Haus & Mietregelungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Ansonsten erfolgt in keiner Region eine Mietsperre. | Ansonsten erfolgt in keiner Region eine Mietsperre. |
Aktuelle Version vom 27. September 2024, 21:18 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Regeln
Folgende Regeln gelten für das Mieten von Häusern und Zimmern.
- Vermietungen erfolgen durch die Spielleitung (Page)
- Das Mieten von Häusern in den Städten auf Alathair ist durch Vorlage eines gültigen Bürgerbriefes und die Umtragung auf den jeweiligen Stadtstein möglich. (Mit welchem Bürgerbrief kann ich wo wohnen in Rahal? ) Auch Mitbewohner benötigen einen Bürgerbrief, da sie potentiell das Haus übernehmen können.
- Das Mieten von Zimmern in Tavernen oder Gasthöfen und bestimmten 'Hafen oder Armenvierteln' ist ohne Bürgerbrief möglich.
- Tavernen können ebenso unter bestimmten Bedingungen gemietet werden (siehe Tavernen)
- Die Miete wird über das Hausschild bezahlt, ab 30 Tage Überfälligkeit kann eine Entmietung erfolgen
- Der Spieler kann das Mietverhältnis seines Hauses erhalten, in dem er sich verpflichtet in einem Zeitraum von 90 Tagen insgesamt eine Spielzeit von 15 Stunden vorzuweisen.
- leerstehende, gemietete Häuser (keine Einrichtung oder andere Nutzung), werden nach 3 Wochen entmietet
- Nach Übertragung des Hauses ist die 1. Miete in voller Höhe fällig. Bereits vorhandene Staffgesetzte Items können übernommen werden, müssen jedoch erneut bezahlt werden.
- Doppelt Mieten ist nicht zulässig/möglich
- Spawns (Bäume, Sträucher, Kräuter, Bienen; Ausnahme: keine Tierspawns) dürfen auch ohne Garten im unmittelbaren Umfeld des Hauses platziert werden. (Hinweis: Jeder kann die Spawns ernten. Diese werden staffseitig mit einem Invis-Schild versehen, um die Zugehörigkeit zu bestimmen. Bei Hausbooten ist dies nicht möglich da keine unmittelbare Nähe zum Haus gegeben ist.)
Umzug
- Spawns und Postkästen (Tiere, Bäume, Sträucher, Kräuter, Bienen, Weinreben) werden bei einem direkten Umzug mit umgezogen.
- Kein Einlagern von Spawns oder staffgesetzten Items möglich.
- Staffgesetzte Items werden bei einem Umzug immer gelöscht und müssen neu erworben werden.
- Spawns, Postkästen und staffgesetzte Items werden bei Entmietung immer gelöscht.
Hausübertragungen
Wohnhäuser samt Einrichtung können an Untermieter unter folgenden Auflagen übertragen werden (Ausnahme Bauernhöfe):
- mind. 4 Wochen Mitmieter im Haus
- Kriterien zum Mieten erfüllt (Bürgerbriefe etc.)
- 100k Übergabepauschale an Staff bezahlen
Entmietung
Entmietungen finden statt, wenn die Mietregeln nicht oder nicht mehr eingehalten werden.
- Das Eigentum aus dem Haus wird im Stafflager in einer Privatkiste gelagert
- ALLE staffgesetzten Items, wie Wände, Fliesen, Spawns, Bäume usw. werden entfernt und nicht mit eingelagert
- Hat ein Spieler sein Account auf AWAY gesetzt und/oder sich via Ticket abgemeldet, erfolgt eine Entmietung erst nach 90 Tagen.
- Ein auf dem Hausschild eingetragener Mitbewohner kann, wenn der Hauptmieter AWAY und nach 90 Tagen noch nicht zurück ist, das Haus und den Keller übernehmen, dazu muss der Hauptmieter den Mitbewohner vorher berechtigt haben am Hausschild
Mietsperre
- Sonderentmietungsregelung Bajard:Hier erfolgt, aufgrund der hohen Nachfrage bei einer Entmietung, eine 2 wöchige Sperre in Bajard um dort erneut mieten zu können. Bei Fragen bitte an die Bajard Betreuung wenden.
