Bauer: Unterschied zwischen den Versionen

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==Der Beruf des Bauern==
 
==Der Beruf des Bauern==
  
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Der Beruf des Bauern ist äußerst vielseitig und bietet zahlreiche abwechslungsreiche Tätigkeiten. Zu seinen Aufgaben auf dem Hof zählen unter anderem das Bewirtschaften und Ernten der Felder, das Sammeln von Obst, die Imkerei, der Weinanbau sowie die Bierbrauerei. Zudem kümmert sich der Bauer um die Viehzucht, die Pferdezucht und die Milchwirtschaft, einschließlich der Herstellung von Käse. Auch die Produktion von Marmeladen und vielen weiteren Rezepten gehört zu seinen Fähigkeiten.
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Darüber hinaus ist der Bauer für das Zähmen von Tieren, die Zucht von Topfpflanzen sowie die Saftherstellung verantwortlich. Eine besondere Aufgabe ist die Kreation eigens für den Hof benannter Delikatessen, die ausschließlich vom Bauer durch den Staff hergestellt werden können. Im Gegenzug ist er verpflichtet, die Bevölkerung des Reiches mit seinen Erzeugnissen zu versorgen.
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===Wie werde ich Bauer?===
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Die Klasse des Bauern ist nicht bewerbungspflichtig und somit frei wählbar. Allerdings ist sie ausschließlich für Menschen verfügbar. Eine Ausnahme bilden die Rassen der Rashar und Thyren, die für die Wahl dieser Klasse eine Bewerbung beim zuständigen Rassenbetreuer einreichen müssen.
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==Wie komme ich an einen eigenen Hof?==
 
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Der Beruf des Bauern ist sehr vielseitig und abwechslungsreich. Zu seinen Fähigkeiten und Aufgaben auf dem Hof gehört unter anderen das Bestellen und Ernten der Felder, Ernten von Obst, Imkerei, Winzerei, Bierbrauerei, Viehzucht, Pferdezucht, Milchwirtschaft (Käserei), Herstellen von Marmelade und unzähligen Rezepten. Zu seinen Aufgaben gehört weiterhin das Zähmen von Tieren, das Züchten von Topfpflanzen und die Saftherstellung. Desweiteren ist nur der Bauer in der Lage eigens für den Hof hergestellte und namentlich benannte Delikatessen durch den Staff herstellen zu lassen. Dafür ist er im Gegenzug dazu verpflichtet die Bevölkerung seines Reiches mit seinen Waren zu versorgen.
 
  
==Wie wird der Spieler Bauer==
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===Voraussetzungen für das Mieten eines eigenen Hofes===
  
Die Klasse des Bauern ist nicht bewerbungspflichtig und daher frei wählbar. Sie ist ausschliesslich den Menschen vorbehalten.
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*Der Spieler muss zuvor aktiv auf einem anderen Hof als Knecht oder Magd seine Lehre absolviert haben.
Ausnahme bildet hier die Rasse der Thyren. Diese müssen für die Bauernklasse eine Bewerbung bei dem Zuständigen Rassenbetreuer einrichen.
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*Die Magd-/Knechtzeit beträgt mindestens 3 Monate.
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*Während dieser Zeit muss der Spieler ein RP-Level von 3 erreicht haben.
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*Eine Farming-Fertigkeit von mindestens 80 ist erforderlich.
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*Ein Bürgerbrief für das Lehen, in dem der Hof steht, ist Voraussetzung.
  
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'''Maximale Felderverteilung:'''
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*Bauern: 250 Hausfelder (200 Haus und 50 Scheune) + 400 Felder Garten + 100 Felder Magd/Knechtparzelle.
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*Die Miete für Haus und Garten wird nach der gängigen Mietpreisberechnung festgelegt. Dabei gilt: begehbare Felder * 45gp.
  
==Wie komme ich an einen eigenen Hof==
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===Ausbildung von Knechten und Mägden am eigenen Hof===
  
Folgende Voraussetzungen gelten für das Mieten eines eigenen Hofes
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*Während der Ausbildungszeit steht dem Bauer für seine Auszubildenden zusätzlicher Acker- und Gartenraum zur Verfügung.
Der Spieler ist verpflichtet vorher aktiv auf einem anderen Hof als Knecht oder Magd gearbeitet haben und dort in die Lehre gegangen sein.
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:*Diese Regelung gilt für bis zu 2 Bauern oder Auszubildende auf dem Hof. Sie müssen in den Magd-/Knechtunterkünften eingetragen sein.
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:*Für einen 3. Bauern oder Auszubildenden gibt es keinen weiteren Garten oder Ackerfläche.
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:*Die zusätzlich gesetzten Gartenteile bestehen ausschließlich aus Ackerfläche.
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:*Es werden keine weiteren Spawns für den Bauern zur Verfügung gestellt.
  
