Menek'Ur

Aus Spielerinfos von Alathair
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Das Land

Oase

Menek’Ur. Das Land der strahlenden Sonne und des weißen Goldes. Ein schöner Name für eine ans Nordland angrenzende Insel inmitten der großen Meere, welche noch ein so viel größeres Schicksal hat. Im Süden der Insel, direkt am Hafen, leben die meisten Menekaner in einer Stadt zusammen. Vor dem großen Sandsturm, der über Menek’Ur tobte waren Palast, wie auch Markt und Stadt voneinander getrennt. Mittlerweile erhebt sich der prunkvolle Palast östlich der Stadt. Umzäunt von einer hohen Mauer und einem schön bepflanzten Garten im Inneren, welcher im Zusammenklang des riesigen Palast Gebäudes sehr schön anzusehen ist. Hoch ragt er empor und ganz obenauf hat der Emir seinen Thron. Am südlichen Rand der Stadt, in der unmittelbaren Nähe des Hafens, findet man in einer Linie den Basar edler Künste (BeK). Etwas westlicher steuert man geraden Schrittes vom Hafen aus durch die Stadttore auf die Akademie Leviathan zu. Vor den Toren im Osten gelegen befindet sich der Basar, dort findet häufig ein großer Basar statt, auf welchem die Händler ihre Waren anbieten und man die edelsten Kleider und Teppiche Menek’Urs erwerben kann. Gegenüber des Palastes direkt hinter dem großen Osteingang der Stadt findet man den Truppenübungsplatz. Mittig in der Stadt befindet sich ein Brunnenplatz, im Norden davon das Badehaus. Die Stadt selbst ist durch dicke Stadtmauern vor den starken, nächtlich aufkommenden Sandstürmen geschützt. Kaum ein Menekaner hält den tobenden Stürmen der Nächte stand. Nur die Wachen an der Mine zu Cantar scheinen sich an diese Stürme durchaus gewöhnt zu haben und halten jenem auch stand, schließlich baut die ganze Gesellschaft der Menekaner auf das weiße Gold.

Tempel

Auf dem heiligen Berg befindet sich die Gebetsstätte der Menekaner. Der Weg liegt seitlich des Palastes. Ab und an sieht man einsame Menekaner den Weg auf den mächtigen Berg erklimmen, um an dem heiligen Schrein Eluives Gebete zu der Mutter Erde zu schicken. Die Toten wurden früher in der großen Pyramide im nördlichen Teil der Insel begraben. Herrscher bekamen ihre eigenen kleinen Pyramiden, doch als Kra‘thor die Lebewesen Alathairs verfluchte standen die Toten auf und suchten die Städte heim. Dieser Bedrohung fielen viele Menekaner zum Opfer, aber die Wachen des Emirs konnten die Untoten auf eine Insel verbannen. Seither wurde jene streng durch einige Soldaten des Reiches bewacht. Doch mit dem Sterben Hoteras' ergoss sich Gewaltige Macht – die ureigene Macht der Göttin – die Kraft der Heilung - über die Welt. Die tiefen Wunden im Angesicht Ala´thairs begannen sich zu schließen. Die Pflanzen legten sich wie ein schützender, heilender Verband über die aufgerissene Erde. Abgebrochene Landmassen fanden wieder zueinander, Land wurde aus den Meeren geboren, und Menekur rückte ans Festland heran, und spaltete die Ahnen Insel damit von sich ab. Das übrige Land ist recht kahl und nur an der Oase gibt es mehr Leben. Die Wüste scheint selbst für den ausgebildeten Menekaner unendlich. Es ist also für einen Fremden nicht zu empfehlen, die Wüste allein zu betreten. Schlangen, Skorpione und anderes Getier stellt eine tägliche Bedrohung für die Bevölkerung dar, derer sich die Menekaner ständig annehmen müssen. Westlich der Stadt inmitten der Wüste nahe einem großen Felsvorsprung befindet sich das Lager der Ausgestoßenen. Es ist eher seltener der Fall, dass ein Menekaner von dem Erhabenen aus dem Volke ausgestoßen wird. Öfters ist es der Fall, dass ein Menekaner für sein Fehlverhalten ein paar Tage dorthin geschickt wird, um über seine Fehler nachzudenken.

