Rahal FAQ

Aus Spielerinfos von Alathair
Version vom 31. März 2018, 13:07 Uhr von Staff-chaac (Diskussion | Beiträge) (Mit welchem Bürgerbrief kann ich wo wohnen?)

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Rahal FAQ
Zuordnung: Dunkel

Hier finden Spieler Informationen über das Alatarische Reich. Diese Informationen sollen als Einstiegshilfe dienen. Wissen das IG erlangt werden kann (Wer ist der Alka ? Was sind Würdenträger ? etc.) werden hier nur grob angeschnitten. Die Liste wird regelmäßig erweitert. Bei Unstimmigkeiten oder Fragen wendet euch an die Betreeuer.

Bürgerbrief & Schürflizenz/Parzellenlizenz

Wo kann ich ohne Bürgerbrief wohnen?

Gasthäuser, Tavernenzimmer, Rahal Hafenviertel

Wozu braucht man einen Bürgerbrief?

Bürgerbriefe verleihen Sonderrechte in Städten. z. B. erhöhtes Rüstrecht, Mietrecht, Schürfrecht

Wer stellt Bürgerbriefe aus?

Die Statthalter von Düstersee und Rahal

Mit welchem Bürgerbrief kann ich wo wohnen?

Rahal - Rahal Stadt, Rahal Umland (Alatarien), Schattenwinkel, Wetterau

Düstersee - Düstersee Dorf, Grünwaid, Bitterforst, Grenzwart

Hierbei gilt zu beachten, dass für die Vermietung durch die Betreuung, nur ein Bürgerbrief des Reiches benötigt wird. allerdings wird im RP eine Ummeldung auf den richtigen Bürgerbrief verlangt.

Kann man den Bürgerbrief auch wechseln?

Die Statthalter tragen bereits bestehende Bürgerbriefe um. Dazu muss man sich auf dem alten Stadtstein austragen. Der Statthalter der Ziel-Siedlung trägt einen dann neu ein und tauscht die Briefe.

Was muss ich für einen Bürgerbrief tun?

Die jeweiligen Statthalter von Düstersee und Rahal führen Bürgergespräche für die Bürgerbriefe. Bei den Bürgergesprächen werden Glaubens & Gesetzesfragen gestellt um zu prüfen ob sich der Anwärter mit dem Reich auch befasst hat in das er zieht. Optional: Besucht man vor einem Gespräch Unterrichte im Tempel oder in der Garde, vereinfachen sich die Fragen um ein Vielfaches.

Was hat es mit Schürflizenz/Parzellenlizenz auf sich?

Damit in der hauptsache Schmiede in den Minen graben und die Ausbeute gut ist gibt es Schürflizenzen. Sobald ein Schmied Bürger ist, kann er sich eine ausstellen lassen. Nicht Schmiede müssen einen Schmied als Bürgen vorweisen, genauso nicht Bürger. Parzellenlizenzen werden an Bauern ausgestellt, die keinen eigenen Hof haben.

Was muß ich bei einem Umzug beachten?

Zieht man aus dem Reich ist es üblicherweise Hinfällig sich an den Statthalter zu wenden. Zieht man von dem Gebiet Düstersee nach Rahal (oder umgekehrt) muß der Bürgerbrief gewechselt werden. Der Umzug selber kann von den GMs jedoch auch schon vorher erledigt werden, es genügt dass einer der beiden Bürgerbriefe vorhanden ist.