Hochzeiten: Unterschied zwischen den Versionen

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(Scheidungen)
 
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Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass die Spieler der Charaktere mit „Trauschein“ da Stunden der Mühe und des Herzbluts für die zukünftigen Eheleute opfern. Es wird erwartet, dass immer (!) ein Heranspielen stattfindet und erst wenn die jeweilige Kirche grünes Licht gibt, wird das Ganze auch vom Staff abgenickt.
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==Allgemeines==
 
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Um eine Hochzeit zu genehmigen, müssen sowohl weltliche als auch klerikale Institutionen aufgesucht werden. Die Anforderungen richten sich nach deren Vorgaben und rollenspielerischen Regelungen. Sobald diese erfüllt sind und die jeweilige Institution zustimmt, steht der Hochzeit nichts im Wege.
==Allgemeines==  
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Für die Genehmigung einer Hochzeit sind die unterschiedlichen weltlichen und klerikalen Institutionen aufzusuchen, die folgend aufgeführt werden. Dabei richten sich die Anforderungen nach deren Vorgaben und rplichen Regelungen. Sind
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diese erfüllt und man hat das Okay der jeweiligen Institution steht einer Hochzeit nichts im Wege.
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==Wer verheiratet hier wen?==
 
==Wer verheiratet hier wen?==
 
===Dunkles Reich===
 
===Dunkles Reich===
Nur der Templer Alatars darf die Ehezeremonie im Namen des Panthers abhalten.
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*'''Alatars Templer''': Nur der Templer Alatars darf die Ehezeremonie im Namen des Panthers abhalten (klerikale Hochzeit).
(= klerikale Hochzeit)
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*'''Ahamanis Priesterschaft''': Segnet den Bund zwischen Rashar im Namen Ahamanis (klerikale Hochzeit).
 
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*'''Kra'thors Diener''': Halten die Zeremonie ausschließlich für ihresgleichen ab (klerikale Hochzeit)
Ahamanis Priesterschaft segnet den Bund zwischen Rashar in ihrem Namen. (= klerikale Hochzeit)  
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Die Diener Kra'thors halten die Zeremonie ausschließlich für ihresgleichen ab. (= klerikale Hochzeit) *
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===Lichtes Reich===
 
===Lichtes Reich===
Nur die Kirche Temoras darf die Ehezeremonie im Nachem der Lichtbringerin abhalten.
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*'''Temora-Kirche''': Nur die Kirche Temoras darf die Ehezeremonie im Namen der Lichtbringerin abhalten (klerikale Hochzeit).
(= klerikale Hochzeit)
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===Eluivehochzeiten===
 
===Eluivehochzeiten===
Menekaner haben die Möglichkeit durch Menekanische Priester den Ehesegen zu erhalten.
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*'''Menekaner''': Haben die Möglichkeit, durch Menekanische Priester den Ehesegen zu erhalten (klerikale Hochzeit).
(= klerikale Hochzeit)
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*'''Andere''': Können den Ehesegen durch die Druiden erhalten (nicht klerikale Hochzeit).
 
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Der Rest hat die Möglichkeit durch die Druiden den Ehesegen zu erhalten.
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(= nicht klerikale Hochzeit)
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===Cirmiashochzeiten===
 
===Cirmiashochzeiten===
Cirmiasgläubige haben die Möglichkeit sich von Vertretern der Kirche des Cirmias trauen zu lassen.
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*'''Cirmias-Gläubige''': Können sich von Vertretern der Kirche des Cirmias trauen lassen (klerikale Hochzeit).
(= klerikale Hochzeit)
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===Bajard und Piratenklassen===
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===Bajard und Seefahrer===
Für Bajarder Bürger ist eine Hochzeit, durchgeführt von der Verwaltung möglich. Dies ist in der Regel der Bürgermeister. Des Weiteren ist eine Trauung durch den Kapitän der seefahrenden Klassen denkbar. Es gilt zu beachten, dass es sich dabei nicht um von einem Tempel gesegnete, und ggf. nicht anerkannte Hochzeiten handelt. (= nicht klerikale Hochzeit)
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*'''Bürgermeister oder Kapitän''': Für Bajarder und Kawi-Bürger sind Hochzeiten durch die Verwaltung (meist Bürgermeister) oder durch den Kapitän möglich (nicht klerikale Hochzeit). Diese Hochzeiten sind nicht von einem Tempel gesegnet und möglicherweise nicht anerkannt. Die Ehepartner können den Nachnamen ihres Partners annehmen.
  
 
===Handfasting der Thyren===
 
===Handfasting der Thyren===
Nur Thyren werden von deren Schamanen getraut.
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*'''Thyren''': Nur Schamanen der Thyren trauen ihre Clanmitglieder.
  
