teilnahme an Gesprächen in dieser Sprache: Dieses Log muss zeitnah beim Betreuer der jeweiligen Rasse eingereicht werden, und ein Vermerk wird beim jeweiligen Charakter gemacht.
- Kein Verhöhnen oder Schlechtes Reden des Volkes, dessen Sprache gesprochen wird.
- Regelmäßige Auffrischung der Sprachkenntnisse durch einen Rassenchar: Dies muss mindestens einmal im Jahr oder alle zwei Jahre erfolgen. Ein Log muss an den Betreuer eingereicht werden.
Sprechen der Sprache
Spieler entscheiden selbst, ob sie das Sprachskript nutzen oder per Hand vor der Sprache den Namen der Sprache (z. B. menek, lethar) schreiben.
Wenn ein Spieler, der die Sprache spricht, seine Mitspieler (die der jeweiligen Sprache nicht mächtig sind) am Spiel teilnehmen lassen möchte, kann er frei entscheiden, ob er das Sprachskript dazu verwendet.
Hinweis: Im Falle einer Beschwerde, dass sich ein Spieler durch den Gebrauch der Sprache provoziert fühlt, wird im Einzelfall entschieden, und es erfolgt eine Vermittlung zwischen den betroffenen Spielern im Kontext des Spiels.