Tavernen: Unterschied zwischen den Versionen

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(Lichtes Reich)
(Übersicht der dauerhaft mietbaren Tavernen)
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====Taverne zur Felsspalte====
 
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* Ort: Berchgard [1126,678,30]
 
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===Dunkles Reich===
 
===Dunkles Reich===

Version vom 5. Dezember 2022, 22:28 Uhr

Die über Gerimor verteilten Tavernen können von Spielern dauerhaft (wie Wohnhäuser mit monatlicher Miete) auch zusätzlich zum privaten Wohnhaus gemietet werden. Den Mietern und Nutzern der Taverne stehen dabei alle Möglichkeiten zur Dekoration offen. Größere Umbauarbeiten hingegen sind begrenzt, und wenn dann nur in Absprache mit der zuständigen Betreuung. Des Weiteren kann ein Keller samt Einrichtung vom Staff gesetzt werden. Wird das Mietverhältnis aufgelöst, wird der Keller samt Einrichtung gelöscht. Darüber hinaus gibt es drei Tavernen in den großen Städten die weiterhin frei für alle verfügbar und kurzfristig (6 Stunden) mietbar sind. Die Detaillierten Regeln findet Ihr hier.

Regeln für dauerhaft mietbare Tavernen

  • Mietbar von einem Charakter inkl. zwei Mitmieter/Angestellte
  • Zusätzlich zum eigenen Haus mietbar oder als Mitmieter nutzbar (da keine Wohnung sondern nur Arbeitshaus)
  • Monatliche Miete: 10.000 Münzen
  • Angepeilte Ladenöffnungszeit: ca. 10 Std./Monat
  • Bereits vorhandene Einrichtung verbleibt, kann jedoch nach Belieben durch eigene Dekoration und Möbel ergänzt werden (Lockdownrechte)
  • Lediglich das Untergeschoss gilt als gemietet. Die mietbaren Zimmer im Obergeschoss werden weiterhin vom Staff vermietet
  • In der Taverne vorhandene NPCs bleiben dort und können ins RP einbezogen werden
  • Tavernen innerhalb der Städte/ oder am Hafen der Stadt, dürfen vom Tavernenmieter umbenannt werden.

Die Vermietung des Untergeschosses eines Gasthauses (Tavernenbereich) verhält sich ähnlich der Vermietung eines Hauses. Die Miete beträgt 10.000 Münzen im Monat. Bis zu zwei Mitmieter/Angestellte können auf das Schild mit eingetragen werden und haben ebenso Lockdownrechte für die Schankstube. Die monatliche Miete wird über das Schild bezahlt (vergleichbar mit Wohnhäusern). Sollte die Aktivität einer Taverne unter 10 Std./Monat fallen, sucht der Staff das Gespräch mit dem mietenden Spieler. Sollte absehbar sein, dass die Aktivität nicht wiederkehrt, wird die Taverne für eventuelle Neumieter wieder frei gemacht. Über das Hausschild haben die Mieter der Taverne die entsprechenden Lockdownrechte zur Dekoration der Schankstube.

Übersicht der dauerhaft mietbaren Tavernen

Lichtes Reich

Anfragen zur dauerhaften Vermietung von Tavernen im lichten Reich bitte per Ticket

Gasthof und Einkehr 'Alt Hohenfels'

  • Ort: Markweih-Rittersee [918,1270,0]

Junkersteyner Waldtaverne

  • Ort: Junkersteyn [1177,497,5]

Taverne Aerenaue

  • Ort: Meerswacht - Aerenaue [1362,995,5]

Taverne in Schwingenstein

  • Ort: Schwingenstein [990,1133,12]

Taverne zur Felsspalte

  • Ort: Berchgard [1126,678,30]


Dunkles Reich

Anfragen zur dauerhaften Vermietung von Tavernen im dunklen Reich bitte per Ticket

Gasthof vor Düstersee

  • Ort: Gruenwaid [340,958,5]

Taverne zur Pantherklaue

  • Ort: Düstersee [214,1095,5]

Zum tanzenden Klabauter

  • Ort: Rahal Hafenviertel [76,531]

Zum schwarzen Drachen

  • Ort: Wetterau [431,531,5]

Gasthaus zur wilden Jagd

  • Ort: Wetterau [423,857,5]


Neutrale Gebiete

Anfragen zur dauerhaften Vermietung von Tavernen im neutralen Gebiet bitte per Ticket.

Gasthaus am Sumpf

  • Ort: Nordhain [838,534,2]

Gasthaus vor Bajard

  • Ort: Umland von Bajard [811,1248,6]

Taverne vor Varuna

  • Ort: Umland von Varuna

Regeln für Ausnahmetavernen in den großen Städten

  • Möglichkeiten für Freie und andernorts wohnende Charaktere:
    • Mietbar wie ein Marktstand für 6 Stunden (Marktschilder hängen in den Tavernen bereits aus)
    • Keine Umbaumaßnahmen, kein Lagern von Items oder Kisten.


  • Besondere Möglichkeiten für Bürger der Städte (Bürgerbrief notwendig):
    • Dauerhafter Eintrag auf Lockdown-/Ladenschild der Taverne
    • Dauerhaftes hinterlegen einer Privatkiste (gelockt) mit privatem Material zum Ausschank


Die drei Tavernen in den Hauptstädten bleiben weiterhin für jedermann mietbar. Jeder Charakter kann diese Tavernen über ein Marktschild wie einen Marktstand für bis zu 6 Stunden mieten. Bürger dieser Städte hingegen können pagen und sich von einem GM nach Vorzeigen des Bürgerbriefes auf das Lockdown-/Ladenschild setzen lassen. Sie können außerdem eine Privatkiste aufstellen lassen, die in einem Behälter innerhalb der Taverne vom GM deponiert wird, damit sie raschen Zugriff auf Ausschankmaterial haben (klassischer Kistentausch: Eine Kiste mit Schloss gegen Privatkiste). Somit können sie die Taverne auch längerfristig über das Ladenschild öffnen und kleine Dekorationen innerhalb der Taverne vornehmen. Große Umbaumaßnahmen oder Eventvorbereitungen allerdings dennoch bitte nur in Absprache mit der zugehörigen Betreuung.


Übersicht der Ausnahmetavernen

Zum dreiköpfigen Drachen

  • Ort: Rahal [191,491]

Stadtstube Adoran

  • Ort: Adoran [1324,1247,5]

Zum torkelnden Oger

  • Ort: Bajard [824,1340,5]