 
==Verlobung==
 
==Verlobung==
Die Dauer der Verlobungszeit richtet sich individuell nach den gesellschaftlichen Anforderungen der jeweiligen Rassen, sollte jedoch 1 Monat nicht unterschreiten.
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*Die Dauer der Verlobungszeit sollte mindestens 1 Monat betragen, kann jedoch je nach Gesellschaftsanforderungen variieren. Ausnahmen (z. B. Blitzhochzeiten) müssen mindestens 1 Monat im Voraus per Ticket angemeldet werden, um sicherzustellen, dass nur die Charaktere, nicht die Spieler, eine solch spontane Entscheidung treffen. Ein entsprechender Klerus/Druide/Bürgermeister muss ebenfalls einwilligen.
Um davon abzuweichen und beispielsweise ein Durchbrennen oder eine Blitzhochzeit darzustellen, bedarf es einer Anmeldung 1 Monat im Voraus per Ticket an die jeweilige Betreuung, um zu gewährleisten, dass nur die Charaktere und nicht die Spieler dahinter ein solches Wagnis eingehen. Des Weiteren benötigt es selbsterklärend im Rp den entsprechenden Klerus/Druiden/Bürgermeister, der gewillt ist, den Wunsch dieses Paares umzusetzen. (Beispiel: eine Freibeuter-Hochzeit auf dem Schiff im Saufgelage - mit gleichzeitig betrunkenem Priester)
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==Scheidungen==
 
==Scheidungen==
Ob eine Scheidung möglich ist, entscheidet die jeweilige Institution, die den Segen zur Hochzeit erteilt hat. Dabei sind die gesellschaftlichen Besonderheiten der Rassen und Klassen zu berücksichtigen.
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*Ob eine Scheidung möglich ist, entscheidet die Institution, die den Segen zur Hochzeit gegeben hat. Sie berücksichtigt die gesellschaftlichen Besonderheiten der Völker und Klassen.
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*Eine Scheidung ist nicht garantiert, sondern hängt von der Einschätzung der Priesterschaft oder Verantwortlichen ab. Unbelehrbare oder wankelmütige Personen könnten eine Scheidung verweigert bekommen.
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*'''Elfen''': Für Elfen ist eine Scheidung unmöglich, da sie eine Seelenverbindung eingehen, die nur durch den Tod gelöst werden kann.
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*'''Kra'thor''': Eine Hochzeit unter Kra'thors Segen gilt ewig; eine Scheidung ist nicht möglich.
  
Es gilt zu bedenken, dass alleine die reine Möglichkeit einer Scheidung nicht garantiert, dass die entsprechende Institution zustimmt. Es obliegt der Priesterschaft/den Verantwortlichen zu prüfen ob die Bedingungen zum Fortsetzen einer Ehe unhaltbar geworden sind. Diesen ist es ebenso überlassen, eine Scheidung zu verweigern, sollte es sich beispielsweise um unbelehrbare Personen handeln, die ihre Zuneigung rasch umverteilen.
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==Inaktivität und Tod eines Partners==
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*Stirbt ein Partner oder wird gelöscht, gilt die Ehe als aufgelöst. Bei mehr als drei Monaten Inaktivität des Partners kann die Ehe fortgeführt, geschieden oder der Partner für tot erklärt werden. Eine Trauerzeit ist wünschenswert, aber nicht vorgeschrieben. Wenn der Partner zurückkehrt, muss dies rollenspielerisch berücksichtigt werden.
  
Ausnahmen bilden hier bei unter anderem die Elfen, da beide eine Seelenverbindung eingehen, die nur durch den Tod des anderen gelöst werden kann.
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==Gleichgeschlechtliche Liebe und die Götter==
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*'''Eluive''': Als Schöpferin vieler Lebewesen akzeptiert Eluive alle Formen der Liebe, ob zwischen Mann und Mann oder Frau und Frau.
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*'''Horteras''': Verkörpert Neutralität und zeigt Gleichgültigkeit gegenüber der Form des Bundes.
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*'''Alatar''': Legt Wert auf Stärke und Macht; die Natur der Beziehung ist ihm egal, solange sie diesen Zweck erfüllt.
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*'''Temora''': Segnet Verbindungen, die aus Liebe erwachsen, unabhängig von Geschlecht.
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*'''Phanodain''': Unter seinem Segen verschmelzen Geist und Körper der Partner, das Geschlecht spielt keine Rolle, nur die Seelenverwandtschaft.
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*'''Cirmias''': In seinem Streben nach künstlerischer Meisterlichkeit ist der Ursprung der Muse, ob gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts, unwichtig.
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*'''Ahamani''': Befürwortet Neugier und Wissensmehrung, einschließlich der Entdeckungen zwischen den Geschlechtern.
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*'''Kra'thor''': Für ihn zählt nicht das Geschlecht, sondern die Seelen, die sich verbinden.
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*'''Thyren''': Folgt den gleichen Prinzipien, wie oben beschrieben, angepasst an die spezifischen kulturellen und religiösen Ansichten der Thyren.
  
*Eine Hochzeit unter Kra'thors Segen gilt, wie jeder Bund unter den schwarzen Schwingen, ewig. Eine Scheidung ist daher nicht möglich. Dies entspricht den Vorlagen des Guide.
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[[Kategorie:Regelwerk]]

Aktuelle Version vom 26. September 2024, 21:43 Uhr

Allgemeines

Um eine Hochzeit zu genehmigen, müssen sowohl weltliche als auch klerikale Institutionen aufgesucht werden. Die Anforderungen richten sich nach deren Vorgaben und rollenspielerischen Regelungen. Sobald diese erfüllt sind und die jeweilige Institution zustimmt, steht der Hochzeit nichts im Wege.

