Verlobung und (Vor-)Hochzeitszeit (Menekaner)

Aus Spielerinfos von Alathair
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Grundwissen zum Thema Hochzeit

  • Der Bund der Mara (Hochzeit) wird von der Geweihtenschaft der Eluives nur für Menekaner vollzogen. Eluivegläubige Menschen können eine nicht-klerikale Hochzeit im Namen der Schöpferin über die Druiden vollziehen.
  • Die Geweihtenschaft verbindet seit jeher nur Wüstensohn und Natifah. Gleichgeschlechtliche Verbindungen dienen nicht dem Grundgedanken des Fortbestands des menekanischen Volkes. Der Umgang der Menekaner damit erreicht eine Spannbereite von offen entgegengebrachter Skepsis und Ehrverlust, wenn das entsprechende (Liebes-)Paar sich sehr dezent und zurückhaltend verhält, bis hin zum Familienausschluss durch das Familienoberhaupt oder gar einer Verbannung durch den Erhabenen.
  • Ein Wüstensohn kann den Bund mit mehreren unvergebenen Natifahs eingehen (Mehrehen).
  • Werden sich zwei Kinder der Wüste zu vertraut im Umgang, wird der Tempel die entsprechenden Familien dazu auffordern eine Hochzeit in Betracht zu ziehen.
  • Eine Hochzeit hat folgende Hauptaspekte: Zusammenhalt und Verbindung im Volk zwischen den Familien (auch aus rein familienpolitischen Gründen), Kindersegen für den Fortbestand des Volkes, aber natürlich auch Liebe.
  • Emir/Kalif oder zwei Familienoberhäupter können eine Zwangshochzeit anordnen, die (ingame) nicht die Zustimmung des zukünftigen Brautpaares benötigt. Wenn die entsprechende Weisung zudem vom Erhabenen/Kalifen erfolgt, haben sich die Familienoberhäupter zu fügen.
  • Im Fall einer hauslosen Blüte ist der Sanjak der Vormund und übernimmt die Funktion eines Familienoberhauptes.
  • Scheidungen erfolgen nur noch nach den für alle Rassen gleichen Regelungen der Hochzeit

Werben

  • Unverheiratete Natifah und Wüstensohn können durch vorsichtige, schlichte Gesten das Interesse aneinander bekunden. Die wohlerzogene Natifah ist dabei aber sittlich und zurückhaltend. Sie kann sich hübscher kleiden und schminken, um so einem Wüstensohn mehr zu gefallen.

Der Wüstensohn darf dies etwas offensichtlicher machen. Sollte er sich aber festgelegt haben, tritt er an sein Familienoberhaupt heran und bespricht mit ihm seinen Wunsch.

  • Sollte das Familienoberhaupt des Wüstensohns zustimmen und keine andere Natifah für ihn vorgesehen haben, beginnt die offizielle Phase des Werbens. Nicht selten werden der Natifah Geschmeide und andere Geschenke überbracht, die auch darauf abzielen ihrem Familienoberhaupt zu zeigen, dass die Familie des Wüstensohns eine gute Partie und Verbindung darstellt.

Verlobung

  • Nach einer Weile des Werbens und des Auslotens, wie die Auserwählte reagiert, tritt der werbende Wüstensohn mit seinem Familienoberhaupt an das Familienoberhaupt der Natifah heran und es wird offiziell zwecks einer Verbindung nachgefragt.

Bei einer Palastdame in Ausbildung oder im aktiven Dienst des Palastes, muss der Erhabene zusätzlich seine Zustimmung bekunden!

  • Der Brautpreis wird zwischen den Familienoberhäuptern ausgehandelt. Sobald er bezahlt ist, verkündet i.d.R das Oberhaupt der Natifah die offizielle Verlobung.

[OOC: Ab diesem Zeitpunkt beginnen die serverweit einheitlich vorgeschriebenen 5 Monate Mindestzeit der Verlobung!]

  • Das verlobte Paar darf nun vorsichtige zärtliche Gesten (z.B Händchen halten) austauschen. Der Beischlaf ist weiterhin noch untersagt.
  • Ein Antrag auf Auflösung einer Verlobung kann von jedem Menekaner beim Emir oder seinem Vertreter begründet erhoben werden. Wenn der Grund für ausreichend befunden wird, muss der Brautpreis zurückbezahlt werden.
  • Unüblich, aber möglich ist, dass die zukünftige Braut bereits ins Familienhaus des Bräutigams einzieht, wenn beide Familienoberhäupter zustimmen. Sie werden sich aber kein Zimmer/Bett teilen!

[OOC: Mieten/Untermieten, Eintragung auf dem Stein und tragen der neuen Farbe erst nach der Hochzeit]

Tempelgespräche und Hochzeitsvorbereitung

  • Das verlobte Paar erbittet den ersten Termin beim Tempel:

- Hinweis auf die beiden Segen, idR. ausstehender zweiter Segen/Segen der Familie Omar. - Mahnung und Belehrung zwecks der vorehelichen Handhabungen. - Hinweis für die Braut die Unversehrtheit durch das Maristan prüfen zu lassen.

- Verlobter bittet um eine Audienz im Palast, um den zweiten Segen zu erbitten. Der Segen der Familie Omar, der durch den Emir/Kalif oder einen Vertreter der Familie Omar erteilt wird, ist üblicherweise eine formelle Angelegenheit der Ehrerweisung gegenüber dem Herrscherhaus. Einzig bei Palastdamen in Ausbildung oder aktiven Dienst ist zwingend der zweite Segen einzuholen.

- Die Natifah lässt im Maristan ihre unangetastete Ehre prüfen. Wenn die Natifah schon einmal verheiratet war, entfällt die Prüfung. [OOC: Dieser Part ist aus nachvollziehbaren Gründen nicht zwingend auszuspielen. Zudem sind die entsprechenden Regeln der Darstellung sexueller Handlungen zu beachten!]

  • Das verlobte Paar erbittet den zweiten Termin beim Tempel:

- Der Hochzeitsablauf wird mit den Verlobten besprochen + individuelle Wünsche angesprochen -Ein Termin für die Waschung der Natifah wird festgelegt. - Hinweis auf den 'Roten Abend'.

- Durchführung der Waschung durch einen Geweihten des Tempels zeitnah vor der Hochzeit. Die zukünftige Braut wird im Badehaus (rituell) gereinigt, damit sie rein in die Ehe eintreten kann. Zudem werden dadurch symbolisch die Verpflichtungen und Bande ihrer bisherigen Familie gelöst, damit sie ihre Verpflichtungen als Ehefrau antreten kann.

- Der 'Rote Abend' wird von den Natifahs ausgerichtet und findet im Natifahhaus statt. Gemeinsames Speisen, Trinken und die traditionelle Hennabemalung finden oft direkt am Vorabend der Hochzeit statt.