Die Stadt

MenekUr - Perle der Wüste

Du verlässt das Boot und fasst Fuß auf den Planken des Hafens. Warme und frische Seeluft streichelt deine Wangen und zupft verliebt an deiner Kleidung. Das Schreien der Möwen windet sich in deinem Gehör, während der Geruch von salzigem Meerwasser und frisch gefangenem Fisch deine Nase kitzelt. Nicht weit entfernt von dir werden unter angestrengtem Ächzen große und kleine Kisten von Bord eines Handelsschiffes gehievt, beobachtet von den strengen Augen der Händler und Protokollführer. Waren vom Festland, wertvolles Gut für die Bewohner der Wüste.

Du gehst einige Schritte weiter und passierst eine große Tafel, die dir in Handelssprache die Gesetze des Wüstenreiches nahe legt. Wachen der menekanischen Armee säumen die Straße, die dich an die Tore der Stadt geleitet. Du spürst wie die Frische des Ozeans an Einfluss verliert und die Hitze der Wüste nach dir greift. Massive Eisentore schwingen auf und unter den Blicken der Wachmänner, die eine Mischung aus Aufmerksamkeit und Freundlichkeit spiegeln, wird dir Einlass geboten. Willkommen in Menek'ur, Hauptstadt des Wüstenreiches.

Eine Flut aus Sandstein wächst um dich herum, schlängelt sich über den sandigen Boden und zieht sich zu stabilen Hausmauern hinauf. Eingelassene Muster und Schattierungen zieren den Stein, lassen ihn mal hell und mal dunkler schimmern. Das satte Grün der Palmenblätter legt sich in einem ausgeprägten Kontrast hoch über deinem Kopf zusammen und bietet stellenweise wohltuenden Schatten.

Das noch eben in deinen Ohren klingende Wellenrauschen und Möwengeschrei verebbt unter dem sanften Murmeln der Stadt, welches aus dem Inneren herausschwappt und dich verführt näher zu kommen und so findest du dich bald auf einem belebten Marktplatz wieder.

Scharen von Leuten drängen sich dicht unter den Stoffplanen der Vordächer, ein jeder will den besten Blick auf die in den Ständen ausgelegten Waren erhaschen und als Erster ein gutes Geschäft mit den Händlern abschließen. Du erkennst helle und dunkle Hautfarben, große und kleine Staturen, verschleierte und offene Gesichter. Auch du versuchst den Anblick der dargebotenen Waren zu ergattern und dir offenbaren sich edle Stoffe, weiche Kissen und handgeknüpfte Teppiche, kostbare Edelsteine, lose und zu Schmuck verarbeitet, dampfende Wasserpfeifen, Flakons in den funkelnden Farben und nicht zuletzt die kleinen Säckchen aus Leinen, die den wohl wertvollsten Schatz der Wüste beinhalten, das Salz.

Inzwischen hat sich auch das diffuse Gemurmel aufgelöst und du vernimmst die verschiedensten Dialekte der Handelssprache, lautes und fröhliches Lachen, hier und da ein verärgertes Fluchen wenn ein Geschäft anders ausging als erwartet und auch das zarte Klimpern von Goldmünzen, die ihre Besitzer wechseln.

Unbekannte und verlockende Gerüche mischen sich zu der akustischen und optischen Vielfalt, um auch diesem Sinnesorgan ein Feuerwerk zu bieten. Der Duft von kräftigen und milden Gewürzen steigt dir abwechselnd in die Nase, fruchtige und herbe Aromen entfliehen den Wasserpfeifen, die liebliche Süße von Datteln und Kokosnüsse lassen erahnen welch' Gaumenfreude sie bereithalten, frische Farben, angerührt um Stoffe und Teppiche in den gewünschten Ton tauchen zu können, mischen sich mit der salzigen Note des weißen Wüstengoldes.

Fasziniert vom Sinnestaumel lässt du dich treiben, hinein in die Hände gastfreundlicher Menekaner, die dich mit einem wohltuend frischen Kaktusschnaps auf ihrer Insel willkommen heißen.


Mieten

Es gibt 2 Personen Häuser (ca 250 Felder), 1 Personen Häuser (ca 130 Felder) und Zimmer (ca 60 Felder)

Die Traidition gebietet es das man sich überlegt mit wem man zusammenzieht. Das eine Frau und ein Mann die weder Bruder und Schwester noch Verheiratet sind zusammenziehen, kann u.U. zu Problemen führen, dessen sollte man sich bewusst sein und auch das dahingehend Konsequenzen folgen können (IG).


