Haus &' Mietregeln: Unterschied zwischen den Versionen

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*eine maximal begehbare Innen/Nutz/Stell/Raumfläche von 200 Feldern haben, '''Besonderheit [[Bauer]]:''' 200 Felder Innen/Nutz/Stell/Raumfläche, 50 Felder Scheune, 400 Felder Garten, 100 Felder Parzelle
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*eine maximal begehbare Innen/Nutz/Stell/Raumfläche von 200 Feldern haben ('''Besonderheit [[Bauer]]:''' zusätzlich bis zu 50 Felder Scheune, 400 Felder Garten, 100 Felder Parzelle),
 
*bis zu 2 Etagen haben,
 
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*nicht genutzte, begehbare Flächen nach Möglichkeit als Garten angefügt,
 
*nicht genutzte, begehbare Flächen nach Möglichkeit als Garten angefügt,

Version vom 22. Dezember 2021, 13:20 Uhr

Haus und Mietregeln

Regeln

Folgende Regeln gelten für das Mieten von Häusern und Zimmern.

  • Vermietungen erfolgen durch die Spielleitung (Page)
  • Das Mieten von Häusern in den Städten auf Alathair ist durch Vorlage eines gültigen Bürgerbriefes des jeweiligen Reiches möglich
  • Das Mieten von Zimmern in Tavernen oder Gasthöfen und bestimmten 'Hafen oder Armenvierteln' ist ohne Bürgerbrief möglich
  • Tavernen können ebenso unter bestimmten Bedingungen gemietet werden (siehe Detailseite)
  • Die Miete wird über das Hausschild bezahlt, ab 30 Tage Überfälligkeit kann eine Entmietung erfolgen
  • leerstehende, gemietete Häuser (keine Einrichtung oder andere Nutzung), werden nach 3 Wochen entmietet

Hausübertragungen

Wohnhäuser samt Einrichtung können an Untermieter unter folgenden Auflagen übertragen werden (Ausnahme Bauernhöfe):

  • mind. 4 Wochen Mitmieter im Haus
  • Kriterien zum Mieten erfüllt (Bürgerbriefe etc.)

Entmietung

Entmietungen finden statt, wenn die Mietregeln nicht oder nicht mehr eingehalten werden.

  • Das Eigentum aus dem Haus wird im Stafflager in einer Privatkiste gelagert
  • ALLE staffgesetzten Items, wie Wände, Fliesen, Spawns, Bäume usw. werden entfernt und nicht mit eingelagert
  • Hat ein Spieler sein Account auf AWAY gesetzt und/oder sich via Ticket abgemeldet, erfolgt eine Entmietung erst nach 90 Tagen.

Hauskonzept

Spielerhäuser werden...

  • eine maximal begehbare Innen/Nutz/Stell/Raumfläche von 200 Feldern haben (Besonderheit Bauer: zusätzlich bis zu 50 Felder Scheune, 400 Felder Garten, 100 Felder Parzelle),
  • bis zu 2 Etagen haben,
  • nicht genutzte, begehbare Flächen nach Möglichkeit als Garten angefügt,
  • die gerade freiwerden, möglicherweise auf die neuen Begebenheiten angepasst. Das zählt vor allem für jetzige 2-Personenhäuser. Solltet ihr ein solches Haus ab jetzt ergattern, wird man euch vermutlich darauf hinweisen, dass dieses Haus noch eine (zeitnahe) Anpassung erfährt,
  • nach Möglichkeit keine statischen Innenwände haben.

An dieser Stelle sei nochmal betont, dass nicht alle Häuser auf die maximalen Maße getrimmt werden. Manchmal sind sie etwas kleiner, manchmal geht kein Garten in voller Größe, manchmal hat man Altlasten, manchmal machen wir auch einen Fehler, und manchmal gibt's Kuriositäten.

Bauliche Veränderungen

Kleinere bauliche Maßnahmen wie das einsetzen eines Fensters oder einer Tür sind ohne weiteres machbar, darüber hinaus entscheidet der bauliche Aufwand. Hausstrukturen werden nicht verändert.

Beispielrechnung

Wir haben ein Haus im mediterranen Stil (also einem umliegenden Dach) mit den Außenmaßen 10x12, und einer Treppe hoch in einen 1. Stock.

Die Wände zählen nicht, bleibt als Innenmaß im Erdgeschoss 8x10. (= 80 Felder) Das obige Stockwerk hat die Außenmaße 7x9. Die Wände zählen nicht, bleiben im Innenmaß 5x7 (=35 Felder)

Macht in Summe 115 Hausfelder. Das Haus könnte also - wenn die Umgebung es hergibt - noch 85 Felder (etwa 9x9) Garten haben. Da wir nur die begehbare Fläche zählen, wäre das also ein Zaun von 11x11.

Die Miete des Hauses berechnet sich so nun folgendermaßen: (80+35 Hausfläche) + (81 Garten) = 196 196*45 = 8820 Goldstücke Miete

Hausverbund

Bei Häusern, die sich eine gemeinsame Wand teilen, kann - unter Abstimmung mit den Eigentümern - ein Durchbruch geschaffen werden. Damit einher können die Lockdownzonen auf den Bereich des anderen Hauses ausgedehnt werden. Die Hausschilder und alle anderen Features und Möglichkeiten bleiben pro Haus erhalten. Das heißt die Zahl der Anbindepfosten, Bäume, Spawns, Keller, all das ist auch weiterhin möglich, und kann pro Haus gesetzt werden. Entmietet werden die einzelnen Hausbereiche nach obigem Regelwerk. Achtet also darauf, dass eure Privatsachen in eurem Hausteil liegen. Das spart im späteren Verlauf Diskussionen darum, wem was gehört. Im Falle einer Entmietung wird der Durchgang wieder geschlossen.

Keller

Kellerteleporter werden nur im Erdgeschoss gesetzt. Tavernenzimmer bekommen keine Keller.

Eigentum

Der Erwerb von Eigentum ist nicht mehr möglich.