* Während dieser Zeit muss der Spieler ein RP-Level von 3 erreicht haben
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===Zusätzliche Flächen und Spawns===
* Desweiteren wird ein [[Farming]] Fertigkeit von mindestens 80 erwartet.
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* Selbstverständlich wird für das Lehen in dem der Hof steht ein Bürgerbrief vorausgesetzt
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Ausbildung von Knechten und Mägden am eigenen Hof
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'''Ackerflächen:'''
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*Bauer 1: +50 Acker
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*Bauer 2: +20 Acker
  
Während der Zeit der Ausbildung steht dem Bauer für seine Auszubildenden zusätzlicher Acker und Garten zu. Die gleiche Regelung gilt auch für jeden Bauern der zusätzlich auf dem Hof angestellt wird. Diese Regel gilt nur für 2 Bauern oder Auszubildende auf dem Hof. Für einen 3. Bauern oder Azubi gibt es keinen zusätzlichen Garten oder Ackerfläche. Für die zusätzlich gesetzten Gartenteile gibt es ausschlie&suml;lich Ackerfläche. Den Bauern stehen keine weiteren Spawns zu.
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'''Maximale Spawnanzahl:'''
Die Grundfläche auf dem Hof beträgt 400 Felder Garten und davon für den Acker 100 Felder.
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*Nutztiere: 15 Spawns, maximal 10 von einer Sorte.
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*Bienen: 10 Stück.
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*Weinreben: 10 Stück.
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*Obstbäume: 10 Stück (alternativ 5 mit doppelter Fruchtmenge).
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*Beerensträucher: 10 Stück.
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*Kräuter: 10 Stück.
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*Anbindepfosten: 10 Stück.
  
Zusätzlich:
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===Spawnregeln===
*Bauer 1 100 Garten 50 Acker
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*Das übermäßige Zähmen von Tieren zur Erhöhung des Bestands oder das Einstellen gezähmter Tiere von anderen Höfen, um den Spawnkauf zu umgehen, ist nicht erlaubt.
*Bauer 2 50 Garten 20 Acker
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*Überzählige Tiere müssen geschlachtet werden.
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*'''Ausnahme:''' Das Zähmen einer Bergziege ist gestattet.
  
==Limitierungen pro Hof==
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==Magd/Knechtunterkünfte==
  
Jedem Bauern stehen folgende Anzahl an Spawns zu:
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'''Wohnraumbereitstellung:'''
  
*Nutztiere: 15 Spawns maximal 10 von einer Sorte
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*Einer Magd oder einem Knecht wird ein kleiner Wohnraum zur Verfügung gestellt.
*Bienen: 10 Stück
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*Auf Wunsch kann zusätzlich ein Keller oder Dachboden integriert werden.
*Weinreben: 10 Stück
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*Obstbäume: 10 Stück (oder 5 mit doppelter Fruchtmenge)
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* Dem Bauern stehen 10 Anbindepfosten zu.
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==Limitierung pro Parzelle==
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'''Separates Hausschild:'''
* Die Parzelle ist nur vom Mieter betretbar
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* In einer Parzelle darf man einen 50er Acker haben
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* In einer Parzelle darf man 3 Obstbäume haben
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* In einer Parzelle darf man 5 Bienenkörbe haben(Tische dafür werden gestellt)
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* Man darf sich sowohl eine Kiste in der Parzelle selbst aufstellen lassen, sowie im Lagerhaus der Parzellen, jedoch nur wenn man dort eine Parzelle gemietet hat
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* Jeder Bauer darf sich an seiner Parzelle ein Ladenschild anbringen lassen (Kosten 5k)
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==Spawnregeln==
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*Der Wohnraum wird mit einem eigenen Hausschild versehen.
Das übermässige Zähmen von Tieren um den Bestand zu erhöhen oder gezähmte Tiere von anderen Höfen in ein Gatter zu stellen um dem Spawnkauf zu umgehen ist nicht erlaubt. Überzählige Tiere müssen geschlachtet werden. Ausnahme hierbei ist das Zähmen einer Bergziege.
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==Herstellen von Delikatessen (Sonderspeisen)==
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'''Mietkosten:'''
  