Gemeinschaftshaus/Privathaus

  • keine Nutztierspawns in den Privathäusern, keine Bienenkörbe, keine Bäume, ausschliesslich 10 Spawns im/am Gemeinschaftshaus
  • erlaubte Spawns: Kuh, Huhn, Hund, Katze, Hamster etc. max 5 einer Sorte
  • Briefkästen werden in die Karawanserei gestellt
  • Bei Staticumbauwunsch Information (was umgebaut werden soll) an die Betreuung, dann gibts ein Ja oder Nein
  • Wasserstelle/Küche NUR in den Privathäusern
  • Nordländer dürfen mit Erlaubnis des Statthalters (Erlaubnisschein) und Kafa im Gemeinschaftshaus leben


Hauslosenviertel

  • es werden NUR die Keller fürs Hauslosenviertel gesetzt (die schicken kaputten)
  • keine Nutztierspawns im Viertel, keine Bienenkörbe, keine Bäume
  • 1 kleine Wasserstelle je Haus (1 Item)
  • Briefkästen werden in die Karawanserei gestellt
  • Jeder Menekaner darf mieten (auch ohne Bürgerbrief)
  • Nordländer dürfen mit Erlaubnis des Statthalters und einem menekanischen Bürgen mieten

⇒ siehe Wohnrecht


Allgemein

  • Nordländer, die in Menekur leben/wohnen/mieten müssen sich komplett dem Gesetz des Emirs beugen und können bei Verfehlungen des Hauses/der Stadt verwiesen werden.

⇒ siehe Wohnrecht

Wohnrecht

  • Das Recht in Menek'Urs Stadtmauern zu leben wird vom Sanjak oder Emir erteilt und setzt einen Bürgerbrief der Stadt voraus (nach erfolgten Bürgergespräch/Schwur des Bürgereids).
  • Das Wohnrecht in der Stadt haben alle Mitglieder der vom Emir anerkannten Gemeinschaften. Verliert eine Gemeinschaft ihr Ansehen, erlischt das pauschale Wohnrecht (gilt nur fürs Gemeinschaftshaus). Das pauschale Wohnrecht bezieht sich ausschließlich auf die Gemeinschaftshäuser, für Privathäuser muss ein Bürgerbrief erworben werden.
  • Das Wohnrecht in der Stadt kann auch Hauslosen erlangt werden, wenn sie mindestens folgende Kriterien erfüllen:
    • Rang Jijkban bei der Armee des Reiches
    • Rang Hadri bei den Liedwirkern der Akademie Leviathan
    • Rang Khaliq im heiligen Tempel der Mara
    • 6 Monate aktiver Mitwirkung im Basar edler Künste
    • 6 Monate aktiver Mitwirkung im Maristan
    • 6 Monate aktiver Dienst im Palast der Familie Omar
    • Assistenzposten eines amtierenden Wesirs des Emirs
    • Aufnahme in eine Gemeinschaft

Der Sanjak und der Emir können jedoch auch begründete Zweifel äußern und das Wohnrecht verweigern. Verlässt ein Bürger eine der oben genannten Institutionen, Tätigkeiten oder Gemeinschaften des Sonnenreiches erlischt sein Wohnrecht, wenn es durch seine Tätigkeit erlangt wurde.

  • Die Ehepartner und Kinder des Bürgers mit Wohnrecht erhalten ebenso das Wohnrecht innerhalb der Stadtmauern leben zu dürfen.
  • Es ist Bürgern Menek'Urs untersagt für längere Zeit Untermieter in ihre Häuser aufzunehmen, die kein eigenes Wohnrecht besitzen.
  • Sklaven haben kein Wohnrecht in Menek'Ur und nur die Erlaubnis im Hause ihres Herrn zu leben oder im Sklavenhaus.

Wohnrecht Festländer

  • Festländer können nach genauester Prüfung (umfangreicheres Bürgergespräch) und einem menekanischem Bürgen, die Bürgerschaft Menek'Urs erlangen.
  • Das Beziehen eines eigenen Zimmers (Auch Zimmer als Untermieter eines menekanischen Hausbesitzers), innerhalb der Mauern Menek'Urs, wird nur in den seltensten Fällen erteilt, wenn die Person sich mehr als verdient gemacht hat. Hier nur nach Rücksprache mit Emir und Sanjak. (Bürgerbrief vorausgesetzt)
  • Sklaven haben kein Recht eigene Wohnungen oder Häuser zu beziehen, sie sind an die Gemeinschaft oder ihren Besitzer gebunden.
  • Festländer dürfen mit Erlaubnis des Statthalters (Erlaubnisschein) und Kafa im Gemeinschaftshaus leben.
  • Festländer, die in Menekur leben/wohnen/mieten müssen sich komplett dem Gesetz des Emirs beugen und können bei Verfehlungen des Hauses/der Stadt verwiesen werden.