Wer verheiratet hier wen?

Dunkles Reich

  • Alatars Templer: Nur der Templer Alatars darf die Ehezeremonie im Namen des Panthers abhalten (klerikale Hochzeit).
  • Ahamanis Priesterschaft: Segnet den Bund zwischen Rashar im Namen Ahamanis (klerikale Hochzeit).
  • Kra'thors Diener: Halten die Zeremonie ausschließlich für ihresgleichen ab (klerikale Hochzeit)

Lichtes Reich

  • Temora-Kirche: Nur die Kirche Temoras darf die Ehezeremonie im Namen der Lichtbringerin abhalten (klerikale Hochzeit).

Eluivehochzeiten

  • Menekaner: Haben die Möglichkeit, durch Menekanische Priester den Ehesegen zu erhalten (klerikale Hochzeit).
  • Andere: Können den Ehesegen durch die Druiden erhalten (nicht klerikale Hochzeit).

Cirmiashochzeiten

  • Cirmias-Gläubige: Können sich von Vertretern der Kirche des Cirmias trauen lassen (klerikale Hochzeit).

Bajard und Seefahrer

  • Bürgermeister oder Kapitän: Für Bajarder und Kawi-Bürger sind Hochzeiten durch die Verwaltung (meist Bürgermeister) oder durch den Kapitän möglich (nicht klerikale Hochzeit). Diese Hochzeiten sind nicht von einem Tempel gesegnet und möglicherweise nicht anerkannt. Die Ehepartner können den Nachnamen ihres Partners annehmen.

Handfasting der Thyren

  • Thyren: Nur Schamanen der Thyren trauen ihre Clanmitglieder.

Verlobung

  • Die Dauer der Verlobungszeit sollte mindestens 1 Monat betragen, kann jedoch je nach Gesellschaftsanforderungen variieren. Ausnahmen (z. B. Blitzhochzeiten) müssen mindestens 1 Monat im Voraus per Ticket angemeldet werden, um sicherzustellen, dass nur die Charaktere, nicht die Spieler, eine solch spontane Entscheidung treffen. Ein entsprechender Klerus/Druide/Bürgermeister muss ebenfalls einwilligen.

Scheidungen

  • Ob eine Scheidung möglich ist, entscheidet die Institution, die den Segen zur Hochzeit gegeben hat. Sie berücksichtigt die gesellschaftlichen Besonderheiten der Völker und Klassen.
  • Eine Scheidung ist nicht garantiert, sondern hängt von der Einschätzung der Priesterschaft oder Verantwortlichen ab. Unbelehrbare oder wankelmütige Personen könnten eine Scheidung verweigert bekommen.
  • Elfen: Für Elfen ist eine Scheidung unmöglich, da sie eine Seelenverbindung eingehen, die nur durch den Tod gelöst werden kann.
  • Kra'thor: Eine Hochzeit unter Kra'thors Segen gilt ewig; eine Scheidung ist nicht möglich.

Inaktivität und Tod eines Partners

  • Stirbt ein Partner oder wird gelöscht, gilt die Ehe als aufgelöst. Bei mehr als drei Monaten Inaktivität des Partners kann die Ehe fortgeführt, geschieden oder der Partner für tot erklärt werden. Eine Trauerzeit ist wünschenswert, aber nicht vorgeschrieben. Wenn der Partner zurückkehrt, muss dies rollenspielerisch berücksichtigt werden.

Gleichgeschlechtliche Liebe und die Götter

  • Eluive: Als Schöpferin vieler Lebewesen akzeptiert Eluive alle Formen der Liebe, ob zwischen Mann und Mann oder Frau und Frau.
  • Horteras: Verkörpert Neutralität und zeigt Gleichgültigkeit gegenüber der Form des Bundes.
  • Alatar: Legt Wert auf Stärke und Macht; die Natur der Beziehung ist ihm egal, solange sie diesen Zweck erfüllt.
  • Temora: Segnet Verbindungen, die aus Liebe erwachsen, unabhängig von Geschlecht.
  • Phanodain: Unter seinem Segen verschmelzen Geist und Körper der Partner, das Geschlecht spielt keine Rolle, nur die Seelenverwandtschaft.
  • Cirmias: In seinem Streben nach künstlerischer Meisterlichkeit ist der Ursprung der Muse, ob gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts, unwichtig.
  • Ahamani: Befürwortet Neugier und Wissensmehrung, einschließlich der Entdeckungen zwischen den Geschlechtern.
  • Kra'thor: Für ihn zählt nicht das Geschlecht, sondern die Seelen, die sich verbinden.
  • Thyren: Folgt den gleichen Prinzipien, wie oben beschrieben, angepasst an die spezifischen kulturellen und religiösen Ansichten der Thyren.