Um in Zukunft an Sonderspeisen zu kommen, die man nicht selber herstellen kann ist eine Mail an Bauern@alathair.de zu schicken.  
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*Ein minimaler Mietobolus in Höhe von 700 Gold wird fällig.
Es werden keinerlei Sonderessen mehr vom Staff außer von uns hergestellt.  
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Vieles ist auch selber über den Kochtopf herstellbar.
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'''Lockdownzone:'''
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*Die Lockdownzone umfasst den gesamten Hof, vorausgesetzt der Bauer stimmt dem zu.
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'''Bedingungen zur Nutzung:'''
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*Die Unterkunft wird nur dann zur Verfügung gestellt, wenn ein Magdfeld/Knechtfeld aktiv genutzt wird.
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*Sollte das Magd- oder Knechtfeld geschlossen werden, wird auch die Unterkunft geschlossen.
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'''Keine zusätzliche Nutzung:'''
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*Die Unterkunft darf nicht als zusätzlicher Nutzraum genutzt werden (z.B. für Blumenzucht, Käserei etc.).
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*Der Wohnraum ist ausschließlich für Wohnzwecke vorgesehen.
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'''Bürgerbrief:'''
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*Um die Unterkunft beziehen zu können, ist ein Bürgerbrief erforderlich.
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'''Sonstiges'''
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*3 Anbindepfosten möglich
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== Parzelle ==
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*max 3 Tiere am Anbindepfosten und 3 auf der Parzelle zu den Spawns
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*Nutztiere: 7 Spawns, maximal 7 von einer Sorte
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*Bienen: 5 Stück
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*Weinreben: 5 Stück
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*Obstbäume: 3 Stück
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*Beerensträucher: 5 Stück
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*Kräuter: 5 Stück
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*3 Anbindepfosten (wenn 3 an der Parzelle dann keine mehr am Privathaus, ggf. aufteilen)
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*50 Felder Acker
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*Um eine Parzelle pachten zu können muss ein entsprechender Bürgerbrief vorgelegt werden.
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*Parzellen können nur von Bauern gepachtet werden, die '''nicht''' auf einem Bauernhof als Mitbewohner eingetragen sind, der Parzellenpächter darf ein Haus bewohnen
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*Jeder Bauer darf sich an seiner Parzelle ein Ladenschild anbringen lassen
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*Züchten ist auf den Parzellen erlaubt.
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'''🡺Ein eigener Hof darf nur nach absolvierter 3 monatiger Magd/Knechtzeit auf einem Hof und erfüllen der Kriterien (RPlvl 3, mind. 80%Bauernhandwerk) bezogen werden. Entsprechende Magd/Knechtzeit wird in der DB vermerkt werden.🡸'''
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== OOC Informationen ==
  
== Sonstiges ==
 
 
'''Stärken:'''
 
'''Stärken:'''
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*[[Tiere hüten]]
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*[[Wuchtwaffen]]
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*[[Tierkunde]]
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*[[Holzfällerei]]
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*[[Wildnislehre]]
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*[[Bauernhandwerk]]
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'''Rüstungseinschränkung:'''
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*keine Plattenrüstung
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'''Waffeneinschränkung:'''
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*keine schweren Zweihandwaffen.
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[[Kategorie:Klasse]][[Kategorie:Handwerk]]

Aktuelle Version vom 27. Oktober 2024, 14:53 Uhr

Anfragen: Ticket

Der Beruf des Bauern

Der Beruf des Bauern ist äußerst vielseitig und bietet zahlreiche abwechslungsreiche Tätigkeiten. Zu seinen Aufgaben auf dem Hof zählen unter anderem das Bewirtschaften und Ernten der Felder, das Sammeln von Obst, die Imkerei, der Weinanbau sowie die Bierbrauerei. Zudem kümmert sich der Bauer um die Viehzucht, die Pferdezucht und die Milchwirtschaft, einschließlich der Herstellung von Käse. Auch die Produktion von Marmeladen und vielen weiteren Rezepten gehört zu seinen Fähigkeiten.

Darüber hinaus ist der Bauer für das Zähmen von Tieren, die Zucht von Topfpflanzen sowie die Saftherstellung verantwortlich. Eine besondere Aufgabe ist die Kreation eigens für den Hof benannter Delikatessen, die ausschließlich vom Bauer durch den Staff hergestellt werden können. Im Gegenzug ist er verpflichtet, die Bevölkerung des Reiches mit seinen Erzeugnissen zu versorgen.

Wie werde ich Bauer?

Die Klasse des Bauern ist nicht bewerbungspflichtig und somit frei wählbar. Allerdings ist sie ausschließlich für Menschen verfügbar. Eine Ausnahme bilden die Rassen der Rashar und Thyren, die für die Wahl dieser Klasse eine Bewerbung beim zuständigen Rassenbetreuer einreichen müssen.

Wie komme ich an einen eigenen Hof?

Acker

Voraussetzungen für das Mieten eines eigenen Hofes

  • Der Spieler muss zuvor aktiv auf einem anderen Hof als Knecht oder Magd seine Lehre absolviert haben.
  • Die Magd-/Knechtzeit beträgt mindestens 3 Monate.
  • Während dieser Zeit muss der Spieler ein RP-Level von 3 erreicht haben.
  • Eine Farming-Fertigkeit von mindestens 80 ist erforderlich.
  • Ein Bürgerbrief für das Lehen, in dem der Hof steht, ist Voraussetzung.