Die Definition eines Bürgers

  • Ein jeder Untertan aus dem menekanischen Volke, der einen Bürgerbrief der Stadt Menek‘Ur besitzt und damit den Bürgereid abgelegt hat, erhält den Stand eines Bürgers. Ebenso wird sein Name in den Stadtchroniken eingetragen, um ihm bei Verlust den Bürgerbrief erneut auszustellen. Hier ist eine Verlust Bearbeitungsgebühr von 20 Kronen fällig.
  • Ein Sklave hat kein Anrecht darauf Bürger MenekUrs zu werden.
  • Der Bürgerbrief wird allein vom Emir eingesetzten und amtierenden Sanjak ausgestellt. Der Bürgerbrief ist nur mit der Unterschrift des amtierenden Sanjak und dem Siegel des Hauses Omar gültig. Alles darüber hinaus wird als Fälschung betrachtet und entsprechend in aller Härte geahndet.
  • Der Ehepartner und die unvolljährigen Kinder eines Bürgers werden ebenso dem Bürgerstand zugerechnet. Eine Geburt oder eine Adoption sind dem Sanjak binnen eines Wochenlaufs mitzuteilen.
  • Der Stand eines Bürgers kann durch den Emir oder den Sanjak vollständig oder temporär aufgehoben werden. Hierbei muss der Bürgerbrief zurück in die Hand des Sanjak gehen, entweder freiwillig oder durch Zuhilfenahme der ortsvorsitzenden Armee. In den Chroniken wird ein entsprechender Vermerk hinterlassen, der den Zeitraum des Verlustes angibt.

Bürgerrechte

  • Ein Bürger der Stadt Menek'Ur hat das Recht, innerhalb der Stadt eine Rüstung seiner Wahl zu tragen.
  • Ein Bürger der Stadt Menek'Ur hat das Recht, innerhalb der Stadt eine Waffe seiner Wahl zu tragen.
  • Ein Bürger der Stadt Menek'Ur hat das Recht, innerhalb der Stadt in leichten Trab zu reiten. Der Galopp ist nur der Armee und in dringend erforderlichen Umständen gestattet. Das Führen oder Reiten von Reit/- oder Lasttieren ist explizit auf dem Tempelplatz verboten. Ausgenommen davon sind Veranstaltungen und Feiern, die vom Tempel freigegeben und beim Sanjak angekündigt wurden.
  • Ein Bürger der Stadt Menek'Ur hat das Recht, zur Wahrung seiner Rechte gegenüber einem Freien, die Dienste der Armee in Anspruch zu nehmen.
  • Ein Bürger der Stadt Menek'Ur hat das Recht, sich vor Vollstreckung einer rechtmäßigen Strafe an den Sanjak zu wenden, um dort ein gnädiges Wort zu erbitten.
  • Nicht gleich Wohnrecht. Muss einzeln behandelt werden.
  • Ein Bürger der Stadt Menek'Ur hat das Recht auf eine Anhörung vor dem Sanjak oder Emir.

Bürgerpflichten

  • Ein Bürger der Stadt Menek'Ur hat die Pflicht, seinen Bürgerbrief vorzuweisen, wenn er seine Rechte geltend machen will. Kann der Bürgerbrief binnen eines Wochenlaufs einem Amtsträger oder einem Mitglied der Armee nicht vorgelegt werden, wird eine Sichtung der Chroniken durch den Sanjak folgen, die eine Bearbeitungsgebühr von 20 Kronen mit sich zieht. Wird bei der Sichtung nichts vorgefunden, wird davon ausgegangen, dass der Beschuldigte keine Bürgerrechte besitzt. Hier ist mit einer Strafe zu rechnen, die vom Sanjak bestimmt wird - namentlich hier: "Betrug an einem Amtsträger".
  • Ein Bürger der Stadt Menek'Ur hat die Pflicht, sich am Wohl der Stadt zu beteiligen, sei es durch den Dienst an der Waffe unter dem Befehl der Armee des Reiches zur Verteidigung der Heimat oder durch andere Leistungen, die Eluives Wohlwollen genießen.
  • Ein Bürger der Stadt Menek'Ur hat die Pflicht, einen vorbildlichen Lebenswandel in der Tradition des menekanischen Volkes zu führen.
  • Ein Bürger der Stadt Menek'Ur hat die Pflicht, im Einklang im Glauben Eluives zu leben und die Gesetze des Reiches zu achten.
  • Ein Bürger der Stadt Menek'Ur hat die Pflicht, stets dem Wort des Emirs und seinen Repräsentanten Folge zu leisten.


Menekur