Ansonsten erfolgt in keiner Region eine Mietsperre.
Hauskonzept
Spielerhäuser werden...
- eine maximal begehbare Innen/Nutz/Stell/Raumfläche von 200 Feldern haben (Besonderheit Bauer: zusätzlich bis zu 50 Felder Scheune, 400 Felder Garten, 100 Felder Parzelle),
- bis zu 2 Etagen haben,
- nicht genutzte, begehbare Flächen nach Möglichkeit als Garten angefügt,
- möglicherweise auf die neuen Begebenheiten angepasst. Solltet ihr ein solches Haus ergattern, wird man euch vermutlich darauf hinweisen, dass dieses Haus noch eine (zeitnahe) Anpassung erfährt, alternativ sind sie mit Baugerüsten (staffgelockt) gekennzeichnet.
- nach Möglichkeit keine statischen Innenwände haben.
An dieser Stelle sei nochmal betont, dass nicht alle Häuser auf die maximalen Maße getrimmt werden. Manchmal sind sie etwas kleiner, manchmal geht kein Garten in voller Größe, manchmal hat man Altlasten, manchmal machen wir auch einen Fehler, und manchmal gibt's Kuriositäten.
Bauliche Veränderungen
Kleinere bauliche Maßnahmen wie das einsetzen eines Fensters oder einer Tür sind ohne weiteres machbar, darüber hinaus entscheidet der bauliche Aufwand. Hausstrukturen werden nicht verändert.
Beispielrechnung
Wir haben ein Haus im mediterranen Stil (also einem umliegenden Dach) mit den Außenmaßen 10x12, und einer Treppe hoch in einen 1. Stock.
Die Wände zählen nicht, bleibt als Innenmaß im Erdgeschoss 8x10. (= 80 Felder) Das obige Stockwerk hat die Außenmaße 7x9. Die Wände zählen nicht, bleiben im Innenmaß 5x7 (=35 Felder)
Macht in Summe 115 Hausfelder. Das Haus könnte also - wenn die Umgebung es hergibt - noch 85 Felder (etwa 9x9) Garten haben. Da wir nur die begehbare Fläche zählen, wäre das also ein Zaun von 11x11.
Die Miete des Hauses berechnet sich so nun folgendermaßen: (80+35 Hausfläche) + (81 Garten) = 196 196*45 = 8820 Goldstücke Miete
Hausverbund
Bei Häusern, die sich eine gemeinsame Wand teilen, kann - unter Abstimmung mit den Eigentümern - ein Durchbruch geschaffen werden. Damit einher können die Lockdownzonen auf den Bereich des anderen Hauses ausgedehnt werden. Die Hausschilder und alle anderen Features und Möglichkeiten bleiben pro Haus erhalten. Das heißt die Zahl der Anbindepfosten, Bäume, Spawns, Keller, all das ist auch weiterhin möglich, und kann pro Haus gesetzt werden. Entmietet werden die einzelnen Hausbereiche nach obigem Regelwerk. Achtet also darauf, dass eure Privatsachen in eurem Hausteil liegen. Das spart im späteren Verlauf Diskussionen darum, wem was gehört. Im Falle einer Entmietung wird der Durchgang wieder geschlossen.
Keller & Dachböden
- Kellerteleporter werden nur im Erdgeschoss gesetzt.
- Dachbödenleitern ins Zweite OG sofern eins vorhanden ist.
Eigentum
Der Erwerb von Eigentum ist nicht mehr möglich.
Mietpreisberechnung
- in Herbergen: begehbare Felder * 25
- in Häusern (inkl. Garten) : begehbare Felder * 45