Maximale Felderverteilung:

  • Bauern: 250 Hausfelder (200 Haus und 50 Scheune) + 400 Felder Garten + 100 Felder Magd/Knechtparzelle.
  • Die Miete für Haus und Garten wird nach der gängigen Mietpreisberechnung festgelegt. Dabei gilt: begehbare Felder * 45gp.

Ausbildung von Knechten und Mägden am eigenen Hof

  • Während der Ausbildungszeit steht dem Bauer für seine Auszubildenden zusätzlicher Acker- und Gartenraum zur Verfügung.
  • Diese Regelung gilt für bis zu 2 Bauern oder Auszubildende auf dem Hof. Sie müssen in den Magd-/Knechtunterkünften eingetragen sein.
  • Für einen 3. Bauern oder Auszubildenden gibt es keinen weiteren Garten oder Ackerfläche.
  • Die zusätzlich gesetzten Gartenteile bestehen ausschließlich aus Ackerfläche.
  • Es werden keine weiteren Spawns für den Bauern zur Verfügung gestellt.

Zusätzliche Flächen und Spawns

Ackerflächen:

  • Bauer 1: +50 Acker
  • Bauer 2: +20 Acker

Maximale Spawnanzahl:

  • Nutztiere: 15 Spawns, maximal 10 von einer Sorte.
  • Bienen: 10 Stück.
  • Weinreben: 10 Stück.
  • Obstbäume: 10 Stück (alternativ 5 mit doppelter Fruchtmenge).
  • Beerensträucher: 10 Stück.
  • Kräuter: 10 Stück.
  • Anbindepfosten: 10 Stück.

Spawnregeln

  • Das übermäßige Zähmen von Tieren zur Erhöhung des Bestands oder das Einstellen gezähmter Tiere von anderen Höfen, um den Spawnkauf zu umgehen, ist nicht erlaubt.
  • Überzählige Tiere müssen geschlachtet werden.
  • Ausnahme: Das Zähmen einer Bergziege ist gestattet.

Magd/Knechtunterkünfte

Wohnraumbereitstellung:

  • Einer Magd oder einem Knecht wird ein kleiner Wohnraum zur Verfügung gestellt.
  • Auf Wunsch kann zusätzlich ein Keller oder Dachboden integriert werden.

Separates Hausschild:

  • Der Wohnraum wird mit einem eigenen Hausschild versehen.

Mietkosten:

  • Ein minimaler Mietobolus in Höhe von 700 Gold wird fällig.

Lockdownzone:

  • Die Lockdownzone umfasst den gesamten Hof, vorausgesetzt der Bauer stimmt dem zu.

Bedingungen zur Nutzung:

  • Die Unterkunft wird nur dann zur Verfügung gestellt, wenn ein Magdfeld/Knechtfeld aktiv genutzt wird.
  • Sollte das Magd- oder Knechtfeld geschlossen werden, wird auch die Unterkunft geschlossen.

Keine zusätzliche Nutzung:

  • Die Unterkunft darf nicht als zusätzlicher Nutzraum genutzt werden (z.B. für Blumenzucht, Käserei etc.).
  • Der Wohnraum ist ausschließlich für Wohnzwecke vorgesehen.

Bürgerbrief:

  • Um die Unterkunft beziehen zu können, ist ein Bürgerbrief erforderlich.

Sonstiges

  • 3 Anbindepfosten möglich

Parzelle

  • max 3 Tiere am Anbindepfosten und 3 auf der Parzelle zu den Spawns
  • Nutztiere: 7 Spawns, maximal 7 von einer Sorte
  • Bienen: 5 Stück
  • Weinreben: 5 Stück
  • Obstbäume: 3 Stück
  • Beerensträucher: 5 Stück
  • Kräuter: 5 Stück
  • 3 Anbindepfosten (wenn 3 an der Parzelle dann keine mehr am Privathaus, ggf. aufteilen)
  • 50 Felder Acker
  • Um eine Parzelle pachten zu können muss ein entsprechender Bürgerbrief vorgelegt werden.
  • Parzellen können nur von Bauern gepachtet werden, die nicht auf einem Bauernhof als Mitbewohner eingetragen sind, der Parzellenpächter darf ein Haus bewohnen
  • Jeder Bauer darf sich an seiner Parzelle ein Ladenschild anbringen lassen
  • Züchten ist auf den Parzellen erlaubt.

🡺Ein eigener Hof darf nur nach absolvierter 3 monatiger Magd/Knechtzeit auf einem Hof und erfüllen der Kriterien (RPlvl 3, mind. 80%Bauernhandwerk) bezogen werden. Entsprechende Magd/Knechtzeit wird in der DB vermerkt werden.🡸

OOC Informationen

Stärken:

Rüstungseinschränkung:

  • keine Plattenrüstung

Waffeneinschränkung:

  • keine schweren Zweihandwaffen.